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Volksabstimmungen in der Schweiz 1976
In der Schweiz fanden auf Bundesebene zehn Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 21. März, 13. Juni, 26. September und 5. Dezember. Dabei …
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Überblick über das Abstimmungsjahr
Im Jahr 1976 fanden auf Bundesebene zehn Volksabstimmungen in vier Urnengängen statt: am 21. März, 13. Juni, 26. September und 5. Dezember. Es gab vier Volksinitiativen, darunter eine mit Gegenentwurf, zwei fakultative Referenden und vier obligatorische Referenden. Die Abstimmungen behandelten zentrale Fragen der Wirtschaftsordnung, des Steuerwesens, der Raumplanung, der Arbeitslosenversicherung, der Medien, des Versicherungswesens sowie der Geld-, Kredit- und Preispolitik.
Die Ergebnisse zeigen ein gemischtes Bild: Mehrere Vorlagen scheiterten knapp oder deutlich, während besonders die Neukonzeption der Arbeitslosenversicherung sowie die Beschlüsse zur Geld- und Kreditpolitik und zur Preisüberwachung angenommen wurden.
Abstimmungen vom 21. März
Die Volksinitiative zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer wurde 1971 vom Christlichnationalen Gewerkschaftsbund, vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und vom Schweizerischen Verband evangelischer Arbeitnehmer lanciert. Sie sollte dem Bund die Befugnis geben, «Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen in Betrieb, Unternehmung und Verwaltung» aufzustellen. Arbeitgeber und einige Arbeitnehmerorganisationen hielten diese umfassende Demokratisierung der Wirtschaftsordnung für nicht umsetzbar, befürworteten aber teilweise eine begrenzte Mitbestimmung.
Der Bundesrat erarbeitete einen Gegenentwurf. Im Parlament setzte sich jedoch ein weiterer Gegenentwurf der FDP durch, der die Mitbestimmung auf den betrieblichen Bereich beschränkte und Gewerkschaftsfunktionäre ausdrücklich von innerbetrieblichen Entscheidungen ausschloss. Linke und Gewerkschaften unterstützten vor allem die Initiative, bürgerliche Parteien und Arbeitgeber den Gegenentwurf. Nachdem die CVP ein doppeltes Nein empfohlen hatte, lehnten die Stimmberechtigten sowohl die Initiative als auch den Gegenentwurf ab. Die Initiative erhielt 472'094 Ja- und 966'140 Nein-Stimmen; der Gegenentwurf 431'690 Ja- und 974'695 Nein-Stimmen. Beide Vorlagen scheiterten mit 0:22 Ständen.
Die Initiative für gerechtere Besteuerung und die Abschaffung der Steuerprivilegien stammte von der LdU und wurde 1973 eingereicht. Sie verlangte ein schweizweit einheitliches Steuersystem. Der Bund sollte anstelle der direkten Steuern der Kantone eine einheitliche Steuer auf Einkommen und Vermögen natürlicher Personen sowie auf Ertrag und Kapital juristischer Personen erheben. Da die Initiative als allgemeine Anregung formuliert war, benötigte sie kein Ständemehr. Der Bundesrat und das Parlament lehnten sie wegen der strukturellen Unterschiede der Kantone und wegen laufender Steuerreformen ab. Sie erhielt 599'053 Ja-Stimmen und 819'830 Nein-Stimmen; der Ja-Anteil betrug 42,22 %. In Basel-Stadt gab es eine Mehrheit. Bundesrat Georges-André Chevallaz wertete das Ergebnis als Verpflichtung, das starke Steuergefälle in der Schweiz zu verringern.
Abstimmungen vom 13. Juni
Das Raumplanungsgesetz sollte die Verschwendung von Boden und Infrastruktur eindämmen, die Zersiedelung stoppen, zusammenhängende Landwirtschaftszonen sichern und Landschaft sowie Natur schützen. Umstritten war besonders ein mögliches Enteignungsrecht der kantonalen Behörden in Ausnahmefällen. Die Gegner, darunter die Ligue vaudoise, Wirtschaftsverbände und bürgerliche Kantonalparteien, sahen im Gesetz ein föderalismusfeindliches Instrument und eine Gefahr für das Privateigentum. Das Gesetz wurde mit 626'134 Ja- gegen 654'233 Nein-Stimmen knapp abgelehnt; der Nein-Anteil betrug 51,10 %. Besonders die ländliche Bevölkerung lehnte es ab.
Das Abkommen mit der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) sah ein zinsloses Darlehen der Schweiz von 200 Millionen Franken vor. Schweizer Unternehmen sollten sich im Gegenzug an Ausschreibungen für IDA-Projekte beteiligen dürfen. Die Gegner kamen sowohl aus rechtskonservativen Kreisen um Nationalrat James Schwarzenbach, die multilaterale Abkommen als «unschweizerisch» ablehnten, als auch aus der POCH, die das Abkommen als neokolonialistisches Instrument der westlichen Exportwirtschaft betrachtete. Hilfswerke unterstützten es aus altruistischen Gründen, bürgerliche Parteien betonten den wirtschaftlichen Nutzen. Die Vorlage scheiterte mit 550'865 Ja- und 713'987 Nein-Stimmen.
