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Refinanzierung

Die Eigenfinanzierung ist mit der Gefahr eines nicht kaufbereiten Aktienmarkts oder finanziellen Engpässen bei Gesellschaftern verbunden. Engpass bei der …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Funktionsweise
  2. 2. Quellen der Refinanzierung
  3. 3. Transformation und Steuerung
  4. 4. Liquiditäts- und Zinsrisiken
  5. 5. Aufsichtliche Liquiditätskennzahlen
  6. 6. Sonderformen, Organisation und Refinanzierungsmix

Begriff und Funktionsweise

Refinanzierung bedeutet allgemein, Finanzierungsmittel zu beschaffen, um Kredite vergeben zu können. Bei Kreditinstituten bezeichnet sie vor allem die Kapitalbeschaffung zur Finanzierung des Aktivgeschäfts, also insbesondere der vergebenen Kredite. Im engsten Sinne versteht die Deutsche Bundesbank darunter nur die Beschaffung von Zentralbankgeld durch Geschäftsbanken. Im weitesten Sinne umfasst Refinanzierung dagegen die risikogerechte Verwaltung aller Bilanzposten, die als Gegenposition zum Aktivgeschäft entstanden sind, einschließlich der Sichteinlagen.

Geschäftsbanken erzeugen bei der Kreditvergabe oder beim Ankauf von Vermögenswerten Buchgeld in Form von Sichteinlagen auf der Passivseite ihrer Bilanz. Nicht jede Kreditvergabe erhöht jedoch die Geldmenge; dies hängt von den anschließenden Zahlungsströmen ab. Durch Überweisungen zu anderen Banken, Bargeldabhebungen und eigene Transaktionen der Bank können sich ihre Verbindlichkeiten verändern. Sie treten dann beispielsweise als Termin- und Spareinlagen, Schuldverschreibungen, Interbankenkredite oder Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank auf. Zusätzlich müssen Banken die Mindestreserve- und Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken nach Basel III erfüllen.

Im Bankwesen spricht man nur bei liquiditätswirksamen Geldkrediten von Refinanzierung. Kreditleihen wie Avalkredite oder Bürgschaften zählen nicht dazu.

Quellen der Refinanzierung

Refinanzierungsquellen werden in passivische und aktivische Quellen eingeteilt. Passivische Quellen betreffen die Passivseite, aktivische Quellen die Aktivseite der Bankbilanz.

Zur passivischen Eigenfinanzierung gehören die Gewinnthesaurierung, also das Einbehalten von Gewinnen, und Kapitalerhöhungen. Aktienbanken beschaffen Eigenkapital vor allem durch die Ausgabe von Aktien oder Genussrechten; bei anderen Banken stellen die Gesellschafter zusätzliches Kapital bereit. Eigenkapital finanziert vornehmlich das Anlagevermögen und bildet die Grundlage für die Kernkapitalquote. Eine Kapitalerhöhung kann deshalb auch der Erfüllung der Eigenmittelanforderung nach Artikel 92 Abs. 1 der Kapitaladäquanzverordnung dienen.

Für die umfangreichere Fremdfinanzierung nutzen Banken den Geld- und Kapitalmarkt sowie bei Fremdwährungen den Devisenmarkt. Wichtige Instrumente sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen, Sparbriefe und andere Schuldverschreibungen sowie Fremdwährungskredite. Maßgebliche Größen sind Börsenkurse, Zinsniveau und Devisenkurse.

Die wichtigste aktivische Quelle ist die Zentralbank. Im Euroraum stellt die Europäische Zentralbank insbesondere das Hauptrefinanzierungsinstrument und die Spitzenrefinanzierungsfazilität bereit. Für das Hauptrefinanzierungsinstrument müssen Banken notenbankfähige Wertpapiere als Sicherheiten verpfänden; die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird dagegen als Blankokredit beschrieben. Banken erhalten Zentralbankgeld, das sie zur Kreditvergabe einsetzen können. Zentralbankgeld entsteht auch durch den Verkauf von Wertpapieren im Rahmen von Offenmarktgeschäften. In Krisen können Zentralbanken als Kreditgeber letzter Instanz und im äußersten Fall als einzige Refinanzierungsquelle auftreten.

Weitere aktivische Möglichkeiten sind der Verkauf einzelner Kredite, der Kredithandel und die Verbriefung. Bei einem True Sale werden Kredite mit gleichen Laufzeiten und vergleichbarer Risikostruktur gebündelt und verbrieft an Investoren verkauft. Das kann die Eigenkapitalquote einer Bank verbessern, jedoch entfallen die Zinseinnahmen aus den verkauften Krediten. Die Verbriefung von Subprime-Hypotheken spielte in der Subprime-Krise eine zentrale Rolle. Im Interbankenhandel kommen außerdem Geldmarktpapiere, Wertpapierleihe, Wertpapierpensionsgeschäfte und Repogeschäfte infrage.

