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Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei
Die Einwohner deutscher Nationalität wurden ab Juni 1945 unter Androhung und Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Neben den Deutschböhmen …
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Überblick und Begriffe
Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei betraf nach dem Zweiten Weltkrieg und der Wiedererrichtung des Staates 1945 und 1946 geschätzt etwa drei Millionen Menschen. Deutschböhmen, Deutschmährer und Karpatendeutsche wurden ab Juni 1945 unter Androhung und Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Teilweise blieben zunächst Facharbeiter und Ingenieure, die für den Wiederaufbau benötigt wurden; eine spätere Ausweisung nach Wissensübertragung wurde durch die kommunistische Machtübernahme im Februar 1948 gestoppt.
Die Begriffe sind umstritten: Im Potsdamer Abkommen und auf Englisch wurde „transfer“ verwendet. In Tschechien waren „Abschiebung“ (odsun) und „Aussiedlung“ (vysídlení) verbreitet, während deutsche Sichtweisen meist „Vertreibung“ (vyhnání) bevorzugen und die anderen Wörter als verharmlosend beurteilen. Seit 2015 wird in Tschechien teilweise ebenfalls ausdrücklich vyhnání verwendet.
Nach Beneš-Dekret 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie Vermögensrechte deutscher und ungarischer Einwohner konfisziert und staatlich verwaltet.
Vorgeschichte und Kriegszeit
Im 19. und frühen 20. Jahrhundert verschärften Nationalismus, Streit über sprachliche und politische Gleichberechtigung sowie gescheiterte Selbstverwaltungsregelungen die Beziehungen zwischen Tschechen und Deutschen in Böhmen und Mähren. 1880 wurde Tschechisch neben Deutsch in Gemeinden mit bedeutendem tschechischem Bevölkerungsanteil wieder Amtssprache. Die Badeni-Sprachenverordnung von 1897 verlangte zweisprachige Verwaltung aller politischen Gemeinden in Böhmen und Mähren; nach deutschen Boykotten wurde sie 1899 aufgehoben oder abgeschwächt.
Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie 1918 wollten die Deutschen Cisleithaniens deutsch besiedelte Gebiete in Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien an Deutschösterreich anschließen. Die tschechische Seite besetzte jedoch die böhmischen Länder. Der Friedensvertrag von Saint-Germain 1919 ordnete Böhmen, Mähren und Schlesien der Tschechoslowakei zu. Diskriminierungen und fehlende Mitbestimmungs- und Selbstverwaltungsrechte trugen laut Artikel zur Radikalisierung bei; 1933 entstand unter Konrad Henlein eine sudetendeutsche Bewegung für den Anschluss an Deutschland.
Die deutsche Besetzung der Randgebiete im Oktober 1938 nach dem Münchner Abkommen sowie die Besetzung der „Rest-Tschechei“ im März 1939 mit dem Protektorat Böhmen und Mähren veränderten die Lage grundlegend. Exilpräsident Edvard Beneš erhielt nach übereinstimmenden Quellen 1943 in Moskau von Josef Stalin Zustimmung zu einem großen, als völkerrechtswidrig bezeichneten „Bevölkerungstransfer“; Großbritannien und die USA erhoben ebenfalls keinen Einwand gegen die Eliminierung der deutschen Minderheit. Die antideutsche Stimmung wuchs während der Okkupation und erreichte im Mai 1945 ihren Höhepunkt.
Artikel XIII des Potsdamer Protokolls verlangte, die Überführung deutscher Bevölkerung aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn „ordnungsgemäß und human“ durchzuführen. Bei Beginn der Potsdamer Konferenz am 17. Juli 1945 waren jedoch bereits etwa 750.000 Sudetendeutsche vertrieben.
