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Solidarität

„Solidarität“ bezeichnet ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens. Es entsteht aus dem Gefühl von Individuen und Gruppen, zusammenzugehören. Dies äußert …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernbegriff
  2. 2. Formen und Definitionen
  3. 3. Rechtliche Bedeutung
  4. 4. Kirchliche und soziale Lehre
  5. 5. Arbeiterbewegung und Institutionen
  6. 6. Aktuelle Streitfragen

Kernbegriff

Solidarität bezeichnet eine Haltung der Verbundenheit mit anderen und die Unterstützung ihrer Ideen, Aktivitäten und Ziele. Sie meint außerdem den Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen sowie den Einsatz für gemeinsame Werte. Der Begriff wird besonders in ethisch-politischen Zusammenhängen verwendet und kann je nach weltanschaulicher, gesellschaftlicher oder politischer Grundhaltung unterschiedliche Bedeutungen haben.

Als Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens entsteht Solidarität aus dem Gefühl, zusammenzugehören. Praktisch zeigt sie sich in gegenseitiger Hilfe und darin, füreinander einzutreten. Sie kann in kleinen Gruppen wie der Familie beginnen und bis zu Staaten oder Staatengemeinschaften reichen. In der Arbeiterbewegung wurde Solidarität als Tugend der Arbeiterklasse hervorgehoben; dort ähnelt sie Begriffen wie Brüderlichkeit oder Kameradschaft.

Formen und Definitionen

Unterschieden wird gelegentlich zwischen Solidarität der Gesinnung, Solidarität des Handelns und Interessen-Solidarität. Solidarität der Gesinnung meint ein Einheitsbewusstsein. Solidarität des Handelns meint gegenseitige Hilfsbereitschaft. Interessen-Solidarität entsteht durch gemeinsame Interessen in einer bestimmten Situation und endet, wenn das gemeinsame Ziel erreicht ist.

In der Soziologie unterschied Émile Durkheim zwischen mechanischer und organischer Solidarität. Mechanische Solidarität beruht auf vorgegebenen gemeinsamen Merkmalen einer Gruppe, zum Beispiel „Wir Arbeiter“, „Wir Frauen“ oder „Wir Deutsche“. Organische Solidarität beruht darauf, dass Menschen aufeinander angewiesen sind, etwa Spezialisten in arbeitsteiligen Gesellschaften.

Alfred Vierkandt definierte 1928: „Solidarität ist die Gesinnung einer Gemeinschaft mit starker innerer Verbundenheit.“ Außerdem schrieb er: „Solidarität ist das Zusammengehörigkeitsgefühl, das praktisch werden kann und soll.“ Solidarität schließt ein Prinzip der Mitmenschlichkeit ein und entsteht „aus freien Stücken“. Jürgen Habermas beschrieb sie so: „Wer sich solidarisch verhält, nimmt im Vertrauen darauf, dass sich der andere in ähnlichen Situationen ebenso verhalten wird, im langfristigen Eigeninteresse Nachteile in Kauf.“

Rechtliche Bedeutung

Im heutigen Recht ist Solidarität nicht nur ein gesellschaftlicher Wert, sondern auch rechtlich anerkannt. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, wird Solidarität als unteilbarer und universeller Wert anerkannt. Sie steht neben der Würde des Menschen, der Freiheit und der Gleichheit.

Die Artikel 27 bis 38 der Charta stehen unter dem Titel IV „Solidarität“ und führen die damit verbundenen Grundrechte aus. Die Grundrechte der Charta gelten nach Art. 51 GRC grundsätzlich nur „bei der Durchführung des Rechts der Union“. Trotzdem hat das Bekenntnis zur Solidarität auch Bedeutung für die Mitgliedstaaten. Bernd Hüpers und Birgit Reese leiten daraus besonders einen neuen Verfassungswert der solidarischen Koalitionsfreiheit für das Arbeitsrecht ab.

Ein älterer rechtlicher Sinn stammt aus dem Römischen Recht. Dort bedeutete Solidarität, lateinisch obligatio in solidum, eine besondere Form der Haftung: Mehrere Personen schulden eine Leistung so, dass jeder die ganze Leistung erbringen muss, der Gläubiger sie aber insgesamt nur einmal verlangen darf. Heute wird dafür im Recht meist der deutsche Ausdruck „Gesamtschuld“ verwendet. In älteren Gesetzen kommt noch die Formulierung vor, dass Personen „solidarisch“ haften.

Kirchliche und soziale Lehre

In der katholischen Soziallehre gehört Solidarität zusammen mit Personalität, Gemeinwohl und Subsidiarität zu den klassischen sozialphilosophischen Prinzipien. Personalität betont die Würde der Person, Gemeinwohl das Wohl aller, Subsidiarität die Unterstützung kleinerer Einheiten durch größere nur dort, wo es nötig ist. Solidarität wird hier als Verantwortung füreinander verstanden.

Die weltweite Dimension von Solidarität wurde in kirchlichen Texten wie Erklärungen des Ökumenischen Rats der Kirchen, der Enzyklika Pacem in terris von Johannes XXIII. und dem Zweiten Vatikanischen Konzil betont. In Populorum progressio wurde internationale Solidarität weiter ausgebaut. Johannes Paul II. machte sie 1987 in Sollicitudo rei socialis zu einem Brennpunkt päpstlicher Sozialverkündigung; er war auch Förderer der polnischen Arbeiterbewegung Solidarność.

