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Pariser Friedenskonferenz 1919
Die Pariser Friedenskonferenz fand vom 18. Januar 1919 bis zum 21. Januar 1920 zwischen den Siegern des Ersten Weltkriegs unter Ausschluss der Besiegten …
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Ziel und Bedeutung der Konferenz
Die Pariser Friedenskonferenz fand vom 18. Januar 1919 bis zum 21. Januar 1920 statt. Die Sieger des Ersten Weltkriegs wollten die Friedensbedingungen für Deutschland und seine Verbündeten festlegen. Insgesamt nahmen 32 Staaten teil. Entscheidend waren jedoch die „Großen Vier“: Großbritannien unter David Lloyd George, Frankreich unter Georges Clemenceau, Italien unter Vittorio Emanuele Orlando und die USA unter Woodrow Wilson.
Die Besiegten waren von der entscheidenden interalliierten Vorkonferenz ausgeschlossen. Erst nachdem die Alliierten die Bedingungen festgelegt hatten, fanden ab Mai 1919 kurze, größtenteils schriftliche Verhandlungen mit den ehemaligen Feindstaaten und den Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie statt. Die Ergebnisse waren die Pariser Vorortverträge. Sie regelten nicht nur Grenzen, Abrüstung und Reparationen, sondern auch die Gründung des Völkerbundes und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Ablauf und politische Konflikte
Die Konferenz begann auf französisches Betreiben am 18. Januar, dem Jahrestag der deutschen Reichsgründung von 1871 in Versailles. Sie wurde durch eine Pause von Mitte Februar bis Mitte März 1919 geteilt, während Wilson in den USA für sein Völkerbundprojekt warb. In der ersten Phase entstanden die Satzung des Völkerbundes, die Regelung der deutschen Kolonien als Mandatsgebiete und ein großer Teil der neuen Grenzordnung auf dem Balkan. Japans Vorschlag, die Rassengleichheit in die Satzung aufzunehmen, scheiterte am Widerstand der britischen Dominions und der USA.
Nach Wilsons Rückkehr standen die Bedingungen für Deutschland und die Ordnung Ostmitteleuropas im Mittelpunkt. Italien konnte seinen im Londoner Vertrag von 1915 zugesicherten Anspruch auf Dalmatien nicht durchsetzen; darüber stürzte seine Regierung im Juni. Der deutschen Delegation wurde das Ergebnis am 18. April 1919 bekannt gegeben. Sie besaß keinen echten Verhandlungsspielraum, weil die Sieger ihre möglichen Zugeständnisse bereits für Kompromisse untereinander eingesetzt hatten.
Wilsons 14-Punkte-Programm wurde nur teilweise umgesetzt. Besonders das Selbstbestimmungsrecht der Völker blieb etwa in Südtirol unbeachtet. In den neuen Nationalstaaten Osteuropas lebten große nationale Minderheiten, was die Friedensordnung belastete und zu den mittelbaren Auslösern des Zweiten Weltkriegs gezählt wird. Auch Wilsons Forderung nach Freiheit der Meere setzte sich nicht durch. Der US-Senat verweigerte die Ratifizierung der Verträge.
Bestimmungen für Deutschland
Unter einer weiterhin bestehenden Seeblockade und dem Druck eines militärischen Ultimatums nahm die Weimarer Nationalversammlung die Bedingungen am 22. Juni 1919 an. Die deutsche Delegation unterzeichnete am 28. Juni 1919 in Versailles.
Deutschland musste Elsaß-Lothringen an Frankreich sowie die Provinz Posen und Westpreußen an Polen abtreten. Das Memelland kam unter französische Verwaltung und wurde 1923 von Litauen besetzt; deutsche Parteien erhielten dort bei Wahlen etwa 80 Prozent der Stimmen. Das Hultschiner Ländchen fiel an die Tschechoslowakei, Danzig wurde eine Freie Stadt unter Kontrolle des Völkerbundes. Nach Volksabstimmungen kam Eupen-Malmedy-St. Vith unter ungleichen Abstimmungsbedingungen an Belgien, Nordschleswig wurde geteilt und der nördliche Teil dänisch. Oberschlesien wurde ebenfalls geteilt; der bei Deutschland verbleibende Flächenanteil entsprach dem größeren deutschen Stimmenanteil. Das Saargebiet wurde für 15 Jahre vom Völkerbund verwaltet, während Frankreich die Wirtschaftshoheit erhielt. Die deutschen Kolonien wurden Mandatsgebiete des Völkerbundes.
