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Kredit

Der wichtigste Kreditgeber der Wirtschaft sind die Kreditinstitute. Deshalb wird Kredit umgangssprachlich meist mit dem Bankkredit assoziiert. Nach Karl …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und rechtliche Grundstruktur
  2. 2. Historische Entwicklung
  3. 3. Kreditgeber, Kreditnehmer und Kreditarten
  4. 4. Kreditprüfung, Vergabe und Besicherung
  5. 5. Staatliche Regelungen, Zentralbanken und Kreditkarten
  6. 6. Volkswirtschaftliche Funktion und Kreditmarkt

Begriff und rechtliche Grundstruktur

Ein Kredit ist die befristete Überlassung von Bargeld, Buchgeld oder vertretbaren Sachen durch einen Kreditgeber an einen Kreditnehmer. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, das Überlassene künftig zurückzuzahlen und häufig zusätzlich Kreditzinsen zu entrichten. Das entscheidende Merkmal ist die Zeitdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung.

Der Begriff umfasst mehr als den Bankkredit. Jede Vorleistung bei einem gegenseitigen Vertrag kann eine Kreditgewährung sein: Ein Lieferant überlässt Waren vor der Zahlung, ein Arbeitnehmer leistet Arbeit vor dem Lohn und ein Werkunternehmer arbeitet vor der Fälligkeit seiner Vergütung. Auch die Überlassung vertretbarer Sachen, etwa Saatgut, Wein oder Öl, ist als Sachdarlehen möglich.

Rechtlich ist das Darlehen nur eine Form des Kreditgeschäfts. Das BGB verwendet für das vertragliche Schuldverhältnis grundsätzlich den Begriff „Darlehen“ und unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen. Nach § 488 Abs. 1 BGB muss der Darlehensgeber den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung stellen. Der Darlehensnehmer muss den geschuldeten Zins zahlen und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzahlen. Beim Sachdarlehen muss er nach § 607 Abs. 1 BGB Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückerstatten und ein Darlehensentgelt zahlen.

Ein Kreditvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, insbesondere Laufzeit, Zinsen, Rückzahlung und Sicherheiten. Im Unterschied zu Miete, Pacht und Leihe erhält der Kreditnehmer grundsätzlich die vollständige sachrechtliche Verfügungsgewalt über Geld oder Waren. Er muss sie normalerweise nicht genau in derselben Form zurückgeben und ist nicht zu einer bestimmten Verwendung verpflichtet, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt.

Historische Entwicklung

Frühe Formen des Kreditwesens gab es bereits um 3000 v. Chr. in Mesopotamien: Bauern erhielten Getreidesaat und mussten sie nach der Ernte zuzüglich Zinsen zurückgeben. Nach der Einführung geprägter Münzen in Griechenland und Lydien im 7. Jahrhundert v. Chr. entwickelten sich Geldwechsel- und Leihgeschäfte. Im 3. Jahrhundert v. Chr. verlangte der Bankier Pasion in Piräus von seinen Schuldnern zwischen 10 und 12 % Zinsen.

Im römischen Recht war das Mutuum der Grundtypus des Kreditgeschäfts. Dabei wurden Geld oder vertretbare Sachen übereignet und mussten in gleicher Summe oder Menge zurückgegeben werden. Das Zwölftafelgesetz legte bereits eine Höchstgrenze für Zinsen fest. Spätestens unter Kaiser Konstantin dem Großen, der von 306 bis 337 regierte, waren Kreditzinsen von 12 % üblich.

Im Mittelalter war der „Borgkauf“, also der heutige Warenkredit, wegen des Bargeldmangels weit verbreitet. Das christliche Zinsverbot erschwerte das Kreditgeschäft. 1179 gestattete Papst Alexander III. Juden ausdrücklich das Zinsgeschäft; das IV. Laterankonzil verlangte 1215 die Wiedergutmachung zu hoher Zinsen. Um 1400 sind systematisch besicherte Lombardkredite nachweisbar, bei denen Kredite gegen Pfänder vergeben wurden. Das florentinische Bankhaus Compagnia dei Bardi verlieh 1344 an Edward III. 900.000 Goldflorin.

Jakob Fugger gewährte 1530 Ferdinand I. ein Darlehen über 275.333 Gulden. 1575 legalisierte Heinrich VIII. die Zinszahlung; die endgültige Aufhebung des kanonischen Zinsverbots erfolgte 1741. 1856 entstanden in Hamburg mit der Vereinsbank Hamburg und der Norddeutschen Bank erste große moderne Kreditbanken.

