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Wannseekonferenz

Die Wannseekonferenz war eine geheime Besprechung am 20. Januar 1942 in einer Villa am Großen Wannsee in Berlin. Fünfzehn hochrangige Vertreter von …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und historischer Zusammenhang
  2. 2. Entscheidung und Eskalation zum Völkermord
  3. 3. Vorbereitung, Beteiligte und Ablauf
  4. 4. Geplante Maßnahmen und Opfergruppen
  5. 5. Folgen, Quellenwert und Erinnerung

Bedeutung und historischer Zusammenhang

Die Wannseekonferenz war eine geheime Besprechung am 20. Januar 1942 im Gästehaus von Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst (SD) am Großen Wannsee 56/58 in Berlin. Unter dem Vorsitz Reinhard Heydrichs berieten 15 hochrangige Vertreter von SS, NSDAP, Reichsministerien und Besatzungsverwaltungen über die organisatorische Durchführung des Holocaust, also des systematischen Völkermordes an den europäischen Juden. Adolf Eichmann, Leiter des Referats IV B 4 für „Juden- und Räumungsangelegenheiten“ im Reichssicherheitshauptamt (RSHA), führte das Protokoll.

Die Konferenz beschloss den Holocaust nicht erst. Die systematischen Massenmorde hatten spätestens mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 begonnen. Bis zur Einberufung der Konferenz waren mit Hitlers Zustimmung bereits rund 900.000 Juden aus Deutschland, Polen und der Sowjetunion in deutsch besetzten Gebieten ermordet worden. Am Wannsee sollten vielmehr Zuständigkeiten geklärt, Deportationen und weitere Massentötungen koordiniert, Opfergruppen bestimmt und die führende Rolle des RSHA abgesichert werden.

Antisemitismus war ein zentraler Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie. Seit 1933 radikalisierte sich die Verfolgung über gesellschaftliche Ausgrenzung, Entrechtung, Enteignung, erzwungene Auswanderung und körperliche Gewalt. Nach Kriegsbeginn kamen Ghettoisierung, Deportationen, Zwangsarbeit und Massenmorde hinzu. Die Entwicklung verlief nicht überall nach einem einheitlichen Plan, sondern teilweise wechselhaft und chaotisch.

Entscheidung und Eskalation zum Völkermord

Adolf Hitler hatte am 30. Januar 1939 für den Fall eines Weltkriegs öffentlich „die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“ angekündigt. Am 31. Juli 1941 beauftragte Hermann Göring Heydrich, einen „Gesamtentwurf“ zu Kosten, Organisation und Durchführung der sogenannten „Endlösung der Judenfrage“ auszuarbeiten. Führende Nationalsozialisten äußerten sich im Herbst und Winter 1941 wiederholt so, dass daraus die Absicht eines umfassenden Völkermordes hervorgeht. Bei einer Zusammenkunft mit Reichs- und Gauleitern am 12. Dezember 1941 erklärte Hitler nach einer Tagebuchnotiz Joseph Goebbels’, die Vernichtung des Judentums müsse die Folge des Weltkriegs sein.

Der genaue Entscheidungsprozess ist nicht vollständig dokumentiert und wird in der Forschung diskutiert. Manche Historiker betrachten den 12. Dezember 1941 als spätesten Zeitpunkt der Entscheidung zur systematischen Vernichtung. Andere gehen von einem stufenweisen Radikalisierungsprozess ohne einzelnen förmlichen Befehl aus. Ein eindeutiger schriftlicher Befehl Hitlers zur Ermordung aller Juden wurde nicht gefunden und existierte wahrscheinlich nicht. Briefe und Anordnungen hoher NS-Führer verweisen jedoch auf mündliche, oft verschleierte Befehle. Fachhistoriker stimmen darin überein, dass die Mordmaßnahmen nur mit Hitlers ausdrücklichem Einverständnis begonnen und durchgeführt werden konnten.

Seit Juni 1941 erschossen Einsatzgruppen, Ordnungspolizei und Waffen-SS hinter der Ostfront systematisch Juden. Beim Massaker von Babyn Jar im September und Anfang Oktober 1941 wurden mehr als 33.000 jüdische Bewohner Kiews ermordet. In Ghettos starben Menschen an Hunger, Krankheiten und Gewalt; zugleich fand bereits „Vernichtung durch Zwangsarbeit“ statt. Im Oktober 1941 begannen Massendeportationen aus dem Deutschen Reich. Bis zum 4. November wurden 20.000 Juden und 5000 als „Zigeuner“ verfolgte Menschen nach Łódź deportiert. Himmler verbot am 23. Oktober 1941 die Auswanderung aller Juden im deutschen Einflussbereich. Ende November und Anfang Dezember wurden 27.800 Bewohner des Rigaer Ghettos erschossen. In Belzec, Sobibor und Majdanek wurden Vernichtungs- beziehungsweise Lageranlagen vorbereitet; in Kulmhof wurden seit Anfang Dezember 1941 Gaswagen zur Ermordung von Juden eingesetzt.