Gewalt und „wilde“ Vertreibungen 1945
Ab dem Prager Aufstand vom 5. Mai 1945 kam es zu gewaltsamen, als „spontan“ bezeichneten Vertreibungen. Beneš’ Reden vom 12. und 16. Mai, in denen er die Entfernung der Deutschen als notwendig bezeichnete, verstärkten die „wilden Vertreibungen“ (divoký odsun). Ehemalige Partisanen durchsuchten als „Entlausungstrupps“ Dörfer nach Nationalsozialisten; dabei wurden auch nicht belastete Deutsche getötet.
Bis zur praktischen Umsetzung des Potsdamer Abkommens verloren etwa 800.000 Deutsche ihre Heimat, viele flohen oder wurden nach Österreich gebracht. Zu den Gewaltverbrechen gehörten unter anderem der Brünner Todesmarsch vom 30.–31. Mai mit etwa 27.000 Vertriebenen und wahrscheinlich etwa 5.200 Toten, das Massaker von Přerov in der Nacht vom 18. zum 19. Juni mit 265 Ermordeten sowie die Ereignisse in Aussig am 31. Juli, für die Quellen etwa 80–100, insgesamt aber 30–700 und selten mehr als 2.000 Ermordete nennen. Für Postelberg und Saaz werden insgesamt rund 2.000 Tote genannt; 763 Leichen wurden 1947 exhumiert.
Das Beneš-Dekret 115/46 und ein Straffreiheitsgesetz vom 8. Mai 1946 erklärten bestimmte Taten im „Freiheitskampf“ zwischen dem 30. September 1938 und dem 28. Oktober 1945 für nicht widerrechtlich. Beneš verlangte am 14. Oktober 1945 zugleich ein humanes, moralisch begründetes Vorgehen und kündigte Maßnahmen gegen untergeordnete Organe an, die dagegen verstießen.
Organisierte Aussiedlung und Folgen
Die offizielle Abschiebung begann im Januar 1946. Im selben Jahr wurden rund 2.256.000 Menschen ausgesiedelt, überwiegend nach Deutschland und zu einem kleinen Teil nach Österreich; dort blieben letztlich 160.000. Ausgenommen waren unentbehrliche Facharbeiter sowie nachweisliche Gegner und Verfolgte des NS-Regimes, etwa sozialdemokratische oder kommunistische Widerstandskämpfer. Der sogenannte Gottwaldschein ermöglichte Teilen der deutschen Bevölkerung einen an Bedingungen geknüpften Verbleib; einige übersiedelten ab 1948 dennoch nach Nachkriegsdeutschland.
Pro Person waren zunächst 30 Kilogramm Gepäck erlaubt; die Amerikaner setzten 50 Kilogramm einschließlich Lebensmitteln für drei Tage durch. Die Transporte sollten aus 40 Waggons mit etwa 1.200 Menschen bestehen. Die Betroffenen erhielten den Termin ein bis zwei Tage vorher, warteten bis zu drei Wochen in Sammellagern und wurden per Bahn transportiert. Wegen der Versorgungslage senkten die Amerikaner die tägliche Aufnahmequote am 15. Juli auf vier und im Oktober auf drei Transporte.
Die Vertreibung von etwa drei Millionen Deutschböhmen und Deutschmährern war nach der fünf Millionen Deutsche betreffenden „Westverschiebung Polens“ der größte Bevölkerungstransfer der europäischen Nachkriegszeit. Rund 250.000 Deutsche durften mit begrenzten Bürgerrechten bleiben; viele wurden 1947 und 1948 ins Landesinnere umgesiedelt. Die Grenzgebiete wurden dünner besiedelt, und die Produktivität traditioneller Industriezweige sank. Laut Artikel erleichterte das Fehlen überwiegend antikommunistisch eingestellter Deutscher die kommunistische Machtübernahme 1948. In der Bundesrepublik Deutschland und in geringerem Maß in Österreich wurden Sudetendeutsche langfristig ein politischer Faktor.
