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Todesstrafe in den Vereinigten Staaten
Die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten ist eines der national wie international umstrittensten Elemente des Rechtssystems in den Vereinigten Staaten von …
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Grundlagen und heutige Rechtslage
Die Todesstrafe ist ein besonders umstrittener Bestandteil des US-amerikanischen Rechtssystems. Meist entscheiden die einzelnen Bundesstaaten über ihre Verhängung und Vollstreckung. Daneben sehen das Bundesstrafrecht und das Militärstrafrecht die Todesstrafe vor. Deshalb kann ein Bundesgericht sie auch für eine Tat verhängen, die in einem Bundesstaat ohne eigene Todesstrafe begangen wurde, sofern Bundesrecht anwendbar ist.
In 23 der 50 Bundesstaaten sowie im District of Columbia und in Puerto Rico ist die Todesstrafe formell abgeschafft; zuletzt geschah dies im März 2021 in Virginia. Weitere Staaten haben Hinrichtungen durch ein Moratorium, also einen förmlichen Vollstreckungsaufschub, ausgesetzt oder seit langer Zeit nicht mehr vollstreckt. Zu den Staaten mit Moratorien gehören Oregon seit dem 22. November 2011, Pennsylvania seit dem 13. Februar 2015 und Kalifornien erneut seit März 2019. Vermont lässt die Todesstrafe theoretisch noch für Hochverrat zu. In New Hampshire und New Mexico können bestimmte ältere Todesurteile trotz späterer Abschaffung bestehen bleiben.
Bis zum 2. Juni 2026 wurden seit 1976 insgesamt 1.669 Menschen hingerichtet; am 1. Oktober 2025 waren 2.024 Gefangene zum Tode verurteilt. Mehrfachverurteilungen in verschiedenen Staaten sind dabei nur einmal in der Gesamtzahl enthalten. Texas führte seit 1976 mit 600 Hinrichtungen, gefolgt von Florida mit 133, Oklahoma mit 131 und Virginia mit 113. Die Anwendung ist regional stark konzentriert: Bis Februar 2019 entfielen 81 Prozent der Hinrichtungen auf die ehemaligen Konföderiertenstaaten; zusammen mit Oklahoma waren es 88,5 Prozent.
Todesurteile und Hinrichtungen gingen langfristig zunächst deutlich zurück. 1998 wurden 295 Todesurteile verhängt und 68 Menschen hingerichtet, 2016 waren es 31 Urteile und 20 Hinrichtungen. Danach schwankten die Zahlen; für 2025 nennt der Artikel 23 Todesurteile und 47 Hinrichtungen. Die Zahl der vollstreckenden Staaten nahm ebenfalls ab: 2013 waren es neun, 2014 sieben und 2015 sechs.
Historische und verfassungsrechtliche Entwicklung
Die erste bekannte Hinrichtung in den britischen Kolonien Nordamerikas war 1608 die des wegen Spionage verurteilten George Kendall. Von Beginn der Kolonialzeit bis 1996 wurden etwa 20.000 Menschen hingerichtet, darunter 400 Frauen. Ab 1834 fanden Hinrichtungen zunehmend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; die letzte öffentliche Hinrichtung erfolgte am 14. August 1936 in Owensboro, Kentucky. 1888 wurde der elektrische Stuhl eingeführt, ab 1924 verwendeten einige Staaten auch die Gaskammer. 1935 erreichten die Hinrichtungen mit 199 Fällen ihren Jahreshöchststand.
Zwischen 1967 und 1976 bestand faktisch ein landesweites Vollstreckungsmoratorium. Im Fall Furman v. Georgia entschied der Oberste Gerichtshof 1972, dass die damalige willkürliche Anwendung der Todesstrafe gegen den 8. Zusatzartikel verstieß, der grausame und ungewöhnliche Strafen verbietet. Am 29. Juni 1972 wurden 40 Todesstrafengesetze aufgehoben und die Todesurteile von 629 Gefangenen in lebenslange Haft umgewandelt.
Die Staaten führten daraufhin Regeln zur Berücksichtigung erschwerender und strafmildernder Umstände ein. Prozesse wurden in eine Schuldphase und eine getrennte Strafzumessungsphase geteilt; außerdem entstanden automatische Rechtsmittel. Im Fall Gregg v. Georgia erklärte der Oberste Gerichtshof am 2. Juli 1976 die Todesstrafe nach dem überarbeiteten Recht Georgias wieder für zulässig. Am 17. Januar 1977 wurde Gary Gilmore in Utah erschossen; dies war die erste Hinrichtung nach dem Moratorium. 1982 wurde Charlie Brooks in Texas als erster Verurteilter durch eine Giftspritze getötet.
