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Völkerbund

Die Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge (maßgeblich initiiert von Lord Robert Cecil) und somit auch des Versailler Vertrages. ... Eine …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Entstehung, Wesen und Ziele
  2. 2. Aufbau, Sitz und Entscheidungsverfahren
  3. 3. Gesundheitsarbeit und praktische Wirkung
  4. 4. Mitglieder, Nichtmitglieder und Mandate
  5. 5. Rüstungskontrolle und Abrüstung
  6. 6. Krisen, Scheitern und Auflösung

Entstehung, Wesen und Ziele

Der Völkerbund, englisch „League of Nations“ und französisch „Société des Nations“, war ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss und ein mehrheitlich anerkanntes internationales Völkerrechtssubjekt. Er entstand als Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz nach dem Ersten Weltkrieg. Seine Satzung wurde am 28. April 1919 angenommen und in die Friedensverträge, insbesondere den Versailler Vertrag, aufgenommen. Mit der Ratifizierung am 10. Januar 1920 war der Völkerbund offiziell gegründet; erstmals trat er am 15. November 1920 zusammen. Er bestand bis zum 18. April 1946.

Zentrale Ziele waren die Sicherung des Weltfriedens, die friedliche beziehungsweise schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte, internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie die Förderung humanitärer und sozialer Aufgaben. Außerdem sollte der Völkerbund die Einhaltung der Friedensverträge überwachen und die internationale Zusammenarbeit fördern. Die Satzung enthielt im Gegensatz zur späteren UNO eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einem angegriffenen Mitgliedstaat im Fall eines kriegerischen Aktes sofort und direkt militärisch zu Hilfe zu kommen.

Die gedanklichen Vorläufer reichen bis zu Hugo Grotius’ Darstellung des Völkerrechts von 1625 und Immanuel Kants Idee einer „durchgängig friedlichen Gemeinschaft der Völker“ von 1795 zurück. Im 19. Jahrhundert führten Friedensbewegungen und die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 zu einer Weiterentwicklung des Völkerrechts. Weitere Impulse kamen während des Ersten Weltkriegs von Friedensorganisationen, dem Internationalen Frauenkongress 1915 und den Vorschlägen des US-Präsidenten Woodrow Wilson. Wilsons 14-Punkte-Rede vom 8. Januar 1918 sah in ihrem letzten Punkt die Schaffung eines Völkerbundes vor. Der von Robert Cecil ausgearbeitete „Cecil-Plan“ wurde 1919 zur Grundlage der Völkerbundsatzung.

Aufbau, Sitz und Entscheidungsverfahren

Der Sitz des Völkerbundes und seiner Organe war Genf in der Schweiz. Deshalb wurde er auch „Genfer Liga“ genannt. Zunächst tagte und arbeitete er im Palais Wilson. Zwischen 1933 und 1936 zog der Hauptsitz in den neu errichteten Palais des Nations im Ariana-Park um. Nach der Gründung der Vereinten Nationen 1945 ging das Gebäude an die UNO über; seit 1966 ist es ihr europäischer Hauptsitz in Genf.

Die Organisationsstruktur nahm in Grundzügen die spätere Organisation der Vereinten Nationen vorweg. Zu den wichtigsten Organen gehörten:

  • Die Völkerbundversammlung tagte einmal jährlich. Jedes Mitgliedsland hatte eine Stimme; für die meisten Beschlüsse war Einstimmigkeit erforderlich.
  • Der Völkerbundsrat war für politische und sicherheitsrelevante Fragen zuständig. Er bestand aus ständigen und zwölf nichtständigen Mitgliedern. Zu den zeitweise ständigen Mitgliedern gehörten das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien bis 1937, Japan bis 1933, das Deutsche Reich von 1926 bis 1933 und die UdSSR von 1934 bis 1939.
  • Ein ständiges Generalsekretariat und der Generalsekretär erledigten die laufenden Aufgaben.
  • Ein Verwaltungsgericht befasste sich mit arbeitsrechtlichen Fragen der Bediensteten.

Auch im Völkerbundsrat mussten Entscheidungen grundsätzlich einstimmig getroffen werden. Konfliktparteien hatten bei der jeweiligen Abstimmung kein Stimmrecht. Ein gesondertes Vetorecht der ständigen Mitglieder war deshalb nicht erforderlich. Die Einstimmigkeitsregel schränkte die Handlungsfähigkeit jedoch stark ein.

Generalsekretäre waren James Eric Drummond aus dem Vereinigten Königreich (1920–1933), Joseph Avenol aus Frankreich (1933–1940) und Seán Lester aus Irland (1940–1946). Robert Cecil war von 1923 bis 1946 Präsident des Völkerbundes.

Gesundheitsarbeit und praktische Wirkung

Die Gesundheitsorganisation des Völkerbunds entstand als Reaktion auf eine Typhusepidemie, die ab 1916 Osteuropa und Russland betraf. Bis 1920 wurden rund 30 Millionen Fälle und rund drei Millionen Tote gezählt. Im Dezember 1920 beschloss die Völkerbundversammlung die Einrichtung eines Gesundheitskomitees. Ludwik Rajchman leitete es ab 1921; 1928 wurde daraus eine eigenständige Gesundheitsorganisation unter dem Dach des Völkerbundes.

