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Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen des Weltkrieges

Auf der 84. Sitzung der Weimarer Nationalversammlung am 20. August 1919 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Gründung
  2. 2. Aufbau und Arbeitsweise
  3. 3. Hemmnisse und öffentliche Wirkung
  4. 4. Untersuchungen und zentrale Ergebnisse
  5. 5. Dokumentation und spätere Bedeutung
  6. 6. Bewertung und Ende

Zweck und Gründung

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss sollte klären, welche Vorgänge zum „Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Ersten Weltkrieges“ geführt hatten. Anlass war insbesondere Artikel 231 des am 28. Juni 1919 unterzeichneten Friedensvertrags von Versailles, der Deutschland die alleinige Kriegsschuld auferlegte. Der Ausschuss sollte durch eine sachliche Untersuchung individuelle Verantwortliche feststellen und dadurch der These einer Kollektivschuld des deutschen Volkes entgegentreten.

Die Nationalversammlung beschloss seine Einsetzung auf ihrer 84. Sitzung am 20. August 1919; am 21. August 1919 konstituierte er sich. Grundlage war Artikel 34 der Weimarer Verfassung. Danach durften Untersuchungsausschüsse öffentlich Beweise erheben, Zeugen und Auskunftspersonen vorladen sowie von Behörden die Vorlage von Akten verlangen. Gerichte und Verwaltungsbehörden mussten solche Ersuchen unterstützen. Die Öffentlichkeit konnte mit Zweidrittelmehrheit ausgeschlossen werden. Das Verfahren sollte sich sinngemäß an der damals geltenden Strafprozessordnung orientieren; die Vorgeladenen standen als „Auskunftspersonen“ zwischen Zeugen und Angeklagten, Verteidiger waren nicht vorgesehen.

Der Ausschuss war ein politischer Kompromiss. Nach der Revolution von 1918 hatten zunächst besonders USPD-Politiker deutsche Verantwortung für den Krieg betont. Bei den Friedensverhandlungen änderte sich die Haltung jedoch, weil die Regierung den Versailler Vertrag und besonders den Kriegsschuldartikel anfechten wollte. Das Auswärtige Amt förderte deshalb eine institutionalisierte Kriegsschuld- und Revisionspropaganda. Ein nationaler Konsens gegen deutsche Schuldeingeständnisse erschwerte eine schonungslose Aufarbeitung.

Der Ausschuss erhielt keine einheitliche amtliche Bezeichnung. Hugo Sinzheimer formulierte seinen Auftrag als Untersuchungsausschuss für „die Vorgänge, die zum Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Krieges geführt haben“. Später setzte sich die Bezeichnung „Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen des Ersten Weltkrieges“ durch. Seine Nummer wechselte mit den Wahlperioden: zunächst 15, 1920–1924 Nummer 12, 1924 Nummer 19 und 1924–1925 Nummer 20. Vorsitzende waren Carl Wilhelm Petersen, Walther Schücking und in der Endphase Johannes Bell.

Aufbau und Arbeitsweise

Der am 14. Oktober 1919 vorgelegte Arbeitsplan konzentrierte sich auf vier Themen: die Vorgeschichte des Kriegsausbruchs seit dem Attentat von Sarajevo, ungenutzte Möglichkeiten zu Friedensbesprechungen, mögliche Verstöße gegen das Völkerrecht sowie unverhältnismäßig grausame oder wirtschaftlich nicht notwendige Maßnahmen. Auffällig ist, dass die im ursprünglichen Parlamentsbeschluss ausdrücklich genannte Schuld am Verlust des Krieges in dieser vorläufigen Gliederung zunächst nicht mehr vorkam.

Die eigentliche Arbeit übernahmen vier Unterausschüsse, die bereits am 30. September 1919 gebildet worden waren. Jeder bestand aus sechs bis acht Mitgliedern und besaß die Rechte eines selbstständigen Untersuchungsausschusses. Ein Büro unter Generalsekretär Eugen Fischer-Baling beschäftigte vier wissenschaftlich ausgebildete Sekretäre. Sie beschafften Akten und Literatur, entwickelten Untersuchungsmethoden, bereiteten Vernehmungen vor und bearbeiteten die Korrespondenz. Dadurch erhielten sie erheblichen Einfluss auf die Auswahl und Auswertung des Materials.

