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Hochfest
Ein Hochfest (lateinisch sollemnitas) ist in der liturgischen Ordnung der katholischen Kirche ein Festtag des Kirchenjahres mit dem höchsten liturgischen …
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Begriff und Bedeutung
Ein Hochfest (lateinisch sollemnitas) ist in der liturgischen Ordnung der katholischen Kirche ein Festtag des Kirchenjahres mit dem höchsten liturgischen Rang. Es steht über Festen, gebotenen Gedenktagen und nichtgebotenen Gedenktagen. Hochfeste richten den Blick auf besonders wichtige Glaubensinhalte oder auf besonders bedeutende Heilige.
Die Feier eines Hochfestes beginnt traditionell bereits mit der ersten Vesper am Abend des vorausgehenden Tages. Auch jeder Tag der Osteroktav, also die Zeit vom Ostersonntag bis zum Weißen Sonntag, wird wie ein Hochfest begangen.
Die heutige Einordnung der Hochfeste im liturgischen Festkalender geht auf die Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil zurück. Sie wurde am 14. Februar 1969 durch das Motu proprio Mysterii paschalis von Papst Paul VI. approbiert und trat am 1. Januar 1970 in Kraft. Damit wurde eine seit dem 16. Jahrhundert geltende, stärker differenzierte Rangordnung liturgischer Feiern abgelöst.
Rangordnung und Verlegung
Wenn ein Hochfest und eine Feier niedrigeren Ranges auf denselben Tag fallen, hat das Hochfest Vorrang. Während der Zeit im Jahreskreis stehen Hochfeste auch über den Sonntagen, obwohl Sonntage sonst vor allen anderen Festen und Gedenktagen Vorrang haben.
In den liturgisch besonders geprägten Zeiten gilt eine andere Ordnung. Dazu gehören Fastenzeit, Osterzeit, Advent und Weihnachtszeit. In diesen Zeiten haben die Sonntage Vorrang vor Hochfesten. Fällt ein Hochfest auf einen solchen Sonntag, wird es am nächstmöglichen Tag nachgefeiert.
Besondere Regeln gelten für die Karwoche und die Osteroktav. Hochfeste, die in diese Zeit fallen, werden am Montag nach dem Weißen Sonntag nachgefeiert. Wenn sowohl der Josefstag am 19. März als auch die Verkündigung des Herrn am 25. März in diesen Zeitraum fallen, wird der Josefstag auf den Samstag vor Palmsonntag vorverlegt. Das Hochfest der Verkündigung des Herrn wird dann am Montag nach dem Weißen Sonntag gefeiert.
Hochfeste des Herrn
Zu den Hochfesten des Herrn gehören zentrale Feste, die sich auf Jesus Christus und wichtige Glaubensinhalte beziehen. Dazu zählen Geburt des Herrn, also Weihnachten, am 25. Dezember; Erscheinung des Herrn am 6. Januar; Verkündigung des Herrn am 25. März; Ostern mit beweglichem Festtermin; Christi Himmelfahrt am 40. Tag nach Ostern; Pfingsten am 50. Tag nach Ostern; das Dreifaltigkeitsfest am Sonntag nach Pfingsten; Fronleichnam am Donnerstag der 2. Woche nach Pfingsten; das Herz-Jesu-Fest am Freitag der dritten Woche nach Pfingsten; und das Christkönigsfest am letzten Sonntag im Jahreskreis.
Nach der liturgischen Rangordnung gibt es außerdem Tage, die von keinem anderen Fest verdrängt werden. Dazu gehören die Sonntage des Advents, der Fastenzeit und der Osterzeit, die Tage der Karwoche von Montag bis Gründonnerstag, die Tage des Triduum Sacrum Karfreitag und Karsamstag sowie die Tage der Osteroktav.
Hochfeste der Gottesmutter
Die Hochfeste der Gottesmutter beziehen sich auf Maria, die in der katholischen Kirche als Gottesmutter verehrt wird. Der Kalender nennt drei solche Hochfeste.
Am 8. Dezember wird das Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria gefeiert. Am 1. Januar steht das Hochfest der Gottesmutter Maria. Am 15. August wird das Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel begangen.
Hochfeste der Heiligen und Eigenhochfeste
Zu den Hochfesten der Heiligen gehören das Hochfest des heiligen Josef, des Bräutigams der Gottesmutter Maria, am 19. März; die Geburt des heiligen Johannes des Täufers am 24. Juni; das Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus am 29. Juni; und Allerheiligen am 1. November.
Allerseelen am 2. November hat eine besondere Stellung. Es ist im Kalender zwar nicht als Hochfest ausgewiesen, wird aber in der liturgischen Rangordnung in Kategorie I.3 mit den Hochfesten des Herrn, der Jungfrau Maria und der im Generalkalender verzeichneten Heiligen auf eine Stufe gestellt.
Neben den allgemein geltenden Hochfesten gibt es Eigenhochfeste. Das sind liturgische Fest- oder Gedenktage, die nur an bestimmten Orten, in bestimmten Regionen oder in bestimmten Gemeinschaften als Hochfest begangen werden. Beispiele sind der Weihetag einer Kirche, das Fest eines Kirchen-, Orts- oder Diözesanpatrons sowie in Orden und Genossenschaften etwa die Feste der Gründer oder des Patroziniums.