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Wagnis (Wirtschaft)

Wagnis heißen in der Betriebswirtschaftslehre sämtliche Verlustgefahren, die sich aus dem Betreiben eines Unternehmens ergeben und häufig durch negative …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Grundformen der Wagnisse
  3. 3. Allgemeines Unternehmerwagnis
  4. 4. Typische Einzelwagnisse
  5. 5. Wagnisse im Rechnungswesen
  6. 6. Versicherungswesen und weitere Verwendung

Begriff und Bedeutung

In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet Wagnis sämtliche Verlustgefahren, die sich aus dem Betreiben eines Unternehmens ergeben und häufig durch negative externe Effekte hervorgerufen werden. Allgemein bedeutet Wagnis, überschaubare Risiken in Kauf zu nehmen, um Chancen zu wahren. Es geht um den Mut, „nach bestem Wissen und Gewissen … Neuland zu betreten“, obwohl unvorhergesehene Risiken und die Verantwortung für deren Folgen möglich sind.

Die Abgrenzung zum Risiko ist nicht einheitlich. Nach einer traditionellen Unterscheidung bezieht sich Wagnis auf ein Individuum, während Risiko auch gesellschaftliche Unsicherheiten bezeichnen kann. Außerdem umfasst das allgemeine Unternehmerrisiko neben Verlustgefahren auch Gewinnchancen. In der heutigen Betriebswirtschaftslehre werden Wagnis und Risiko jedoch meist synonym gebraucht.

Konrad Mellerowicz definierte Risiko als die „mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene Verlustgefahr, die das eingesetzte Kapital bedroht, sei es durch dessen Vernichtung, Ausbleiben des erwarteten Erfolges oder Entstehen höherer als der veranschlagten Kosten“. Wagnis ist für ihn „die Verlustgefahr eines Betriebes, die sich aus seinem Charakter als Unternehmung und durch seine betriebliche Tätigkeit ergibt“ sowie „der wagende Einsatz von Kräften oder Mitteln für eine betriebswirtschaftliche Leistung“. Wegen seiner Unvorhersehbarkeit entzieht sich Wagnis nach dieser Auffassung jeder Messung und Kalkulation.

Grundformen der Wagnisse

Mellerowicz unterscheidet zwischen dem allgemeinen Unternehmerwagnis und besonderen Einzelwagnissen. Das Unternehmerwagnis ergibt sich „aus der Unternehmereigenschaft an sich“ und aus der Eigenart des Unternehmens. Einzelwagnisse beziehen sich dagegen auf bestimmte betriebliche Teilbereiche und treten bei der Produktion zeitlich unregelmäßig und in wechselnder Höhe auf.

Einzelwagnisse lassen sich in versicherte und nicht versicherte Wagnisse einteilen. Ihre tatsächlichen Schadenshöhen können aufgrund vergangener Schadensfälle annähernd bestimmt und kostenrechnerisch erfasst werden. Da sie unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe anfallen, werden sie in der Kostenrechnung durch kalkulatorische Plangrößen berücksichtigt oder in der Finanzbuchhaltung als Aufwand verbucht.

Allgemeines Unternehmerwagnis

Zum allgemeinen Unternehmerwagnis gehören insbesondere Gefahren aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Beispiele sind Konjunkturrückgänge durch Rezessionen, plötzliche Verschiebungen von Bedarf oder Angebot, Geldentwertung und technischer Fortschritt.

Diese Risiken zählen nicht zu den kalkulatorischen Kosten und werden in der Kosten- und Leistungsrechnung nicht berücksichtigt. Das allgemeine Unternehmerwagnis ist nicht kalkulierbar, nicht versicherbar und nicht exakt erfassbar. Es wird über den Gewinn abgegolten.

Die Grundüberlegung lautet, dass die Ereignisse dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entspringen und deshalb in der jeweiligen Rechnungsperiode zu Kosten führen. Die tatsächlichen Kosten weichen jedoch in der Regel von den erwarteten Größen ab. Über einen längeren Zeitraum sollten sich diese Abweichungen ausgleichen.

„Unternehmerisches Risiko“ und „unternehmerisches Wagnis“ werden in der Betriebswirtschaft weitestgehend als Synonyme verwendet. Teilweise bezeichnet „unternehmerisches Risiko“ eher die Gefährdungssituation, während „unternehmerisches Wagnis“ die Entscheidung und Handlung des Unternehmers meint.

Typische Einzelwagnisse

Einzelwagnisse sind unmittelbar mit betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Lagerhaltung, Produktion und Vertrieb verbunden. Sie haben im Gegensatz zum allgemeinen Unternehmerwagnis Kostencharakter und sind letztlich nicht vollständig vermeidbar.

