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Verfassungsschutz
Der Begriff Verfassungsschutz bezeichnet im weiten Sinne alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der Verfassung gegen Aufstände und Revolutionen sowie …
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Begriff und Bedeutung
Verfassungsschutz bezeichnet im weiten Sinne alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der Verfassung gegen Aufstände, Revolutionen, andere verfassungsfeindliche Angriffe und verfassungsgefährdende Störungen. Dazu gehören sowohl repressive Abwehrmaßnahmen gegen unmittelbar drohende oder bereits begonnene verfassungsfeindliche Tätigkeiten als auch präventive Maßnahmen gegen künftige Angriffe.
Im engeren Sinne bedeutet Verfassungsschutz die Erforschung verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Er ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Der Sammel- und Oberbegriff für den Schutz des Staates ist Staatsschutz. In Deutschland übernehmen diese Aufgaben als Inlandsnachrichtendienste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV).
Rechtliche Grundlage in Deutschland
Nach Art. 73 Nr. 10 b) Grundgesetz schützt der deutsche Verfassungsschutz die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes.
Nach der jüngsten im Artikel genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Urteil von 2017 gehören zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung insbesondere die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit. Eine weitergehende Legaldefinition enthält § 4 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG). Sie beruht auf dem Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialistischen Reichspartei. Eine entsprechende Aufzählung findet sich bis auf die letzte Ziffer auch in § 92 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) für das politische Strafrecht.
Aufgaben und zuständige Behörden
Nach § 3 in Verbindung mit § 4 BVerfSchG sammeln und bewerten die Verfassungsschutzbehörden Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere gegen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie beobachten außerdem Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes. Zum Bestand zählen die Aufhebung der Freiheit von fremder Herrschaft, die Beseitigung der staatlichen Einheit und Gebietsabtrennungen. Die Sicherheit ist gefährdet, wenn staatliche Funktionen erheblich beeinträchtigt werden.
Weitere Aufgaben sind die Beobachtung sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten, von Bestrebungen, die auswärtige Belange Deutschlands gefährden, sowie von Bestrebungen gegen die Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker. Zusätzlich wirken die Behörden beim personellen und materiellen Geheimschutz mit.
Die Verfassungsschutzbehörden leisten vor allem Vorfeldaufklärung. Über anschließende Maßnahmen entscheidet die politische Ebene. Beispiele sind ein Vereinsverbot nach § 3 Vereinsgesetz oder ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nummer 2 und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Außerdem arbeiten die Behörden eng mit der Polizei zusammen, bleiben aber organisatorisch und rechtlich streng von ihr getrennt. Zu ihren weiteren Tätigkeitsfeldern gehören die Spionageabwehr und die Bekämpfung des inländischen und internationalen Terrorismus.
Im engeren Sinne gehören in Deutschland das BfV, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) mit seinen nachgeordneten Dienststellen, zusammen MAD genannt, sowie 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz zu den Verfassungsschutzbehörden. Im weiteren Sinne zählen auch andere Bundes- und Landesbehörden dazu, die die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen, etwa durch Vereinsverbote der zuständigen Innenminister oder durch Parteiverbote des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundeszentrale für politische Bildung und die Landeszentralen tragen durch politische Bildung zum präventiven Verfassungsschutz bei: Sie fördern das Verständnis politischer Sachverhalte, festigen das demokratische Bewusstsein und stärken die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit.
Gliederung und Personal in Deutschland
Von den 16 Landesbehörden sind elf als Abteilungen des jeweiligen Innenministeriums organisiert; fünf sind eigenständige Landesämter. Das BfV hat mit 4.649 Beschäftigten die meisten Mitarbeiter. Der MAD verfügt über 1.577 Beschäftigte.
Auf Landesebene hat Nordrhein-Westfalen mit 610 Mitarbeitern die höchste und Bremen mit 71 die niedrigste Zahl (Stand: 2025). Bei der Zahl der Mitarbeiter pro 100.000 Einwohner ergibt sich ein anderes Bild: Hamburg hat mit 11,81 Beschäftigten das höchste Verhältnis, Nordrhein-Westfalen mit 3,39 das niedrigste. Weitere im Artikel aufgeführte Mitarbeiterzahlen sind: Baden-Württemberg 421, Bayern 617, Berlin 284, Brandenburg 149, Hamburg 220, Hessen 386,5, Mecklenburg-Vorpommern 128, Niedersachsen 365, Rheinland-Pfalz 210, Saarland 101, Sachsen 220, Sachsen-Anhalt 123, Schleswig-Holstein 140 und Thüringen 105.
Die angegebenen Werte sind nur eingeschränkt vergleichbar. Teilweise handelt es sich um Planstellen, die nicht vollständig besetzt sein müssen; außerdem kann der Anteil der Teilzeitkräfte unterschiedlich sein. Die Tabelle stellt daher nur eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse dar. Die Bevölkerungszahlen beziehen sich auf den 31. Dezember 2025. Bei einzelnen Behörden nennt der Artikel einen abweichenden Stand der Mitarbeiterzahlen, nämlich 2024 für Hamburg und Thüringen sowie 2026 für Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Österreich und Schweiz
In Österreich wird der Begriff Verfassungsschutz im administrativen Sinne verwendet. Dort bestehen als administrative Verfassungsschutzbehörden die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie neun Landesämter Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in den Bundesländern.
In der Schweiz wird Staatsschutz als Synonym für Verfassungsschutz verwendet.