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Umschuldung
Während einer Umschuldung (englisch debt rescheduling) werden bei einem Wirtschaftssubjekt ein oder mehrere bestehende Kredite abgelöst und durch einen …
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Begriff und Ziel
Bei einer Umschuldung (englisch debt rescheduling) werden ein oder mehrere bestehende Kredite abgelöst und durch einen neuen Kredit mit günstigeren Bedingungen ersetzt. Diese Bedingungen können Kreditzinsen, Tilgungsraten oder Fälligkeiten betreffen. Die Übertragung eines Kredits auf einen neuen Kreditgeber heißt umgangssprachlich auch Kreditablösung.
Schuldner können Privatpersonen, Unternehmen, Staaten und deren Untergliederungen sein. Umschuldungen sollen die Zinslast und/oder die Liquiditätsbelastung durch Tilgungen senken, damit Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vermieden werden. Sie können Handlungsspielräume verbessern, die Schuldentragfähigkeit erhöhen und einen Turnaround unterstützen. Dafür kann es nötig sein, den neuen Schuldenbetrag aufzustocken, wenn sich dadurch Laufzeit verlängern und Tilgungslast proportional verringern lassen.
Eine Umschuldung verändert bestehende Schuldverhältnisse, ohne den Schuldenbetrag zwingend zu vermindern. Sie gehört zur externen Sanierung oder Restrukturierung, weil Gläubiger einbezogen werden. Besonders wichtig wird sie bei Unternehmenskrisen, kritischer Staatsverschuldung und hochverschuldeten Privatpersonen. Bei Staaten rückte sie spätestens seit dem Zahlungsmoratorium Mexikos im August 1982 stärker in den Vordergrund.
Rechtliche Einordnung und Möglichkeiten
Wird ein Kreditvertrag nur durch Vertragsergänzungen oder einen Nachtrag geändert, liegt nach deutschem Recht eine Schuldänderung vor: Der bisherige Vertrag besteht fort. Ersetzt dagegen ein neuer Kreditvertrag den alten, ohne auf das alte Schuldverhältnis Bezug zu nehmen, wird widerlegbar eine Novation vermutet. Nach § 241 BGB erlischt dann das alte Schuldverhältnis; die neue Kreditaufnahme dient technisch der Rückzahlung der alten Schulden.
Nach dem BGH ist die Umwandlung eines Kontokorrentkredits in ein Darlehen bei demselben Kreditinstitut im Zweifel nur eine Vertragsänderung. Eine Bürgschaft zur Sicherung des Kontokorrentkredits bleibt dann bestehen. Dies gilt insbesondere, wenn der neue, niedriger verzinsliche Kredit die alte Forderung tilgt, nicht höher als diese ist und in Monatsraten zurückgezahlt wird. Der BGH bewertet die monatliche Tilgung als geringere Belastung als die Pflicht zur vollständigen Rückführung. Ein gesunkenes Zinsniveau allein gibt Kreditnehmern jedoch kein Recht, Altkredite vorzeitig abzulösen.
Zinsentlastung kann durch den Wechsel zwischen Fest- und variabler Verzinsung oder durch eine günstigere Refinanzierungsbasis des Gläubigers entstehen. Zins- und Tilgungslasten lassen sich außerdem durch längere Zins- und Tilgungsperioden, tilgungsfreie Zeiten oder eine Tilgung erst am Laufzeitende (bullet payment) mindern.
Abgrenzung und Ursachen
Eine Konsolidierung, also die Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden, kann eine Umschuldung sein. Ersetzt ein langfristiger Kredit einen kurzfristigen und wird seine Auszahlung ausschließlich zur Tilgung des kurzfristigen Kredits verwendet, ist dies in der Regel eine Novation.
Ein Schuldenerlass ist keine Umschuldung, weil er die Schulden ohne Tilgung vermindert. Auch eine Stundung ist grundsätzlich keine Umschuldung: Fällige Zins- oder Tilgungszahlungen werden nur aufgeschoben, während das Schuldverhältnis unverändert bleibt. Führt die Stundung allerdings zu einer Laufzeitverlängerung, gilt sie als Umschuldungsmaßnahme.
Bei Unternehmen und Staaten folgt eine Umschuldung häufig auf exzessive Kreditaufnahme in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Schwächephase. Bei Unternehmen können Fehlinvestitionen, mangelndes Eigenkapital sowie hohe operative oder nichtoperative Verluste Gründe sein. Bei Staaten nennt der Artikel hohe Rüstungsausgaben, Korruption mit Versickerung von Staatseinnahmen und wirtschaftlich unsinnige Prestigeprojekte.