In der Würzburger Synode Unsere Hoffnung wird solidarisches Eintreten für Arme und Schwache als konstitutiver Glaubensinhalt formuliert. Das Sozialwort Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit von 1997, gemeinsam veröffentlicht von der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz, nennt als Quelle christlicher Solidarität die Erinnerung an das Erbarmen Gottes. Dieses motiviere zur „barmherzigen und solidarischen Zuwendung zu den Armen, Schwachen und Benachteiligten“.

Papst Franziskus schrieb in Evangelii gaudium, das Wort „Solidarität“ habe sich etwas abgenutzt und werde manchmal falsch verstanden. Für ihn bedeutet Solidarität mehr als gelegentliche großzügige Taten. Sie verlangt eine neue Mentalität, die Gemeinschaft und den Vorrang des Lebens aller über die Aneignung der Güter durch wenige stellt. Solidarität müsse als Entscheidung gelebt werden, „dem Armen das zurückzugeben, was ihm zusteht“.

Arbeiterbewegung und Institutionen

Im Europa des 19. Jahrhunderts wurde Solidarität durch die Industrialisierung zu einem wichtigen Organisationsprinzip. Arbeiter schlossen sich zusammen, um sich gegenseitig gegen als existenzbedrohend wahrgenommene Folgen der kapitalistischen Industrialisierung abzusichern. Solidarität wurde zur Grundlage und zum Kampfbegriff der Arbeiterbewegung. In Gewerkschaften kämpften Arbeiter gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne.

Gewerkschaftliche Solidarität wird im Gewerkschaftshandbuch so beschrieben: „Gewerkschaftliche Solidarität bedeutet, dass sich“die Starken„und“die Schwachen„gemeinsam für ihre Interessen gegenüber den Unternehmern einsetzen, um so bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen im Betrieb und in der Gesellschaft für alle zu erreichen.“ Solidarität braucht nach dieser Darstellung Nähe, ähnliche soziale Interessen, oft eine gemeinsam erlebte Geschichte und Vertrauen. Wenn Belegschaften in viele unterschiedliche, kurzfristige oder unsichere Beschäftigungsverhältnisse aufgeteilt sind, erschwert das das Entstehen solidarischen Handelns.

Auch internationale Solidarität spielte in der Arbeiterbewegung eine Rolle. Bei der Gründung der Internationalen Arbeiterassoziation 1863/64 solidarisierten sich britische und französische Arbeiter mit dem polnischen Freiheitskampf. 1907 und 1912 wurde auf Kongressen der Zweiten Internationale diskutiert, ob die Arbeiterschaft durch Generalstreiks in verschiedenen Ländern den Ersten Weltkrieg verhindern könne. 1920 verhinderte die englische Arbeiterbewegung durch Androhung eines Generalstreiks die Intervention Englands in den polnisch-russischen Krieg.

Ein bekanntes Beispiel ist die polnische Gewerkschaft Solidarność. 1980 schlossen sich Arbeiter der Schiffswerft in Danzig im Rahmen eines großen Streiks zur Gewerkschaft „Solidarność“ zusammen. Obwohl sie später an politischem Einfluss verlor, steht ihr Name in ehemals kommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas im 21. Jahrhundert für den Beginn des Endes der kommunistischen Zwangsherrschaft. Im 20. Jahrhundert wurde Solidarität außerdem zu einem zentralen Begriff sozialistischer und sozialdemokratischer Parteien.

Das Solidaritätsprinzip zeigt sich auch in Versicherungen, besonders in den Risikobereichen Krankheit, Unfall, Altersvorsorge und Arbeitslosigkeit. In einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zahlen Mitglieder Beiträge in eine gemeinsame Kasse. Wer einen Schaden erleidet, erhält daraus finanzielle Mittel. Bei der Arbeitslosenversicherung sichert sich eine Risikogemeinschaft gegen Einkommensverluste durch Arbeitslosigkeit ab.

Aktuelle Streitfragen

Mit modernen, industrialisierten Gesellschaften stellt sich die Frage, wie echte Solidarität trotz unterschiedlicher Lebensverhältnisse und komplexer globaler Zusammenhänge organisiert werden kann. Dabei entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen Solidarität und Individualismus. Solidarität richtet sich auf die Gruppe und verlangt vom Einzelnen Bindung und Engagement. Individualismus betont dagegen die Selbstbestimmung des Einzelnen und seine Rechtsposition.

Politisch führt dies zur Frage, wie soziale Absicherung und wirtschaftliche Eigenverantwortung zueinander stehen sollen. Diese Frage wurde besonders bei Reformen des Sozialstaats nach wirtschaftsliberalen Maßstäben kontrovers diskutiert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Solidarität Grenzen in den Anforderungen politischer Gerechtigkeit findet.

Kritiker institutionalisierter Solidarität, etwa in sozialstaatlichen Einrichtungen, argumentieren, der Begriff Solidarität werde dort zu Unrecht verwendet, weil echte Solidarität wesentlich Freiwilligkeit einschließe. Diese Kritik richtet sich nicht unbedingt gegen den Sozialstaat selbst, sondern gegen die Begründung des Sozialstaats mit dem Solidaritätsgedanken.

Zugleich wird vor einer Entleerung des Begriffs gewarnt. Henning Scherf, von 1995 bis 2005 Bremer Bürgermeister, schrieb: „Solidarität ist eine Leerformel geworden, nicht zuletzt weil der Begriff durch inflationären Gebrauch seines Kerns beraubt wurde.“ Damit meint der Artikel die Gefahr, dass das Wort durch zu häufigen oder ungenauen Gebrauch seine klare Bedeutung verliert.

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