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Gastarbeiter
Dieser Artikel behandelt Gastarbeiter und ihre Anwerbung, vor allem in den 1950er bis 1970er Jahren. Der Artikel Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland …
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Bedeutung und Anwerbeabkommen
Als Gastarbeiter bezeichnet man Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von Anwerbeabkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit gewährt wurde. Dies betraf vor allem die Bundesrepublik Deutschland und die DDR, außerdem Österreich und die Schweiz. In der Bundesrepublik wurde der Begriff seit den 1970er Jahren umgangssprachlich auch für Arbeitsmigranten verwendet, obwohl die ursprünglich vorgesehene zeitliche Begrenzung faktisch weggefallen war.
Im gewöhnlichen Sprachgebrauch zählten nicht Arbeitnehmer dazu, die aufgrund der Freizügigkeitsregelungen der EWG aus Belgien, Frankreich oder den Niederlanden oder ohne besondere Vertragsgrundlage etwa aus Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten kamen. Ihre Zahl war im Vergleich zu den durch Anwerbeabkommen Eingereisten gering. Populär wurde die Bezeichnung Anfang der 1960er Jahre für die in großer Zahl im Ausland angeworbenen Arbeitsmigranten.
Nach dem ersten deutsch-italienischen Anwerbeabkommen von 1955 schloss die Bundesrepublik Abkommen mit Spanien und Griechenland (je 1960), der Türkei (1961), Marokko und Südkorea (je 1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Die Rezession 1966/1967 verringerte die Anwerbung. Die Ölkrise und die Wirtschaftsflaute führten 1973 zum völligen Anwerbestopp.
Gastarbeit in der Bundesrepublik
Auf einen Anstoß aus Italien hin unterzeichnete Konrad Adenauer am 20. Dezember 1955 in Rom das erste Anwerbeabkommen mit Italien. Ludwig Erhard, Franz Josef Strauß und das Auswärtige Amt wirkten auf deutscher Seite daran mit. Die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit sollte gemeinsam mit der italienischen Arbeitsverwaltung Arbeitskräfte auswählen und anwerben.
In den 1960er Jahren arbeiteten Gastarbeiter meist als un- oder angelernte Arbeiter in der Industrie. Typisch waren schwere und schmutzige Tätigkeiten, Schichtarbeit, Fließbandarbeit mit niedrigen Qualifikationsanforderungen und Akkordlohn, also Lohn nach Arbeitsmenge. Für Unternehmen war die Anwerbung finanziell vorteilhaft: Deutsche Beschäftigte hätten diese Arbeitsplätze aus ihrer Sicht nur bei deutlich höheren Löhnen angenommen. Damit beeinflusste die Anwerbung besonders im Niedriglohnbereich auch das Lohnniveau deutscher Arbeitskräfte. Der Anteil der in der Bundesrepublik tätigen Ausländer stieg von 0,4 % im Jahr 1954 auf 3,1 % im Jahr 1962.
Am 23. November 1973 verfügte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wegen der Energie- und Wirtschaftskrise einen Anwerbestopp für alle Anwerbestaaten außer Italien. Ab dem 13. November 1974 waren Bergbau, Fisch- und Konservenindustrie, Torfindustrie sowie Hotel- und Gaststättengewerbe durch eine Weisung der Bundesanstalt für Arbeit ausgenommen. Für Drittstaatsangehörige gilt der Anwerbestopp de facto bis heute, wird aber unter anderem durch Familiennachzug und Aufenthalt zum Studium eingeschränkt. Die Green-Card-Offensive 2000, das Aufenthaltsgesetz 2005, Rechtsverordnungen und die Beschäftigungsverordnung 2013 schufen eng begrenzte Wege für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten. Vergünstigungen aus den Anwerbeabkommen im Sozial- und Aufenthaltsrecht gelten für Arbeitnehmer aus Anwerbestaaten und ihre Familien weiterhin.
Vertragsarbeit in der DDR
Die Vertragsarbeiter in der DDR waren keine Gastarbeiter im westdeutschen Sinn. Zu ihnen gehörten Austauschpersonal für bestimmte Technologie- und Berufsbereiche, viele Auszubildende und Studenten, besonders solche mit Werkaufträgen ihres Herkunftslandes. Sie wurden befristet in DDR-Betrieben beschäftigt und ausgebildet: zunächst für ein, später für bis zu fünf Jahre. Seit Anfang der 1980er Jahre wurde der Grundsatz einer fest begrenzten Beschäftigtenzahl zunehmend aufgegeben.
