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Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe
Der RGW wurde 1949 als sozialistisches Pendant zur im Rahmen des Marshallplans entstandenen Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) …
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Einordnung, Entstehung und Auflösung
Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW; russisch СЭВ, englisch CMEA oder Comecon) war eine internationale Wirtschaftsorganisation sozialistischer Staaten unter Führung der Sowjetunion. Seine Organe hatten ihren Sitz in Moskau. Er sollte die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten koordinieren und war das wirtschaftliche Gegenstück zur Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC), die im Zusammenhang mit dem Marshallplan entstanden war. Damit gehörte der RGW zur politischen und wirtschaftlichen Blockbildung im Kalten Krieg.
Vertreter der Sowjetunion, Polens, Rumäniens, Bulgariens, Ungarns und der Tschechoslowakei unterzeichneten am 18. Januar 1949 in Moskau das Gründungsprotokoll. Albanien trat am 23. Februar 1949 bei, ließ seine Mitgliedschaft jedoch ab 1961 ruhen. Die DDR wurde am 29. September 1950 Mitglied.
Ab 1962 öffnete sich der RGW für außereuropäische Staaten. Die Mongolei trat am 6. Juli 1962 bei, Kuba 1972 und Vietnam 1978. Jugoslawien beteiligte sich seit dem 17. September 1964 an einigen Organen. China bis 1961 und Nordkorea besaßen Beobachterstatus. Finnland schloss am 16. Mai 1973 ein Kooperationsabkommen; weitere Abkommen folgten mit dem Irak und Mexiko 1975, Angola 1976, Nicaragua 1984 und Mosambik 1985. Im November 1986 nahmen außerdem Afghanistan, Äthiopien, Südjemen und Laos als Beobachter an einem Treffen teil.
Nach den politischen Veränderungen seit 1989 scheiterte 1991 der Versuch, das zentralverwaltungswirtschaftliche System des RGW marktwirtschaftlich umzugestalten. Mit dem Zerfall des Ostblocks löste sich die Organisation am 28. Juni 1991 auf.
Ziele und Funktionsweise
Der RGW sollte die wirtschaftliche Spezialisierung und Arbeitsteilung zwischen den sozialistischen Staaten verbessern und ihre sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen einander angleichen. Spezialisierung bedeutete, dass einzelne Länder bestimmte Erzeugnisse in besonders großen Mengen produzierten. Die höheren Stückzahlen sollten die Kosten senken. Zugleich entstand dadurch eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen der Sowjetunion und den übrigen Mitgliedstaaten.
Die „gegenseitige Wirtschaftshilfe“ bestand vor allem darin, dass wirtschaftlich stärkere Staaten – die Sowjetunion, die DDR, die Tschechoslowakei und Ungarn – schwächere Mitglieder wie Bulgarien, Rumänien, Kuba, die Mongolei und Vietnam unterstützten. Diese sozialistische ökonomische Integration sollte zugleich den Marxismus-Leninismus ideologisch stärken.
Der gegenseitige Außenhandel wurde durch mehrjährige bilaterale, also zwischen zwei Staaten geschlossene, und multilaterale, also mehrere Staaten umfassende, Verträge geregelt. Die langfristigen Wirtschaftspläne wurden miteinander koordiniert. Dabei verband die sowjetische Planungsbehörde Gosplan den sowjetischen Fünfjahresplan beziehungsweise den ab 1959 verwendeten Siebenjahresplan mit den Plänen der anderen RGW-Staaten.
Der Handel war annähernd ausgeglichen. Weil die Währungen nicht konvertibel, also nicht frei in andere Währungen umtauschbar waren, lohnte es sich kaum, durch Exportüberschüsse umfangreiche Forderungen gegen andere Länder aufzubauen. Die 1957 als RGW-Organ gegründete Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) in Moskau wickelte den Zahlungsverkehr ab. Als Zahlungsmittel dienten der Transferrubel, eine Verrechnungseinheit für den Handel, und Goldreserven. Da die nationalen Warenpreise politisch festgelegt waren, bestimmte der RGW Außenhandelspreise anhand von Durchschnittspreisen des Weltmarktes.
Der RGW bemühte sich außerdem um gemeinsame technische Standards. Ein Beispiel ist der Vertrag von 1968 über das Einheitliche System Elektronischer Rechentechnik (ESER), mit dem standardisierte Computertechnik entwickelt werden sollte. Eine Unterorganisation war der Gemeinsame Güterwagenpark (OPW), der von 1964 bis 1990 bestand.
Gemeinsame Infrastruktur und Spezialisierung
Gemeinsame Projekte verbanden die Mitgliedstaaten wirtschaftlich und politisch. Im Energiesektor beschloss der RGW auf seiner X. Tagung im Dezember 1958 in Prag den Bau der Erdölleitung „Freundschaft“, die 1963 in Betrieb ging. Auf der XXVIII. Tagung im Juni 1974 in Sofia wurde der Bau der Erdgastrasse „Druschba“ beschlossen.
Im Rahmen der „Internationalen Sozialistischen Arbeitsteilung“ wurden Produktionsschwerpunkte auf einzelne Staaten verteilt. Die Sowjetunion produzierte unter anderem Flugzeuge der Hersteller Antonow, Iljuschin, Suchoi und Tupolew, schwere Diesellokomotiven, U-Bahn-Wagen und leistungsstarke Traktoren. Die DDR war beispielsweise für landwirtschaftliche Maschinen, Transportausrüstungen, Schiffe, Reisezugwagen, Werkzeugmaschinen, Krane, Computer und Bergbaulokomotiven zuständig. Die Tschechoslowakei stellte unter anderem Straßenbahnwagen von ČKD Tatra und Oberleitungsbusse von Škoda her; Ungarn produzierte größere Omnibusse der Marke Ikarus.
