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Geheimhaltungsgrad
Mit einem Geheimhaltungsgrad (auch Verschlusssachengrad oder Geheimhaltungsstufe genannt) werden Verschlusssachen (VS) entsprechend ihrer …
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Begriff und Funktionsweise
Ein Geheimhaltungsgrad, auch Verschlusssachengrad oder Geheimhaltungsstufe, kennzeichnet, wie stark eine Verschlusssache (VS) geschützt werden muss. Eine amtliche Stelle oder eine von ihr beauftragte Stelle stuft jedes Dokument entsprechend seiner Schutzwürdigkeit und Gefährdung in eine Schutzklasse ein. Die Klassen bilden eine Rangordnung.
Auch Personen oder andere zugreifende Akteure erhalten entsprechend dem ihnen entgegengebrachten Vertrauen einen Schutzgrad, die sogenannte Clearance. Zugriff ist nur erlaubt, wenn die Clearance mindestens so hoch ist wie der Geheimhaltungsgrad des Objekts. Dieses Verfahren ist vor allem beim Militär und bei staatlichen Institutionen üblich, wird aber auch von Unternehmen verwendet. Meist bestehen vier Stufen.
Ziel ist die Vertraulichkeit von Informationen. In besonders sicheren Systemen erhält ein neu erzeugtes Objekt automatisch den Schutzgrad seines Erstellers. Dadurch sollen hoch berechtigte Personen keine Informationen an niedrigere Schutzstufen weitergeben. Sie müssen deshalb auch außerhalb entsprechend autorisierter Kreise besonders sorgfältig mit ihren Äußerungen umgehen.
Geheimhaltungsgrade des Bundes
Für Bundesbehörden und bundesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen gilt die Verschlusssachenanweisung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (VSA). Sie beruht auf Art. 86 Satz 1 GG und § 35 Abs. 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Nach § 4 Abs. 2 SÜG gibt es vier Stufen:
• STRENG GEHEIM: Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden. Beispiele sind der Alarmplan der Bundeswehr und das Informationsaufkommen eines Nachrichtendienstes.
• GEHEIM: Eine Offenlegung kann die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden oder dessen Interessen schweren Schaden zufügen. Beispiele sind Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie besondere Einsatzmittel und Verfahren von Spezialeinheiten der Polizei.
• VS-VERTRAULICH: Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen des Bundes oder eines Landes schädlich sein. Dazu zählen etwa Ermittlungsberichte in Spionageverdachtsfällen, bestimmte Erkenntnisse über extremistische oder terroristische Organisationen und sensible außenpolitische Verhandlungspositionen.
• VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH: Die Kenntnisnahme kann für die Interessen des Bundes oder eines Landes nachteilig sein. Ein Beispiel sind Fahndungsunterlagen aus den Bereichen Terrorismus und Extremismus.
Die Bundesländer besitzen eigene Sicherheitsüberprüfungsgesetze und Verschlusssachenanweisungen für ihre Behörden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Landkreise und Gemeinden. Inhaltlich entsprechen sie im Wesentlichen dem Bundesrecht.
Bundestag, Kennzeichnung und Zugang
Die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages erfasst Verschlusssachen, die dort entstehen oder dem Bundestag, seinen Ausschüssen oder Abgeordneten zugeleitet werden. Sie verwendet ebenfalls vier Stufen. Streng geheim betrifft insbesondere Informationen, deren unbefugte Kenntnis den Bestand des Bundes oder eines Landes gefährden würde. Geheim umfasst mögliche Gefährdungen der Sicherheit, schwere Schäden für Interessen oder Ansehen, große Vorteile für einen fremden Staat sowie besonders schutzwürdige private oder wirtschaftliche Geheimnisse. VS-Vertraulich gilt bei weniger schweren Nachteilen. VS-Nur für den Dienstgebrauch erfasst nicht öffentliche Informationen, die keiner höheren Stufe angehören. Streng geheime und geheime Unterlagen dürfen nur in Räumen der Geheimregistratur eingesehen werden.