Mit dem BGB von Januar 1900 entstand ein einheitliches, zunächst aber fragmentarisches Darlehensrecht (§§ 607–610 BGB a.F.). Der BGH definierte das Darlehen im April 1962 als „schuldrechtlichen Verpflichtungsvertrag über die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung eines Kapitals auf Zeit“. Nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom Januar 2002 ist der Darlehensvertrag ein Konsensualvertrag: Er entsteht bereits durch die Parteivereinbarung und nicht erst durch die Auszahlung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verbreiteten sich Konsumentenkredite für langlebige Wirtschaftsgüter. Sie wurden meist innerhalb von höchstens 72 Monaten in festen Raten getilgt. Seit etwa 1970 ermöglichten Girokonten den Banken, Einkommensverhältnisse zu beurteilen und Dispositionskredite in Höhe mehrerer monatlicher Gehaltseingänge einzuräumen.

Kreditgeber, Kreditnehmer und Kreditarten

Wichtigste Kreditgeber der Wirtschaft sind Kreditinstitute. Kreditnehmer können andere Banken bei Interbankkrediten, Zentralbanken, Unternehmen, Staaten, Gemeinden und natürliche Personen sein. Unternehmen nehmen vor allem Investitions- und Betriebsmittelkredite auf, öffentliche Körperschaften Kommunalkredite und Verbraucher Konsumenten- oder Dispositionskredite.

Auch außerhalb des Bankensektors entstehen Kredite. Beim Lieferantenkredit überlässt der Lieferant Waren, ohne den Kaufpreis sofort zu erhalten. Beim Kundenkredit leistet der Käufer eine Anzahlung oder Vorauszahlung, ohne die Ware sofort zu bekommen. Weitere Formen sind konzerninterne Finanzierungen, Gesellschafterdarlehen, Pfandkredite, Kredite von Kredithaien sowie private Darlehen unter Verwandten oder Freunden.

Kredite lassen sich nach mehreren Kriterien einteilen:

  • Nach der Laufzeit: kurzfristig unter 1 Jahr, mittelfristig über 1 bis 4 Jahre und langfristig über 4 Jahre.
  • Nach der Höhe: Mikrokredit, Klein-, Mittel-, Millionen- und Großkredit.
  • Nach der Besicherung: Blankokredit, teilweise gedeckter Kredit mit Blankoanteil oder vollgedeckter Kredit.
  • Nach der Sicherungsart: Personalkredit, Sachkredit und Realkredit.
  • Nach dem Status: intakt, gefährdet, notleidend oder ausgefallen.
  • Nach der Bereitstellung: Barkredit, Buchkredit, Warenkredit oder Kreditleihe.
  • Nach der Verwendung: unter anderem Konsum-, Investitions-, Betriebsmittel-, Vorfinanzierungs-, Zwischenfinanzierungs-, Effekten-, Import-/Export- und Außenhandelskredit.

Ein Darlehen wird meist mit einer festen Tilgungsvereinbarung vergeben. Bei einem Annuitätendarlehen enthält jede Rate einen Zins- und einen Tilgungsanteil; im Lauf der Tilgung steigt der Tilgungsanteil. Barkredite werden über eine Kreditlinie eingeräumt und sind häufig revolvierend, sodass nach einer Rückzahlung erneut bis zur vollen Höhe verfügt werden kann. Bei einer Kreditleihe, etwa einem Aval-, Akkreditiv- oder Akzeptkredit, nutzt der Kreditnehmer die Kreditwürdigkeit der Bank, um von Dritten Geld oder Leistungen zu erhalten.

Weitere wichtige Formen sind Baufinanzierungen, die meist über 30 Jahre durch Annuitäten getilgt und durch Hypotheken oder Grundschulden gesichert werden, Effektenlombardkredite gegen Verpfändung von Wertpapieren, Investitionskredite für Anlagevermögen und Betriebsmittelkredite für das Umlaufvermögen. Roll-over-Kredite passen ihren Zinssatz in festgelegten Abständen an die Marktverhältnisse an. Stand-by-Kredite sichern die Liquidität und werden im Regelfall nicht in Anspruch genommen. Kommunaldarlehen sind langfristige Darlehen an Länder, Landkreise oder Gemeinden; Kassenkredite dienen Gemeinden zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.

Kreditprüfung, Vergabe und Besicherung

Die Kreditvergabe beginnt mit dem Kreditantrag sowie Kredit- und Beleihungsunterlagen. Das Kreditinstitut prüft die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit, also die wirtschaftliche Fähigkeit und Bereitschaft zur Rückzahlung. Beleihungsunterlagen werden zur Bewertung angebotener Sicherheiten verwendet. Ein Kreditanalyst bereitet die Kreditentscheidung vor. Bei positiver Entscheidung folgen Vertragsgestaltung, Vertragsabschluss und die Stellung der Sicherheiten. Danach wird der Kredit unter den vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen gutgeschrieben oder als Kreditlinie auf dem Girokonto bereitgestellt.

