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Vertrag von Nizza
Der Vertrag wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union anlässlich ihres Zusammentreffens im Europäischen Rat in Nizza am 11. Dezember 2000 …
Inhalt6 Abschnitte
Zweck und Bedeutung
Der Vertrag von Nizza änderte den Vertrag über die Europäische Union sowie die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften: den EG-Vertrag, den EURATOM-Vertrag und den damals noch geltenden EGKS-Vertrag. Sein Hauptziel war, die Institutionen und Entscheidungsverfahren der Europäischen Union auf die geplante Erweiterung von 15 auf bis zu 27 Mitgliedstaaten vorzubereiten. Als wichtigste Änderung galt, dass der Rat der EU in vielen Bereichen nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit entscheiden sollte. Eine qualifizierte Mehrheit ist eine festgelegte Mehrheit, bei der die Stimmen der Staaten unterschiedlich gewichtet wurden.
Die Staats- und Regierungschefs beschlossen den Vertrag beim Europäischen Rat in Nizza am 11. Dezember 2000. Er wurde am 26. Februar 2001 unterzeichnet und trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Die neuen Abstimmungsregeln im Rat galten seit dem 1. November 2004.
Der EGKS-Vertrag lief bereits am 23. Juli 2002 aus. Deshalb wurden die im Vertrag von Nizza vorgesehenen Änderungen dieses Vertrags weitgehend gegenstandslos. Eine Ausnahme bildete insbesondere das Protokoll über die finanziellen Folgen des Vertragsendes und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl.
Ausgangslage und Verhandlungen
Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der europäischen Organe hatte sich seit 1957 bis in die 1990er Jahre nur wenig verändert. Gleichzeitig war die Zahl der Mitgliedstaaten von 6 auf 15 gestiegen, und die EU hatte durch den Vertrag von Maastricht von 1992 erheblich mehr Aufgaben erhalten. Ohne eine Reform hätte eine EU mit 27 Staaten nach den damaligen Regeln eine Europäische Kommission mit 33 Mitgliedern und ein Europäisches Parlament mit mehr als 800 Abgeordneten gehabt. Vor allem das Einstimmigkeitsprinzip im Rat hätte Entscheidungen stark erschwert.
Der Vertrag von Amsterdam von 1997 sollte die EU bereits auf die Erweiterung vorbereiten. Er stärkte das Europäische Parlament und plante nach der Osterweiterung eine Begrenzung auf 700 Sitze. Nach der ersten Erweiterung sollte außerdem jeder Mitgliedstaat nur noch einen EU-Kommissar stellen. Einige weitere Entscheidungen sollten mit Mehrheit möglich werden. Ungelöst blieben jedoch wichtige institutionelle Fragen, die als „Amsterdam left-overs“ bezeichnet wurden: insbesondere Größe und Zusammensetzung der Kommission, die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, die Stimmengewichtung im Rat und die Größe des Parlaments.
Die dafür einberufene Regierungskonferenz begann am 14. Februar 2000 und sollte beim Europäischen Rat vom 7. bis 9. Dezember 2000 in Nizza abgeschlossen werden. Besonders umstritten war die Verteilung der Stimmen im Rat. Belgien erhielt beispielsweise 12 Stimmen, die Niederlande 13. Belgien stimmte unter anderem nach dem Zugeständnis zu, ab 2002 unter jedem Vorsitz eine Tagung des Europäischen Rates in Brüssel abzuhalten und ab einer Größe von 18 Mitgliedstaaten alle Tagungen dort stattfinden zu lassen.
Institutionen und Mehrheitsentscheidungen
Bei der Europäischen Kommission blieb es trotz heftiger Diskussionen im Wesentlichen bei den in Amsterdam beschlossenen Regeln: Ab 2005 sollte jeder Mitgliedstaat nur noch ein Kommissionsmitglied stellen dürfen.
Für das Europäische Parlament wurde bei einer EU mit 27 Mitgliedstaaten eine neue Höchstgrenze von 732 Sitzen festgelegt. Insgesamt sollte das Parlament um 91 Sitze verkleinert werden; nur Deutschland und Luxemburg sollten ihre Sitzzahl behalten. Gleichzeitig wurden die Befugnisse des Parlaments erweitert, um die EU demokratischer zu gestalten.
