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Todesopfer rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland
Todesopfer rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit deren Gründung. Bis 1990 wurden sie staatlich nicht gesondert erfasst.
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Gegenstand und Bedeutung
Als Todesopfer rechtsextremer Gewalt gelten Menschen, die aufgrund rechter, rassistischer, antisemitischer, sozialdarwinistischer oder gegen politische Gegner gerichteter Motive getötet wurden. Betroffen sind unter anderem Menschen, die als ausländisch wahrgenommen werden, Juden, Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, Wohnungs- und Obdachlose, politische Gegner und Polizisten. Die Aufarbeitung ist gesellschaftlich wichtig, weil solche Taten lange als unpolitische Einzelfälle behandelt wurden und die Anerkennung als rechtsextrem motivierte Tötung für Angehörige, Erinnerungskultur, Forschung und Prävention bedeutsam ist.
Bis 1990 wurden rechtsextreme Tötungsdelikte staatlich nicht gesondert erfasst. Seit 1990 registriert das Bundeskriminalamt (BKA) entsprechende Motive als „Hasskriminalität“ gegen bestimmte Opfergruppen. Nach rassistischen Mordanschlägen auf Asylbewerber und Türkeistämmige begannen auch Medien, Opferberatungsstellen und andere zivilgesellschaftliche Initiativen mit eigenen Chroniken.
Die Gesamtzahl ist stark umstritten. Bis Dezember 2020 erkannte die Bundesregierung 113 seit 1990 getötete Menschen als Opfer rechtsextrem motivierter Tötungsdelikte an. Unabhängige Recherchen kamen je nach Zeitraum und Kriterien auf mindestens 187 Opfer bis Ende September 2020, 219 bis Ende 2021 beziehungsweise seit Dezember 2022, 251 bis Oktober 2020, 315 seit 1970 oder 311 bis 2022. Hinzu kommen bis zu 102 Verdachtsfälle und eine nicht genau bestimmbare Dunkelziffer.
Staatliche Erfassung und ihre Schwächen
Seit 2001 dient das „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK-System) der staatlichen Erfassung. Zuvor galten vor allem gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Straftaten als rechtsextrem; rassistische Angriffe wurden nicht zuverlässig gesondert gezählt. Auch nach der Reform bestehen erhebliche methodische Probleme.
Ein Fall wird staatlich nur dann als rechtsextrem eingeordnet, wenn das entsprechende Motiv als „tatauslösend“ gilt. Ein Motiv, das eine Tat lediglich begleitet oder eskalieren lässt, kann deshalb unberücksichtigt bleiben. Zunächst entscheidet die örtliche Polizei über die politische Einordnung und die Meldung an das Landeskriminalamt. Die Landeskriminalämter wenden das System unterschiedlich an. Als Eingangsstatistik beruht es außerdem vor allem auf den am Beginn der Ermittlungen bekannten Umständen; spätere Erkenntnisse und rechtskräftige Urteile fließen nicht systematisch ein. Eine bundesweite Verlaufsstatistik vom Tatverdacht bis zum endgültigen Urteil fehlt.
Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags bescheinigte dem System 2013 „große Schwächen“. Er verlangte einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz sowie zumindest für politisch motivierte Gewaltdelikte eine Verlaufsstatistik. Reformen erweiterten zwar den Themenkatalog. Seit 2017 soll auch die Sicht der Betroffenen berücksichtigt werden. Dennoch wurden selbst durch Urteile belegte Fälle teilweise erst verspätet anerkannt.
Opferberatungsstellen fordern, die Opferperspektive von Beginn an einzubeziehen, „Fremdenfeindlichkeit“ durch „Rassismus“ zu ersetzen, Polizeibeschäftigte zu schulen, bundesweit einheitliche Regeln durchzusetzen, alle zivilgesellschaftlich recherchierten Fälle seit 1990 erneut zu prüfen und den PMK-Themenkatalog offenzulegen. Die Amadeu Antonio Stiftung kritisiert besonders, dass die Konzentration auf eine gefestigte rechtsextreme Tätergesinnung sozialdarwinistische und rassistische Motive von Tätern aus der gesellschaftlichen Mitte unzureichend erfasst.
Nachprüfungen und unterschiedliche Opferzahlen
Im Jahr 2000 führte das BKA nur 22 Opfer, während Frankfurter Rundschau und Der Tagesspiegel 93 Todesfälle ermittelt hatten. Unter dem Druck dieser Recherchen und parlamentarischer Anfragen stieg die staatlich anerkannte Zahl im Sommer 2000 auf 38, bis 2009 auf 46 und bis 2012 auf 58. Darin waren schließlich auch die zehn Mordopfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) enthalten.
Nach dem Bekanntwerden der NSU-Morde 2011 ließ das Bundesinnenministerium 3300 ungeklärte Tötungen und Tötungsversuche prüfen. Bis zum 4. Dezember 2013 fanden BKA und Landeskriminalämter in 746 Fällen mit 849 Todesopfern Anhaltspunkte für mögliche rechte Motive. Dazu gehörten 137 Fälle aus den Opferlisten der Medien. Bis 2015 wurden jedoch nur 15 dieser 746 Verdachtsfälle anerkannt; zwei weitere Fälle kamen hinzu. Das Ministerium erhöhte seine Zahl daraufhin von 58 auf 75. Im Juni 2018 nannte die Bundesregierung 83 Opfer seit 1990, im September 2020 waren es 109 und bis Dezember 2020 insgesamt 113.
