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Verfassung der Vereinigten Staaten

Zugleich schreibt sie eine als „Checks and Balances“ bezeichnete Gewaltenteilung vor, in der die Organe der Regierung, der Gesetzgebung und der …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung, Entstehung und Inkrafttreten
  2. 2. Aufbau und Staatsgewalten
  3. 3. Gerichte, Föderalismus und Verfassungsänderung
  4. 4. Grundrechte und wichtigste Zusatzartikel
  5. 5. Fortentwicklung und Streitpunkte
  6. 6. Grundrichtungen der Auslegung

Bedeutung, Entstehung und Inkrafttreten

Die Verfassung der Vereinigten Staaten legt die politische und rechtliche Grundordnung der USA fest. Sie wurde am 17. September 1787 verabschiedet, nach der Zustimmung New Hampshires als neuntem Staat am 21. Juni 1788 rechtskräftig und trat am 4. März 1789 in Kraft. Sie schuf eine föderale Republik mit Präsidialsystem: Der Präsident ist Staats- und Regierungschef, während Bund und Bundesstaaten eigene Zuständigkeiten besitzen. Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören Gewaltenteilung, gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane durch „Checks and Balances“, Rechtsbindung und Grundrechte. Mit sieben ursprünglichen Artikeln und heute 27 Zusatzartikeln ist sie eine der ältesten noch geltenden republikanischen Verfassungen.

Ihr Vorläufer waren die Konföderationsartikel von 1781. Sie verbanden die dreizehn Staaten nur locker. Der Kontinentalkongress durfte keine Steuern erheben, besaß weder eine eigene Exekutive noch eine Judikative und konnte seine Beschlüsse kaum durchsetzen. Änderungen verlangten Einstimmigkeit. Handelsbarrieren zwischen den Staaten und häufige Beschlussunfähigkeit verstärkten den Reformdruck. Hinzu kam Shays’ Rebellion von 1786/87, die bei den politischen Eliten die Forderung nach einer handlungsfähigeren Zentralgewalt förderte.

Nach der Annapolis Convention von 1786 trat am 25. Mai 1787 in Philadelphia ein Konvent zusammen. Rhode Island nahm nicht teil. Obwohl nur Änderungen der Konföderationsartikel vorgesehen waren, entwarfen 55 Delegierte unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine neue Verfassung. Hamilton, Madison und Jay verteidigten sie anschließend in den Federalist Papers.

Der Connecticut-Kompromiss löste den Streit zwischen großen und kleinen Staaten: Im Repräsentantenhaus richtet sich die Vertretung nach der Bevölkerung, im Senat besitzt jeder Staat zwei Sitze. Für die Exekutive einigte man sich auf einen durch Wahlleute bestimmten Präsidenten mit vierjähriger Amtszeit und Vetorecht. Wichtige geistige Einflüsse waren antike Republiken, die britische Verfassungstradition mit Magna Carta und englischer Bill of Rights, Montesquieus Gewaltenteilung sowie die niederländische Republik. Ein möglicher Einfluss der Irokesen wird diskutiert.

Am 17. September 1787 wurde der Entwurf abgeschlossen und unterzeichnet. Die Ratifizierung erfolgte durch besondere Versammlungen. Delaware stimmte am 7. Dezember 1787 als erster Staat zu; Rhode Island folgte am 29. Mai 1790 als letzter.

Aufbau und Staatsgewalten

Die Verfassung besteht aus einer Präambel und sieben Artikeln. Die Präambel beginnt mit „We the People“ und nennt als Ziele unter anderem einen vollkommeneren Bund, Gerechtigkeit, innere Ruhe, Landesverteidigung, allgemeines Wohl und Freiheit. Sie ist bewusst säkular, verleiht selbst keine Befugnisse und verbietet keine Handlungen.

Der erste Artikel überträgt die Gesetzgebung dem Kongress. Dieser besteht aus zwei grundsätzlich gleichberechtigten Kammern. Das Repräsentantenhaus wird für zwei Jahre direkt gewählt; seine Sitze werden nach einer alle zehn Jahre stattfindenden Volkszählung auf die Staaten verteilt, wobei jeder Staat mindestens einen Sitz erhält. Kandidaten müssen mindestens 25 Jahre alt, seit sieben Jahren Staatsbürger und im vertretenen Staat wohnhaft sein. Im Senat hat jeder Staat zwei für sechs Jahre gewählte Mitglieder; alle zwei Jahre wird ein Drittel neu gewählt. Senatoren müssen mindestens 30 Jahre alt und seit neun Jahren Staatsbürger sein. Seit dem 17. Zusatzartikel werden sie direkt gewählt. Der Vizepräsident ist Präsident des Senats.