Der Fall Baze v. Rees bestätigte 2008 grundsätzlich die Verfassungsmäßigkeit der tödlichen Injektion. Andere Entscheidungen begrenzten den Kreis zulässiger Fälle: Seit Roper v. Simmons vom 1. März 2005 darf niemand hingerichtet werden, der zur Tatzeit jünger als 18 Jahre war. Seit 1976 waren zuvor 22 zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet worden. Bereits 2002 erklärte der Oberste Gerichtshof die Hinrichtung geistig behinderter Menschen für unzulässig; die Staaten bestimmen jedoch, wann eine solche Behinderung vorliegt. Seit 1976 wurden Todesurteile nur wegen Tötungsdelikten vollstreckt. Coker v. Georgia verbot 1977 die Todesstrafe für die Vergewaltigung einer erwachsenen Frau, Kennedy v. Louisiana 2008 auch für die Vergewaltigung eines Kindes. Gesetze bedrohen dennoch einige andere Delikte wie Drogenschmuggel oder Flugzeugentführung mit dem Tod.
Verfahren, Fehlurteile und Ungleichheiten
Fehlurteile und Verfahrensmängel gehören zu den wichtigsten Kritikpunkten. Bis 2007 wurden 15 zum Tode Verurteilte aufgrund neuer DNA-Beweise freigesprochen. Amnesty International nahm für 1900 bis 1985 insgesamt 350 unschuldig zum Tode Verurteilte an; bei 97 sei die Unschuld erst nach dem Tod festgestellt worden. Seit 1973 wurden in 29 Bundesstaaten 202 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel aus dem Todestrakt entlassen. Eine Studie der Universität Michigan von 2014 schätzte vorsichtig, dass mehr als vier Prozent der zum Tode Verurteilten unschuldig seien.
Als Ursachen werden mangelhafte Verteidigung, Fehlverhalten von Justiz und Behörden sowie unglaubwürdige Zeugen oder Beweismittel genannt. Nach einer Langzeitstudie zu Berufungsverfahren von 1973 bis 1995 wurden 68 Prozent der Todesurteile von höheren Instanzen zugunsten der Angeklagten korrigiert. Eine Untersuchung von knapp 270 zwischen 1985 und 2000 ergangenen Urteilen ergab bei mikroskopischen Haaranalysen, die später durch DNA-Analysen überprüft wurden, eine Fehlerquote von 95 Prozent. In diesen Fällen waren 14 Menschen bereits hingerichtet worden oder im Gefängnis gestorben.
Auch die Auswahl der Geschworenen ist umstritten. Staatsanwaltschaften haben schwarze Jurykandidaten in Verfahren gegen schwarze Angeklagte rechtswidrig ausgeschlossen; der Oberste Gerichtshof hob deshalb mehrfach Todesurteile auf. Zulässig bleibt dagegen der als „death qualifying“ bezeichnete Ausschluss von Personen, die die Todesstrafe grundsätzlich ablehnen. Untersuchungen zufolge sprechen so ausgewählte Jurys Angeklagte häufiger schuldig.
Die Anwendung hängt stark von einzelnen Staatsanwaltschaften ab: Nur fünf von rund 2.400 Staatsanwaltschaften hatten zusammen 440 Todesurteile erwirkt, etwa 15 Prozent der Ende 2015 im Todestrakt einsitzenden Fälle. Außerdem bestehen Unterschiede nach Geschlecht und Bildung. Bis 1996 waren etwa 13 Prozent der wegen Mordes Festgenommenen Frauen, aber nur 113 von 5.569 Todesurteilen richteten sich gegen Frauen; in diesem Zeitraum wurden 301 Männer und eine Frau hingerichtet. Eine Studie von 2008 bezeichnete den Bildungsstand nach dem Geschlecht als wichtigsten Einflussfaktor für Verurteilung und Hinrichtung.
Vollstreckungsmethoden und praktische Probleme
Seit 1976 bis zum 1. August 2025 wurden folgende Methoden angewandt: tödliche Injektion 1.463-mal, Elektrokution 163-mal, Gaskammer 19-mal, Erschießen sechsmal und Hängen dreimal. Die tödliche Injektion ist die wichtigste Methode. Nebraska schrieb früher als einziger Staat zwingend den elektrischen Stuhl vor; sein Oberster Gerichtshof erklärte dies 2008 für verfassungswidrig.
Lieferengpässe bei den für Giftspritzen benötigten Medikamenten führten zur Rückkehr älterer Methoden. Tennessee ließ 2014 den elektrischen Stuhl zu, wenn die Medikamente fehlen. Utah erlaubte wieder Erschießungen; 2021 war das Erschießungskommando außerdem in Mississippi und Oklahoma möglich. South Carolina stellte Gefangenen ab Mai 2021 Injektion, elektrischen Stuhl oder Erschießung zur Wahl und nahm 2024 Hinrichtungen wieder auf. Brad Keith Sigmon wurde dort am 7. März 2025 erschossen. Im April 2026 wurde auch für Hinrichtungen nach Bundesrecht das Erschießungskommando wieder als Alternative zugelassen.
