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Kabinett Müller II

Das Kabinett Müller II amtierte als deutsche Reichsregierung in der Weimarer Republik vom 28. Juni 1928 bis zum 27. März 1930. Sie war die zweite Große …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Wahlausgang
  2. 2. Entstehung der Großen Koalition
  3. 3. Rüstungskonflikt und Arbeitskampf
  4. 4. Außenpolitik und politische Radikalisierung
  5. 5. Finanzkrise und Ende der Regierung
  6. 6. Historische Deutungen

Bedeutung und Wahlausgang

Das Kabinett Müller II war vom 28. Juni 1928 bis zum 27. März 1930 die Reichsregierung der Weimarer Republik. Es war die zweite Große Koalition: SPD, DDP, Zentrum, BVP und DVP regierten unter dem sozialdemokratischen Reichskanzler Hermann Müller. Trotz außenpolitischer Erfolge zerbrach sie an innenpolitischen Gegensätzen. Sie war die letzte Regierung der Republik mit parlamentarischer Mehrheit; danach regierten Präsidialkabinette, beginnend mit dem Kabinett Brüning I, mithilfe der Notverordnungsvollmachten des Reichspräsidenten.

Auslöser der Reichstagswahl vom 20. Mai 1928 war das Scheitern des Kabinetts Marx IV an schulpolitischen Streitfragen. SPD und KPD gewannen: Die SPD erhielt 153 von insgesamt 491 Sitzen, 22 mehr als zuvor; die KPD stieg von 45 auf 54 Mandate. Dagegen verloren DNVP, DVP, DDP und Zentrum deutlich. Die Angaben zur Sitzverteilung sind im Text nicht ganz einheitlich: Für Zentrum und BVP nennt die Grafik 61 beziehungsweise 17 Sitze, der Fließtext dagegen 62 beziehungsweise 16.

Die Wahl zeigte eine sinkende Bindungskraft der bürgerlichen Mittelparteien. Reine Interessenparteien wie Wirtschaftspartei oder Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei steigerten ihren gemeinsamen Stimmenanteil von 4,9 Prozent 1924 auf 8,6 Prozent 1928. Die Verluste der DNVP stärkten dort antidemokratische Kräfte; im Oktober 1928 wurde Alfred Hugenberg Vorsitzender ihres nationalistischen Flügels.

Entstehung der Großen Koalition

Eine Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP hatte keine Mehrheit, ebenso wenig eine rein bürgerliche Regierung. Deshalb blieb nur eine Große Koalition, erweitert um BVP und DVP; sie verfügte rechnerisch über 301 Mandate. Reichspräsident Paul von Hindenburg beauftragte Hermann Müller am 12. Juni 1928 mit der Regierungsbildung.

Die Bildung dauerte Wochen und war konfliktbeladen. Hindenburg setzte den parteilosen Wilhelm Groener als Reichswehrminister durch und lehnte Joseph Wirth als Vizekanzler ab. Das Zentrum beteiligte sich zunächst nur zurückhaltend mit Theodor von Guérard als „Beobachter“. Die DVP wollte anfangs nur eintreten, wenn sie auch in Preußen mitregierte; Gustav Stresemann bewog sie zum Einlenken und wurde erneut Außenminister. Nach Stresemanns Tod am 3. Oktober 1929 übernahm Julius Curtius das Außenministerium.

Müller stellte die Regierung am 3. Juli 1928 vor, zunächst aber nicht als formale Koalition, sondern als „Kabinett der Persönlichkeiten“. Die beteiligten Fraktionen behielten sich vor, einzelne Regierungsvorhaben abzulehnen; auch in der SPD gab es Vorbehalte. Erst am 13. April 1929 entstand auf Grundlage einer Koalitionsvereinbarung eine klassische Koalitionsregierung. Das Zentrum war danach mit drei Ministern vertreten.

Rüstungskonflikt und Arbeitskampf

Der Streit um den Panzerkreuzer A machte den inneren Widerspruch der Regierung früh sichtbar. Neubauten von Kriegsschiffen waren trotz der Rüstungsauflagen des Versailler Vertrags nicht vollständig verboten. SPD und KPD hatten im Wahlkampf den Bau abgelehnt und unter dem Motto „Kinderspeisung statt Panzerkreuzer“ soziale Ausgaben gefordert. DVP und teilweise Zentrum befürworteten ihn. Als Groener im August 1928 die erste Baurate beantragte und mit Rücktritt drohte, stimmten die SPD-Minister aus Furcht vor einer Regierungs- oder Verfassungskrise zu.