Ihre Aufgaben waren vor allem der internationale Austausch medizinischer Informationen, der fachliche Austausch zwischen Medizinern, Konferenzen zur Standardisierung in Biologie und Medizin sowie wissenschaftliche Studien. Sie unterstützte den Aufbau öffentlicher Gesundheitswesen, unter anderem in Griechenland und China. Ab 1930 wurde besonders die ländliche Gesundheitsversorgung in Asien gefördert.

Der 1921 eingerichtete Epidemiologische Nachrichtendienst sammelte Meldungen über Seuchenausbrüche. 1925 entstand mit finanzieller Unterstützung der Rockefeller-Stiftung ein Gesundheitsbüro in Singapur. Von dort wurde ein Netz korrespondierender Stellen in Hafenstädten Eurasiens, Ostafrikas, Australiens und Ozeaniens aufgebaut. Die Informationen erleichterten Seuchenprävention und gezielte Quarantänemaßnahmen. 1926 wurden die Zuständigkeiten mit dem Pan American Sanitary Bureau abgegrenzt. Weitere Büros entstanden 1926 in Tokio und 1931 in Delhi. 1933 erhielt Singapur bereits wöchentliche Meldungen aus 163 Hafenstädten.

Aus diesen Daten entstanden der „Wöchentliche Faszikel“ und das per Funk verbreitete „Wöchentliche Gesundheitsbulletin“. Der daraus hervorgegangene Weekly Epidemiological Report wurde am 5. September 1946 von den Vereinten Nationen übernommen. Mitarbeiter der Gesundheitsorganisation, insbesondere Raymond Gautier und Yves Biraud, wirkten später an der Gründung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1948 mit.

Bei der allgemeinen politischen Arbeit erzielte der Völkerbund anfangs Erfolge bei kleineren Konflikten, etwa um Spitzbergen, die Åland-Inseln und Korfu. Außerdem sammelte er Erfahrungen in der Konsensfindung, der Betreuung von Flüchtlingen, der Hungerbekämpfung und der Dekolonisation. Ein Beispiel für eine begrenzte erfolgreiche Konfliktsicherung war der griechisch-bulgarische Grenzkonflikt vom 25. bis 28. Oktober 1925, bei dem französische, britische und italienische Offiziere eingesetzt wurden. Große Konflikte wie der Ruhrkonflikt, der Spanische Bürgerkrieg und die Sudetenkrise wurden dagegen außerhalb des Völkerbundes entschieden.

Mitglieder, Nichtmitglieder und Mandate

Insgesamt traten 63 Staaten dem Völkerbund bei, wobei nie alle gleichzeitig Mitglied waren. Die Gründungsmitglieder umfassten 32 alliierte Staaten, vor allem Sieger des Ersten Weltkriegs, darunter die britischen Dominions, Britisch-Indien und die Tschechoslowakei. 1920 wurden zusätzlich 13 neutrale Staaten eingeladen. Weitere Staaten traten später bei oder wurden später aufgenommen.

Die Vereinigten Staaten wurden nie Mitglied, weil der US-Senat die Ratifizierung des Versailler Vertrags ablehnte. Sie besaßen jedoch einen Beobachterstatus und waren häufig bilateral eingebunden. Zu den Staaten, die dem Völkerbund vollständig fernblieben, gehörten unter anderem Andorra, Bhutan, Jemen, Liechtenstein, Monaco, die Mongolei, Nepal, Tibet, San Marino und der Vatikanstaat. Auch Saudi-Arabien, Island und die Vereinigten Staaten gehörten nicht dazu. Ein Austritt wurde grundsätzlich erst zwei Jahre nach der Erklärung wirksam; deshalb unterscheiden Darstellungen manchmal zwischen Austrittserklärung und tatsächlichem Austrittsdatum.

Der Völkerbund verwaltete nach dem Versailler Vertrag das Saargebiet und erhielt die ehemaligen deutschen Kolonien sowie die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete. Diese Territorien wurden als Mandate an Mitgliedstaaten vergeben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete weiterverwaltet.

Zu den Mandaten in ehemals osmanischen Gebieten gehörten Syrien und Libanon unter französischer Verwaltung (1922–1943), Palästina unter britischer Verwaltung (1920–1948) und Mesopotamien beziehungsweise Irak unter britischer Verwaltung (1920–1932). Die späteren Staaten Libanon, Syrien, Jordanien und Irak erlangten ihre Unabhängigkeit zu unterschiedlichen Zeitpunkten; Palästina blieb politisch umstritten.

In ehemals deutschen Gebieten standen unter anderem das Saargebiet, die Freie Stadt Danzig, das Memelland, Kamerun, Togo, Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Neuguinea und Deutsch-Samoa unter Mandats- oder besonderer Verwaltung. Das Saargebiet wurde von 1920 bis 1935 französisch verwaltet und nach der Saarabstimmung am 1. März 1935 wieder in das Deutsche Reich eingegliedert. Zu den ehemals österreichisch-ungarischen Gebieten gehörte Fiume, das bis 1920 freie Stadt und Freihafen war und 1921 die Republik Fiume ausrief; anschließend wurde es von Italien besetzt.

