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Überschuldung
Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners dessen bestehende Verbindlichkeiten abdecken.
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Begriff und Grundprinzip
Überschuldung liegt vor, wenn das vorhandene Vermögen und die erwarteten Einnahmen eines Schuldners nicht ausreichen, um seine bestehenden Verbindlichkeiten zu decken. Vereinfacht gesagt: Die Schulden übersteigen das Vermögen, und der Schuldner kann diesen Zustand nach menschlichem Ermessen nicht mehr aus seinen Einnahmen oder seinem Vermögen beseitigen. 2025 galten in Deutschland 5,67 Millionen Personen als überschuldet; damit nahm die Zahl erstmals seit 2018 wieder merklich zu.
Schuldner können Privathaushalte, Unternehmen oder Staaten einschließlich ihrer Untergliederungen wie Länder und Gemeinden sein. Überschuldung kann durch sinkende Vermögenswerte oder wachsende Schulden entstehen. Besonders der Zinseszinseffekt kann Schulden exponentiell wachsen lassen.
Die rechtliche Bedeutung hängt von der Art des Schuldners ab. Bei juristischen Personen und bestimmten Personengesellschaften ist Überschuldung gemäß § 19 Abs. 2 InsO ein Insolvenzgrund. Bei Privatpersonen und gewöhnlichen Personengesellschaften reicht Überschuldung allein dafür nicht aus; hier ist die Zahlungsunfähigkeit entscheidend.
Ursachen bei Privatpersonen
Wichtige Ursachen sind Arbeitslosigkeit und andere Einkommensverluste, Scheidung oder Tod des Partners, Krankheit, Sucht oder Unfall, eine gescheiterte Selbständigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung und eine gescheiterte Immobilienfinanzierung. Hinzu kommen Wertverluste bei Vermögensgegenständen und unkontrolliert wachsende Konsumschulden, etwa durch Ratenkäufe, Kontoüberziehungen oder Dauerschuldverhältnisse wie Handyverträge.
Erhebungen liefern unterschiedliche Gewichtungen. Für 2013 nannte das Statistische Bundesamt unter anderem Arbeitslosigkeit mit 25,2 %, unwirtschaftliche Haushaltsführung mit 20,4 % und Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 8,3 %. Der Schulden-Kompass von 2007 kam auf 29,3 %, 8,6 % beziehungsweise 9,8 %. Die Ergebnisse sind nur eingeschränkt vergleichbar: Angaben der Betroffenen können subjektiv sein, und die Klientel von Schuldnerberatungen ist nicht zwingend für alle Überschuldeten repräsentativ. Subjektive Faktoren wie Konsumverhalten oder mangelnde wirtschaftliche Bildung werden möglicherweise unterschätzt. Bei etwa 10 % der Beratungsfälle wurden Schuldenprobleme auf unzureichende Fähigkeiten im Umgang mit Geld zurückgeführt.
Für 2007 wurden bei Personen ohne Selbständige und ohne Immobilienschulden durchschnittlich 22.555 Euro Schulden ermittelt. Davon entfielen 11.017 Euro oder 48,8 % auf Raten- und Dispositionskredite, 2.663 Euro oder 11,8 % auf Inkassounternehmen und 1.620 Euro oder 7,2 % auf öffentliche Gläubiger. Telefonschulden machten durchschnittlich 664 Euro oder 2,9 % aus. Die Zahlen belegen daher nicht die verbreitete Behauptung, Handyrechnungen seien ein wesentlicher Grund für die Überschuldung Jugendlicher.
Als Risikogrenzen werden unterschiedliche Werte genannt: Eine englische Task Force sieht bei Konsumentenkrediten von 25 % des Bruttoeinkommens eine massive Gefährdung. Deutsche Haushaltswissenschaften nennen 20 % des Haushaltsbruttoeinkommens als Obergrenze aller Schuldverpflichtungen; der Kreditratgeber der Sparkassen empfiehlt bei kleinen und mittleren Einkommen bereits oberhalb von 10 % Vorsicht. Nach Ulf Groth liegt Überschuldung vor, wenn das Einkommen nach Abzug der festen Lebenshaltungskosten nicht mehr für die Raten reicht.