Vorbereitung, Beteiligte und Ablauf

Die Besprechung war zunächst für den 9. Dezember 1941 vorgesehen, wurde jedoch wegen der Reichstagssitzung zur Kriegserklärung an die USA verschoben. Am 8. Januar 1942 gingen neue Einladungen für den 20. Januar heraus. Die Einladungen bezeichneten die Zusammenkunft als „Besprechung mit anschließendem Frühstück“ und enthielten Görings Ermächtigungsschreiben. Die Deportationen von Juden aus dem Reichsgebiet, Böhmen und Mähren liefen zu diesem Zeitpunkt bereits seit dem 15. Oktober 1941.

Unter den 15 Teilnehmern befanden sich Vertreter derjenigen SS-Dienststellen, die den Massenmord bereits organisierten oder ausführten, sowie Spitzenbeamte wichtiger Reichsministerien, der Parteikanzlei und der Verwaltungen besetzter Gebiete. Zu den zentralen Personen gehörten Reinhard Heydrich als Vorsitzender und Leiter des RSHA, Gestapo-Chef Heinrich Müller, Adolf Eichmann als Protokollführer, Wilhelm Stuckart aus dem Innenministerium, Roland Freisler aus dem Justizministerium, Martin Luther aus dem Auswärtigen Amt und Josef Bühler aus dem Generalgouvernement. Die Anwesenheit dieser Behördenvertreter machte die Konferenz zu einer ressortübergreifenden Abstimmung des nationalsozialistischen Staatsapparates.

Heydrich erklärte, Göring habe ihn zum „Beauftragten für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen Judenfrage“ bestellt; die Federführung liege bei Heinrich Himmler als „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“. Die Teilnehmer akzeptierten grundsätzlich die Leitung durch das RSHA. Die eigentliche Besprechung dauerte etwa anderthalb Stunden.

Geplante Maßnahmen und Opfergruppen

Heydrich berichtete, rund 537.000 Juden seien aus dem „Altreich“, Österreich sowie Böhmen und Mähren ausgewandert. An die Stelle der erzwungenen Auswanderung sollte nach „vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten“ treten. Für die sogenannte „Endlösung“ rechnete das Protokoll mit rund elf Millionen Juden in Europa. Einbezogen wurden auch Menschen in neutralen oder gegnerischen Ländern wie England, Spanien, Schweden, der Schweiz und der Türkei, die nicht unter deutscher Herrschaft standen.

Europa sollte nach dem Protokoll „vom Westen nach Osten“ durchkämmt werden. Zuerst sollten Juden aus dem Reichsgebiet in Durchgangsghettos und anschließend weiter nach Osten deportiert werden. Arbeitsfähige Menschen sollten, nach Geschlechtern getrennt, in großen Kolonnen Straßen bauen. Ein großer Teil sollte durch die tödlichen Arbeits- und Lebensbedingungen umkommen; der überlebende „Restbestand“ sollte „entsprechend behandelt“ werden. Viele Historiker verstehen diese Formulierung als Tarnsprache für Mord. Hans Mommsen deutete sie dagegen als Hinweis auf weitere Deportationen nach Osten, betonte aber, auch diese Reservatsvorstellung sei keine humane Alternative gewesen. Eichmann sagte später aus, bei der Konferenz sei ausdrücklich vom „Töten und Eliminieren und Vernichten“ gesprochen worden.

Juden über 65 Jahre sowie schwer Kriegsversehrte und Träger des Eisernen Kreuzes I sollten nach Theresienstadt gebracht werden. Ausführlich beriet die Konferenz auch über Menschen, die das NS-Regime nach den Nürnberger Gesetzen als „Mischlinge“ einstufte, und über sogenannte „Mischehen“. Heydrich wollte „Mischlinge 1. Grades“ im Regelfall wie „Volljuden“ behandeln; wer ausnahmsweise im Reich bleiben durfte, sollte sterilisiert werden. „Mischlinge 2. Grades“ sollten grundsätzlich den „Deutschblütigen“ gleichgestellt werden, konnten aber aufgrund ihres Aussehens oder politischer und polizeilicher Beurteilungen als Juden eingestuft werden. Bei Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurde über Deportation oder Einweisung des jüdischen Ehepartners nach Theresienstadt gesprochen.