Die Einstufung muss während der gesamten Bearbeitungszeit sichtbar bleiben. Bei Schriftgut stehen STRENG GEHEIM und GEHEIM mit dem Zusatz „amtlich geheim gehalten“ in Rot am oberen und unteren Rand jeder beschriebenen Seite. VS-VERTRAULICH trägt diesen Zusatz in Schwarz oder Blau am oberen Rand; VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH wird dort ebenfalls schwarz oder blau angegeben. Bei einer Herstellung durch Unternehmen im staatlichen Auftrag lautet der Zusatz „auf amtliche Veranlassung geheimgehalten“. Die Grade werden grundsätzlich in Majuskeln geschrieben; „VS“ wird nicht zu „VERSCHLUSSSACHE“ ausgeschrieben.
Ein zusätzliches Schutzwort kann den zugelassenen Personenkreis weiter begrenzen. Je nach Stufe werden Unterlagen in verschlossenen Aktenschränken oder Tresoren aufbewahrt und bei elektronischer Übermittlung mit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) freigegebenen Kryptosystemen verschlüsselt.
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist Behördenmitarbeitern im Rahmen ihrer Dienstgeschäfte zugänglich. Für den Zugang ab VS-VERTRAULICH oder GEHEIM ist vorher eine Sicherheitsüberprüfung nötig. Bei STRENG GEHEIM erfolgt eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen, bei der auch Referenzpersonen befragt und weitere Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung ist dafür der Militärische Abschirmdienst zuständig, sonst das Bundesamt beziehungsweise die Landesbehörden für Verfassungsschutz.
Historische deutsche Systeme
In der Nationalen Volksarmee der DDR wurde zwischen Staats- und Dienstgeheimnissen unterschieden. Staatsgeheimnisse waren als Geheime Kommandosache (GKdoS), Geheime Verschlußsache (GVS) oder Vertrauliche Verschlußsache (VVS) eingestuft. Für Dienstgeheimnisse galten Besondere Dienstsache (BDS, erst seit etwa 1989), Vertrauliche Dienstsache (VD) und Nur für den Dienstgebrauch (NfD).
Eine Geheime Kommandosache enthielt Informationen höchster politischer, wirtschaftlicher, militärischer, wissenschaftlicher, technischer oder technologischer Bedeutung, deren Geheimhaltung für die Grundlagen der DDR oder der sozialistischen Staatengemeinschaft entscheidend war. Geheime Verschlußsachen betrafen Informationen von gesamtstaatlicher Bedeutung, deren Offenbarung schwere Gefahren oder Schäden verursachen konnte. Vertrauliche Verschlußsachen bezogen sich auf wichtige gesellschaftliche Bereiche und Prozesse, bei denen eine Offenlegung Nachteile hervorrufen konnte. Die Befugnis zur Einstufung war nach Rang gestaffelt: GKdoS durften unter anderem Stellvertreter des Ministers und Kommandeure ab Generalmajor, GVS Kommandeure ab Oberst und VVS Leiter von Struktureinheiten ab Oberstleutnant anordnen.
Während des Nationalsozialismus regelte die Verschlusssachen-Vorschrift vom 1. Oktober 1935 beziehungsweise 1. August 1943 militärische Verschlusssachen. Als solche galten Schriften und Schriftstücke, die zum Wohl des Reiches, besonders zur Landesverteidigung oder aus dienstlichen Gründen, besonderen Geheimschutz benötigten. Das Militär unterschied „Nur für den Dienstgebrauch“, „Geheim“, „Geheime Kommandosache“ und „Geheime Kommandosache-Chefsache“. Der Zugang war nach Dienstgrad begrenzt. Behörden verwendeten außerdem „Vertraulich“ und „Geheime Reichssache“. Letztere erforderte den höchsten Geheimschutz, einen eng begrenzten, genau bezeichneten Personenkreis sowie besondere Sicherung bei Verwahrung und Beförderung.
Adolf Hitlers „Grundsätzlicher Befehl“ vom 11. Januar 1940 verlangte, dass Dienststellen und Offiziere geheime Informationen nur bei zwingender dienstlicher Notwendigkeit, nur im erforderlichen Umfang und nicht früher als nötig erhalten durften. Eine Weitergabe nach allgemeinen Verteilerschlüsseln war verboten. Am 12. Juni 1942 ordnete Hitler besonders für größere Operationen regelmäßige Belehrung, ständige Überwachung und scharfe Ahndung von Verstößen an.
