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Wirtschaftsdemokratie
Mit Wirtschaftsdemokratie werden verschiedene historische und zeitgenössische Gesellschaftsentwürfe bezeichnet, welche die Mitbestimmung und Beteiligung der …
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Begriff und Grundidee
Wirtschaftsdemokratie bezeichnet Gesellschaftsentwürfe, die Arbeitnehmer und ihre Organisationen an wirtschaftspolitischen Entscheidungen beteiligen oder die Wirtschaft demokratisch legitimiert gestalten und steuern wollen. Dabei geht es sowohl um die Ordnung der Wirtschaft als auch um ihre laufenden Prozesse.
Das Lexikon zur Soziologie definiert sie einerseits als „Durchsetzung demokratischer Entscheidungsstrukturen und sozialistischer Wirtschaftsformen innerhalb der kapitalistischen Produktionsverhältnisse“, etwa durch staatliche Wirtschaftsbereiche, Übernahme wichtiger Betriebe und Branchen in Staatshand, überbetriebliche Planung und weitgehende Mitbestimmung. Andererseits wird der Begriff in heutigen gesellschaftspolitischen Debatten meist gleichbedeutend mit Mitbestimmung verwendet.
Fritz Vilmar definiert Wirtschaftsdemokratie als „Inbegriff aller ökonomischen Strukturen und Verfahren, durch die an die Stelle autokratischer Entscheidungen demokratische treten, die durch die Partizipation der ökonomisch Betroffenen und/oder des demokratischen Staates legitimiert sind.“ Mitbestimmung bedeutet dabei, dass Beschäftigte beziehungsweise ihre Vertretungen bei Entscheidungen in Betrieb, Unternehmen und Wirtschaft beteiligt sind.
Theoretische Grundlage
Die Konzeption beruhte auf Rudolf Hilferdings Theorie des organisierten Kapitalismus. Diese verstand den organisierten Kapitalismus als gewaltfreies Durchgangsstadium zum Sozialismus. Hilferding war wahrscheinlich Autor des ersten Abschnitts des ersten Kapitels der Programmschrift, „Von der freien Konkurrenz zum organisierten Kapitalismus“.
Die Theorie wandte sich vom orthodoxen Marxismus ab und lieferte Grundlagen für den sozialdemokratischen Reformismus: Die Wirtschaft sollte nicht durch einen unmittelbaren Umbruch, sondern schrittweise demokratisiert und verändert werden.
Programm in der Weimarer Republik
In den 1920er Jahren war die Demokratisierung der Wirtschaft eine zentrale Forderung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB). Eine von Fritz Naphtali geleitete Kommission entwickelte mit Wissenschaftlern wie Fritz Baade, Rudolf Hilferding, Ernst Nölting und Hugo Sinzheimer ein Übergangsprogramm zum Sozialismus. Die Delegierten des Hamburger Gewerkschaftskongresses verabschiedeten es 1928. Naphtali formulierte dazu, der Kapitalismus könne, „bevor er gebrochen wird, auch gebogen werden“.
Das Programm behandelte die Demokratisierung der Wirtschaft, der Organe staatlicher Wirtschaftspolitik, des Arbeitsverhältnisses und des Bildungswesens sowie aktuelle Forderungen auf dem Weg zum Sozialismus. Es beschrieb als Formen der „Vergesellschaftung des Kapitals“ Kartelle, Syndikate und Trusts sowie demokratische Selbstverwaltungsorgane. Daneben nannte es nichtkapitalistische Eigentumsformen: öffentliche Betriebe, Konsumgenossenschaften und gewerkschaftliche Eigenbetriebe.
Wichtig war die Rolle der Gewerkschaften als anerkannte Interessenvertretungen. Nach dem Hilfsdienstgesetz von Dezember 1916 und der 1918 beschlossenen Zentralarbeitsgemeinschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern wirkten sie in Räten, Ausschüssen und Kammern mit, etwa im Reichswirtschaftsrat, im Verwaltungsrat der Reichspost und im Zentralausschuss der Reichsbank. Dies wurde als erobertes „Mitbestimmungsrecht an der Wirtschaftsgestaltung“ verstanden.
Für das Arbeitsverhältnis unterschied das Programm die Entwicklung vom Sachenrecht über das Schuldrecht zum Arbeitsrecht. Es forderte Mitbestimmung der Gewerkschaften in der Sozialversicherung und Arbeitsvermittlung. Betriebsräte sollten Tarifnormen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet „durchführen und überwachen“; wegen ihrer nachgeordneten Stellung könnten sie jedoch nicht wie Gewerkschaften „der Pionier einer neuen Wirtschaftsordnung werden“.