Zu den Befugnissen des Kongresses gehören Haushalts- und Steuerrecht, Einbürgerung, Handel, Patent- und Urheberrecht, Kriegserklärung und Unterhalt der Streitkräfte. Beide Kammern müssen einem Gesetz in gleicher Form zustimmen. Der Präsident kann sein Veto einlegen; beide Kammern können es mit jeweils einer Zweidrittelmehrheit überstimmen. Eine vorzeitige Auflösung des Kongresses ist nicht möglich.

Der zweite Artikel regelt die Exekutive. Präsident und Vizepräsident werden für vier Jahre gewählt. Für das Präsidentenamt sind die Staatsbürgerschaft seit Geburt, ein Mindestalter von 35 Jahren und mindestens 14 Jahre Wohnsitz in den USA erforderlich. Der Präsident vollzieht die Gesetze, führt den Oberbefehl über die Streitkräfte, handelt mit Zustimmung des Senats Verträge aus und ernennt mit dessen Zustimmung unter anderem Botschafter, Minister und Richter. Minister sind vom Präsidenten abhängig und können von ihm entlassen werden. Ein Amtsenthebungsverfahren wegen Verrats, Bestechung oder anderer Straftaten beginnt mit einer Mehrheit im Repräsentantenhaus; zur Amtsenthebung sind zwei Drittel des Senats nötig.

Die Präsidentenwahl erfolgt über das Electoral College. Jeder Staat erhält so viele Wahlleute, wie er Mitglieder im Kongress hat. Seit dem 12. Zusatzartikel geben diese getrennte Stimmen für Präsident und Vizepräsident ab. Erreicht niemand die absolute Mehrheit, entscheidet das Repräsentantenhaus über den Präsidenten. Beim Tod, Rücktritt oder bei Amtsunfähigkeit folgt der Vizepräsident nach; der 25. Zusatzartikel präzisiert Nachfolge, Neubesetzung des Vizepräsidentenamtes und vorübergehende Amtsunfähigkeit.

Gerichte, Föderalismus und Verfassungsänderung

Der dritte Artikel verlangt einen Obersten Gerichtshof; die weitere Gerichtsorganisation bestimmt der Kongress. Bundesrichter werden vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf Lebenszeit ernannt, können aber bei groben Verstößen ihres Amtes enthoben werden. Bundesgerichte entscheiden insbesondere über Bundesrecht, Verträge, Seerecht, Fälle mit Diplomaten sowie Streitigkeiten unter Beteiligung des Bundes oder mehrerer Staaten.

Eine Verfassungsgerichtsbarkeit steht nicht ausdrücklich im Text. Im Fall Marbury v. Madison von 1803 beanspruchte der Oberste Gerichtshof jedoch das Recht, verfassungswidrige Bundesgesetze für nichtig zu erklären; später wurde dies auf einzelstaatliche Gesetze erweitert. Eine solche Prüfung erfolgt nur in einem konkreten Rechtsstreit, nicht als abstrakte Normenkontrolle. Strafprozesse müssen grundsätzlich vor Geschworenen im Staat des Tatorts stattfinden. Verrat setzt Krieg gegen die USA oder Unterstützung ihrer Feinde voraus; für eine Verurteilung sind zwei Zeugen derselben Handlung oder ein Geständnis erforderlich.

Der vierte Artikel ordnet die Beziehungen zwischen Bund und Staaten sowie zwischen den Staaten. Rechtsakte müssen gegenseitig anerkannt, Bürger anderer Staaten gleichbehandelt und Freizügigkeit sowie Rechtshilfe gewährleistet werden. Der Bund schützt die Staaten gegen Invasionen und garantiert eine republikanische Regierungsform. Der Kongress kann neue Staaten aufnehmen und über Bundesgebiete verfügen.