Transformation und Steuerung

Banken verbinden Refinanzierung mit drei Transformationsaufgaben:

• Fristentransformation wandelt die Laufzeiten der aufgenommenen Mittel in die für Kredite benötigten Laufzeiten um. Bei positiver Fristentransformation werden Verbindlichkeiten früher fällig als Forderungen; Kredite sind also länger gebunden als die Refinanzierungsmittel.

• Losgrößentransformation bündelt viele kleine Geldanlagen zu wenigen größeren Krediten.

• Horizontale Risikotransformation bewirkt, dass das Risiko eines Einlegers wegen der Einlagensicherung meist erheblich kleiner ist als das Kreditrisiko, das die Bank bei ihrer Kreditvergabe übernimmt.

Im Regelfall wird ein Kredit unmittelbar vor oder spätestens bei seiner Vergabe betrags- und laufzeitmäßig kongruent, also deckungsgleich, refinanziert. Bei der Betragstransformation weicht die Bank davon ab. Beim Aktivvorgriff vergibt sie zunächst Kredite, ohne sofort Refinanzierungsmittel zu beschaffen. Dadurch sinkt ihre Liquidität. Erwartet sie fallende Zinsen, kann eine spätere Refinanzierung niedrigere Kosten und einen Transformationsgewinn bringen. Beim Passivvorgriff nimmt sie dagegen Mittel auf, bevor passende Kredite vergeben werden, weil sie steigende Zinsen erwartet. Bis zur Kreditvergabe legt sie diese Mittel meist kurzfristig bei anderen Banken am Geldmarkt an. Beide Vorgehensweisen können auch auf einer erwarteten Veränderung des eigenen Ratings beruhen und enthalten Zinsänderungs- sowie möglicherweise Anschlussrefinanzierungsrisiken.

Bei der Währungstransformation werden Refinanzierungsmittel in einer anderen Währung beschafft, als sie für Kredite verwendet werden. Das Währungsrisiko lässt sich durch Devisenderivate absichern. Zinsderivate können entsprechend eingesetzt werden, um Risiken aus unsicheren künftigen Geld- und Kapitalmarktzinsen abzusichern.

Liquiditäts- und Zinsrisiken

Das dispositive Liquiditätsrisiko besteht aus Refinanzierungsrisiko, Terminrisiko und Abrufrisiko. Termin- und Abrufrisiken gelten als Gegenparteirisiken, weil sie durch das Verhalten der Bankkunden entstehen.

Das Refinanzierungsrisiko ist die Gefahr, dass eine Bank gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann und bei einem Engpass kurzfristige Mittel entweder gar nicht oder nur zu höheren Zinsen erhält. Bei vollkommen fristenkongruenter Refinanzierung bestünde es theoretisch nicht. Banken gehen jedoch bewusst unterschiedliche Laufzeiten auf Aktiv- und Passivseite ein, um Zinsunterschiede zu nutzen. Risiken entstehen außerdem, wenn Anleger keine Aktien kaufen, Gesellschafter keine weiteren Mittel bereitstellen oder Gläubiger Kredite nicht neu vergeben, verlängern oder fortführen. Ein Bankansturm kann unerwartete Einlagenabzüge auslösen. Wichtige Einflussgrößen sind das Rating der Bank, das allgemeine Zinsniveau und der Leitzins.

Nach der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 verloren Banken auf dem Interbankenmarkt stark das Vertrauen zueinander und vergaben untereinander kaum noch Kredite. Überschüssige Mittel wurden bei der EZB angelegt, während die EZB zugleich Banken finanzieren musste, die keine Interbankenkredite mehr erhielten. Besonders betroffen waren stark von dieser Refinanzierungsform abhängige Spezialbanken, Autobanken und Regionalbanken.

Das Terminrisiko bezeichnet eine ungeplante Verlängerung der Kapitalbindung auf der Aktivseite, etwa weil Kreditzinsen oder Tilgungen verspätet gezahlt werden. Ursachen können eine schlechtere Bonität des Kreditnehmers und notwendige Stundungen sein. Im Auslandsgeschäft können ein höheres Länderrisiko und Moratorien Zahlungsverzug verursachen.

Das Abrufrisiko entsteht, wenn zugesagte, bisher ungenutzte Kredite vertragsgemäß, aber unerwartet abgerufen werden, oder wenn Kunden überraschend Einlagen abziehen. Es ist besonders bei Großkrediten und Großeinlagen bedeutsam.