Zu den 12 Gegenwartsforderungen gehörten unter anderem Ausbau von Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Selbstverwaltung der Sozialversicherung, planmäßige Lohnpolitik, stärkere Rechte der Betriebsräte, paritätische Vertretung der Arbeiterschaft in wirtschaftspolitischen Körperschaften, Kontrolle von Monopolen und Kartellen unter Mitwirkung der Gewerkschaften, öffentliche Betriebe, Förderung von Genossenschaften sowie die Durchbrechung des Bildungsmonopols. ADGB-Vorsitzender Theodor Leipart verlangte, Arbeitnehmer sollten gleichberechtigte „Wirtschaftsbürger“ sein. Arbeitgeber lehnten das Programm massiv ab; kommunistische Gewerkschafter bezeichneten es als „wirtschaftsdemokratische Illusionen“.
Neuordnung nach 1945
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) griff die Idee 1949 wieder auf; Forderungen waren bereits beim Novemberstreik 1948 in der Bizone erhoben worden. Begründet wurde dies mit der Erfahrung von 1918 bis 1933: Formale politische Demokratie reiche nicht aus, um eine echte demokratische Gesellschaftsordnung zu schaffen; sie müsse durch Demokratisierung der Wirtschaft ergänzt werden.
Das Münchener Programm von 1949 sprach von einer „Neuordnung der Wirtschaft“. Seine drei Säulen waren Sozialisierung der Schlüsselindustrien, wirtschaftliche Mitbestimmung und zentrale volkswirtschaftliche Planung. Es forderte volle Beschäftigung, Mitbestimmung organisierter Arbeitnehmer in personellen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen, die Überführung unter anderem von Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie, Großchemie, Energiewirtschaft, wichtigen Verkehrseinrichtungen und Kreditinstituten in Gemeineigentum sowie soziale Gerechtigkeit.
Angestrebt wurde eine „gemischte Wirtschaft“ als „dritter Weg“ zwischen Kapitalismus und Kommunismus. Viktor Agartz nannte dies eine „neue Wirtschaftsdemokratie“. Das Programm wurde damals als Alternative zur ordoliberalen Sozialen Marktwirtschaft verstanden.
Aktuelle Debatte und Reformvorschläge
In der Bundesrepublik blieb Mitbestimmung ein wichtiges Thema. Die Regierungskommission unter Kurt Biedenkopf stellte 1970 fest, dass Montanmitbestimmung Wirtschaftlichkeit und Rentabilität nicht negativ beeinflusst habe. Auch die 2005 eingesetzte Mitbestimmungskommission kam zu einem ähnlichen Ergebnis.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 und 2009 erneuerte ab etwa 2010 die Debatte, besonders bei IG Metall und Ver.di. Als Beispiele für staatliche Eingriffe nennt der Artikel die Verstaatlichung der Hypo Real Estate und den Erwerb von 25 % der Commerzbank-Aktien durch die deutsche Bundesregierung.
Ein diskutiertes Konzept hat drei Eckpunkte:
- Ein gestaltender Staat soll etwa durch Arbeitsmarkt- und Konjunkturpolitik, Finanzmarktregulierung, sozialstaatliche Maßnahmen und ökologische Prinzipien aktiv in Wirtschaftsprozesse eingreifen.
- Erweiterte Mitbestimmung soll die drei bestehenden Formen – überbetriebliche, unternehmensbezogene und betriebliche Mitbestimmung – ergänzen. Vorgeschlagen werden unter anderem, die Beschäftigtenschwelle des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 von 2.000 auf 1.000 zu senken, das Doppelstimmrecht des von der Kapitalseite gestellten Aufsichtsratsvorsitzenden abzuschaffen und Umgehungsmöglichkeiten des Gesetzes zu schließen.
- Öffentliches und privates Eigentum sollen kombiniert werden. Dazu zählen öffentliche Einrichtungen, Unternehmen mit staatlichem Anteil, Stiftungsunternehmen, Genossenschaftsbanken, Genossenschaften und Firmen mit Belegschaftskapital. Debatten über Privatisierung oder Re-Kommunalisierung von Krankenhäusern und regionalen Energieversorgern gehören in diesen Zusammenhang.
DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann kündigte 2014 eine „Offensive für Mitbestimmung“ an; Ver.di gründete eine Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsdemokratie. Jörn Lamla verbindet Wirtschaftsdemokratie mit „demokratischem Experimentalismus“: Interdisziplinäre Versammlungen sollen Probleme pragmatisch bearbeiten und Verbraucher in die Reorganisation des Kollektivs einbinden. Während der COVID-19-Pandemie schlugen Lisa Herzog und Hannes Kuch 2020 eine Stärkung betrieblicher Mitbestimmung, demokratischer Unternehmen und öffentlicher Beteiligungen an strategisch relevanten Aktiengesellschaften vor.