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Totensonntag

Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland und der Schweiz ein Gedenktag für die Verstorbenen.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Termin
  2. 2. Einführung als Gedenktag
  3. 3. Gottesdienstliche Ausgestaltung heute
  4. 4. Bräuche und öffentliche Rücksichtnahme
  5. 5. Rechtlicher und ökumenischer Rahmen

Bedeutung und Termin

Der Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag, ist in den evangelischen Kirchen Deutschlands und der Schweiz ein Gedenktag für Verstorbene. Er ist zugleich der letzte Sonntag des Kirchenjahres und liegt vor dem ersten Adventssonntag. Wegen der festen Lage des vierten Adventssonntags vor dem 25. Dezember fällt er stets auf einen Termin zwischen dem 20. und 26. November.

Die letzten Sonntage des Kirchenjahres sind seit dem Mittelalter mit den „letzten Dingen“ verbunden: Am drittletzten Sonntag steht der Tod im Mittelpunkt, am vorletzten das (Jüngste) Gericht und am letzten das ewige Leben. Der letzte Sonntag betont besonders die Erwartung des Jüngsten Tages. Sein Sonntagsevangelium ist das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen (Matthäus 25 EU). Darauf beziehen sich der Choral von Philipp Nicolai „Wachet auf, ruft uns die Stimme“ (EG 147) und die gleichnamige Bachkantate BWV 140.

Einführung als Gedenktag

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 den letzten Sonntag vor dem 1. Advent für die evangelische Kirche in den preußischen Regionen zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“.

Als mögliche Gründe gelten das Gedenken an die zahlreichen Gefallenen der Befreiungskriege von 1813 bis 1815, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise und das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr. Die in der Romantik verbreitete Empfindsamkeit förderte das stärkere Gedenken an Verstorbene. Andere evangelische Landeskirchen übernahmen die Regelung.

Gottesdienstliche Ausgestaltung heute

Lutherische und unierte Agenden der 1950er Jahre wollten den endzeitlichen Charakter des Tages wieder stärker hervorheben. Daher verwendeten sie nicht die Bezeichnung Totensonntag, sondern nannten ihn Letzten Sonntag des Kirchenjahres, Ewigkeitssonntag oder Sonntag vom Jüngsten Tage. Als Möglichkeit gab es zusätzlich ein eigenes Proprium, also eine Zusammenstellung der für einen Gottesdienst bestimmten Texte, unter dem Namen Gedenktag der Entschlafenen.

Die Reformierte Liturgie (1999) führt „Letzter Sonntag des Kirchenjahres – Ewigkeitssonntag / Totensonntag“. Die pfälzische Agende (2006) verwendet beide Bezeichnungen. Beide nennen die Perikopen, also die vorgesehenen Bibelabschnitte, des Ewigkeitssonntags aus dem Evangelischen Gottesdienstbuch. Dieses Gottesdienstbuch von 2000 enthielt außerdem einen Gedenktag der Entschlafenen mit abweichenden biblischen Lesungen. Dabei soll ein eigener Früh-, Predigt- oder Vespergottesdienst für die Entschlafenen die Texte des Ewigkeitssonntags nicht verdrängen; auch diese sind ausdrücklich für das Totengedenken geeignet.

Nach der Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder (2018) stehen zwei gleichberechtigte Proprien nebeneinander: Als Ewigkeitssonntag richtet sich der Blick auf die Wiederkunft Christi und das Leben im Reich Gottes; als Totensonntag stehen das Gedenken an die Verstorbenen und der Trost für Trauernde im Vordergrund. Der Tod gilt für Christen als Ende des irdischen Lebens, wird aber in der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten verstanden, zum Beispiel nach Johannes 11,25 LUT.

Bräuche und öffentliche Rücksichtnahme

Wie das Totengedenken gestaltet wird, entscheiden viele deutsche und Schweizer Landeskirchen beziehungsweise Kirchengemeinden selbst. Häufig werden im Gottesdienst die Namen der im vergangenen Kirchenjahr Verstorbenen verlesen; das neue Kirchenjahr beginnt am folgenden ersten Advent. Viele Gemeinden laden Angehörige zu Gottesdiensten auf Friedhöfen ein. Falls Abendmahl gefeiert wird, gehört es in den morgendlichen Hauptgottesdienst. Verbreitet ist außerdem das Schmücken der Gräber mit Gestecken oder Blumen.

Kirchliche Kreise werben dafür, Weihnachtsbeleuchtung und Weihnachtsmärkte erst in der Woche vor dem ersten Advent beginnen zu lassen, weil der Totensonntag ein stiller Tag ist und die Adventszeit erst danach anfängt. Beginnen Weihnachtsmärkte regional dennoch vorher, bleiben sie am Totensonntag geschlossen.

Rechtlicher und ökumenischer Rahmen

In allen deutschen Bundesländern ist der Totensonntag besonders geschützt. Die Feiertagsgesetze bezeichnen ihn als Trauer- und Gedenktag oder als stillen Tag. Deshalb gelten besondere Einschränkungen, etwa Verbote von Musikaufführungen in Gaststätten, teilweise nur zu bestimmten Stunden. Das Hamburger Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage ermöglicht dem Hamburger Senat, durch Rechtsverordnung weitere Gedenk- oder Trauertage festzulegen; dies geschah durch die Hamburgische Feiertagsschutzverordnung vom 15. Februar 1957. In der Schweiz ist der Ewigkeitssonntag kein staatlicher Feiertag.

In der römisch-katholischen Kirche wird dieser Sonntag seit 1970 als Christkönigssonntag begangen, im altkatholischen Kalender als „Sonntag vom wiederkommenden Herrn“. Das Fest betont die Königsherrschaft Christi in Ewigkeit und hat damit Parallelen zum Ewigkeitssonntag. Auch englischsprachige lutherische Kirchen, die dem Revised Common Lectionary folgen, feiern den Christkönigssonntag. Das Totengedenken erfolgt in der katholischen Tradition an Allerseelen.

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