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Volksentscheid gegen den Young-Plan

Der Volksentscheid gegen den Young-Plan war ein Versuch zur Volksgesetzgebung in der Weimarer Republik. Er wurde durch das 1929 von rechten Parteien und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Anlass
  2. 2. Bündnis der Rechten
  3. 3. NSDAP und Freiheitsgesetz
  4. 4. Propaganda und Gegenpropaganda
  5. 5. Ablauf und Ergebnis
  6. 6. Politische Folgen

Kern und Anlass

Der Volksentscheid gegen den Young-Plan war ein Versuch der Volksgesetzgebung in der Weimarer Republik. Rechte Parteien und Organisationen starteten 1929 das Volksbegehren „gegen die Versklavung des Deutschen Volkes (Freiheitsgesetz)“. Sie wollten damit die Einigung der Regierung Müller mit den ehemaligen Gegnern Deutschlands im Ersten Weltkrieg über die Reparationszahlungen im Young-Plan rückgängig machen. Zur Abstimmung stand das sogenannte „Freiheitsgesetz“, das auf eine Gesamtrevision des Versailler Vertrages zielte und Mitgliedern der Reichsregierung bei Zustimmung zu neuen Reparationsverpflichtungen Landesverrat vorwarf.

Der Young-Plan sollte die Reparationsfrage neu regeln. Die deutsche Reparationsschuld wurde auf umgerechnet 36 Milliarden Reichsmark gesenkt; die jährlichen Zahlungen waren niedriger als im Dawes-Plan, sollten aber bis 1988 laufen. Für Deutschland war wichtig, dass internationale wirtschaftliche Kontrollen wegfielen und das Rheinland vorzeitig geräumt werden sollte. Gegner betonten dagegen die lange Laufzeit und die Gesamtsumme aller jährlichen Zahlungen, die sich auf 115 Milliarden Reichsmark addierte. Zum Vergleich: Die gesamten Reichseinnahmen betrugen im Haushaltsjahr 1929/30 7,73 Milliarden Reichsmark.

Bündnis der Rechten

Die treibende Kraft hinter der Kampagne war Alfred Hugenberg, Industrieller und Vorsitzender der DNVP. Er stellte im Juni 1929 einen „Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren gegen den Young-Plan und die Kriegsschuldlüge“ zusammen. Beteiligt waren unter anderem Vertreter der DNVP, des Stahlhelms, des Alldeutschen Verbandes, des Reichslandbundes, der Vereinigten Vaterländischen Verbände sowie Adolf Hitler für die NSDAP. Auch Industrielle wie Fritz Thyssen und Albert Vögler gehörten dazu.

Das Ziel war nicht nur, den Young-Plan zu verhindern. Der Reichsausschuss wollte auch die sozialdemokratisch geführte Regierung Müller stürzen und Neuwahlen erzwingen. Diese Strategie war selbst im konservativen Lager umstritten. Teile der Industrie lehnten den Young-Plan zwar ab, wollten aber keine politische Krise. Die Kampagne war dennoch wichtig, weil hier erstmals die traditionelle Rechte, besonders die DNVP, gemeinsam mit der NSDAP agierte.

NSDAP und Freiheitsgesetz

Für die NSDAP war die Beteiligung am Reichsausschuss politisch bedeutsam. Seit dem Hitlerputsch war die Verbindung zwischen DNVP und Nationalsozialisten abgerissen; Hugenberg stellte sie wieder her. Hitler nutzte die Zusammenarbeit taktisch, obwohl die NSDAP grundsätzlich Gegnerin der Demokratie und damit auch der Volksgesetzgebung war. Durch die Beteiligung saß Hitler nun mit anerkannten Führern der bürgerlichen Rechten zusammen und spielte wieder eine Rolle auf Reichsebene.

Das „Freiheitsgesetz“ bestand aus vier inhaltlichen Paragraphen. § 1 lehnte die Anerkennung der Kriegsschuld ab. § 2 forderte die Außerkraftsetzung von Artikel 231 des Versailler Vertrages. § 3 lehnte neue Reparationsverpflichtungen ab. § 4 war besonders umstritten: Reichskanzler, Reichsminister und Bevollmächtigte, die entgegen § 3 Verträge mit auswärtigen Mächten unterzeichneten, sollten nach § 92 Nr. 3 StGB bestraft werden. Gemeint war Landesverrat, der mit mindestens zwei Jahren Zuchthaus bestraft wurde. Dieser Paragraph ging vor allem auf Hitler zurück und war auch im Reichsausschuss umstritten.

Propaganda und Gegenpropaganda

Die rechten Parteien führten eine große Propagandakampagne. Sie warben mit Parolen wie „Bis zur dritten Generation müßt ihr fronen“, gründeten einen Pressedienst und gaben die Schriftenreihe „Fort mit den Pariser Tributen“ heraus. Besonders wichtig war die Presse des Hugenberg-Konzerns; relativ neu war der Einsatz politischer Werbefilme im Kino. Die NSDAP hielt allein im Oktober 7000 Versammlungen ab. In manchen Regionen, etwa Hinterpommern, Schleswig-Holstein, dem rheinisch-westfälischen Industriegebiet, Bayern und Baden, war die Kampagne besonders aktiv.

