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Kriegsschuldfrage

Kriegsschuldfrage. Debatte über die Schuld am Ersten Weltkrieg in der Weimarer Republik. Artikel · Diskussion.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Bedeutung und Grundproblem
  2. 2. Propaganda, Kriegsunterstützung und frühe Gegenstimmen
  3. 3. Versailles und die gelenkte Abwehr in Weimar
  4. 4. Abwehrkonsens, Nationalsozialismus und Nachkriegszeit
  5. 5. Fischer-Kontroverse und internationale Deutungen
  6. 6. Heutiger Forschungsstand und offene Fragen

Begriff, Bedeutung und Grundproblem

Die „Kriegsschuldfrage“ bezeichnete in der Weimarer Republik die öffentliche Debatte darüber, wer den Ersten Weltkrieg ausgelöst hatte. Später verwendete die Geschichtswissenschaft den Begriff vor allem für die Ursachen und Verantwortlichkeiten dieses Krieges. Die Frage war politisch besonders wichtig, weil Artikel 231 des Versailler Vertrags Deutschland und seinen Verbündeten die Verantwortung für die Kriegsschäden zuschrieb und damit Reparationsforderungen begründete.

Vor 1914 wurde Kriegsschuld kaum öffentlich untersucht. Friedensverträge folgten meist dem Tabula-rasa-Prinzip: Frühere Streitgründe sollten vergessen, die Besiegten nicht wegen des Kriegsbeginns verfolgt werden. Der Erste Weltkrieg änderte dies wegen seiner enormen Opferzahlen und Schäden. Das bestehende Kriegsvölkerrecht, besonders die Haager Landkriegsordnung, regelte zwar die Kriegführung, blieb aber weitgehend unwirksam.

Der Krieg begann als Konflikt zwischen Regierungen und eskalierte zum totalen Krieg ganzer Gesellschaften. Deshalb wurde die Deutung des Kriegsbeginns zu einem Mittel der Mobilisierung. Alle Seiten wollten beweisen, dass sie einen Verteidigungskrieg führten. Nach 1918 beeinflussten nationale Interessen die historische Forschung weiter. In Deutschland bekämpften staatliche Stellen und fast alle Parteien die angebliche „Kriegsschuldlüge“. Auch Frankreich und Großbritannien prüften die eigene Mitverantwortung zunächst nur eingeschränkt. Dadurch konzentrierte sich die Forschung lange vor allem auf diplomatische Entscheidungen während der Julikrise 1914, während soziale, wirtschaftliche und ideologische Ursachen wenig beachtet wurden.

Propaganda, Kriegsunterstützung und frühe Gegenstimmen

Ein Angriffskrieg war 1914 völkerrechtlich legal, aber moralisch geächtet. Die Regierungen veröffentlichten daher ausgewählte diplomatische Dokumente in sogenannten „Farbbüchern“, um den Gegner als Angreifer darzustellen. Die Entente verwies besonders auf den deutschen Einmarsch in das neutrale Belgien. Deutschland bezeichnete dagegen die russische Generalmobilmachung als „Überfall“ und seine Kriegserklärungen als notwendige Abwehr einer „Einkreisung“. Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg räumte am 4. August 1914 die Verletzung des Völkerrechts in Belgien ein, rechtfertigte sie jedoch als Notwehr.

Fast alle etablierten deutschen Historiker sowie viele Künstler und Schriftsteller unterstützten diese Darstellung. Beispiele sind das Manifest der 93 vom September 1914 und die Erklärung der Hochschullehrer des Deutschen Reiches vom Oktober 1914. Die SPD bewilligte am 4. August 1914 die Kriegskredite und ging zunächst ebenfalls von einem durch Russland aufgezwungenen Verteidigungskrieg aus. Am 19. Juli 1917 unterstützte sie mit anderen Parteien eine Friedensresolution, hielt aber an Bedingungen für die deutsche „Unversehrtheit“ fest.

Kritik konnte wegen Zensur, Kriegsrecht und drohender Verurteilungen zunächst kaum öffentlich geäußert werden. Rosa Luxemburg gab der SPD in der Juniusbroschüre von 1916 eine wesentliche Mitschuld, weil sie die Entwicklung zum gesamteuropäischen Krieg nicht erkannt und bekämpft habe. Kurt Eisner sah nach dem Studium diplomatischer Dokumente eine kriegsauslösende Rolle des Kaiserreichs. Die 1917 gegründete USPD und die Spartakusgruppe verlangten ein sofortiges Kriegsende und erklärten den Krieg zugleich als Folge des gesamteuropäischen Imperialismus.

