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Vertriebsgemeinkosten
Personalkosten des Vertriebspersonals (Kundenberatung, Kundenbetreuung, Vertriebspersonal); · Materialkosten: Büromaterial, Energiekosten, Raumkosten, …
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Begriff und Einordnung
Vertriebsgemeinkosten (VtGK; englisch Selling, General and Administrative Expenses, SG&A) sind Gemeinkosten, die durch die betriebliche Funktion des Vertriebs verursacht werden. Gemeinkosten sind Kosten, die einem einzelnen Kostenträger, also zum Beispiel einem bestimmten Produkt, nicht direkt zugerechnet werden können.
Verwaltung und Vertrieb gehören zu den indirekten Leistungsbereichen eines Unternehmens: Sie sind nicht unmittelbar in den Produktionsprozess eingebunden. Daher werden Teile der dort anfallenden Kosten als Gemeinkosten auf Kostenträger verrechnet. Vertriebsgemeinkosten sind in der Kostenrechnung eine Kostenart innerhalb der Vertriebskosten. Sie werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens ermittelt.
Abgrenzung und typische Bestandteile
Bei Vertriebskosten wird zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten unterschieden. Vertriebsgemeinkosten lassen sich den Kostenträgern nicht direkt zurechnen. Nach Erich Gutenberg entfällt der größte Teil der Vertriebskosten auf kalkulatorisch nicht unmittelbar auf Kostenträger verrechenbare Vertriebsgemeinkosten.
Zur Hauptkostenstelle Vertrieb gehören die Kostenart Vertriebskosten und als Kostenstellengemeinkosten die Vertriebsgemeinkosten. Entsprechend stehen bei Material die Materialkosten und Materialgemeinkosten, bei Fertigung die Fertigungskosten und Fertigungsgemeinkosten sowie bei Verwaltung die Verwaltungskosten und Verwaltungsgemeinkosten gegenüber.
Zu den Vertriebsgemeinkosten zählen insbesondere Personalkosten des Vertriebspersonals, etwa für Kundenberatung und Kundenbetreuung. Hinzu kommen Materialkosten wie Büromaterial, Energiekosten, Raumkosten, allgemeines Verpackungsmaterial, Versandkosten und nicht produktspezifische Werbung. Auch Lagerkosten für Fertigerzeugnisse gehören dazu.
Einzelkosten im Vertrieb
Besonders in Mehrproduktunternehmen werden Personal und Sachmittel des Vertriebs je nach Produkt unterschiedlich eingesetzt. Deshalb ist dort der Anteil an Vertriebsgemeinkosten hoch.
Ausnahmsweise können Vertriebskosten Einzelkosten sein. In einem Einproduktunternehmen gibt es definitionsgemäß nur einen Kostenträger; nach dem Kostenzurechnungsprinzip können alle Gesamtkosten auf ihn verteilt werden. Kosten für Werbung, Verpackung und Versand sind nur dann Vertriebsgemeinkosten, wenn sie nicht für das verkaufte Erzeugnis einzeln feststellbar sind. Sind sie einzeln feststellbar, handelt es sich um Sondereinzelkosten des Vertriebs.
Stellung in der Kalkulation
In der Kalkulation werden zunächst die jeweiligen Einzelkosten und anschließend die Gemeinkosten erfasst. Die Reihenfolge lautet:
- Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten
-
- Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten
-
- Sondereinzelkosten der Fertigung + Sondergemeinkosten der Fertigung
- = Herstellungskosten
-
- Verwaltungskosten (Verwaltungsgemeinkosten)
-
- Sondereinzelkosten des Vertriebs
-
- Vertriebsgemeinkosten
- = Selbstkosten (Gesamtkosten)
Die Vertriebsgemeinkosten werden somit erst nach den Sondereinzelkosten des Vertriebs berücksichtigt. Die Selbstkosten beziehungsweise Gesamtkosten bilden in der Preispolitik die Preisuntergrenze.
Bilanzielle Behandlung
Für Vertriebsgemeinkosten besteht nach § 255 HGB ein Aktivierungsverbot. Sie dürfen daher regelmäßig nicht als Vermögenswert angesetzt werden, sondern sind über die Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchen. Dadurch wird die Ertragslage beeinträchtigt.
Auch nach IAS 2.16 (d) werden Vertriebskosten ausdrücklich nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Dies gilt sowohl für Vertriebseinzelkosten als auch für Vertriebsgemeinkosten.
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