Ab 1976 bezog die Deutsche Reichsbahn ihre mittelschweren Diesellokomotiven der Baureihe 119 aus der rumänischen Lokomotivfabrik „23. August“. Ein geplanter gemeinsamer Personenkraftwagen der DDR und der Tschechoslowakei, das sogenannte RGW-Auto, wurde nicht verwirklicht.
Strukturelle Probleme
Die Spezialisierung stieß schon anfangs auf Schwierigkeiten, weil die ausführenden Betriebe nicht auf die höheren Produktionsmengen vorbereitet waren. Ein dauerhaftes Problem bestand darin, dass die gelieferten Stückzahlen den Bedarf nicht deckten und manche Produkte erhebliche Qualitätsmängel hatten. So waren zunächst etwa 50 % der in Rumänien gefertigten Diesellokomotiven bei der Deutschen Reichsbahn nicht einsatzfähig.
Für die DDR führte die Arbeitsteilung dazu, dass einige Bereiche des Fahrzeugbaus eingestellt wurden, darunter die Produktion des Gothawagens T57. Gleichzeitig entstanden weiterhin Straßenbahnwagen wie der Rekowagen; Omnibusse baute die Firma Fritz Fleischer KG.
Nach Einschätzung der früheren DDR-Wirtschaftsministerin Christa Luft lagen die Defizite des RGW außerdem in großen Produktivitätsrückständen, fehlender Demokratie, mangelnder Belohnung von Leistung, der Unterschätzung von Wertkennziffern sowie im fehlenden Preissystem mit einer eigenen konvertierbaren Währung. Auch die Planungssysteme unterschieden sich: Die DDR und die Sowjetunion planten straff zentral, während Polen und Ungarn eine stark dezentrale Planung bevorzugten.
Aufbau und Entscheidungsorgane
Die Hauptorgane des RGW konnten nur unverbindliche Empfehlungen abgeben. Jedes Mitgliedsland besaß eine Stimme. Bis 1967 galt das Einstimmigkeitsprinzip; später konnten sich Staaten bei Abstimmungen enthalten.
Die Ratstagung war formell das oberste Organ. Sie bestand aus Delegierten aller Mitgliedstaaten und tagte gewöhnlich einmal jährlich. Seit 1987 fand sie abwechselnd in der Hauptstadt des jeweiligen Vorsitzenden statt. Eine Delegation wurde vom Ministerpräsidenten eines Mitgliedslandes oder dessen Stellvertreter geleitet.
Das Exekutivkomitee war das tatsächlich entscheidende Organ. Ihm gehörte jeweils ein Stellvertreter des Regierungschefs jedes Mitgliedstaates an. Das in Moskau ansässige Sekretariat bestand aus einem sowjetischen Generalsekretär, nicht-sowjetischen Stellvertretern und weiterem Personal. Seine Gründung wurde am 26. und 27. März 1954 auf der IV. Tagung in Ungarn beschlossen.
Weitere Einrichtungen waren die zuletzt 22 Ständigen Kommissionen und sechs Komitees, die Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Internationale Investitionsbank, die Medunion, das Institut für Standardisierung und das Internationale Institut für ökonomische Probleme des sozialistischen Weltsystems.
Ausscheiden der DDR und finanzielle Folgen
Mit dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion verpflichtete sich die DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, ihr Wirtschaftssystem an die Marktwirtschaft anzupassen. Das war mit einer fortdauernden RGW-Mitgliedschaft nicht vereinbar. Ein regulärer Austritt wäre nach dem Statut erst sechs Monate nach der Kündigung wirksam geworden. Die DDR-Regierung ging jedoch davon aus, dass ihre Mitgliedschaft mit dem Ende der DDR als Völkerrechtssubjekt automatisch erlöschen würde.
Geplante Konsultationen mit den Mitgliedstaaten kamen nicht zustande, weil die sowjetische Seite sie ablehnte. Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl erklärte deshalb als amtierendes Staatsoberhaupt am 2. Oktober 1990 den Austritt der DDR aus dem RGW und seinen Unterorganisationen mit Wirkung zum 3. Oktober 1990.
Das vereinigte Deutschland übernahm seit dem zweiten Halbjahr 1990 die Abwicklung der aus der DDR-Mitgliedschaft entstandenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Verrechnungsverkehr in Transferrubel wurde aus Vertrauensschutzgründen bis Ende 1990 fortgeführt; bis 2016 wurden dafür Leistungen aus dem Bundeshaushalt erbracht. Rückforderungen führten zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.
Umstritten blieb auch der DDR-Anteil am 30-stöckigen RGW-Bürogebäude in Moskau. Die DDR hatte 40 Millionen Rubel und damit ungefähr ein Sechstel der Baukosten beigetragen. Anfang der 1990er Jahre wurde der Marktwert auf 250 bis 300 Millionen USD geschätzt. Deutschland betrachtete den Anteil als übergegangene Vermögensposition; die sowjetische und später die russische Regierung erkannten diesen Anspruch nicht an, weil die DDR den Austritt bereits vor dem Ende ihrer Rechtspersönlichkeit erklärt habe. Im Oktober 2024 wurde der Abriss des wegen seiner Form auch „Buchhaus“ genannten Gebäudes angekündigt.