Rüstungskontrolle und Abrüstung

Der Völkerbundsrat sollte gemeinsam mit der Völkerbundversammlung die weltweite Rüstung kontrollieren und begrenzen. Eine dauerhafte Beratungskommission mit je einem Vertreter jeder Teilstreitkraft eines Mitgliedstaates überwachte die Rüstungskontrolle. Ab 1925 bereitete eine besondere Kommission eine Abrüstungskonferenz vor. Sie tagte sechsmal und wurde 1930 ohne greifbare Ergebnisse aufgelöst.

Der Völkerbund war die erste internationale Körperschaft, die den Handel mit Waffen und Munition überwachen und die Herstellung von Munition für den privaten Gebrauch präventiv verhindern sollte. Seit 1924 veröffentlichte sein Jahrbuch statistische Angaben zu Rüstungsausgaben, paramilitärischen Kräften, Polizeikräften sowie internationalen Waffen- und Munitionslieferungen. Die Daten waren allerdings unvollständig und teilweise nur fehlerhafte Näherungswerte.

Das Genfer Protokoll von 1925 sollte den Waffenhandel regeln und unterschied fünf Waffentypen, die nur unter staatlicher Kontrolle und internationalen Auflagen gehandelt werden durften. Weil keine Verifikation der Waffenproduktion vereinbart wurde, wurde das Dokument nicht ratifiziert. Das Verbot des Einsatzes chemischer und biologischer Waffen wurde jedoch international und dauerhaft anerkannt.

Der Briand-Kellogg-Pakt war ab 1929 rechtsgültig und verpflichtete Staaten, zur Durchsetzung ihrer Interessen keine Gewalt anzuwenden. Er wurde nicht im Völkerbund ausgehandelt, stand aber in engem Zusammenhang mit den dort diskutierten Friedenszielen. Verifikations- und Sanktionsmöglichkeiten fehlten.

An der Genfer Abrüstungskonferenz nahmen 60 Staaten teil. Ziele waren eine globale Verringerung und Begrenzung der Rüstung, kollektive Sicherheit, das Verbot chemischer, biologischer und Brandgeschosswaffen sowie die Kontrolle von Waffenherstellung und Waffenhandel. Nach dem Austritt des Deutschen Reiches und dem Tod des Konferenzvorsitzenden 1935 endete sie. Ratifiziert wurden nur die Kodifizierung des Gebrauchs von Gaswaffen und das Verbot biologischer Waffen.

Krisen, Scheitern und Auflösung

Die Schwächen des Völkerbundes zeigten sich besonders in den internationalen Krisen der 1930er Jahre. Sein Nichteingreifen gegen den japanischen Angriff auf China 1931 und die Zustimmung zum Lytton-Report führten dazu, dass Japan am 27. März 1933 austrat. Beim italienischen Angriff auf Abessinien 1935 blieben die verhängten Sanktionen wirkungslos, weil unter anderem die USA Italien mit Öl und das Deutsche Reich mit Kohle belieferten. Die Sowjetunion wurde 1939 wegen ihres Angriffs auf Finnland im Winterkrieg ausgeschlossen. Auch gegenüber der Aufrüstung und Vertragsverletzung des Deutschen Reiches seit 1933 blieb der Völkerbund erfolglos.

Der Völkerbund besaß keine eigenen militärischen Truppen. Selbst ein theoretischer Beschluss über militärische Maßnahmen hätte von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Die Einstimmigkeit, die Eigeninteressen der Mitglieder und die wiederholten Zugeständnisse Frankreichs und des Vereinigten Königreichs an Aggressoren schwächten die Organisation zusätzlich. Zu keiner Zeit waren alle Großmächte dauerhaft beteiligt: Die USA fehlten vollständig, Deutschland, Italien, Japan und die Sowjetunion waren nur zeitweise Mitglieder. Außerdem enthielt die Satzung kein absolutes Kriegsverbot analog zum Briand-Kellogg-Pakt.

Mit dem Zweiten Weltkrieg nahm die Tätigkeit des Völkerbundes schrittweise ab. Nach dem Westfeldzug wurden Fachbereiche ins Ausland verlagert: Wirtschaft, Finanzen und Verkehr gingen an die Princeton University, die Internationale Arbeitsorganisation nach Montreal und der Hochkommissar für Flüchtlinge sowie die Finanzverwaltung nach London. In Genf verblieb nur das Generalsekretariat. Wegen ausbleibender Beiträge sank das Personal auf etwa 15 % des Vorkriegsniveaus.

1945 wurden die Vereinten Nationen als faktische Nachfolgeorganisation gegründet. Grundstrukturen, Unterorganisationen, Gebäude, Archive und Teile des Personals gingen an die UNO über. Die verbliebenen 34 Mitglieder beschlossen am 18. April 1946 einstimmig die sofortige Auflösung des Völkerbundes. Seine Mandate und Aufgaben wurden an die Vereinten Nationen übertragen.

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