Die Unterausschüsse legten ihre Ergebnisse dem Gesamtausschuss vor, der sie an den Reichstag weiterleitete. Obwohl der Gesamtausschuss wichtige Entscheidungen treffen sollte, etwa über Zeugen und Sachverständige, übernahm er die Vorlagen meist ohne ausführliche Diskussion und beschränkte sich überwiegend auf Koordination. Die Ausschussmitglieder wechselten entsprechend den Wahlperioden und der jeweiligen Sitzverteilung in Nationalversammlung und Reichstag.

Die vier Arbeitsbereiche waren:

  • Der Erste Unterausschuss untersuchte den Kriegsausbruch und zunächst vor allem die unmittelbare, später auch die weitere Vorgeschichte seit 1870.
  • Der Zweite Unterausschuss befasste sich mit versäumten Friedensmöglichkeiten, unter anderem mit Wilsons Friedensaktion 1916/17, dem Friedensappell Benedikts XV. im Sommer 1917 sowie Kontakten zu Frankreich, Belgien, Russland, Japan und den USA.
  • Der Dritte Unterausschuss untersuchte militärische und wirtschaftliche Völkerrechtsverletzungen.
  • Der Vierte Unterausschuss klärte die Verantwortung für den militärischen und politischen Zusammenbruch im Herbst 1918 sowie Ursachen in Heer, Marine und Heimat.

Hemmnisse und öffentliche Wirkung

Die Untersuchungen waren langwierig. Abgeordnete arbeiteten gleichzeitig in anderen Gremien, die politische Unruhe führte zu Unterbrechungen, und Reichstagswahlen im Juni 1920, 1924 zweimal sowie 1928 und 1930 verzögerten die Arbeit wochen- oder monatelang. Hinzu kamen die schwierige Abgrenzung der Themen, umfangreiche Gutachten und die zeitaufwendige Beschaffung von Akten.

Die Sekretäre waren überwiegend im Kaiserreich ausgebildete Beamte. Sie konnten Akten vorsortieren, ihre Herausgabe verzögern oder Material als geheim einstufen. Fischer-Baling war überzeugt, dass den Abgeordneten letztlich alles Material vorgelegt worden sei. Dem widerspricht Hahlwegs Befund, wonach besonders belastende Dokumente teilweise zurückgehalten wurden. Auch das Kriegstagebuch der Seekriegsleitung wurde dem Vierten Unterausschuss vorenthalten.

Beamte und Militärs aus den Ministerien sollten zunächst bei der Orientierung in den Archiven helfen, entwickelten sich aber nach Darstellung Heinemanns zu Zensurstellen. Das Auswärtige Amt griff wiederholt in die Arbeit ein und verhinderte die Veröffentlichung politisch unerwünschter Gutachten. Die Abgeordneten setzten sich gegen diesen Einfluss und gegen den passiven Widerstand der Verwaltung und des Militärs nur selten durch.

Die ersten öffentlichen Sitzungen am 21. Oktober 1919 zeigten die Folgen. Der Zweite Unterausschuss wurde von Fritz Warmuth von der Deutschnationalen Volkspartei geleitet. Karl Helfferich nutzte die Vernehmung, um Demokraten und Republikaner für die Niederlage verantwortlich zu machen. Im November 1919 traten Hindenburg und Ludendorff auf; Hindenburg behauptete, das deutsche Heer sei „von hinten erdolcht“ worden. Heinemann bezeichnet dies als öffentlichkeitswirksame Inauguration der Dolchstoßlegende. Danach tagten die Ausschüsse nicht mehr öffentlich und verloren in der Bevölkerung an Aufmerksamkeit.

Untersuchungen und zentrale Ergebnisse

Die Ausschüsse versuchten, Aussagen der Verantwortlichen mit Gegenpositionen und der Aktenlage zu vergleichen. Die endgültigen Beschlüsse waren jedoch häufig politische Kompromisse. Die Untersuchungen, Gutachten und internen Auseinandersetzungen enthalten dennoch wichtige Erkenntnisse.

Der Erste Unterausschuss sollte klären, ob Deutschland und seine Verbündeten den Alliierten den Krieg aufgezwungen hatten. Er untersuchte unter anderem Bündnisverträge, die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 sowie militärische Rüstungen und Mobilmachungen. Abgeschlossen wurden nur wenige Teile; vorgelegt werden konnten Gutachten von Hermann Lutz und zur deutschen Haltung auf den Haager Friedenskonferenzen. Die andauernde Intervention des Auswärtigen Amtes verhinderte unter anderem die Veröffentlichung von vier Gutachten. Hermann Kantorowicz kam darin zu dem Schluss, dass Deutschland eine Mitschuld am Kriegsausbruch hatte. Sein Gutachten erschien erst 1967 durch Imanuel Geiss.