Die Neukonzeption der Arbeitslosenversicherung (ALV) ging auf ein 1973 überwiesenes Postulat zurück. Sie umfasste neben einer grundlegenden Reform auch präventive Massnahmen gegen Arbeitslosigkeit und erforderte eine Verfassungsänderung. Das bisher freiwillige System sollte durch ein Obligatorium für alle Arbeitnehmer ersetzt werden; Selbstständigerwerbende sollten sich versichern können. Vorgesehen waren zudem erweiterte Leistungen, insbesondere Beiträge an Umschulungen. Die Vorlage wurde mit 866'211 Ja-Stimmen beziehungsweise 68,27 % angenommen. Das Ständeverhältnis betrug 21:1; nur der Kanton Schwyz stimmte mehrheitlich dagegen.
Abstimmungen vom 26. September
Der neue Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen entstand vor dem Hintergrund der inzwischen breiten Akzeptanz des Fernsehens. 1968 gab es erstmals mehr als eine Million TV-Konzessionen. Die 1973 vorgelegte Fassung war ausführlicher als frühere Entwürfe und enthielt mehrere programmpolitische Grundsätze. Das Parlament ergänzte sie insbesondere um die Pflicht zur Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz. Linke Parteien wie SP, POCH und PdA kritisierten die «Radio- und Fernsehfreiheit» als unbestimmt; bürgerliche Parteien betonten die Bedeutung unparteiischer Berichterstattung. Die Vorlage scheiterte am Volks- und Ständemehr: 531'328 stimmten Ja, 696'039 Nein. Der Ja-Anteil betrug 43,29 %, das Ständeverhältnis 3½:18½.
Die Volksinitiative zur Einführung einer staatlichen Haftpflichtversicherung verlangte, dass die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge und Fahrräder nicht mehr von privaten Versicherungen, sondern von einer staatlichen Anstalt durchgeführt werde. Anlass waren unter anderem zweimal angeordnete massive Prämienerhöhungen zu Beginn der 1970er Jahre. Der Verband des Personals öffentlicher Dienste, SP, PdA, POCH und Schweizerischer Gewerkschaftsbund unterstützten die Verstaatlichung. Der Bundesrat verwies dagegen auf einen Bericht der Kartellkommission und kündigte eine Gesetzesrevision mit stärkerer Kontrolle und Aufsicht an. Auch der Touring Club Schweiz lehnte die Initiative ab. Sie scheiterte deutlich mit 301'587 Ja- und 939'713 Nein-Stimmen sowie 0:22 Ständen.
Abstimmungen vom 5. Dezember
Der Beschluss über Geld- und Kreditpolitik verlängerte bis Ende 1978 Massnahmen, die 1972 zur Dämpfung der Hochkonjunktur per Dringlichkeitsrecht eingeführt und 1973 nachträglich genehmigt worden waren. Die Massnahmen sollten eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung ermöglichen. Das Parlament ergänzte die Vorlage um die Bedingung, dass Kreditbegrenzungen nur eingesetzt werden dürfen, wenn andere Massnahmen nicht ausreichen. Wegen der schlechten Wirtschaftslage galt die Erweiterung der Kompetenzen des Bundesrates als weitgehend notwendig. Die Vorlage wurde mit 1'108'413 Ja-Stimmen und 467'253 Nein-Stimmen angenommen; der Ja-Anteil betrug 70,35 %, das Ständeverhältnis 22:0.
Die Preisüberwachung knüpfte an einen 1972 dringlich eingeführten Beschluss zur Überwachung von Löhnen, Preisen und Gewinnen an. Obwohl die Hochkonjunktur 1974 in eine Rezession überging, blieb die Teuerung hoch. Der neue Beschluss gab der Regierung zusätzlich die Kompetenz, Vorschriften zur Herabsetzung ungerechtfertigt erhöhter Preise zu erlassen. Die Vorlage wurde mit 1'365'788 Ja-Stimmen und 299'367 Nein-Stimmen angenommen; 82,02 % stimmten Ja, alle Kantone unterstützten sie.
Die Volksinitiative zur Einführung der 40-Stunden-Woche wurde 1973 von der POCH zusammen mit der Revolutionären Marxistischen Liga und dem Verband des Personals öffentlicher Dienste eingereicht. Sie verlangte innerhalb eines Jahres eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche für alle Arbeitnehmer. Allgemein galt seit 1964 die 46-Stunden-Woche, die 1975 auf 45 Stunden gesenkt worden war; Gesamtarbeitsverträge hatten in vielen Branchen bereits kürzere Arbeitszeiten festgelegt. Die SP unterstützte die Initiative, während der Schweizerische Gewerkschaftsbund sie ablehnte. Befürworter erwarteten neue Arbeitsplätze, Gegner warnten vor sinkender Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplatzverlusten. Die Initiative scheiterte mit 370'228 Ja- und 1'315'822 Nein-Stimmen; der Nein-Anteil betrug 78,04 %. Den höchsten Ja-Anteil erreichte Genf mit 41,8 %.