Deutschland durfte nur eine Berufsarmee von höchstens 115.000 Mann unterhalten. Schwere Artillerie, Panzer und Flugzeuge sowie schwere Marineeinheiten und U-Boote waren verboten. Westlich einer Linie etwa 50 Kilometer östlich des Rheins entstand eine entmilitarisierte Zone; das Rheinland wurde für 15 Jahre von den Alliierten besetzt. In weiteren Grenzgebieten waren neue oder veränderte Befestigungen verboten. Mehrere Flüsse wurden internationalisiert.
Kriegsschuld, Reparationen und Kritik
Artikel 231 verpflichtete Deutschland und seine Verbündeten erstmals in einem Friedensvertrag, die Alleinschuld am Krieg zu übernehmen. Die Alliierten leiteten daraus ihre Reparationsforderungen ab. Zunächst wurden 269 Milliarden Goldmark festgesetzt, zahlbar in 42 Jahresraten. Ein Teil sollte als Sachleistung erbracht werden; Forderungen und Zahlungsregeln wurden später abgemildert.
Die Bestimmungen beseitigten Deutschlands Großmachtstellung nicht dauerhaft, belasteten das Verhältnis zu den Alliierten aber schwer. Viele Deutsche betrachteten den Vertrag als aufdikt237ierten Frieden, wodurch nationalistische Kräfte starken Zulauf erhielten. Marschall Ferdinand Foch urteilte: „Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“
Die USA unterzeichneten nicht und schlossen am 25. August 1921 im Berliner Vertrag einen Sonderfrieden mit dem Deutschen Reich, der einige besonders harte Bestimmungen ausklammerte. China verweigerte ebenfalls die Unterschrift, weil Japan nach Artikel 156 die Provinz Shandong mit dem früheren deutschen Pachtgebiet Kiautschou behalten sollte. Die Entscheidung förderte nationalistische und antijapanische Gefühle sowie die Bewegung des vierten Mai 1919. Erst 1922 musste Japan Kiautschou aufgrund des Washingtoner Neun-Mächte-Vertrags an China zurückgeben.
Neuordnung Österreichs, Bulgariens und Ungarns
Österreich unterzeichnete seine Friedensregelung am 10. September 1919 in St. Germain. Es musste Südtirol und das Gebiet um Triest an Italien sowie weitere Gebiete an Jugoslawien abtreten. Außerdem wurden die Beziehungen zu den anderen Nachfolgestaaten der bereits 1918 zerfallenen Habsburgermonarchie und der Minderheitenschutz geregelt. Ein Anschluss an das Deutsche Reich und die Bezeichnung „Deutschösterreich“ wurden verboten. Österreich durfte keine Wehrpflicht und höchstens 30.000 Soldaten haben. Die USA schlossen 1921 gesondert Frieden mit Österreich.
Bulgarien unterzeichnete am 27. November 1919 in Neuilly. Sein Heer wurde auf 20.000 Soldaten begrenzt. Mehrere kleinere westliche Gebiete fielen an Jugoslawien, der zuvor bulgarisch beherrschte Teil Thrakiens an Griechenland.
Ungarn unterzeichnete am 4. Juni 1920 in Trianon. Die ungarischen Teile der Slowakei gingen an die Tschechoslowakei, Slawonien und der Banat an Jugoslawien, das Burgenland an Österreich und Siebenbürgen an Rumänien. Das ungarische Berufsheer durfte höchstens 35.000 Soldaten umfassen.
Regelungen für das Osmanische Reich
Die letzten Pariser Vorortverträge wurden am 10. August 1920 in Sèvres unterzeichnet. Die türkischen Meerengen sollten internationalisiert werden. Das Osmanische Reich musste Ostthrakien, Smyrna und sein Umland sowie fast alle von ihm kontrollierten Ägäis-Inseln an Griechenland abtreten; die Dodekanes fiel an Italien. Kilikien und Syrien kamen unter französische, Zypern, Ägypten, Palästina und der Irak unter britische Kontrolle. Kurdistan erhielt Autonomiestatus, Armenien wurde unabhängig und das türkische Heer auf 50.000 Soldaten begrenzt.
Die türkische Nationalversammlung bestätigte diese Regelung nicht. Nach Kämpfen musste Griechenland bis 1922 Ostthrakien und Smyrna räumen. Frankreich vereinbarte 1921 seinen Abzug aus Kilikien. Armenien wurde zwischen der Sowjetunion und der Türkei aufgeteilt; Tausende Armenier wurden anschließend von Türken verfolgt. Der am 24. Juli 1923 geschlossene Vertrag von Lausanne bestätigte die türkischen Gebietserwerbungen, während die Alliierten auf Reparationen verzichteten.
Während der Konferenz schlossen die Zionistische Weltorganisation und Emir Faisal I., der vorgesehene König von Syrien und spätere König des Iraks, außerdem das Faisal-Weizmann-Abkommen. Es trat jedoch nicht in Kraft.