Der Zweite Unterausschuss schloss Untersuchungen zu Wilsons Friedensaktion 1916/17, zum päpstlichen Friedensappell, zu deutsch-belgisch-französischen Kontakten und zu deutsch-amerikanischen Gesprächen im Frühjahr 1918 ab. Nach Fischer-Baling erkannten deutsche Politiker Wilsons Friedensinitiative als Rettungsmöglichkeit, konnten sie aber wegen des Widerstands Hindenburgs und Ludendorffs nicht ergreifen. Die Wiederaufnahme des uneingeschränkten U-Boot-Kriegs führte zum Kriegseintritt der USA auf Seiten der Entente. Der Ausschuss formulierte dennoch nur, eine wichtige Friedensmöglichkeit sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt worden.

Zum Friedensappell Benedikts XV. stellte er fest, dass die formelle Behandlung fehlerhaft gewesen sei, dies aber nicht allein das Scheitern verursacht habe. Bei einer Sondierung Hans von Haeftens in Den Haag wurde ein möglicher Frieden unter Rückgabe Belgiens und eines Teils von Elsass-Lothringens bekannt. Ludendorff hielt diese Möglichkeit vor der Regierung geheim und befahl den Angriff. Der Unterausschuss erklärte trotzdem die amerikanischen Forderungen für unannehmbar und verneinte eine deutsche Schuld. Materialien zu Brest-Litowsk wurden zunächst nicht ausgewertet.

Der Dritte Unterausschuss behandelte unter anderem die belgische Neutralität, Strafaktionen in Loewen und Dinant, den Gaskrieg, die Behandlung von Schiffsbesatzungen, die Deportation belgischer Arbeiter, die Verwüstungen beim Rückzug, den Wirtschaftskrieg und die Neutralität Griechenlands. Viele Fragen wurden zugunsten deutscher Rechtfertigungen entschieden oder nicht abgeschlossen. Die Verletzung der belgischen Neutralität blieb ohne Entschließung. Der uneingeschränkte U-Boot-Krieg wurde vielfach als Reaktion auf die britische Blockade gewertet, die Zwangsüberführung belgischer Arbeiter als durch die Haager Landkriegsordnung gedeckt. Die Zerstörungen beim Rückzug wurden trotz eines gegenteiligen Gutachtens als militärisch gerechtfertigt und durch Artikel 23 der Haager Landkriegsordnung gedeckt angesehen. 1927 legte der Unterausschuss seine Ergebnisse in fünf Bänden vor.

Der Vierte Unterausschuss untersuchte die Offensive von 1918, Missstände in Heer und Heimat, soziale, wirtschaftliche und sittliche Ursachen sowie die Wirkung revolutionärer und annexionistischer Propaganda. Gutachten von Hermann von Kuhl, Hans Delbrück und Bernhard Schwertfeger deuteten nach Fischer-Baling darauf hin, dass die deutsche Frühjahrsoffensive 1918 den Krieg faktisch verloren hatte und die Revolution lediglich einen von der Obersten Heeresleitung bereits aufgegebenen Krieg beendete. Die Oberste Heeresleitung unter Hindenburg und Ludendorff hatte im Oktober 1918 den Waffenstillstand gefordert, danach aber die Verantwortung der demokratischen Regierung zugeschoben.

Diese Folgerungen blieben umstritten. 1925 erklärte eine Mehrheitsresolution, es könne kein Schuldurteil über den militärischen Zusammenbruch gefällt werden. 1928 wurde zur Dolchstoßfrage festgestellt, die Schuld könne nur im wechselseitigen Zusammenwirken zahlreicher Ursachen liegen. Gegen SPD und KPD sprach sich der Unterausschuss für einen Freispruch der Führungskräfte der Obersten Heeresleitung aus. Die Dittmann-Kontroverse über den geplanten Flottenvorstoß führte 1926 zu Debatten, aber die 1927 verabschiedete Resolution kritisierte die Seekriegsleitung nicht. Die Untersuchung annexionistischer Propaganda und sozialer Heeresmissstände blieb weitgehend unberücksichtigt.

