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Vertragsarbeiter
Als Vertragsarbeiter wurden ausländische Arbeitskräfte und Auszubildende bezeichnet, welche in der DDR ab den 1960ern zeitlich befristet und ohne …
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Begriff, Zweck und Aufenthaltsbedingungen
Vertragsarbeiter waren ausländische Arbeitskräfte und Auszubildende, die ab den 1960er Jahren in der DDR auf Grundlage zwischenstaatlicher Verträge zeitlich befristet angeworben wurden. Eine dauerhafte Integration war nicht beabsichtigt. Nicht dazu zählten ausländische Erntehelfer, Saisonkräfte, Studierende mit Werks- oder Forschungsauftrag, Auszubildende sowie Beschäftigte ausländischer Unternehmen oder der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland.
Sie sollten Arbeitskräftemangel ausgleichen, unterbesetzte Bereiche verstärken und bestimmte Technologien oder Branchen, etwa Leicht- und Konsumgüterindustrie, unterstützen. Häufig sollten sie außerdem DDR-Technik kennenlernen, um nach der Rückkehr als Spezialisten für aus der DDR gelieferte Technik arbeiten zu können.
Staatsverträge mit den jeweiligen Regierungen regelten Zahl, Rechte, Einsatz und Aufenthaltsdauer individuell. Die Aufenthaltsgenehmigung galt je nach Herkunft und Einsatzprofil ein bis sechs Jahre; zunächst waren häufig zwei, später fünf Jahre vorgesehen. Ein dauerhafter Aufenthalt und Familiennachzug waren ausgeschlossen. Nach Fristende war in der Regel die Rückkehr in das Herkunftsland vorgeschrieben. Die Beschäftigten wohnten meist getrennt von der einheimischen Bevölkerung in Internaten, Wohnheimen, Betriebswohnungen oder Massenunterkünften; manche Unterkünfte lagen in normalen Wohngebieten.
Entstehung, Herkunft und Arbeitseinsatz
Nach der Gründung der DDR 1949 flohen oder übersiedelten bis zum Bau der Berliner Mauer 1961 rund vier Millionen Bürger in die Bundesrepublik. Dadurch entstand ein akuter Arbeitskräftemangel. Ab 1965 warb die DDR Vertragsarbeiter aus sozialistischen Staaten an. Abkommen bestanden unter anderem mit Polen (1963), Ungarn (1967), Kuba (1975), Mosambik (1979), Vietnam (1980) und der Mongolei (1982). Im Rahmen der „sozialistischen Bruderhilfe“ kamen auch Arbeiter aus Angola, China, Nicaragua, der Demokratischen Volksrepublik Jemen und der Demokratischen Volksrepublik Korea. Aus Laos und Kampuchea gab es keine Vertragsarbeiter.
Zunächst standen Aus- und Weiterbildung im Vordergrund: Auszubildende sollten einen Facharbeiterabschluss erwerben und nach der Delegierung höher qualifiziert in ihren Entsendeländern arbeiten. Später diente die Anwerbung auch dazu, Mangel an billigen Arbeitskräften für schlecht bezahlte oder gefährliche Arbeitsplätze zu decken. Vertragsarbeiter erhielten zunehmend unqualifizierte, schwere oder monotone Arbeiten, die DDR-Bürger ablehnten. Bei Nichterfüllung von Arbeitsnormen oder Verstößen gegen die „sozialistische Arbeitsdisziplin“ drohte die Rückkehr ins Herkunftsland. Bei Schwangerschaft drohte eine sofortige Ausweisung.
Wichtige Einsatzorte waren die Industriezentren Chemnitz, Dresden und Leipzig, das Lausitzer Braunkohlerevier sowie unter anderem Schwedt, Eisenhüttenstadt, Zwickau, Ludwigsfelde, Schwerin, Güstrow, Rostock und Erfurt. Nach dem Zweiten Regierungsabkommen zwischen DDR und Vietnam von 1980 kamen besonders viele vietnamesische Vertragsarbeiter; die größte Gruppe waren Frauen in der Textilindustrie. 1981 arbeiteten 24.000 Vertragsarbeiter in der DDR.