Die SPD-Fraktion setzte jedoch am 15. November 1928 unter Fraktionszwang einen Antrag zur Beendigung des Projekts durch. Auch Kanzler und SPD-Minister mussten damit gegen ihren eigenen Kabinettsbeschluss stimmen. Der Antrag scheiterte an der Mehrheit der bürgerlichen Parteien. Bei der zweiten Rate im Juni 1929 stimmten die SPD-Minister ohne Fraktionszwang gegen einen Streichungsantrag der KPD und gehörten zur Mehrheit.

Im Ruhreisenstreit von Oktober bis Dezember 1928 kam es in der Eisen- und Stahlindustrie an Rhein und Ruhr zur bis dahin größten und längsten Aussperrung Deutschlands. Ein Schlichterspruch des Oberlandesgerichtsrats Wilhelm Joetten wurde von Gewerkschaften akzeptiert, von Arbeitgebern abgelehnt. Etwa 200.000 bis 260.000 Beschäftigte wurden ab 1. November ausgesperrt; 160.000 davon waren nicht gewerkschaftlich organisiert und erhielten keine Unterstützung aus Gewerkschaftskassen. Arbeitslosenversicherung durfte nicht gezahlt werden.

Die Arbeitgeber richteten sich besonders gegen Zwangsschlichtung und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die sie als staatliche Lohnfestsetzung ansahen. Die Aussperrung endete am 4. Dezember. Innenminister Carl Severing hob den vorherigen Entscheid des Arbeitsministers teilweise auf; sein Sonderschiedsspruch vom 21. Dezember lag niedriger. Das Reichsarbeitsgericht erklärte Stichentscheide am 22. Januar 1929 grundsätzlich für unzulässig und beanstandete Formfehler. Teile der Schwerindustrie suchten danach verstärkt autoritäre Alternativen zum parlamentarischen System.

Außenpolitik und politische Radikalisierung

Im Mittelpunkt der Außenpolitik stand der Young-Plan vom 7. Juni 1929. Er regelte die Reparationen endgültig, die Deutschland nach dem Versailler Vertrag leisten musste, und ersetzte den Dawes-Plan, der keine Endsumme festgelegt hatte. Deutschland sollte bis 1988 rund 36 Milliarden Reichsmark an die neu geschaffene Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel zahlen. Die Jahresraten betrugen in den ersten zehn Jahren 2 Milliarden Reichsmark, stiegen danach an und sanken nach 37 Jahren wieder.

Ein „ungeschützter“ Teil jeder Rate war stets zu zahlen und konnte über Anleihen mobilisiert werden. Der „geschützte“ Teil durfte bei ungünstigen Finanzbedingungen höchstens zwei Jahre gestundet werden. Ob ein Beratender Sonderausschuss dann eine Revision des sonst als endgültig geltenden Plans vorschlagen durfte, war zwischen deutschen und französischen Kommentatoren umstritten. Der Plan beendete zudem die ausländische Kontrolle über deutsche Finanzen, besonders über die Reichsbank. Im Gegenzug wurde die Rheinlandbesetzung vorzeitig beendet: Die letzte Räumung erfolgte am 30. Juni 1930, fünf Jahre früher als im Versailler Vertrag vorgesehen.

Die Bewertung des Plans als Erfolg Stresemanns ist umstritten. Geringere Annuitäten und der frühere Truppenabzug standen einer Verpflichtung für 59 Jahre gegenüber. Da die Gläubiger Gold oder Devisen verlangten und Deutschland Devisen durch ausländische Kredite beschaffte, war der Plan nach Henning Köhler ein „wirtschaftlicher Schönwetterplan“. Der Börsenkrach in New York am 24. Oktober 1929 verschlechterte diese Voraussetzung. Der Reichstag ratifizierte ihn im März 1930. Das parallel vereinbarte Deutsch-Polnische Liquidationsabkommen bedeutete den gegenseitigen Verzicht auf finanzielle Forderungen und schuf Rechtssicherheit für die deutsche Minderheit in Polen.