Pazifisten setzten unterschiedliche Schwerpunkte. Richard Grelling bejahte in J’accuse von 1915 eine deutsche Kriegsschuld. Der Bund Neues Vaterland trat für einen Verständigungsfrieden und verbindliches Völkerrecht ein, wurde aber 1916 verboten. Fritz Küster verlangte ein Schuldbekenntnis und die Verurteilung Verantwortlicher. Viele Pazifisten begrüßten Woodrow Wilsons 14-Punkte-Programm vom 18. Januar 1918, das die Rückgabe besetzter Gebiete und das Selbstbestimmungsrecht der Völker forderte, ohne Deutschland ausdrücklich die Kriegsschuld zuzuweisen.

Versailles und die gelenkte Abwehr in Weimar

In der Novemberrevolution machten Arbeiter- und Soldatenräte die bisherigen Eliten für den Krieg verantwortlich, konzentrierten sich jedoch stärker auf Demokratisierung und Entmachtung der Monarchie als auf Strafverfahren. Kurt Eisner veröffentlichte am 25. November 1918 bayerische Geheimdokumente, um deutsche Verantwortung zu belegen und bessere Friedensbedingungen zu erreichen. Sein Vorstoß blieb politisch isoliert; am 21. Februar 1919 wurde er von einem nationalistischen Attentäter ermordet.

Die Reichsregierung schlug Anfang 1919 einen internationalen Gerichtshof vor. Nationalliberale Gelehrte und Politiker gründeten am 3. Februar die „Arbeitsgemeinschaft für Politik des Rechts“, die Schuldanteile und Völkerrechtsverletzungen durch ein Schiedsgericht untersuchen lassen wollte, zugleich aber die alliierten Vorwürfe zurückwies. Die Alliierten lehnten dies ab.

Artikel 231 des Versailler Vertrags schrieb Deutschland und seinen Verbündeten die Verantwortung für alle durch den Krieg verursachten Schäden zu. Eine alliierte Mantelnote vom 16. Juni 1919 bezeichnete den Krieg als bewusst begangenes „Verbrechen gegen die Menschheit und Freiheit der Völker“. In Deutschland wurde dies als juristische Grundlage der Reparationen und als moralische Verurteilung verstanden. Nach einer alliierten Interventionsdrohung stimmte der Reichstag am 22. Juni 1919 zu; der Vertrag wurde am 28. Juni unterzeichnet und trat am 10. Januar 1920 in Kraft. Artikel 227–230 sahen Verfahren gegen Wilhelm II. und weitere Beschuldigte vor. Wilhelm II. wurde nicht angeklagt; gegen andere fanden die Leipziger Prozesse statt.

Der 1919 eingesetzte parlamentarische Untersuchungsausschuss sollte den Kriegsausbruch, gescheiterte Friedensmöglichkeiten und völkerrechtswidrige Maßnahmen untersuchen. Er repräsentierte unterschiedliche Auffassungen, erreichte sein Ziel aber nicht: Die Mehrheit hielt Dokumente über deutsche Annexionspläne zurück, und das „Kriegsschuldreferat“ des Auswärtigen Amtes verhinderte 1932 die Veröffentlichung wichtiger Bände.

Das Kriegsschuldreferat sammelte ausgewählte Dokumente zur Entlastung Deutschlands, beeinflusste Veröffentlichungen und versorgte ausländische Autoren mit Material. Seit 1921 finanzierte es die Zentralstelle für die Erforschung der Kriegsursachen; deren Zeitschrift Die Kriegsschuldfrage erschien ab 1923. Für das Inland arbeitete der „Arbeitsausschuss Deutscher Verbände“. Ab 1922 erschienen ausgewählte Akten in 40 Bänden, die vor allem Serbien und Russland Verantwortung zuschrieben. Auch das Potsdamer Reichsarchiv suchte deutsche Schuld und Kriegsverbrechen zu widerlegen, entwickelte aber teilweise neue Methoden wie systematische Zeitzeugenbefragungen. Wirtschaftliche, ideologische und massenpsychologische Faktoren blieben weitgehend unbeachtet.