Dokumentation und spätere Bedeutung

Einige Ergebnisse des Ersten, Dritten und Vierten Unterausschusses erschienen noch während der Weimarer Republik. Die Protokolle der Nationalversammlung und die Beschlüsse zum Ausschuss sind erhalten. Viele weitere Akten wurden nach 1933 von den Nationalsozialisten vernichtet; ein großer Teil der Dokumentation des Ersten Unterausschusses verbrannte im Zweiten Weltkrieg. Materialien des Zweiten Unterausschusses entdeckte Werner Hahlweg später im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes wieder.

Die Veröffentlichungen erschienen hauptsächlich als Das Werk des Untersuchungsausschusses (WUA), Reihe 1–4, mit Verhandlungen, Gutachten und Urkunden. Reihe 1 dokumentiert die Vorgeschichte des Weltkrieges, darunter Rüstungen und Mobilmachungen, die Haager Friedenskonferenzen sowie Gutachten von Roderich Gooß, Hermann Wendel und Hermann Lutz. Das Gutachten von Hermann Kantorowicz wurde außerhalb der Reihe 1967 veröffentlicht.

Reihe 2 zu den Friedensmöglichkeiten umfasst zwei 1920 erschienene Bände mit den Protokollen der Sitzungen vom 21. Oktober 1919 bis zum 14. April 1920 und den Akten zu Wilsons Friedensaktion. Ergänzend erschienen 1971 Hahlwegs Edition Der Friede von Brest-Litowsk und 1974 Wolfgang Steglichs Veröffentlichung zur päpstlichen Friedensaktion. Reihe 3 zum Völkerrecht wurde 1927 in vier Bänden veröffentlicht und behandelt unter anderem Besatzung, Kriegsgefangenenrecht, Gaskrieg, Luftkrieg, U-Boot-Krieg und Wirtschaftskrieg.

Reihe 4 zu den Ursachen des deutschen Zusammenbruchs erschien 1925–1929 in zwölf Bänden. Die Bände 1–3 behandeln den militärischen Zusammenbruch, die Bände 4–6 den inneren Zusammenbruch und die Dolchstoßfrage, die Bände 7–8 den Reichstag, die Bände 9–10 Marine und Zusammenbruch, Band 11 soziale Heeresmissstände und Band 12 Annexionsfragen. Das geplante zweite Teilstück von Band 12 mit Martin Hobohms Annexionsgutachten erschien nicht mehr.

Bewertung und Ende

Der Ausschuss arbeitete fast dreizehn Jahre und über mehrere Wahlperioden. Seine formulierten Ergebnisse sind wegen politischer Rücksichtnahmen, staatlicher Einflussnahme und fehlender Akten nur von begrenztem Wert. Die zugrunde liegenden Verhandlungsprotokolle, Gutachten und Akten gelten dagegen als meist umsichtig erarbeitet und als Quellen von hohem, teilweise „unbestreitbar hohem“ Wert.

Nach Fischer-Baling wirkte der ursprünglich revolutionäre Aufklärungsimpuls im Zweiten Unterausschuss stärker, im Ersten und Vierten schwächer und im Dritten fast gar nicht. Die Regierungskoalition wollte deutsche Schuldeingeständnisse vor der Weltöffentlichkeit verhindern. Dadurch blieb die politische und „moralische Kontinuität“ zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik bestehen; eine mögliche Stärkung der Demokratie und ein Beitrag zu einer europäischen Friedensordnung wurden verpasst.

Das Gutachten von Kantorowicz wurde später im Zusammenhang mit der Fischer-Kontroverse und dem Historikerstreit bedeutsam. Das Tagebuch des Matrosen Richard Stumpf wurde zunächst anonymisiert veröffentlicht, in den 1960er Jahren von Daniel Horn vollständig und mit wiederhergestellten Namen herausgegeben und von Wilhelm Deist für Forschungen zur Marinepolitik genutzt. Seit Anfang der 1990er Jahre wird es auch in der Lehrausstellung der Marineschule Mürwik verwendet.

Nach dem Wahlsieg der Nationalsozialisten wurde der Ausschuss nicht wieder eingesetzt. Der Artikel nennt dafür im Überblick Juli 1932, später Juli 1933; damit bleibt das Datum widersprüchlich. Die Arbeiten des Ersten Unterausschusses wurden nicht abgeschlossen, sodass die Verantwortung für die militärische Eskalation der Julikrise 1914 endgültig ungeklärt blieb.

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