System der Vereinigten Staaten
Die Vereinigten Staaten verwenden drei staatliche Geheimhaltungsgrade: Top Secret, Secret und Confidential. Top Secret ist die höchste Stufe und gilt für Informationen, deren Bekanntwerden einen „außerordentlich schweren Schaden“ für die nationale Sicherheit verursachen würde. Mehr als 850.000 Personen besitzen dafür eine Freigabe. Auch inhaltlich unwichtige Informationen können Top Secret sein, wenn die Methode der Informationsgewinnung geheim bleiben muss, etwa bei Signal Intelligence (SIGINT, Fernmeldeaufklärung) oder Human Intelligence (HUMINT, menschlichen Quellen). Secret betrifft möglichen „schweren Schaden“, Confidential einen nicht näher definierten Schaden für die nationale Sicherheit.
Einstufbar sind unter anderem militärische Pläne und Waffensysteme, Informationen über ausländische Regierungen, Geheimdienstaktivitäten, Quellen, Methoden und Kryptologie, auswärtige Beziehungen, sicherheitsbezogene wissenschaftliche, technologische oder wirtschaftliche Fragen, die Sicherung nuklearen Materials, sicherheitsrelevante Schwachstellen sowie Massenvernichtungswaffen. Nach Barack Obamas Executive Order 13526 vom 29. Dezember 2009 dürfen Informationen nicht geheim gehalten werden, um Rechtsverstöße, Ineffizienz oder Verwaltungsfehler zu verbergen oder Personen und Institutionen vor Verlegenheit zu bewahren.
Special Access Programs sind keine höheren Geheimhaltungsgrade, sondern zusätzliche Zugangsbeschränkungen. Sensitive Compartmented Information (SCI) gliedert Informationen nach ihren Quellen, etwa Special Intelligence beziehungsweise COMINT für Fernmeldeaufklärung, TALENT KEYHOLE für IMINT, ELINT und MASINT sowie KLONDIKE für Geospatial Intelligence. Codewörter wie GAMMA können den Kreis weiter begrenzen. Handhabungshinweise sind beispielsweise ORCON, also Weiterverbreitung nur durch den Urheber, und NOFORN, keine Weitergabe an ausländische Staatsbürger.
NATO und internationaler Vergleich
Die NATO verwendet COSMIC TOP SECRET, NATO SECRET, NATO CONFIDENTIAL und NATO RESTRICTED. In Deutschland werden diese Stufen wie STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH beziehungsweise VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH behandelt. Bei internationalen Einsätzen kann der freigegebene Empfängerkreis ergänzt werden, etwa „NATO SECRET releasable to ISAF SECRET“.
NATO UNCLASSIFIED bezeichnet Informationen ohne Geheimhaltungsgrad. Sie sind dennoch nicht öffentlich und dürfen ohne Zustimmung der NATO nicht veröffentlicht werden. Zusätze wie RELEASABLE TO THE PUBLIC oder RELEASABLE TO INTERNET können diese Einschränkung aufheben. Öffentlich zugängliche Informationen tragen keine Kennzeichnung oder werden als PUBLIC markiert.
Andere Staaten und Organisationen besitzen vergleichbare, aber nicht immer direkt übertragbare Systeme, weil sprachliche und kulturelle Unterschiede bestehen. Beispiele für vierstufige Systeme sind Österreich mit Streng Geheim, Geheim, Vertraulich und Eingeschränkt sowie die Europäische Union mit TRES SECRET UE/EU TOP SECRET, SECRET UE/EU SECRET, CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL und RESTREINT UE/EU RESTRICTED. Auch Organisationen wie EURATOM, ESA, Eurokorps und OCCAR verwenden entsprechende Abstufungen.
Fehlt in einem Partnerstaat eine deutsche Entsprechung, wird die Behandlung angepasst: Da Belgien, Frankreich und die Vereinigten Staaten keine Einstufung entsprechend VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH besitzen, werden deutsche Unterlagen dort geschützt, als seien sie VS-VERTRAULICH. Im Vereinigten Königreich wird VS-VERTRAULICH wie GEHEIM behandelt.