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Bundesrat (Schweiz)
Jedes Mitglied steht einem Eidgenössischen Departement vor, jedoch sind alle Mitglieder für die Regierungsarbeit gemeinsam verantwortlich. Zwei Mitglieder sind …
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Aufgabe und Aufbau
Der Bundesrat (BR) ist die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Nach Art. 174 der Bundesverfassung ist er die «oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes». Gemeinsam mit der Bundesverwaltung bildet er auf Bundesebene die Exekutive, also die ausführende Staatsgewalt. Gegründet wurde er am 16. November 1848; sein Sitz ist das Bundeshaus in Bern.
Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern, die jeweils für vier Jahre von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden. Jedes Mitglied leitet ein Eidgenössisches Departement. Dennoch trägt der Gesamtbundesrat die Verantwortung für die gesamte Regierungsarbeit. Anders als in Staaten mit einem einzelnen Staatsoberhaupt nimmt der Bundesrat als Kollegium auch die protokollarischen Aufgaben wahr.
Seit 1. April 2025 gehören ihm an: Guy Parmelin (SVP/VD, WBF; Bundespräsident 2026), Ignazio Cassis (FDP/TI, EDA; Vizepräsident 2026), Karin Keller-Sutter (FDP/SG, EFD), Albert Rösti (SVP/BE, UVEK), Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU, EDI), Beat Jans (SP/BS, EJPD) und Martin Pfister (Die Mitte/ZG, VBS).
Wahlen, Konkordanz und Ausscheiden
Die Vereinigte Bundesversammlung aus National- und Ständerat wählt die Bundesräte mit absolutem Mehr. Eine Volkswahl wurde bisher nicht eingeführt. Zu Beginn jeder vierjährigen Legislatur findet eine Gesamterneuerungswahl statt. Tritt ein Mitglied vorher zurück, wird ein Nachfolger nur für die restliche Amtszeit gewählt. Wählbar ist grundsätzlich jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger.
Die Schweiz ist eine Konkordanzdemokratie: Möglichst viele Parteien, Minderheiten und gesellschaftliche Gruppen sollen beteiligt werden, und Entscheidungen sollen durch Konsens entstehen. Daraus entwickelte sich 1959 die nicht verfassungsrechtlich festgelegte Zauberformel. SP, FDP und CVP, seit 2021 Die Mitte, erhielten je zwei Sitze; die SVP einen Sitz. Nach 2003 galt häufig die Verteilung 2:2:2:1 mit zwei SVP- und einem Mitte-Sitz. Von 2008 bis 2015 sowie von 2019 bis 2023 wurde die Formel nicht eingehalten.
Eine Nichtwiederwahl ist selten und kam seit 1848 erst viermal vor, zuletzt bei Ruth Metzler-Arnold am 10. Dezember 2003 und Christoph Blocher am 12. Dezember 2007. Ein Misstrauensvotum und damit eine Absetzung während der Legislatur sind nicht vorgesehen. Die durchschnittliche Amtsdauer beträgt rund zehn Jahre. Bei voraussichtlich langdauernder schwerer Amtsunfähigkeit kann die Vereinigte Bundesversammlung seit dem 2. März 2009 die Amtsunfähigkeit feststellen.
Direktorialsystem und Zusammenarbeit
Die Schweiz besitzt ein Direktorialsystem. Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde nach Art. 177 Abs. 1 BV: Er entscheidet als Kollegium. Der Bundespräsident ist nur erster unter Gleichen (primus inter pares), kein Regierungschef und kein Staatsoberhaupt mit Weisungsbefugnis. Er leitet die Sitzungen, vertritt den Gesamtbundesrat und hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Präsident und Vizepräsident werden jedes Jahr aus den sieben Mitgliedern gewählt; traditionell wechseln diese Ämter der Reihe nach.
Nach dem Departementsprinzip leitet jedes Mitglied ein Departement. Die Departemente werden nach den Wahlen grundsätzlich nach dem Anciennitätsprinzip verteilt: Das am längsten amtierende Mitglied wählt zuerst. Über die Geschäfte aller Departemente entscheidet jedoch der Gesamtbundesrat mit Mehrheit.
Das Kollegialitätsprinzip verlangt, dass ein Departementsvorsteher einen Mehrheitsentscheid auch dann gegenüber Parlament und Öffentlichkeit vertritt, wenn er anderer Meinung war. Bundesräte dürfen nicht zugleich Parlamentarier sein, können aber an Fraktionssitzungen ihrer Partei beratend teilnehmen; Anträge stellen oder abstimmen dürfen sie dort nicht. Der Bundeskanzler leitet die Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates. Seit Anfang 2024 ist Viktor Rossi Bundeskanzler.