Unternehmen und Nachlässe
Bei etwa zwei Dritteln der Insolvenzen deutscher mittelständischer Unternehmen liegt Überschuldung vor. In über 90 % dieser Fälle sind operative Verluste die Ursache: Die laufenden Aufwendungen übersteigen längere Zeit die Erträge. Dadurch wird Eigenkapital aufgezehrt, während Liquiditätsengpässe häufig durch neue Schulden überbrückt werden. Weitere Ursachen sind Wertberichtigungen auf Beteiligungen, hohe Rückstellungen, sonstige Risikovorsorge, Altlasten und größere Zahlungsausfälle.
Nach deutschem Recht liegt insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens nicht überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 Abs. 2 InsO). Dafür wird eine Überschuldungsbilanz erstellt: Realisierbare Vermögensgegenstände werden zu Liquidationswerten den tatsächlichen Schulden gegenübergestellt. Sie folgt nicht den normalen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs oder der IFRS. Ergibt sich ein Schuldenüberschuss und fällt auch die Fortführungsprognose auf Grundlage der Kosten- und Umsatzplanung negativ aus, besteht Überschuldung im Sinne der InsO.
Bei einer GmbH muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG); für Aktiengesellschaften gilt eine vergleichbare Regelung nach § 92 Abs. 1 AktG. Pflichtverletzungen können Haftung oder Strafbarkeit auslösen. Auch vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführter Bankrott kann nach § 283 StGB verfolgt werden, wenn Gläubiger geschädigt werden.
In der Schweiz muss bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung eine von der Revisionsstelle geprüfte Zwischenbilanz erstellt werden. In Österreich ist Überschuldung nach § 67 Insolvenzordnung nur für bestimmte Personengesellschaften, juristische Personen und Verlassenschaften ein Insolvenzgrund. Nach der Rechtsprechung des OGH müssen sowohl eine ungünstige Fortbestehensprognose als auch eine unzureichende Deckung der Gläubiger durch das zu Liquidationswerten bewertete Vermögen vorliegen.
Bei einem überschuldeten Nachlass können Erben grundsätzlich auch für geerbte Schulden mit dem eigenen Vermögen haften. Die Nachlassinsolvenz begrenzt diese Haftung auf den Nachlass. Sie kann neben Zahlungsunfähigkeit auch durch Überschuldung ausgelöst werden (§ 320 InsO). Alternativ kann es für den Erben finanziell sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen.
Überschuldung von Staaten
Staatliche Überschuldung entsteht vor allem durch strukturelle und dauerhafte Haushaltsdefizite, also langfristig höhere Staatsausgaben als Staatseinnahmen. Ursachen können Aufrüstung, Kriege, Reparationen, nicht nachhaltig finanzierbare Infrastruktur, Sozialleistungen, Personalkosten, Korruption und ineffiziente Staatsausgaben oder Steuererhebung sein. In Rezessionen sinken einkommensbezogene Steuern, während Sozialausgaben steigen. Wirtschafts- und Finanzkrisen können zusätzliche Ausgaben zur Stabilisierung der Wirtschaft und Rettung von Unternehmen erfordern. Werden Defizite ständig durch Kredite finanziert, können Zins- und Tilgungslasten selbst zu einer Ursache neuer Defizite werden.
Ein zusätzliches Risiko entsteht, wenn Schulden in Fremdwährung aufgenommen werden müssen, der sogenannte Original Sin. Eine Abwertung der eigenen Währung oder eine Aufwertung der fremden Währung erhöht dann die Schuldenlast in inländischen Währungseinheiten. Staaten mit einer international anerkannten Reservewährung können Schulden dagegen monetisieren.
Die Maastrichter Konvergenzkriterien bieten Anhaltspunkte: Das jährliche öffentliche Haushaltsdefizit soll höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der öffentliche Schuldenstand höchstens 60 % des BIP betragen. Eine geringfügige, kurzfristige Überschreitung bedeutet noch keine Überschuldung. Für Griechenland nennt der Artikel Defizite von 15,4 % des BIP im Jahr 2009 und 10,4 % im Jahr 2010 sowie Schuldenstände von 127,8 % beziehungsweise 142,8 %; zusammen mit geringen Wachstumsaussichten wird dies als Überschuldung eingeordnet. Als weitere Grenze wird eine Auslandsverschuldung von höchstens 150 % der jährlichen Exporterlöse genannt.
