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Betriebliche Funktion
Betriebliche Funktionen sind auf betriebliche Leistungsfaktoren gerichtete Aufgaben, die am Betriebszweck und an Unternehmenszielen orientiert sind. Während der …
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Begriff und Bedeutung
Betriebliche Funktionen sind in der Betriebswirtschaftslehre Organisationseinheiten eines Unternehmens, die mit einem einheitlichen und abgegrenzten Aufgabengebiet sowie einem eigenen Verantwortungsbereich betraut sind. Ohne diese Einheiten kann ein Unternehmen seinen Betriebszweck und seine Unternehmensziele nicht erfüllen.
Betriebliche Funktionen umfassen Aufgaben, die auf die betrieblichen Leistungsfaktoren gerichtet sind und sich am Betriebszweck sowie an den Unternehmenszielen orientieren. Der Betriebszweck beschreibt das Sachziel eines Unternehmens, also die Herstellung oder den Handel mit bestimmten Gütern oder Dienstleistungen. Die Unternehmensziele sind dagegen als Formalziele auf die Gewinnerzielung ausgerichtet. Damit diese Ziele erreicht werden können, muss ein Betrieb organisatorische Vorkehrungen treffen und Aufgabenträger für die jeweiligen Tätigkeiten benennen.
Grundfunktionen und Servicefunktionen
In der betrieblichen Aufbauorganisation werden Aufgaben nach dem Verrichtungsprinzip zusammengefasst. Dadurch entsteht eine Gliederung des Unternehmens nach Funktionen. Die Fachliteratur unterscheidet zwischen betrieblichen Grundfunktionen und Querschnitts- beziehungsweise Servicefunktionen.
Zu den Grundfunktionen gehören Aufgabengebiete, ohne die ein Betrieb nicht funktionieren kann:
- Beschaffung: Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Produktionsbetrieben sowie von Fertigerzeugnissen im Handel.
- Produktion: Erstellung materieller und immaterieller Güter und/oder Dienstleistungen.
- Vertrieb oder Absatz: Verkauf der produzierten Güter und/oder Dienstleistungen am Markt.
- Finanzierung: Prozesse zur monetären Versorgung und Steuerung zwischen Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung.
Querschnitts- oder Servicefunktionen stehen in direktem Bezug zu den Grundfunktionen. Dazu zählen:
- Unternehmensleitung: Führung des Unternehmens; häufig werden ihr auch Organisation und Planung zugeordnet.
- Personalwesen: Beschaffung, Betreuung und Verwaltung des Personals.
- Verwaltung: Durchführung administrativer Tätigkeiten.
- Information: Gewinnung und Verarbeitung von Informationen.
- Forschung und Entwicklung: Erfindung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie Weiterentwicklung bestehender Produkte und Dienstleistungen.
- Logistik: Sicherstellung eines optimalen Zusammenflusses von Material-, Wert- und Informationsströmen.
Die Finanzierung wird teilweise auch den Querschnittsfunktionen zugerechnet. Als Begründung gilt, dass sie den anderen Grundfunktionen dient.
Funktionen und zugehörige Kostenarten
Die besonderen Aufgaben der betrieblichen Funktionen verursachen jeweils bestimmte Kostenarten:
- Beschaffung: In der Produktionswirtschaft entstehen durch den Einkauf von Roh-, Hilfs-, Betriebs- und Werkstoffen Anschaffungskosten. Im Handel entstehen durch den Einkauf von Fertigerzeugnissen Kosten in Form des Wareneinsatzes.
- Produktion: Die Herstellung materieller und immaterieller Güter und/oder Dienstleistungen verursacht Herstellungskosten.
- Vertrieb und Logistik: Der Verkauf von Gütern und/oder Dienstleistungen auf dem Markt verursacht Vertriebskosten.
- Finanzierung: Die Bereitstellung von Finanzen durch Kapitalnachfrage führt zu Finanzierungskosten.
- Personalwesen: Einstellung, Personalbetreuung und Personalverwaltung verursachen Personalaufwand.
- Forschung und Entwicklung: Die Erfindung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie die Entwicklung bestehender Produkte und Dienstleistungen verursachen Forschungs- und Entwicklungskosten.
- Verwaltung: Administrative Tätigkeiten, die nicht von anderen Funktionen wahrgenommen werden, verursachen Verwaltungskosten.
- Unternehmensleitung und Information: Für das Management des Unternehmens können bei Selbstorganschaft ein Unternehmerlohn und bei Fremdorganschaft Gehaltskosten entstehen. Die Informationsaufgaben verursachen Informationskosten.
Nach dem Vertrieb können außerdem Folgekosten entstehen. Beispiele sind Reklamationen wegen mangelnder Produkt- oder Dienstleistungsqualität, Fehlerkosten, Fehlerfolgekosten und Vertragsstrafen.