Bei absolut fristenkongruenter Refinanzierung bestehen weder Zinsänderungs- noch Liquiditätsrisiko, wohl aber ein Margenrisiko. Bei unterschiedlichen Laufzeiten kann eine Anschlussrefinanzierung teurer werden als die ursprüngliche. Gewinn oder Verlust aus dieser bewussten Laufzeitenabweichung heißt Transformationsbeitrag. Er beeinflusst als Zinsspannenrisiko die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank.

Aufsichtliche Liquiditätskennzahlen

Bei einer normalen, nicht inversen Zinsstruktur kann die Finanzierung langfristiger Kredite durch kurzfristige Einlagen einen Zinsgewinn erzeugen, weil kurzfristige Einlagenzinsen unter dem langfristigen Kreditzins liegen. Dafür muss die Bank die kurzfristige Refinanzierung fortlaufend erneuern. Zur Begrenzung des Risikos müssen zwei Liquiditätskennzahlen nach § 2 Abs. 1 LiqV mindestens den Wert 1 erreichen.

Die kurzfristige Liquiditätsdeckungsquote LCR soll sicherstellen, dass eine Bank unter Stress mindestens 30 Tage ohne fremde Hilfe zahlungsfähig bleibt:

Bestand an hochliquiden Aktiva / Nettozahlungsabgang in 30 Tagen unter Stress ≥ 1

Zu den hochliquiden Aktiva zählen Bargeld, verfügbare Zentralbankguthaben und sichere Staatsanleihen. Andere Wertpapiere können mit Kursabschlägen einbezogen werden. Die Quote zeigt, ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, die nötigenfalls auch mit Verlust verkauft werden können. Sie wurde ab Januar 2015 zu 60 % eingeführt; die volle Wirksamkeit war für Januar 2019 vorgesehen.

Die strukturelle Liquiditätsquote NSFR vergleicht die verfügbare stabile Refinanzierung, ASF, mit der erforderlichen stabilen Refinanzierung der Aktiva, RSF:

verfügbare stabile Refinanzierung / erforderliche stabile Refinanzierung ≥ 1

Als verfügbar gelten Passiva, die einer Bank auch unter Stress mindestens ein Jahr zur Verfügung stehen. Bei den Aktiva wird berücksichtigt, wie leicht sie liquidiert werden können; hochliquide Staatsanleihen werden beispielsweise mit 5 % gewichtet. Einbezogen wird außerdem der mittelfristige Finanzierungsbedarf aus außerbilanziellen Positionen. Die NSFR schafft einen Anreiz, Aktiva mit langfristigen, wenig schwankenden Passiva zu finanzieren, und wurde ab 2018 verbindlich eingeführt.

Sonderformen, Organisation und Refinanzierungsmix

Bestimmte Institute arbeiten mit streng zweckgebundener Refinanzierung. Hypotheken- und Pfandbriefbanken finanzieren Realkredite und andere Hypothekendarlehen aufgrund des Pfandbriefgesetzes überwiegend durch Pfandbriefe oder Hypothekenanleihen. Die ausgegebenen Papiere und die zugehörigen Darlehen werden in einem Deckungsregister miteinander verknüpft. Entsprechendes gilt für Kommunal- und Staatskredite, die durch Kommunalobligationen oder öffentliche Pfandbriefe finanziert werden. Bausparkassen refinanzieren Bauspardarlehen ausschließlich aus Bausparguthaben im sogenannten Kollektivgeschäft; nur für Zwischenfinanzierungen dürfen sie Mittel am Geldmarkt aufnehmen. Bei Förderkrediten beantragt die Hausbank die Refinanzierung bei der Förderbank und leitet deren Mittel an den Endkreditnehmer weiter. Streng zweckbestimmte Refinanzierungen erfolgen ausschließlich passivisch.

Nach § 25a Abs. 1 KWG müssen Kreditinstitute eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation besitzen, welche die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und betriebswirtschaftlicher Anforderungen gewährleistet. Deshalb verfügen die meisten Banken über eigene Refinanzierungsabteilungen als Teil des Liquiditätsmanagements. Dort laufen Ein- und Auszahlungen zusammen. Die Abteilungen gleichen Zahlungsströme durch passivische oder aktivische Maßnahmen aus und optimieren unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und des Liquiditätsziels das Betriebsergebnis.

Banken kombinieren ihre Quellen in einem Refinanzierungsmix, der sich je nach Zinsen, Laufzeiten und gewünschter Begrenzung von Gläubigerrisiken verändert. Im Jahr 2010 refinanzierten deutsche Kreditinstitute ihre Kredite zu 34 % durch Sicht- und Termineinlagen von Nichtbanken, zu 28 % durch Interbankverbindlichkeiten, zu 27 % durch Bankschuldverschreibungen und zu 9 % durch Spareinlagen.

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