Im Rat wurden Entscheidungen nun grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit getroffen. Einstimmigkeit blieb jedoch unter anderem in Teilen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik erforderlich. Die Staaten erhielten unterschiedlich viele Stimmen. Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien verfügten jeweils über 29, Spanien und Polen über jeweils 27 Stimmen. Nach dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens umfasste der Rat insgesamt 345 Stimmen.
Für eine qualifizierte Mehrheit waren zunächst 232 von 321 Stimmen erforderlich, nach dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens 258 von 345. Zusätzlich mussten zwei Drittel der Mitgliedstaaten zustimmen. Wurde ein Beschluss auf Vorschlag der Kommission gefasst, genügte stattdessen die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Staaten. Ein Mitgliedstaat konnte außerdem überprüfen lassen, ob die zustimmenden Staaten mindestens 62 % der EU-Bevölkerung vertraten. War diese Schwelle nicht erreicht, kam der Beschluss nicht zustande.
Grundrechte und weitere Vertragsentwicklung
Bei der Konferenz von Nizza wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. Sie wurde jedoch nicht in den Vertrag aufgenommen und erhielt erst durch den Vertrag von Lissabon Rechtsverbindlichkeit.
Die dem Vertrag beigefügte „Erklärung (Nr. 23) zur Zukunft der Union“ leitete bereits den sogenannten Post-Nizza-Prozess ein. Er sollte vier noch offene Fragen behandeln: die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten, die Rolle der nationalen Parlamente, die Vereinfachung der Verträge und den Status der damals außerhalb der Verträge stehenden Grundrechtecharta.
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte später alle bisherigen Gründungs- und Revisionsverträge und damit auch den Vertrag von Nizza aufheben. Er scheiterte jedoch im Sommer 2005. Der durch Nizza geschaffene Rechtsstand wurde schließlich am 1. Dezember 2009 durch den Vertrag von Lissabon geändert. Dieser übernahm auch das Prinzip der doppelten Mehrheit, das seit 2017 ohne Ausnahmen gilt. Dabei werden sowohl die Zahl der zustimmenden Staaten als auch der von ihnen vertretene Bevölkerungsanteil berücksichtigt.
Ratifizierung
In allen Mitgliedstaaten außer Irland wurde der Vertrag durch die nationalen Parlamente bestätigt. In Irland war ein Referendum erforderlich, weil der Vertrag die irische Verfassung berührte und diese nur durch Volksabstimmung geändert werden konnte.
Bei der ersten Abstimmung im Mai 2001 wurde der Vertrag bei geringer Wahlbeteiligung überraschend abgelehnt. Die irische Regierung ließ am 19. Oktober 2002 erneut abstimmen. Dieser zweiten Abstimmung ging eine umfangreiche Medienkampagne voraus, zu der unter anderem Fernsehinterviews mit Václav Havel und anderen Prominenten gehörten. Im zweiten Referendum stimmte die irische Bevölkerung dem Vertrag zu.
Kritik
Der wichtigste Kritikpunkt war die teilweise willkürlich wirkende Gewichtung der Stimmen im Rat. Besonders Spanien und Polen waren durch die Regeln von Nizza begünstigt und leisteten später starken Widerstand gegen das vom Europäischen Verfassungskonvent vorgeschlagene Verfahren der doppelten Mehrheit.
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament kritisierten außerdem, dass die Regierungskonferenz viele ihrer Vorschläge zur Reform der Institutionen und zur Einführung neuer Gemeinschaftsbefugnisse nicht übernommen hatte. Dazu gehörte beispielsweise die Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts. Das Europäische Parlament erwog eine ablehnende Resolution, billigte den Vertrag am Ende aber. Auch das italienische Parlament drohte zunächst, ohne Unterstützung des Europäischen Parlaments nicht zu ratifizieren, setzte diese Drohung jedoch nicht um.
Weitere Kritik richtete sich gegen die als zu kompliziert bewertete Pfeilerstruktur der EU. Gefordert wurden die Zusammenfassung der getrennten Verträge, die Vereinigung der Rechtspersönlichkeiten der Gemeinschaften sowie eine Fusion der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union, wobei die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten sollte. Deutsche Regionen verlangten zudem eine klarere Abgrenzung der Befugnisse der Union von denen der Mitgliedstaaten. Die Frage, ob die Charta der Grundrechte in die Verträge aufgenommen werden sollte, blieb wegen des Widerstands des Vereinigten Königreichs ebenfalls ungelöst.