  • Das Anlagewagnis betrifft das Sachanlagevermögen. Es kann durch Naturkatastrophen oder Betriebsstörungen entstehen, etwa durch Beschädigung und Wertverluste. Dazu gehören der Katastrophenverschleiß, die „Unterabschreibung“ wegen Unbrauchbarwerdens oder vorzeitiger wirtschaftlicher beziehungsweise technischer Überholung sowie das Mietanlagenrisiko. Dieses liegt vor, wenn vermietete Erzeugnisse vor der vollständigen Abschreibung ihres aktivierten Wertes nicht mehr zu kostendeckenden Mietsätzen oder Preisen verwertet werden können.

  • Das Bestandswagnis ist ein teilweise nicht versicherbares kalkulatorisches Wagnis des Lagerrisikos. Beispiele sind Bruchware, Diebstahl, Schwindung und Veralten. Auch Wertberichtigungen wegen dieser Gefahren oder wegen einer zu reichlichen Bestandshaltung gehören dazu. Nicht dazu zählt die sogenannte Bestandsdrosselung, durch die unfertige und fertige Erzeugnisse von den Herstellkosten laut Betriebsrechnung auf die Wertansätze der Handelsbilanz zurückgeführt werden.

  • Das Fertigungswagnis entsteht in der Produktion durch Fehlerkosten aus Fehlproduktion, insbesondere Ausschuss infolge von Material-, Arbeits- oder Konstruktionsfehlern.

  • Das Forschungs- und Entwicklungswagnis entsteht durch misslungene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Es zeigt sich unter anderem in überhöhten Forschungs- und Entwicklungskosten sowie in Verlusten aus fehlgeschlagenen Arbeiten und der Abschreibung von Patenten und ähnlichen Rechten, deren Anschaffungskosten nicht direkt in den Herstellkosten der Erzeugnisse verrechnet werden können.

  • Das Gewährleistungswagnis entsteht durch Nacharbeit an bereits verkauften Produkten im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen.

  • Vertriebswagnisse umfassen Zahlungsrisiken bei Kunden, insbesondere das Debitorenrisiko bei Forderungsverlusten, außerdem Kulanznachlässe, Transportverluste und Währungsverluste.

Wagnisse im Rechnungswesen

Als kalkulatorische Wagnisse werden eingegangene Risiken bezeichnet, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben. In dieser Kategorie werden ausschließlich Einzelwagnisse erfasst. Als kalkulatorische Kosten dürfen nur Einzelwagnisse berücksichtigt werden, die nicht durch eine Fremdversicherung abgedeckt sind. Andernfalls würde die Kostenrechnung doppelt belastet.

Bei versicherten Einzelwagnissen werden die Versicherungsprämien als aufwandsgleiche Kosten beziehungsweise Grundkosten in der Betriebsbuchführung erfasst. Nicht versicherte Einzelwagnisse werden durch kalkulatorische Wagniskosten berücksichtigt; diese stellen Anderskosten dar. Langfristig muss ein Ausgleich zwischen dem tatsächlich eingetretenen Wagnis und den kalkulatorischen Wagniskosten stattfinden.

Versicherungswesen und weitere Verwendung

Im Versicherungswesen werden die Begriffe „Risiko“, „Gefahr“ und „Wagnis“ teilweise uneinheitlich und unklar verwendet. Wagnis und Risiko gelten dort meist als Synonyme. Versicherungstechnisch bezeichnet Risiko alle Gefahren, von denen Personen oder Vermögensgegenstände bedroht sind.

Das „versicherungstechnische Risiko“ ist nach § 7 Nr. 32 VAG das Risiko des Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Werts von Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus einer unangemessenen Prämienfestlegung und unangemessenen Rückstellungen ergibt. Es wird in Zufallsrisiko, Irrtumsrisiko und Änderungsrisiko unterteilt.

In der Finanzwirtschaft und im Bankwesen wird kritisiert, dass nutzenorientierte Risikohandlung und ethisch fundierte Wagniseinstellung nicht ausreichend unterschieden werden. Moralisch verfehltes Managerverhalten kann dazu führen, dass Verantwortungsübernahme und Fairness fehlen und von außen eingefordert werden müssen. Dadurch ist das Wagnis in bestimmten Bereichen in Verruf geraten.

Wagniskapital, englisch „venture capital“, bezeichnet außerbörsliches Beteiligungskapital, das ein Kapitalgeber für besonders risikoreiche Unternehmen bereitstellt.

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