Nach dem sechsten Artikel sind Verfassung, verfassungsgemäße Bundesgesetze und Verträge das höchste Recht. Amtsträger müssen einen Eid auf die Verfassung leisten. Der siebte Artikel verlangte zur Ratifikation die Zustimmung von neun Staaten.

Artikel fünf macht Änderungen bewusst schwierig. Ein Vorschlag benötigt entweder zwei Drittel beider Kongresskammern oder einen auf Antrag von zwei Dritteln der Staaten einberufenen Verfassungskonvent; die zweite Möglichkeit wurde nie genutzt. Danach müssen drei Viertel der Staaten zustimmen. Neuere Vorschläge enthalten meist eine Frist von sieben Jahren, deren Gültigkeit umstritten ist. Nur die gleiche Vertretung der Staaten im Senat kann nicht ohne Zustimmung aller betroffenen Staaten verändert werden. Änderungen werden als Zusatzartikel angehängt. Von 1789 bis 2026 wurden fast 12.000 Vorschläge eingebracht, aber nur 27 ratifiziert.

Grundrechte und wichtigste Zusatzartikel

Die ersten zehn Zusatzartikel bilden die Bill of Rights. Zwölf Vorschläge wurden 1789 vorgelegt, zehn davon bis Dezember 1791 ratifiziert. Der 1. Zusatzartikel schützt Religion, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Petitionsrecht und verbietet eine Staatsreligion. Der 2. schützt nach dem Urteil District of Columbia v. Heller von 2008 ein individuelles Recht auf Waffenbesitz; Umfang und Grenzen bleiben heftig umstritten. Der 3. verbietet die Einquartierung von Soldaten in Privatwohnungen ohne Zustimmung.

Der 4. schützt vor unbegründeten Durchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmungen. Der 5. verlangt bei schweren Straftaten grundsätzlich eine Grand Jury, verbietet doppelte Strafverfolgung und Bestrafung ohne ordentliches Verfahren, schützt vor erzwungener Selbstbelastung und verlangt Entschädigung bei Enteignung. Der 6. garantiert im Strafprozess ein zügiges Geschworenenverfahren, Rechtsbeistand und die Konfrontation mit Zeugen. Der 7. sichert Geschworenengerichte in Zivilsachen über 20 $, der 8. verbietet unverhältnismäßige Kautionen und Geldstrafen sowie grausame und ungewöhnliche Strafen. Aus dem 5. und 6. Zusatzartikel folgen die 1966 in Miranda v. Arizona festgelegten Miranda-Rechte. Der 9. stellt klar, dass die genannten Rechte nicht abschließend sind; der 10. belässt nicht übertragene Befugnisse bei Staaten und Bevölkerung.

Der 13. Zusatzartikel schaffte 1865 die Sklaverei ab. Der 14. führte 1868 die Staatsbürgerschaft durch Geburt, rechtsstaatlichen Schutz und allgemeine Gleichbehandlung ein. Der 15. untersagte 1870 Wahlrechtsbeschränkungen wegen Rasse, Hautfarbe oder früherer Sklaverei. Der 16. erlaubte 1913 eine allgemeine Einkommensteuer, der 17. die Direktwahl der Senatoren und der 19. 1919 das Frauenwahlrecht. Der 18. führte die Alkoholprohibition ein, der 21. hob sie 13 Jahre später auf.

Der 20. verlegte die Amtseinführung des Präsidenten auf den 20. Januar. Der 22. begrenzte nach Franklin D. Roosevelts vier Wahlsiegen die Präsidentschaft grundsätzlich auf acht Jahre. Der 23. gab 1961 Washington, D.C., Wahlleute. Der 24. verbot Kopfsteuern als Wahlvoraussetzung, der 25. regelte 1965 die Nachfolge und Amtsunfähigkeit des Präsidenten, und der 26. senkte 1971 das Wahlalter auf 18 Jahre. Der 27. Zusatzartikel, ursprünglich 1789 vorgeschlagen und erst 1992 ratifiziert, lässt Erhöhungen der Kongressdiäten erst nach der nächsten Wahl wirksam werden.

Sechs der 33 den Staaten vorgelegten Änderungen scheiterten. Dazu gehören Vorschläge zur Sitzverteilung, zu Adelstiteln, zum Schutz einzelstaatlicher Institutionen einschließlich der Sklaverei, zur Kinderarbeit, zur Geschlechtergleichheit und zu Kongressstimmrechten für Washington, D.C. Bei einigen unbefristeten Vorschlägen wäre eine spätere Ratifikation theoretisch noch möglich.