Die Propaganda arbeitete teils mit antisemitischen Behauptungen, Verschwörungstheorien und falschen Aussagen. Zugleich gab es innerhalb der Rechten Konflikte: Teile der DNVP, Landbund, Landvolk, der Jungdeutsche Orden und frühere Freikorpsführer lehnten das Vorgehen zunehmend ab.

Die Reichsregierung reagierte zunächst zurückhaltend, weil die Verhandlungen in Den Haag noch liefen. Ab August 1929 setzte sie stärker auf Gegenpropaganda. Sie nutzte die Vereinigte Presseabteilung von Reichsregierung und Auswärtigem Amt sowie die Reichszentrale für den Heimatdienst, einen Vorläufer der Bundeszentrale für politische Bildung. Auch Rundfunk und Film wurden eingesetzt. Reichsinnenminister Carl Severing wurde in der Öffentlichkeit zum entschiedensten Gegner der Kampagne. Ein Regierungsaufruf mit dem Titel „An das deutsche Volk“ bezeichnete das Volksbegehren als „Versuch schlimmster Volksverhetzung“ und wurde von Persönlichkeiten wie Hjalmar Schacht, Robert Bosch, Albert Einstein, Max Planck, Gerhart Hauptmann und Thomas Mann unterzeichnet.

Ablauf und Ergebnis

Die Wahlberechtigten konnten sich vom 16. bis 29. Oktober 1929 in Listen eintragen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren waren nach Artikel 73 der Reichsverfassung mindestens 10 % der Stimmberechtigten nötig. Mit 10,02 % wurde das Quorum knapp erreicht; an anderer Stelle nennt der Artikel 10,2 %. Besonders erfolgreich war der Reichsausschuss im Osten Deutschlands: Auf Pommern, Ostpreußen und Mecklenburg entfielen drei Viertel aller Stimmen.

Der Reichstag debattierte am 29. und 30. November 1929 über das Freiheitsgesetz und lehnte es mit großer Mehrheit ab. In der Debatte warfen Regierungsvertreter den Initiatoren vor, die verfassungsmäßige Ordnung anzugreifen. Auch innerhalb der DNVP stimmten nicht alle für den besonders umstrittenen vierten Paragraphen. Die Auseinandersetzung trug zur Spaltung der DNVP-Fraktion bei.

Der Volksentscheid fand am 22. Dezember 1929 statt. Weil die Reichsregierung den Gesetzentwurf als verfassungswidrig ansah, hätte mehr als die Hälfte aller Stimmberechtigten zustimmen müssen. Das wurde deutlich verfehlt: Die Beteiligung lag nur bei knapp 15 %, und 13,8 % aller Stimmberechtigten stimmten zu. Von den abgegebenen Stimmen waren jedoch 94,5 % Ja-Stimmen und 5,5 % Nein-Stimmen; genannt werden 5.838.890 Ja-Stimmen und 338.195 Nein-Stimmen. Regional gab es starke Unterschiede. Hohe Zustimmung gab es etwa in Pommern, Ostpreußen, Osthannover, Mecklenburg, Frankfurt an der Oder, Merseburg, Thüringen, Magdeburg und Chemnitz-Zwickau. Am 12. März 1930 ratifizierte der Reichstag den Young-Plan mit 270 zu 192 Stimmen.

Politische Folgen

Formal scheiterte die Kampagne. Kurzfristig konnte dies wie ein Zeichen für die Stabilität der Weimarer Republik wirken. Langfristig veränderte die monatelange Propaganda jedoch die politische Kultur, weil sie das Ansehen der parlamentarischen Demokratie beschädigte. Innerhalb der politischen Rechten begann eine Verschiebung: eher konservative Kräfte wurden geschwächt, während die NSDAP an Bedeutung gewann.

Hugenbergs Ziel, die Rechte zu sammeln, scheiterte. Die DNVP spaltete sich, neue Gruppierungen wie die Konservative Volkspartei entstanden, und bei der Reichstagswahl 1930 erreichte die DNVP nur noch 7 %. Die Nähe zur NSDAP machte zudem einen bürgerlichen Block unter Einschluss der DNVP schwieriger.

Die NSDAP erschien im Rückblick als wichtigste Gewinnerin. Sie konnte ihre politische Isolation aufbrechen, in mehreren Wahlen Ende 1929 und Anfang 1930 zulegen und stellte in Thüringen mit Wilhelm Frick seit Januar 1930 erstmals einen Minister. Bei der Reichstagswahl 1930 steigerte sie ihr Ergebnis von 2,6 % auf 18,3 %. Wie stark die Anti-Young-Plan-Kampagne direkt zu diesem Aufstieg beitrug, ist in der Forschung umstritten. Otmar Jung warnt vor einer Überschätzung, während andere Historiker wie Eberhard Kolb und Gerhard Schulz die zusätzlichen Finanzmittel, Propagandamöglichkeiten und Hitlers neue Bündnisfähigkeit stärker betonen.

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