Entscheidend ist, ob der Kreditnehmer Zinsen und Tilgung nachhaltig aus laufenden Einkünften leisten kann; bei Unternehmen wird dabei besonders der Cash Flow betrachtet. Der Kreditgeber trägt ein Kreditrisiko, weil die künftige Rückzahlung unsicher ist. Mögliche Folgen sind ein vollständiger oder teilweiser Kreditausfall. Zur Einschätzung dienen bei Unternehmen die Bilanzanalyse, bei Gebietskörperschaften die kommunale Jahresabschlussanalyse sowie bei natürlichen Personen die Einkommens- und Vermögensanalyse. Die Ergebnisse werden häufig in einem Rating oder Kreditscoring zusammengefasst.

Kreditsicherheiten können das Kreditrisiko mindern oder beseitigen. Personalsicherheiten sind insbesondere Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen. Sachsicherheiten umfassen Grundpfandrechte, die Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen oder anderen Sachen sowie die Verpfändung von Bankguthaben oder Wertpapieren.

Die MaRisk konkretisieren seit dem Rundschreiben 18/2005 der Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für deutsche Kreditinstitute. Sie verlangen Verfahren zur Risikoeinschätzung, insbesondere Ratingverfahren, und Vorschriften zur Kapitaldeckung. Außerdem muss die Marktseite, die Kredite vergibt, organisatorisch vom Risikomanagement getrennt sein.

Staatliche Regelungen, Zentralbanken und Kreditkarten

Die Kreditvergabe wird neben dem allgemeinen Schuldrecht durch Spezialgesetze geregelt. In Deutschland und Österreich sorgt die Preisangabenverordnung durch eine einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses für eine bessere Vergleichbarkeit von Konsumentenkrediten. In der Schweiz legt das Konsumkreditgesetz seit dem 1. Januar 2003 für bestimmte Kreditarten einen Höchstzins von 15 % p. a. fest und gewährt ein Widerrufsrecht. EU-weit regelt die Verbraucherkreditrichtlinie von 2008 fast alle klassischen Konsumentenkredite mit definierter Laufzeit.

Zentralbanken stellen Geschäftsbanken Zentralbankgeld gegen die Verpfändung von Wertpapieren und Kreditforderungen bereit. Dafür ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen; bis 1999 wurde der Diskontsatz verwendet. Im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität können Geschäftsbanken jederzeit und unbegrenzt gegen Verpfändung von Aktiva Bar- und Zentralbankgeld anfordern.

Bei Kreditkarten von Diners Club, Visa, American Express oder Mastercard erhält der Kunde normalerweise einen zinslosen Kredit von einem Monat. Die Kreditgebühren tragen dabei die Unternehmen, die die Karten akzeptieren. Bei Debitkarten, etwa EC-, Maestro- oder V-Pay-Karten, entsteht dagegen kein Kredit, weil das Girokonto sofort belastet wird.

Volkswirtschaftliche Funktion und Kreditmarkt

Kredite ermöglichen Unternehmen Investitionen und die Finanzierung des Umlaufvermögens. Verbraucher können Konsum zeitlich vorziehen, also Güter kaufen, bevor sie das notwendige Geld verdient und gespart haben. Die öffentliche Hand finanziert einen Teil ihrer Aufgaben durch Kredite, häufig in Form von Anleihen; dadurch entsteht Staatsverschuldung.

Kreditinstitute wirken als Finanzintermediäre zwischen Sparern und Kreditnehmern. Im Rahmen der Fristentransformation gleichen sie unterschiedliche Laufzeitinteressen aus. Durch die Vergabe von Bankkrediten steigt die Geldmenge, durch Tilgung sinkt sie. Die dabei entstehende zusätzliche Menge an Buchgeld heißt Giralgeldschöpfung; die Schaffung einer neuen Kreditbeziehung durch Banken wird Kreditschöpfung genannt.

In Wirtschaftskrisen kann mangelndes Vertrauen zu einer Kreditklemme führen. Zentralbanken versuchen dann, durch ihre Geldpolitik die Kredit- und Geldversorgung zu verbessern. Der Kreditmarkt ist die gedankliche Zusammenfassung aller Teilmärkte von Kreditangebot und Kreditnachfrage. Kreditnachfrage entsteht unter anderem durch erwartete Produktivität von Investitionen, den Ausgleich von Liquidität oder die Vorwegnahme künftigen Konsums. Auf dem Primärmarkt treten Kreditinstitute, Versicherungen und andere Wirtschaftssubjekte wie Staaten als Anbieter und Nachfrager auf; zum Sekundärmarkt gehören unter anderem Pfandleihhäuser, Kreditvermittler, Kredithaie und der Kredithandel.

„Bei jemandem Kredit haben“ bedeutet im übertragenen Sinn, Vertrauen in dessen Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu haben. Wer den Kredit eines anderen durch unwahre Tatsachenbehauptungen gefährdet, kann nach § 824 Abs. 1 BGB für den Schaden haften und sich nach § 187 StGB wegen Verleumdung strafbar machen.

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