Sitzungen und zentrale Befugnisse
Der Bundesrat koordiniert die Regierungstätigkeit, leitet die Bundesverwaltung und sorgt für die Umsetzung des Bundesrechts, soweit diese nicht den Kantonen zusteht. In ihren Departementen besitzen die Mitglieder Weisungs- und Kontrollbefugnisse. Gegenüber Kantonen wahrt der Bundesrat die verfassungsmässige Ordnung, kann bei Überforderung unterstützen, bestimmte kantonale Erlasse genehmigen und die Einhaltung des Bundesrechts sichern. Er erstellt Finanzplan, Voranschlag und Staatsrechnung; verbindliche Finanzbeschlüsse trifft aber die Bundesversammlung.
In der Regel tagt der Bundesrat einmal wöchentlich und behandelt rund 2500 Geschäfte jährlich; 2021 waren es 3085, davon 1876 parlamentarische Vorstösse. Unbestrittene Geschäfte und Vorstösse werden meist rasch erledigt, wichtige oder vertrauliche Vorlagen einzeln beraten. Beschlussprotokolle bestehen seit 1848 und unterliegen normalerweise einer Schutzfrist von 30 Jahren.
In der Gesetzgebung bereitet der Bundesrat insbesondere Entwürfe für Verfassungs- und Gesetzesvorlagen vor, kann im Parlament Anträge stellen und veröffentlicht vor Abstimmungen das Abstimmungsbüchlein. Er darf aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung Verordnungen erlassen, besonders Vollzugsverordnungen. Rechtsprechende Aufgaben hat er nur sehr beschränkt.
In der Aussenpolitik vertritt er die Schweiz, verhandelt, unterzeichnet und ratifiziert völkerrechtliche Verträge; deren Genehmigung ist Aufgabe der Bundesversammlung. Er wahrt zudem äussere Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität. Bei mehr als 4'000 aufgebotenen Armeeangehörigen oder einem Einsatz von voraussichtlich über drei Wochen muss das Parlament unverzüglich einberufen werden.
Notrecht, Regionen und besondere Praxis
Nach Art. 185 Abs. 3 BV darf der Bundesrat unmittelbar gestützt auf die Verfassung befristete Verordnungen oder Verfügungen erlassen, wenn schwere Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren beziehungsweise äusseren Sicherheit eingetreten sind oder unmittelbar drohen. Dieses Notrecht wurde 2001 beim Swissair-Grounding, 2008 bei der Rekapitalisierung der UBS, vom 16. März bis 19. Juni 2020 während der COVID-19-Pandemie sowie im März 2023 bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS eingesetzt.
Art. 175 Abs. 4 BV verlangt eine angemessene Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen. Bis 1999 durfte pro Kanton höchstens ein Sitz besetzt werden. Für 1848 bis 2018 zeigt die Auswertung nach Grossregionen besonders für die Nordwestschweiz eine Untervertretung von 7 Sitzen; das Tessin hatte 3 Sitze mehr als nach Bevölkerungszahl erwartet. Die italienische Schweiz sah sich nach 1999 gegenüber der Romandie benachteiligt; erst 2017 wurde wieder ein Politiker aus der italienischsprachigen Region Bundesrat.
Der Bundesrat hält seit 2010 gelegentlich Sitzungen «extra muros», also ausserhalb des Bundeshauses, ab, um die Verbundenheit mit verschiedenen Landesteilen auszudrücken. Der Bundespräsident empfängt in der ersten Januarwoche das diplomatische Corps. Seit 1957 lädt er die anderen Mitglieder zu einem zweitägigen Ausflug ein, dem Bundesratsreisli. Seit 2000 bestimmt der Bundesrat zudem einen Vizekanzler als Bundesratssprecher.
Bezüge und Ruhegehalt
Ein Mitglied des Bundesrates erhielt am 1. Januar 2022 einen jährlichen Bruttolohn von 456'854 Schweizer Franken sowie eine nicht steuerpflichtige Repräsentationszulage von 30'000 Franken. Der Bundespräsident erhält während seines Präsidialjahres zusätzlich 12'000 Franken. Zur Ausstattung gehören unter anderem Dienst- und Repräsentationsfahrzeug sowie ein Generalabonnement erster Klasse der Schweizerischen Bundesbahnen.
Nach mindestens vier Amtsjahren oder bei früherem Ausscheiden aus gesundheitlichen Gründen besteht Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe der Hälfte des Bruttolohns eines amtierenden Mitglieds, 2022 also 228’427 Franken. Übersteigt Erwerbseinkommen zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung eines amtierenden Magistraten, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt. Das Ruhegehalt wurde 1919 eingeführt.