Wilhelm Stuckart hielt Heydrichs Vorschläge für unpraktikabel. Er schlug stattdessen die gesetzliche Zwangsscheidung von „Mischehen“ und die Zwangssterilisation aller „Mischlinge ersten Grades“ vor. Eine Einigung gelang nicht; die Fragen wurden auf Folgekonferenzen vertagt. Josef Bühler verlangte, mit den Maßnahmen im Generalgouvernement zu beginnen, da er dort geringe Transportprobleme sah und die „Judenfrage“ möglichst schnell „lösen“ wollte.

Folgen, Quellenwert und Erinnerung

Bereits am 29. Januar 1942 fand die erste Folgekonferenz statt. Dort wurde der Begriff „Jude“ für die besetzten Gebiete erweitert: Er sollte Angehörige der jüdischen Religion, Kinder aus Verbindungen mit einem jüdischen Elternteil und nichtjüdische Ehefrauen von Juden umfassen. Weitere Besprechungen am 6. März und 27. Oktober 1942 behandelten Zwangssterilisation und Zwangsscheidung. Die Sterilisation wurde wegen fehlender Durchführungsmöglichkeiten bis nach dem Krieg verschoben; gegen Zwangsscheidungen bestanden rechtliche und propagandistische Bedenken sowie die Sorge vor Widerstand. In den besetzten Ostgebieten wurden solche Rücksichten nicht genommen: jüdische Ehepartner aus „Mischehen“ und „jüdische Mischlinge ersten Grades“ wurden dort in den Völkermord einbezogen.

Eichmann fertigte das Protokoll nach einer Stenografie an; Müller und Heydrich überarbeiteten es mehrfach. Von 30 als „Geheime Reichssache“ gekennzeichneten Exemplaren ist nur das Exemplar Martin Luthers erhalten. Es wurde nach dem Krieg in ausgelagerten Akten des Auswärtigen Amtes entdeckt und 1947 für die Nürnberger Nachfolgeprozesse ausgewertet. Das Protokoll gibt keine wörtliche Mitschrift wieder, gilt aber als inhaltlich genaue Darstellung. Fälschungsbehauptungen von Holocaustleugnern wurden von Historikern widerlegt.

Das Dokument ist eine Schlüsselquelle, weil es die Absicht zur Ermordung der europäischen Juden, das Einverständnis wichtiger Behörden und ihre bürokratische Zusammenarbeit belegt. Es enthält noch keinen festen Gesamtplan zu sämtlichen Fristen und Tötungsmethoden. Seine Bedeutung liegt darin, dass der bereits laufende Völkermord koordiniert, der Kreis der Opfer genauer bestimmt und den Spitzenbeamten aller wichtigen beteiligten Stellen bekannt gemacht wurde. Die verbreitete Behauptung, der Holocaust sei erst am Wannsee beschlossen worden, bezeichnet die heutige Gedenkstätte als historischen Irrtum.

Nach 1945 wurden nur wenige Teilnehmer für ihre Verbrechen bestraft; die Teilnahme an der Konferenz selbst war gewöhnlich nicht der Grund einer Verurteilung. Adolf Eichmann wurde nach seiner Entführung aus Argentinien 1962 in Israel hingerichtet. Otto Hofmann erhielt 1948 eine 25-jährige Zuchthausstrafe, wurde aber 1954 freigelassen; Wilhelm Stuckart wurde 1949 zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt und kam wegen angerechneter Haft sofort frei.

Die 1914/1915 für den Fabrikanten Ernst Marlier erbaute Villa diente seit 1940 als Gästehaus der Sicherheitspolizei. Nach dem Krieg wurde sie unter anderem als Bildungsstätte und Schullandheim genutzt. Der Auschwitz-Überlebende Joseph Wulf setzte sich ab 1966 erfolglos für ein Dokumentationszentrum ein. Nach Rekonstruktion von Villa und Garten wurde 1992 die „Gedenk- und Bildungsstätte – Haus der Wannsee-Konferenz“ eröffnet. Ihre Dauerausstellung behandelt Ausgrenzung, Verfolgung, Deportation und Ermordung der europäischen Juden. Die Konferenz wurde außerdem in Romanen, Theaterstücken, Spiel- und Dokumentarfilmen verarbeitet; solche Inszenierungen rekonstruieren jedoch häufig Dialoge, die durch das Protokoll nicht wörtlich belegt sind.

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