Fortentwicklung und Streitpunkte

Die Verfassung wurde durch Zusatzartikel, Bundesgesetze, Verwaltungsverordnungen und vor allem die Rechtsprechung fortentwickelt. Der Oberste Gerichtshof passt ihre Auslegung anhand konkreter Fälle und Präzedenzentscheidungen an veränderte rechtliche, politische und gesellschaftliche Bedingungen an. Dadurch kann sich die Verfassungswirklichkeit ändern, ohne dass der Wortlaut geändert wird.

Ein zentraler Kritikpunkt ist das Electoral College. Wegen des Mehrheitswahlrechts in fast allen Staaten kann ein Kandidat Präsident werden, obwohl ein anderer landesweit mehr Stimmen erhalten hat. Dies geschah bisher fünfmal: 1824, 1876, 1888, 2000 und 2016. Kritisiert wird außerdem, dass Wahlleute nicht überall rechtlich an ihr Versprechen gebunden sind.

Die Meinungsfreiheit wird besonders weit verstanden. Sie schützt vielfach selbst Äußerungen, die andernorts als Volksverhetzung, Angriff auf die Verfassung oder Anstiftung gelten würden, solange nicht unmittelbar zu konkreter Gewalt aufgerufen wird. In Texas v. Johnson erklärte der Oberste Gerichtshof das Verbot des Verbrennens der Flagge für verfassungswidrig; Versuche einer Verfassungsänderung scheiterten.

Die Theorie der „Unitary Executive“ leitet aus Artikel zwei eine einheitliche, umfassende Exekutivgewalt des Präsidenten ab. Danach stehen Bundesbehörden und ernannte Amtsträger unter seiner Kontrolle; Eingriffe durch Kongress oder Gerichte gelten ihren Anhängern als verfassungswidrig. Besonders bedeutsam wurde diese Auffassung während der Watergate-Affäre und später bei den Signing Statements von George W. Bush.

Auch der demokratische Charakter wird unterschiedlich bewertet. Die Verfassung gilt als Vorbild repräsentativer Demokratie, obwohl sie nur von republikanischer Regierungsform spricht. Kritiker bezeichnen das System dagegen als formale Demokratie oder Wahloligarchie und argumentieren, die Eliten des Verfassungskonvents hätten Eigentum und die wohlhabende Minderheit vor unmittelbarer Mehrheitsentscheidung schützen wollen.

Grundrichtungen der Auslegung

Bei der Verfassungsauslegung stehen sich mehrere Schulen gegenüber. Ihre Unterschiede sind politisch bedeutsam, weil sie Entscheidungen zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch oder Meinungsfreiheit beeinflussen können.

Der Originalismus versucht, die ursprüngliche Absicht der Verfassungsautoren zu ermitteln. Er berücksichtigt neben dem Text auch Materialien wie Notizen, Reden und die Federalist Papers. Der Textualismus konzentriert sich dagegen auf den Wortlaut und lehnt solche äußeren Quellen ab. Innerhalb dieser Richtung ist umstritten, ob die englische Sprache von 1787 oder ihre heutige Bedeutung maßgeblich ist.

Der Funktionalismus versteht die Verfassung zeitgemäß und betrachtet das Zusammenspiel von Text und Rechtspraxis. Der Doktrinalismus orientiert sich an der Entwicklung der Rechtsprechung und am Grundsatz stare decisis: Frühere Entscheidungen gelten grundsätzlich als bindend, sofern sich ihre Voraussetzungen nicht geändert haben. Der Kontextualismus berücksichtigt die Absichten der Gründer, ordnet sie aber historisch ein und überträgt sie nicht unverändert auf die Gegenwart. Seine Vertreter sprechen von einer „lebenden Verfassung“.

Ein wiederkehrendes Beispiel verdeutlicht den Konflikt: Die Verfassung erwähnt Land- und Seestreitkräfte sowie Milizen, aber keine Luftstreitkräfte, weil die Luftfahrt 1787 unbekannt war. Vertreter einer besonders wortgetreuen Auslegung bezweifeln deshalb eine eigenständige Luftwaffe und verlangen ihre Dezentralisierung.

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