Die rechte Anti-Young-Kampagne verband DNVP, Stahlhelm, Alldeutschen Verband, Interessenparteien und NSDAP. Ihr Volksentscheid vom 22. Dezember 1929 scheiterte mit 5,8 statt der nötigen 21 Millionen Ja-Stimmen. Dennoch profilierte sich die NSDAP; in Baden erreichte sie am 27. Oktober 1929 7 Prozent, in Lübeck am 10. November 8,1 Prozent und in Thüringen am 8. Dezember 11,3 Prozent. Dort wurde Wilhelm Frick erstmals NSDAP-Minister auf Landesebene. Zugleich verschärften sich die Gegensätze: Die KPD bekämpfte die SPD mit der Sozialfaschismusthese, die DNVP legte sich unter Hugenberg auf einen kompromisslosen Kurs gegen die Republik fest, und das Zentrum rückte unter Ludwig Kaas nach rechts.

Finanzkrise und Ende der Regierung

Seit Mitte 1929 geriet das Reich wiederholt in Liquiditätsschwierigkeiten und stand mehrfach vor Zahlungsunfähigkeit. Die schwächere Konjunktur verringerte Steuereinnahmen und ließ die Arbeitslosigkeit steigen. Zugleich wurden Finanzreformen wegen des Young-Plans zunächst aufgeschoben. DVP und Unternehmerverbände verlangten vor allem Ausgabenkürzungen im Sozialbereich sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern; die SPD lehnte Belastungen „der Massen“ ohne stärkere Heranziehung der Besitzenden ab. Die BVP lehnte insbesondere eine Biersteuererhöhung ab.

Finanzminister Rudolf Hilferding trat am 20. Dezember 1929 zurück. Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht hatte die Finanzpolitik öffentlich als unsolide kritisiert und durchgesetzt, dass 1930 zusätzlich 450 Millionen Reichsmark zum Schuldenabbau aufzubringen waren. Weil die Reichsbank für einen Überbrückungskredit zum Jahresende wichtig war, besaß Schacht dabei besonderen Einfluss.

Entscheidend wurde die Arbeitslosenversicherung. Sie war 1927 für höchstens 800.000 Arbeitslose eingerichtet worden; ein Notstock konnte weitere 600.000 versorgen. Schon im Februar 1929 gab es 2,8 Millionen Arbeitslose, im März 1930 3 Millionen. Das Reich musste gesetzlich vorgeschriebene Zuschüsse leisten. SPD und Gewerkschaften wollten den je zur Hälfte von Beschäftigten und Unternehmen getragenen Beitragssatz von 3 Prozent erhöhen. DVP und Unternehmer forderten dagegen Leistungskürzungen und eine straffere Verwaltung. Eine Novelle des AVAVG vom 12. Oktober 1929 löste das Problem nicht; am 21. Dezember wurde der Beitragssatz nur auf 3,5 Prozent angehoben.

Der letzte Kompromissversuch von Heinrich Brüning vom 27. März 1930 begrenzte den Reichszuschuss, verschob die eigentliche Reform aber auf den Herbst. Die SPD-Fraktion lehnte ihn ab, da sie höhere Beiträge und klare Zuschusspflichten des Reiches verlangte. Müller reichte noch am selben Abend die Demission des Gesamtkabinetts ein. Drei Tage später wurde Brüning Kanzler und konnte, anders als Müller, auf Notverordnungen zurückgreifen.

Historische Deutungen

Die Forschung streitet vor allem über das Ende der Regierung, nicht über ihre gesamte Amtszeit. Werner Conze betonte als Hauptursache die Krise des Parteiensystems: Besonders die SPD habe sich Kompromissen verweigert. Brüning habe zunächst versucht, die gefährdete Demokratie zu retten, nicht den Parlamentarismus gezielt abzuschaffen.

Karl Dietrich Bracher vertrat die Gegenposition. Für ihn war Brünings Kanzlerschaft die erste Stufe der Auflösung der Weimarer Republik. Reichspräsident, Reichswehr, Großlandwirtschaft und Schwerindustrie hätten eine maßgebliche Verantwortung getragen; ihre parlamentskritischen Vorstellungen hätten früh auf die DVP eingewirkt. Die SPD-Ablehnung des Brüning-Kompromisses gilt in dieser Sicht allenfalls als taktischer Fehler, nicht als eigentliche Ursache des parlamentarischen Scheiterns.

Als Ergebnis betont die Forschung, dass die Kompromissbereitschaft aller Koalitionsparteien seit Herbst 1929 weitgehend erschöpft war. Gleichzeitig bauten Gegner der SPD im Umfeld Hindenburgs bereits eine antiparlamentarische Regierungsalternative auf. Das Präsidialkabinett Brüning war daher nicht nur Folge, sondern auch eine Ursache des Scheiterns der Großen Koalition.

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