Privatpersonen, Unternehmen und Staaten
Im privatwirtschaftlichen Bereich soll ein neuer Kredit mit günstigeren Zinsen, Tilgungssätzen oder längeren Laufzeiten die Raten senken und gegebenenfalls die Kreditwürdigkeit wiederherstellen. Mehrere Kredite und Finanzkäufe können zu einer Gesamtschuld zusammengefasst werden. Das schafft Übersicht, weil nur noch eine monatliche Rate und ein einheitlicher Zinssatz anfallen; einen wirtschaftlichen Vorteil gibt es dadurch aber nicht zwingend, da Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsgebühren entstehen können. Variable Kredite sind innerhalb von drei Monaten kündbar. Festverzinsliche Kredite können sechs Monate vor Ende der Zinsbindung gekündigt werden, die meist nach zehn Jahren erreicht ist. Bei vorzeitiger Kündigung fällt regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) an. Sie kann sich dennoch lohnen, wenn die Zinseinsparung höher ist als die VFE; Bauspardarlehen können ohne VFE vorzeitig zurückgezahlt werden. Als Beispiel nennt der Artikel Ratenkreditzinsen von heute 3 bis 4 Prozent gegenüber 8 Prozent vor einigen Jahren.
Bei Unternehmen wird die Schuldentragfähigkeit anhand des Cashflows beurteilt. Kritisch ist die Lage, branchenabhängig, wenn Verbindlichkeiten dauerhaft mehr als 400 % des operativen Cashflows oder der Kapitaldienst mehr als 50 % des Cashflows betragen. Der Schuldendienstdeckungsgrad (Debt Cover Ratio, DCR) zeigt, ob Cashflow für Zinsen und Tilgungen reicht. In einer Krise soll vor allem die wichtigste Gläubigergruppe – etwa Kreditinstitute, Lieferanten, Finanzamt oder Gesellschafter – zur Umschuldung bereit sein; möglich sind Vertragsänderung oder Novation.
Bei Staaten gefährden Auslandsschulden von mehr als 150 % der jährlichen Exporterlöse oder mehr als 250 % der Staatseinnahmen die Schuldentragfähigkeit. Nach den EU-Konvergenzkriterien darf die Staatsverschuldung höchstens 60 % und die Nettoneuverschuldung höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen (Art. 126 AEUV). Ebenfalls kritisch ist ein Zins- und Tilgungsdienst von mehr als 20 % bis 25 % der dauerhaft erzielbaren Exporterlöse. Reichen Zentralbankguthaben, Steuereinnahmen und Exporterlöse nicht mehr für den Schuldendienst, kann Zahlungsunfähigkeit eintreten. Internationale Umschuldungen begleiten meist IWF, Weltbank oder Pariser Club; bei privaten Gläubigern von Staatsschulden wird im Londoner Club verhandelt.
Wirkungen und Zahlungsverzug
Ob Umschuldungen dauerhaft zur Gesundung führen, ist umstritten. Sie beseitigen strukturelle Schwächen von Unternehmen oder Staaten nicht automatisch; ohne deren Behebung kann eine weitere Umschuldung nötig werden. Vorzeitige Kreditkündigungen können zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen und damit die Wirtschaftlichkeit verschlechtern. Bei verbrieften Schulden kann eine Collective Action Clause bewirken, dass die Mehrheit der Anleihegläubiger auch eine ablehnende Minderheit bindet.
Eine Umschuldung oder schon die Konsolidierung kurzfristiger in langfristige Schulden kann ein Kreditereignis (credit event) sein, wenn Kreditverträge oder Anleihebedingungen dies vorsehen. Ein Schuldenerlass mit haircut, also prozentualem Forderungsverzicht der Gläubiger, gilt erst recht als Verstoß gegen Kreditbedingungen. Gläubigerschützende Klauseln können Default-, Cross-Default-, Pari-passu- oder material-adverse-change-Klauseln sein. Sie können dem Gläubiger erlauben, den gesamten Kredit- oder Anleihebetrag sofort fällig zu stellen. Wird eine Umschuldung ausdrücklich als Auslöser genannt, tritt automatisch Default ein; dies betrifft auch Credit Default Swaps. Eine dadurch mögliche Kündigungswelle kann die geplante Umschuldung selbst gefährden.