Abwehrkonsens, Nationalsozialismus und Nachkriegszeit

In der Weimarer Republik entstand ein breiter „historischer Abwehrkonsens“: Die meisten Politiker, Medien und Wissenschaftler hielten an der Überfall- und Einkreisungsthese fest und wollten die Versailler Ordnung revidieren. Kritiker wie Eckart Kehr und Hermann Kantorowicz blieben Ausnahmen. Kehr erklärte die deutsche Außenpolitik aus inneren Spannungen und der Flottenrüstung. Kantorowicz kam 1923 zu dem Ergebnis, Berlin habe einen Balkankrieg unbedingt, einen kontinentalen Krieg bedingt vorsätzlich und den Weltkrieg fahrlässig herbeigeführt; sein Gutachten erschien erst 1967.

Die Abwehrhaltung stärkte Angriffe auf die Republik. Besonders NSDAP und DNVP verbanden die „Kriegsschuldlüge“ mit dem Vorwurf, demokratische Politiker hätten Deutschland verraten. Historiker sehen darin eine politische und moralische Kontinuität zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik. Linksliberale und pazifistische Gruppen wie Die Weltbühne verlangten dagegen ein Schuldeingeständnis als Voraussetzung für Demokratie und die Abkehr vom Militarismus.

Nach 1933 beendete Adolf Hitler die offene Debatte. Er behauptete, weder Kaiser noch Regierung noch Volk hätten den Krieg gewollt, erklärte aber zugleich, Deutschlands Fehler habe darin bestanden, nicht früher einen Präventivkrieg begonnen zu haben. Am 30. Januar 1937 widerrief er die deutsche Anerkennung des Artikels 231. Seine Propaganda gab später dem „internationalen Finanzjudentum“ die Schuld an einem drohenden neuen Weltkrieg und verband dies am 30. Januar 1939 mit der Ankündigung der „Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“.

Nach 1945 kehrten westdeutsche Historiker zunächst zur These zurück, Deutschland sei 1914 in eine Zwangslage geraten. Ausländische Forschungen wie Luigi Albertinis Darstellung der Julikrise blieben wenig berücksichtigt. Albertini verteilte Verantwortung auf alle europäischen Regierungen, bewertete den deutschen Druck auf Österreich-Ungarn aber als entscheidend für dessen Vorgehen gegen Serbien. 1951 erklärten deutsche und französische Historiker gemeinsam, keine Regierung habe bewusst einen europäischen Krieg gewollt; Deutschland habe jedoch das Risiko eines solchen Krieges in Kauf genommen.

Fischer-Kontroverse und internationale Deutungen

Fritz Fischer leitete 1959 eine grundlegende Neubewertung ein. In Griff nach der Weltmacht von 1961 argumentierte er, Deutschland habe den österreichisch-serbischen Krieg gewollt und gedeckt und bewusst einen Konflikt mit Russland und Frankreich riskiert. Deshalb trage die Reichsführung einen erheblichen Teil der historischen Verantwortung. Die bis etwa 1985 dauernde Fischer-Kontroverse brach den nationalkonservativen Konsens auf. Andreas Hillgruber erkannte schließlich eine erhebliche Verantwortung der deutschen Führung an, bestritt aber ein durchgehendes deutsches Hegemoniestreben. Seit etwa 1970 untersuchte die Forschung stärker soziale und wirtschaftliche Ursachen, Kriegswirtschaft, innenpolitische Reformblockaden und Verteilungskonflikte.

Die nationalen Debatten verliefen unterschiedlich. Frankreich hielt nach 1918 zunächst an der deutsch-österreichisch-ungarischen Alleinschuld fest, auch um Reparationen und eine Schwächung Deutschlands zu begründen. Spätere Forscher untersuchten eine französische Mitverantwortung, besonders die Rolle Raymond Poincarés und den Druck auf Russland zur schnellen Mobilmachung. Die Bewertungen bleiben umstritten: Marc Ferro sah die Hauptschuld bei Deutschland, aber eine Nebenschuld der Entente.

