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Weisung Nr. 21
Ein Streit, der in der Augustkrise eskalieren sollte. Am 3. Februar 1941 folgte eine Besprechung über die Aufmarschanweisung für das „Unternehmen Barbarossa“ …
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Kern und Ziel der Weisung
Die Weisung Nr. 21, auch nach ihrem Decknamen gelegentlich Barbarossabefehl genannt, war ein Führererlass Adolf Hitlers vom 18. Dezember 1940. Sie richtete sich an das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und den Wehrmachtführungsstab (WFSt) und sollte alle Teile der Wehrmacht auf die „Niederwerfung Sowjetrusslands in einem schnellen Feldzug“ vorbereiten.
Das Endziel des geplanten Deutsch-Sowjetischen Krieges war die „Abschirmung gegen das asiatische Russland aus der allgemeinen Linie Wolga–Archangelsk“. Diese später als AA-Linie bezeichnete gedachte Linie lag östlich von Moskau und verlief zwischen Astrachan am Wolgadelta zum Kaspischen Meer im Süden und Archangelsk am Weißen Meer im Norden.
Militärischer Hintergrund
Hitlers Annahme, auch gegen die Sowjetunion einen schnellen Krieg führen zu können, stand im Zusammenhang mit den Erfolgen der Wehrmacht im Westfeldzug des Zweiten Weltkriegs. Der Überfall auf die Niederlande, Belgien und Luxemburg führte bereits Ende Mai 1940 zur britischen Operation Dynamo, also zur Rückführung des Großteils des britischen Expeditionskorps (BEF) und von Teilen der französischen Armee vom europäischen Festland nach Großbritannien. Am 22. Juni 1940 folgte der Waffenstillstand mit Frankreich.
Trotz des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts glaubte Hitler, ein solcher Blitzkrieg sei auch gegen die Sowjetunion möglich. Vorarbeiten für die Weisung waren die Loßberg-Studie des OKW vom 15. September 1940 und der von Erich Marcks am 5. August vorgelegte „Operationsentwurf Ost“ des OKH.
Inhalt und militärische Planung
Die Weisung legte die strategischen Ziele für Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine fest. Dabei ging es um das Prinzip der „verbundenen Waffen“, also das koordinierte Zusammenwirken verschiedener Waffengattungen. Außerdem regelte sie die Aufgaben, die den voraussichtlichen Verbündeten Rumänien und Finnland im Zusammenhang mit dem Krieg zufallen sollten; für Finnland verweist der Artikel auf den Fortsetzungskrieg.
Die Oberbefehlshaber aller Waffengattungen mussten Hitler, dem Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, über ihre Anordnungen zur Umsetzung der Weisung berichten. Die Weisung war damit nicht nur eine allgemeine Absichtserklärung, sondern ein verbindlicher Rahmen für konkrete militärische Vorbereitungen.
Entstehung und Streit um Moskau
Bernhard von Loßberg legte Alfred Jodl am 12. Dezember 1940 den ersten Entwurf der Weisung Nr. 21 vor. Jodl ordnete Änderungen an und trug Hitler am 17. Dezember eine neue Fassung vor. Hitler befahl daraufhin eine entscheidende Änderung: Die Heeresgruppe Mitte sollte nach der Zerschlagung der gegnerischen Kräfte vor ihr nicht sofort auf Moskau vorstoßen, sondern zunächst nach Norden eindrehen, um die vor der Heeresgruppe Nord stehenden Kräfte zu vernichten.
Damit widersprach Hitler der Auffassung des Oberkommandos des Heeres, das direkt auf Moskau vorstoßen wollte. Dieser Streit sollte später in der Augustkrise eskalieren. Am 3. Februar 1941 folgte eine Besprechung über die Aufmarschanweisung für das „Unternehmen Barbarossa“. Danach wurde sie vom Oberbefehlshaber des Heeres unterzeichnet und trat als gültige Weisung für das Heer in Kraft.
Vernichtungskrieg und Umsetzung
Hitler wollte die Wehrmacht zum Instrument eines rasse-ideologischen Vernichtungskrieges machen. Damit sollten die Grenzen zwischen militärischer Kriegführung und politisch-ideologischer Kriegführung aufgehoben werden. In einer geheimen Ansprache in der Reichskanzlei erklärte er am 30. März 1941 vor über 200 Befehlshabern, Kommandeuren und Stabschefs der für „Barbarossa“ vorgesehenen Verbände, es gehe um den „Kampf zweier Weltanschauungen gegeneinander“.
In derselben Ansprache sagte Hitler, die Wehrmacht müsse „vom Standpunkt des soldatischen Kameradentums abrücken, der Kommunist ist vorher kein Kamerad und nachher kein Kamerad. Es handelt sich um einen Vernichtungskrieg“. Innerhalb der Wehrmacht wurde diese Ausrichtung unter anderem durch den sogenannten Kommissarbefehl umgesetzt, außerdem durch Befehle zur Zusammenarbeit des Heeres mit den Einsatzgruppen, zur Kriegsgerichtsbarkeit und zum Verhalten der Truppe in der Sowjetunion.
Bekanntwerden und spätere Verwendung
Der amerikanische Agent Sam E. Woods gelangte auf ungewöhnlichem Weg an eine Ablichtung der noch druckfrischen Weisung und sandte sie nach Washington. Dort wurde sie als echt angesehen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Weisung Nr. 21 als Beweismittel verwendet: sowohl im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher als auch im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess.