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Vigil (Liturgie)
Ihre Elemente sind Psalmen und Lesungen biblischer und anderer geistlicher Texte, wie die der Kirchenväter. Im Stundengebet ist die Matutin mit ihren Nokturnen …
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Begriff und Grundform
Eine Vigil ist eine nächtliche Gebetswache vor einem Fest des Kirchenjahres, die meist gemeinschaftlich gefeiert wird. Zu ihren wesentlichen Elementen gehören Psalmen sowie Lesungen aus der Bibel und aus anderen geistlichen Texten, etwa aus Schriften der Kirchenväter.
Im Stundengebet bezeichnet die Matutin die ursprünglich für die Nacht oder die frühen Morgenstunden bestimmte Gebetszeit, eine sogenannte Hore. Ihre Abschnitte heißen Nokturnen. In monastischen Klöstern wird die Matutin deshalb auch als Vigilien bezeichnet. Bis 1955 nannte man außerdem die Vortage bestimmter Hochfeste Vigil oder Vigiltag.
Biblische Grundlagen
Im Judentum sind nächtliches Studium der Tora und Lobgebete üblich. Besonders verbreitet ist diese Form der Nachtwache am Sederabend, mit dem das Pessachfest beginnt.
Im Neuen Testament wird häufig dazu aufgefordert, wachsam zu sein und zu beten, beispielsweise in Mt 24,42 und im Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen in Mt 25,1–13. Als Vorbild gilt Jesus, der sich wiederholt zum Wachen und Beten zurückzog, etwa nach Lk 6,12.
Entwicklung im Kirchenjahr
Vom frühen Christentum bis zum Mittelalter bereiteten sich Gläubige durch Fasten, Gebet und das Hören des Wortes Gottes auf Sonntage und Feste vor. Sie versammelten sich dazu gemeinschaftlich oder hielten die Vigil allein in ihren Wohnungen. Bei großen Wallfahrten wurde die Nacht vor dem Wallfahrtstag betend am Heiligtum verbracht; bei Sonnenaufgang endete die Vigil mit der heiligen Messe. In der frühen Kirche besaß jedes Fest des Kirchenjahres eine eigene Vigil. Augustinus und Hieronymus erwähnen und empfehlen den Brauch, sich gegen Morgen in den Straßen um die Kirche zu versammeln und auf die feierlichen Gottesdienste zu warten.
Fasten wurde früh mit Vigilien verbunden. Theophilos erwähnt 412 das Fasten am Heiligen Abend, Johannes Chrysostomos 407 das Fasten vor dem Fest der Erscheinung des Herrn. Das Fasten vor Pfingsten ist im Sacramentarium Leonianum aus dem 7. Jahrhundert belegt. Papst Nikolaus I. nennt 867 in seiner Responsa … ad consulta Bulgarorum das Fasten am Heiligen Abend und am Fest der Aufnahme Mariens in den Himmel. Die Synode von Erfurt verband 932 das Fasten ausdrücklich mit der Feier einer Vigil.
Als die Zahl der Feste im liturgischen Kalender zunahm, wurde die Zahl der Vigilien stark eingeschränkt. Die Synode von Seligenstadt nannte Vigilien vor Weihnachten, dem Fest der Erscheinung des Herrn, den Apostelfesten, der Aufnahme Mariens in den Himmel, dem Fest des heiligen Laurentius und Allerheiligen am 31. Oktober. Hinzu kam eine Vigil mit zweiwöchigem Fasten vor dem Hochfest der Geburt Johannes des Täufers.
Im Abendland hatten vor allem ältere Feste einen Vigiltag. Vor neueren Hochfesten wie Fronleichnam und Heiliges Herz Jesu gab es keinen; eine Ausnahme war das Hochfest der Unbefleckten Empfängnis. Der Römische Generalkalender enthielt zuletzt neben dem Karsamstag siebzehn Vigilien. Einzelne Bistümer und Orden kannten zusätzliche eigene Vigiltage, beispielsweise die Karmeliten vor dem Hochfest Unserer Lieben Frau auf dem Berge Karmel.
Vom Nachtgebet zur Vorfeier
Im frühen Mittelalter wurde die nächtliche Vigilfeier zunächst auf den Vorabend verlegt. Später konnte sie bereits am Nachmittag und schließlich sogar am Vormittag des Vortages stattfinden. Dadurch ging ihr ursprünglicher Charakter als Nachtwache zunehmend verloren.
Für Vigiltage entstanden eigene Propriumstexte, also besondere, auf den jeweiligen Anlass bezogene Texte für die gesamte Messfeier, das Stundengebet oder Teile davon. Der Vigiltag wurde so praktisch zu einer ganztägigen Vorfeier, durch die hohe Feste ähnlich wie durch einen Oktavtag ausgezeichnet wurden.
Um die Mitte des 20. Jahrhunderts bestanden Vigilien vor den Herrenfesten Weihnachten, Erscheinung des Herrn, Ostern, Christi Himmelfahrt und Pfingsten; vor den Marienfesten Aufnahme Mariens in den Himmel und Unbefleckte Empfängnis; außerdem vor den Festen der Apostel Andreas, Bartholomäus, Jakobus des Älteren, Matthäus, Matthias, Peter und Paul sowie Thomas, vor dem Geburtsfest Johannes’ des Täufers und vor Allerheiligen.
Papst Pius XII. schaffte 1955 diese Vigilien als Festverdoppelungen ab; erhalten blieb der Heilige Abend als Weihnachtsvigil. Nach der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils gilt eine Vigilmesse nur noch als Vorabendmesse einzelner Hochfeste. Wo es Brauch ist, können jedoch in den Nächten vor Sonntagen, hohen Festen und Wallfahrtstagen weiterhin Vigilien gefeiert werden.
Heutige Formen
Die wichtigste nächtliche Vigil mit einer eigenen Liturgie ist die Osternacht. Der heilige Augustinus hielt sie für so bedeutsam, dass sie den auch für andere Gebetswachen verwendeten Namen „Vigil“ gleichsam als Eigennamen an sich gezogen habe. Eine ähnliche Feier gibt es in der griechisch-orthodoxen Kirche; dort heißt sie Pannychis oder Hagrypnia. Auch die nächtliche Christmette an Heiligabend ist als Vigil zu verstehen.
Für eine Vigil vor einem Sonntag, Fest oder Wallfahrtstag kann die Lesehore, also die durch längere biblische und geistliche Lesungen geprägte Gebetszeit des Stundengebets, mit Elementen aus dem Anhang des Stundenbuchs erweitert werden. Alternativ ist eine andere Form nach den Regeln für Wort-Gottes-Feiern möglich.
In neuerer Zeit gehört eine Nachtwache unter freiem Himmel traditionell zum Abschluss der Weltjugendtage. Dabei halten Jugendliche gemeinsam Wache und bereiten sich auf deren Höhepunkt, die Abschlussmesse, vor.