1930 lebten auf dem Gebiet des heutigen Tschechien 3.149.820 Deutsche. 1950 waren es 159.938, 1961 134.143 (1,4 % der Bevölkerung), 1991 48.556 und 2001 bekannten sich 39.106 Personen zur deutschen Nationalität.
Bewertung, Opferzahlen und Erinnerung
Die rechtliche und ethische Bewertung ist umstritten. Felix Ermacora verurteilte die Vertreibungen 1991 in einem Gutachten ausdrücklich; Alfred de Zayas und Dieter Blumenwitz vertraten ebenfalls diese Minderheitsposition. Die Mehrheit der Völkerrechtler bewertet die Vertreibung dagegen nicht als Völkermord: Christian Tomuschat zufolge könne trotz der Schwere der Taten nicht von einer gezielten Gesamtaktion des Völkermordes gesprochen werden. Ein EU-Gutachten von Jochen Frowein, Ulf Bernitz und Christopher Lord Kingsland stellte am 2. Oktober 2002 fest, dass die Beneš-Dekrete kein Hindernis für den EU-Beitritt Tschechiens seien.
Auch die Opferzahlen sind stark umstritten. Die Historikerkommission erklärte 1996, deutsche statistische Erhebungen enthielten 220.000 bis 270.000 ungeklärte Fälle, die häufig als Todesfälle gedeutet würden; Detailuntersuchungen nennen 15.000 bis maximal 30.000 Todesfälle. Die Differenz beruht vor allem auf unterschiedlichen Definitionen von „Vertreibungsopfern“ und Erhebungsmethoden. Von 18.816 belegten Opfern wurden 5.596 ermordet, 3.411 begingen Suizid, 6.615 starben in Lagern, 1.481 bei Transporten, 705 unmittelbar danach und 629 bei Flucht.
Seit etwa 2000 wird in Tschechien verstärkt über Gewaltverbrechen an Deutschen aufgearbeitet. 2005 entschuldigte sich die tschechische Regierung bei deutschen NS-Gegnern für deren Vertreibung. Gedenkorte, Dokumentarfilme und Museen behandeln das Thema. Die Ausstellung „Unsere Deutschen“ eröffnete am 17. November 2021 im Collegium Bohemicum in Ústí nad Labem; das Sudetendeutsche Museum in München und das Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin thematisieren ebenfalls die Vertreibung. 2015 beschloss die Brünner Stadtverwaltung, die Ereignisse aufrichtig zu bedauern; 2026 fand in Brünn erstmals ein Sudetendeutscher Tag in Tschechien statt.
Unterschiedliche Begründungen
Die in Tschechien vorherrschende Begründung verweist auf die Illoyalität eines beträchtlichen Teils der Sudetendeutschen, die nationalsozialistische Bedrohung, das aufgezwungene Münchner Abkommen, Flucht und Verfolgung tschechischer Bevölkerung, die Besetzung von 1939 und den NS-Terror. Zudem wird angeführt, dass die Mehrheit der Sudetendeutschen deutsche Kriegs- und Machtziele unterstützt habe und der unmittelbare Beginn der Vertreibungen eine Reaktion auf die brutale Niederschlagung tschechischer Aufstände Anfang Mai 1945 gewesen sei.
Deutsche und österreichische Argumente leugnen die NS-Verbrechen nicht, wenden sich aber gegen Kollektivstrafen statt Einzelfallprüfung. Sie betonen, dass auch Unschuldige vertrieben und enteignet wurden, und verweisen auf das 1918/1919 nicht verwirklichte Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen. Zugleich waren sudetendeutsche Politiker von 1926 bis 1938 in tschechoslowakischen Regierungen vertreten; bis 1935 erhielten kooperationsbereite Parteien etwa 80 % der sudetendeutschen Stimmen, bevor die Sudetendeutsche Partei 1935 68 % erreichte. Der Prager Vertrag von Dezember 1973 regelte diplomatische Beziehungen, erwähnte jedoch weder Vertreibung und Enteignung noch NS-Verbrechen und begründet keine Ansprüche.