1989 lebten etwa 94.000 Vertragsarbeitnehmer in der DDR; zwei Drittel von ihnen stammten aus Vietnam. Weitere Herkunftsländer waren Kuba, Mosambik, Polen, Ungarn, Bulgarien, die Sowjetunion und Angola. Die Beschäftigten wohnten unter anderem in normalen Wohngebieten, Internaten, Lehrlingsunterkünften, Werkswohnungen oder besonderen Wohnsiedlungen. Eine dauerhafte Integration war wegen des zeitlich begrenzten Aufenthalts nicht beabsichtigt, fand jedoch in unterschiedlicher Form durch Kultur-, Freizeit- und Sportangebote statt.
Die DDR-Forschung untersuchte Bedarfe, Bildung, Sprache und Gewohnheiten der Herkunftsländer. Zugleich wurde sie seit Ende der 1970er Jahre ideologisch genutzt: Die Arbeitskräftepolitik Deutschlands vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik wurde vereinfachend als „Zwangsarbeitersystem des Imperialismus“ bezeichnet. Dadurch sollte die westdeutsche Gastarbeiterbeschäftigung mit früheren Beispielen einer als kapitalistische Ausbeutung dargestellten Arbeitsmigration gleichgesetzt werden.
Österreich und die Schweiz
In Österreich fehlten während des „Wirtschaftswunders“ besonders im Niedriglohnsektor Arbeitskräfte. Nach dem Raab-Olah-Abkommen vom 28. Dezember 1961 wurde 1962 ein Abkommen mit Spanien geschlossen, das wegen des im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz wenig attraktiven Lohnniveaus praktisch unbedeutend blieb. Erfolgreicher waren die Abkommen mit der Türkei von 1964 und Jugoslawien von 1966. Anwerbekommissionen entstanden in Madrid, Istanbul und Belgrad. Vor allem von 1969 bis 1973 wanderten ungefähr 265.000 Menschen nach Österreich ein; mit der Wirtschaftskrise folgte Anfang der 1970er Jahre ein Anwerbestopp. 1973 kamen 78,5 % der Gastarbeiter aus Jugoslawien und 11,8 % aus der Türkei. Sie wurden vor allem für schlecht bezahlte und körperlich belastende Arbeit angeworben. Dies führte zur „ethnischen Segmentierung“ des Arbeitsmarktes, also zu einer Aufteilung von Arbeitsplätzen nach Herkunftsgruppen.
In der Schweiz wurden bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts vorübergehend viele ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, besonders italienische Mineure und Bergarbeiter beim Eisenbahn- und Tunnelbau. Das Saisonnierstatut von 1934 regelte nach der Weltwirtschaftskrise die kurzfristige Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Saisonverträge sollten sicherstellen, dass Beschäftigte anschließend wieder ausreisten. Dennoch zogen viele später mit ihren Familien in die Schweiz, was teilweise große soziale Probleme verursachte. In den 1950er- und 1960er-Jahren wurden uneheliche Kinder von Gastarbeiterinnen in der Schweiz oft zur Adoption ins Ausland vermittelt.
Belgien und Kritik an der Bezeichnung
Belgien und Italien schlossen am 23. Juni 1946 ein bilaterales Arbeitsabkommen; viele Italiener arbeiteten anschließend im belgischen Steinkohlebergbau. Beim Grubenunglück von Bois Du Cazier bei Charleroi am 8. August 1956 erstickten 262 Männer aus zwölf Nationen, darunter 136 Italiener. Die Gefährlichkeit der Bergwerksarbeit wurde dadurch allgemein bewusst, und die Migration aus Italien ging stark zurück. Belgien vereinbarte danach Anwerbungen mit Spanien (1956), Griechenland (1957), Marokko und der Türkei (je 1964), Tunesien (1969), Algerien und Jugoslawien (je 1970). Nach Beginn der ersten Ölpreiskrise änderte sich die Einwanderungspolitik 1974.
Seit Anfang der 1970er Jahre kritisierten einige Soziologen „Gastarbeiter“ als Euphemismus, also als beschönigende Bezeichnung. Ein WDR-Preisausschreiben von 1972 erhielt 32.000 Vorschläge für ein anderes Wort. Zunächst setzte sich teilweise „ausländischer Arbeitnehmer“, später in seriösen Publikationen „Arbeitsmigrant“ durch; in der breiten Öffentlichkeit ersetzten diese Begriffe „Gastarbeiter“ jedoch nicht. In Fachliteratur steht das Wort heute häufig in Anführungszeichen, weil es seit den 1970er Jahren negativ belastet ist.
Der Bestandteil „Gast“ verweist darauf, dass sowohl Anwerber als auch Angeworbene einen vorübergehenden Aufenthalt zur Arbeit erwarteten. Anders als bei den Ruhrpolen während der Industrialisierung sollte keine neue Heimat geschaffen werden; eine dauerhafte Ansiedlung war ursprünglich nicht beabsichtigt.
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