In Großbritannien schwankte die Forschung zwischen deutscher Alleinschuld und gemeinsamer Schuld oder Unschuld. Während der Appeasementpolitik wurde David Lloyd Georges Bild populär, die Nationen seien ungewollt in den Krieg „geschlittert“. Spätere Historiker prüften stärker Großbritanniens Flottenrüstung, Bündnispolitik und Kriegseintritt. Niall Ferguson gab 1999 Großbritannien eine besonders wichtige Eskalationsrolle; diese These wurde überwiegend abgelehnt. Christopher Clark betonte 2012 in The Sleepwalkers, alle Großmächte hätten unter vermeintlichem äußeren Druck Entscheidungen getroffen, die zur Eskalation beitrugen.

In den USA vertraten Sidney Bradshaw Fay, Harry Elmer Barnes und Charles A. Beard ab 1920 revisionistische Minderheitspositionen, die deutsche Kriegsplanung bestritten und alliierte Propaganda sowie den amerikanischen Kriegseintritt kritisierten. Die Sowjetunion und die DDR erklärten den Krieg hauptsächlich mit Lenins Imperialismustheorie: Profitinteressen des Monopolkapitals hätten alle kapitalistischen Staaten zum Krieg getrieben, wobei dem deutschen Imperialismus meist eine besonders aggressive Rolle zugeschrieben wurde. Österreich wurde im Vertrag von Saint-Germain, Artikel 177, zusammen mit seinen Verbündeten für die Schäden verantwortlich gemacht. Wegen seiner Wirtschaftslage zahlte es keine Reparationen; die Forderung wurde 1929 erlassen.

Heutiger Forschungsstand und offene Fragen

Seit 1990 nutzt die Forschung zusätzlich Archive der ehemaligen DDR und Sowjetunion. Weitgehend anerkannt ist, dass Deutschland einen entscheidenden Beitrag zur Eskalation von 1914 leistete, auch wenn der Krieg aus einer gesamteuropäischen Mächte- und Krisenkonstellation entstand. Gerd Krumeich urteilte 2003, Deutschland habe diplomatische Deeskalation weitgehend sabotiert. Krumeich, John C. G. Röhl und Annika Mombauer sehen die Hauptverantwortung bei Deutschland und Österreich-Ungarn, ohne ihnen Alleinschuld zuzuweisen. Christopher Clark und Herfried Münkler bestritten 2013 dagegen eine gegenüber den anderen Großmächten größere deutsche Verantwortung; dadurch erschien die Debatte einigen Forschern wieder offen.

Untersucht werden heute vor allem Aufrüstung und Bündnissysteme, innenpolitische Spannungen, wirtschaftliche Interessen, Massenmentalitäten, Propaganda und die Rolle der Militärführungen. Ebenfalls umstritten sind ein möglicher deutscher „Sonderweg“ und die Frage, inwiefern der Erste Weltkrieg den Zweiten Weltkrieg vorbereitete. Viele sprechen vom Ersten Weltkrieg als „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“; Raymond Aron betrachtete beide Weltkriege als einen neuen „dreißigjährigen Krieg“.

Neuere Studien zeigen, wie Propaganda Fronterfahrungen umdeutete und dadurch kriegsverherrlichende Nachkriegsmythen wie die Dolchstoßlegende begünstigte. Weitere Forschungen behandeln deutsche Besatzungs- und Umsiedlungspläne, das Flottenwettrüsten, Kolonialkonkurrenz, ethnische Konflikte Österreich-Ungarns und unkontrollierte militärische Planungen. Beim deutschen Einmarsch in Belgien wurden etwa 5000 Zivilisten irrtümlich als feindliche Francs-tireurs getötet. Auch britische Seeblockade, deutscher U-Boot-Krieg und das Massensterben von Kriegsgefangenen zeigten die geringe Wirksamkeit der Haager Landkriegsordnungen.

Eine deutlich abweichende Position vertrat Joachim Dolezik 2025: Deutschland und Österreich-Ungarn hätten zwar beträchtliche Mitverantwortung getragen, die Hauptverantwortung liege aber bei Russland und Frankreich; die deutsche Kriegserklärung an Russland sei wegen einer unmittelbaren Bedrohung völkerrechtlich rechtmäßig gewesen. Diese Zuspitzung steht dem überwiegenden Forschungsstand gegenüber, nach dem alle Großmächte Verantwortung trugen, die politischen Führungszirkel in Berlin und Wien aber durch ihre hohe Risikobereitschaft und ihren Druck auf Österreich-Ungarn eine besondere, meist als Hauptverantwortung bezeichnete Rolle bei der Ausweitung der Julikrise zum Weltkrieg spielten.

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