Im Oktober 2024 waren laut Weltbank die 26 ärmsten Länder der Welt, in denen etwa 40 % der ärmsten Menschen lebten, so hoch verschuldet wie seit 2006 nicht mehr. Ihre Möglichkeiten, kostengünstige Finanzierungen zu erhalten, seien weitgehend versiegt.
Auch Gemeinden können überschuldet sein. In Nordrhein-Westfalen gilt dies nach § 75 Abs. 7 GemO NRW, wenn das Eigenkapital beziehungsweise die als kommunales Eigenkapital wirkende Allgemeine Rücklage aufgebraucht ist. Für Bund, Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden ist Überschuldung jedoch kein Insolvenzgrund, weil sie nach § 12 Nr. 1 und 2 InsO insolvenzunfähig sind.
Wege aus der Schuldenkrise
Privatpersonen können Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen oder Kommunen nutzen. Diese versuchen zunächst einen außergerichtlichen Vergleich, was in etwa 10 % der Fälle gelingt, oder einen gerichtlichen Vergleich. Scheitert die Einigung, kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren folgen. Der Artikel nennt im historischen Zusammenhang mit der Einführung 1999 eine Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren; im Abschnitt zu aktuellen Hilfen wird eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren angegeben. Danach ist ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich. Alternativ kann ein Rechtsanwalt helfen, was das Verfahren gegenüber Wartezeiten von ein bis zwei Jahren bei Beratungsstellen beschleunigen kann, aber Kosten verursacht.
Vor angeblichen schnellen Hilfen oder Krediten unseriöser Anbieter wird gewarnt. Die österreichische Arbeiterkammer berichtete 2024 über Anbieter, die neue Kreditmöglichkeiten nur vortäuschten und teilweise das gesetzliche Rücktrittsrecht von zwei Wochen nicht akzeptierten. Finanzielle Allgemeinbildung – Wissen und Fähigkeiten im Umgang mit Finanzdienstleistungen und Konsumwünschen – soll Überschuldung vorbeugen und wird deshalb als wichtige Aufgabe schulischer und außerschulischer Bildung beschrieben.
Unternehmen können durch eine Fortführungsinsolvenz und Sanierungsmaßnahmen gerettet werden. Genannt werden der Verkauf unrentabler Betriebsteile, die Konzentration auf dauerhaft gewinnbringende Geschäftsmodelle und das Kerngeschäft, eine weniger riskante Investitionspolitik, Schuldenerlasse und zusätzliches Eigenkapital durch finanzstarke Gesellschafter.
Für Staaten ist Schuldentragfähigkeit das zentrale Ziel. Nach der Definition von IWF und Weltbank liegt sie vor, wenn ein Land seinen gegenwärtigen und zukünftigen Schuldendienst vollständig leisten kann, ohne Zahlungen auszusetzen oder Schulden umzustrukturieren und ohne sein Wachstum zu gefährden. Genannt werden eine Schuldenquote unter 200–250 % bei Barwertberechnung, eine Schuldendienstquote unter 20–25 % sowie ein Verhältnis des Barwerts der Schulden zu den Staatseinnahmen von 280 % bei zugleich hohen Steuerbemühungen von mehr als 20 % des BIP.
Überschuldete Immobilien
Eine Immobilie gilt als überschuldet, wenn ihre nominelle Belastung durch Grundpfandrechte den Beleihungswert übersteigt. Der Beleihungswert ist der für die Kreditabsicherung angesetzte Wert der Immobilie. Diese Lage entsteht nicht bei der ersten Finanzierung, sondern wenn Immobilienpreise sinken und die Beleihungswerte nach unten angepasst werden. Ein typisches Beispiel war die Immobilienblase in den USA während der Finanzkrise ab 2007.