Mehrere Vollstreckungen verliefen problematisch. In Oklahoma starb Clayton Lockett 2014 nach einem abgebrochenen, 43 Minuten dauernden Verfahren an einem Herzinfarkt. In Arizona erlitt Joseph Rudolph Wood III im selben Jahr nach einem fehlerhaft dosierten Giftgemisch einen mehr als einstündigen Todeskampf. Alabama führte am 26. Januar 2024 bei Kenneth Eugene Smith erstmals dort eine Hinrichtung durch Vergasung mit Stickstoff aus; Louisiana verwendete diese Methode erstmals 2025. UN-Rechtsexperten warnten, sie könne eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder sogar Folter darstellen.
Bund, Militär und wichtige Unterschiede zwischen Staaten
Bundesgerichte sind nur für einen kleinen Teil der Strafsachen zuständig, weshalb Hinrichtungen nach Bundesrecht selten sind. Von 1976 bis Ende 2022 wurden außerhalb des Militärstrafrechts 16 Menschen hingerichtet, zuletzt Dustin Higgs am 16. Januar 2021. Nach 16 Jahren Pause ordnete Justizminister William Barr 2019 die Wiederaufnahme an. In den letzten sechs Monaten von Donald Trumps erster Präsidentschaft wurden 13 Todesurteile vollstreckt. Justizminister Merrick Garland setzte Bundeshinrichtungen am 1. Juli 2021 für eine Überprüfung aus. Im Dezember 2024 wandelte Präsident Joe Biden 37 von 40 Todesurteilen in lebenslange Haft ohne Bewährung um; ausgenommen blieben drei wegen Terrorismus oder hassmotivierten Massenmordes Verurteilte. In Trumps zweiter Amtszeit wurde die Todesstrafe auf Bundesebene wieder aufgenommen.
Im Militärstrafrecht wurde sie 1984 wieder eingeführt. Der Uniform Code of Military Justice lässt sie bei 15 Straftaten zu. Eine Jury von gewöhnlich mindestens zwölf Geschworenen muss einstimmig entscheiden; anschließend müssen der zuständige Vorgesetzte und ausdrücklich der Präsident zustimmen. Die letzte militärische Hinrichtung fand 1961 statt. Am 24. Januar 2026 warteten vier Gefangene in Fort Leavenworth auf ihre Hinrichtung.
Die Staaten unterscheiden sich stark. Texas vollstreckte mit Abstand die meisten Todesurteile. Kalifornien hatte trotz nur 13 Hinrichtungen seit 1976 über lange Zeit den größten Todestrakt und seit 2006 keine Hinrichtung; seit März 2019 gilt ein Moratorium. Illinois wandelte 2003 nach mehreren nachgewiesenen Fehlurteilen sämtliche 167 Todesurteile um und schaffte die Strafe 2011 ab. Washington erklärte sie 2018 wegen willkürlicher und rassistisch verzerrter Anwendung für verfassungswidrig. Virginia schaffte sie 2021 ab und wandelte die letzten zwei Urteile in lebenslange Haft um. Nebraska schaffte sie 2015 zunächst ab, führte sie aber durch eine Volksabstimmung 2016 wieder ein. Kansas erlaubt sie nur für besonders schweren Mord, hat seit der Wiedereinführung 1994 jedoch keine Hinrichtung vollstreckt.
Öffentliche Meinung und Kosten
Die Haltung der Bevölkerung hängt stark von der Fragestellung ab. Zwischen 1985 und 2007 lag die grundsätzliche Zustimmung laut Gallup zwischen 64 und 80 Prozent; im Oktober 2007 betrug sie 69 Prozent. Wenn lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung ausdrücklich als Alternative genannt wurde, sank die Zustimmung zur Todesstrafe auf 47 bis 54 Prozent. Im November 2019 bevorzugte erstmals eine Mehrheit diese Form lebenslanger Haft gegenüber der Todesstrafe für Mord, obwohl weiterhin eine Mehrheit die Todesstrafe grundsätzlich als Bestandteil des Strafrechts befürwortete.
Todesstrafenverfahren gelten wegen der aufwendigen Prozesse und Rechtsmittel als besonders teuer. Eine Studie von 2011 errechnete für Kalifornien seit der dortigen Wiedereinführung 1978 Mehrkosten von mehr als vier Milliarden US-Dollar. Bezogen auf die 13 im Untersuchungszeitraum vollstreckten Hinrichtungen entsprach dies 307.692.308 Dollar je Hinrichtung.
Die Debatte verbindet damit mehrere Fragen: den staatlichen Strafanspruch bei schwersten Verbrechen, den Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung, die Gefahr irreversibler Fehlurteile, ungleiche Anwendung, hohe Kosten und die Wahl der Vollstreckungsmethode. Auch internationale Beziehungen spielen eine Rolle: Seit Februar 2010 dürfen Gefangene nach einem Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union aus einem EU-Staat nur ausgeliefert werden, wenn ihnen in den USA nicht die Todesstrafe droht.