Rechte, Konflikte und betriebliche Auseinandersetzungen
Das Gesetz über die Gewährung des Aufenthaltes für Ausländer in der Deutschen Demokratischen Republik trat am 28. Juni 1979 in Kraft. Nach § 4 waren Ausländer Einheimischen gleichberechtigt, ausgenommen unmittelbar staatsbürgerliche Rechte. § 6 erlaubte aber, Aufenthaltsgenehmigungen zeitlich und örtlich zu beschränken, zu versagen, zu entziehen oder für ungültig zu erklären; eine Begründung war nicht nötig. Betriebe hatten bei den Beschäftigungsverhältnissen meist weitreichende Befugnisse.
Zwischen 1974 und 1984 gab es mindestens 15 Streiks algerischer Arbeiter mit mehr als 800 Beteiligten. Im Gaskombinat „Schwarze Pumpe“ wurden Lohnerhöhungen, bessere Ausbildungsmöglichkeiten und der Umzug aus betriebseigenen Wohnbaracken in normale Wohnblocks im Umland erreicht. Danach wurde die Einreise algerischer Vertragsarbeiter zeitweise gestoppt. Wegen weiterer Konflikte kündigte Algerien das Abkommen für 1984 und beorderte seine Vertragsarbeiter zurück. Vietnamesische Vertragsarbeiter erreichten durch betriebliche Konflikte bis hin zu Streiks schrittweise Verbesserungen. Organisierte Interessenvertretung außerhalb offizieller Strukturen war jedoch untersagt.
Entwicklung der Zahlen und Situation nach 1990
Die Zahl der Vertragsarbeiter stieg besonders von Mitte der 1980er Jahre bis 1989 stark an: von 29.000 im Jahr 1984 auf 61.000 im Jahr 1986, 87.793 im Jahr 1988 und 93.568 im Jahr 1989. Zum 31. Dezember 1989 gab es etwa 93.500 Vertragsarbeiter unter insgesamt 191.200 Ausländern in der DDR. Davon kamen rund 59.000 aus Vietnam, rund 15.100 aus Mosambik, rund 8.300 aus Kuba, rund 1.300 aus Angola und rund 900 aus China.
Ende 1989 lebten – ohne Angehörige der sowjetischen Streitkräfte – etwa 190.000 Ausländer in der DDR, mehr als ein Prozent der Gesamtbevölkerung; etwa 94.000 davon waren Vertragsarbeiter. Zwei Drittel hatten vietnamesische Herkunft. 1990 wurden Verträge für weitere Einreisen aufgelöst. Laufende Verträge blieben meist bestehen, wenn der Betrieb die wirtschaftliche Umbruchzeit überstand. Die Regierung de Maizière und nach der deutschen Vereinigung die Bundesregierung bemühten sich um Rückkehr in die Herkunftsländer. Nur wenigen gelang ein Aufenthaltsstatus in Deutschland; einige erhielten befristete Aufenthaltsbefugnisse oder später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Alltag, Spannungen und Erinnerung
Stasi-Berichte nennen Neid und Missgunst, etwa wenn Vertragsarbeiter begehrte Mangelwaren oder Statussymbole wie Mopeds kauften. Gegen besonders erfolgreiche vietnamesische Beschäftigte wurden Bezeichnungen wie „Vietcongs“ und „Fidschis“ verwendet. Begegnungen jüngerer Vertragsarbeiter anderer Hautfarbe mit Deutschen in Kneipen oder Tanzlokalen führten mancherorts zu Spannungen. Stefan Wolle zufolge waren Ausländer aus außereuropäischen Kulturkreisen als propagandistische Vorzeigeobjekte gefragt, als Arbeitskräfte geduldet, als Menschen jedoch in weiten Gesellschaftskreisen unwillkommen.
Auch unter Vertragsarbeitern kam es teils zu Spannungen und tätlichen Auseinandersetzungen. Einzelne Fälle von Alkoholexzessen, Diebstählen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und weiteren Straftaten führten in der Regel zur umgehenden Ausweisung.
Die Geschichte wurde unter anderem durch die Berliner Ausstellung „Bruderland ist abgebrannt“ von November 2008 aufgegriffen. Die Wanderausstellung „Als Arbeitskraft willkommen. Vietnamesische Vertragsarbeiter in der DDR“ wurde 2009 konzipiert und zeigt anhand von Interviews, Dokumenten, Fotografien, Arbeitsverträgen, Stasi-Akten und Zeitungsartikeln konkrete Erfahrungen vietnamesischer Vertragsarbeiter.