Die Bundesländer gingen unterschiedlich mit Altfällen um. Brandenburg und Berlin beauftragten externe Fachleute. Ein Expertenkreis des Moses Mendelssohn Zentrums konnte bei seiner Untersuchung von 33 Brandenburger Fällen rechtsextreme Motive oder Einstellungen nur in vier Fällen ausschließen. Eine Gruppe der Technischen Universität Berlin erkannte in sechs von neun untersuchten Todesfällen rechtsextreme Motive; Berlin nahm diese sechs Fälle im Mai 2018 nachträglich in die Statistik auf. Nordrhein-Westfalen erkannte im Juni 2022 drei Tötungen aus dem Jahr 2003 als rechtsextreme Morde an und ließ 30 Verdachtsfälle überprüfen.
Das gemeinsame Rechercheprojekt von Frankfurter Rundschau, Tagesspiegel und später Die Zeit zählte 93 Opfer im Jahr 2000, 135 bis Mai 2008, 149 bis Mai 2012, 169 bis 2018 und mindestens 187 bis Ende September 2020 sowie 64 Verdachtsfälle. Der Kriminologe Tobias Singelnstein hielt eine etwa doppelt so hohe tatsächliche Opferzahl wie die damalige staatliche Zahl für möglich. Die Amadeu Antonio Stiftung zählt auch Fälle, in denen ein sozialdarwinistisches oder rassistisch-rechtes Motiv mindestens tatbegleitend oder tateskalierend wirkte; seit Dezember 2022 nennt ihre Liste 219 Opfer seit 1990 und 16 Verdachtsfälle.
Muster der Taten, Täter und Opfer
Die Jahresstatistik für 1970 bis 2023 zeigt starke Schwankungen. Besonders hohe Opferzahlen gab es 1980 mit 17, 1992 mit 32, 1993 mit 20, 1994 mit 19, 1996 mit 18, 2000 mit 16, 2003 mit 14, 2016 mit 13 und 2020 mit 12. Seit 1984 gab es nach dieser Statistik mit Ausnahme von 2022 jedes Jahr mindestens ein rechtsextremes Tötungsdelikt; in insgesamt 13 Jahren lagen die Zahlen im zweistelligen Bereich. Zu den bekannten Mehrfachtaten gehören das Oktoberfestattentat 1980, die Mordanschläge von Mölln 1992 und Solingen 1993, die NSU-Morde, der Anschlag am Münchner Olympia-Einkaufszentrum 2016 sowie die Anschläge von Halle 2019 und Hanau 2020. Die Chronik führt staatlich anerkannte Fälle, durch Ermittlungen oder Recherchen belegte Fälle und noch nicht abschließend geklärte Verdachtsfälle getrennt auf und reicht im Artikel bis Januar 2026.
In 225 Fällen seit 1970 wurden Täter ermittelt. 114 Taten, also 51 %, begingen mindestens drei Personen; 40 Taten oder 18 % jeweils zwei Personen und 71 Taten oder 31 % Einzeltäter. Damit waren gut zwei Drittel Gruppentaten. Bis 2010 waren die Täter meist in rechtsextremen Parteien, Strukturen oder Subkulturen verankert. Seit 2016 traten auch Einzeltäter mit Motiven aus rechten Internetnetzwerken durch Massenmorde hervor, ohne zuvor den Behörden aufgefallen zu sein.
Von 263 bekannten Tätern waren 258 beziehungsweise 98 % Männer. Rund 80 % waren höchstens 30 Jahre alt, etwa 50 % zwischen 14 und 23 Jahren. Auch 79,4 % der Opfer waren männlich. Als mögliche Erklärungen nennt der Artikel das patriarchale rechtsextreme Weltbild und den hohen Männeranteil in häufig angegriffenen Gruppen wie Obdachlosen.
147 Tötungen hatten rassistische Motive und forderten häufig mehrere Opfer. 43 Fälle waren sozialdarwinistisch motiviert, also gegen als schwach oder „minderwertig“ abgewertete Menschen gerichtet; 41 beruhten auf politischer Gegnerschaft. Diese Taten trafen meist Einzelpersonen, etwa Obdachlose, Antifaschisten oder Polizisten. Viele der 226 angeklagten Täter wurden nicht wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags verurteilt; 78 erhielten höchstens sechs Jahre Haft. Von 135 weiteren Verurteilten bekamen 32 lebenslange Freiheitsstrafen, vier davon mit anschließender Sicherungsverwahrung. Neun Täter wurden freigesprochen.
Dunkelziffer und Erinnerung
Opferinitiativen vermuten eine hohe Dunkelziffer, besonders bei Wohnungs- und Obdachlosen sowie nicht gemeldeten Migranten. Dazu rechnen sie auch ungeklärte Todesfälle nach Polizeischüssen, in Abschiebehaft oder in Polizeigewahrsam, bei denen rassistische Motive oder eine rassistisch bedingte Eskalation möglich erscheinen. Solche Vorgänge werden selten von Unbeteiligten beobachtet oder von anderen Polizisten angezeigt. Nach Recherchen von Ingrid Müller-Münch erschossen deutsche Polizeibeamte zwischen 1945 und 1980 aus Antiziganismus fünf Roma. Die Initiative Death in Custody dokumentierte bis zum 1. August 2023 insgesamt 233 ungeklärte Todesfälle von Migranten, People of Colour oder Juden in deutschem Polizeigewahrsam seit 1990. Diese Fälle sind nicht automatisch als rechtsextreme Tötungen bewiesen, sondern Teil der diskutierten Dunkelziffer.
Ein allgemeines staatliches Gedenken an alle Todesopfer rechtsextremer Gewalt seit 1945 besteht laut Artikel nicht. Häufig übernehmen ehrenamtliche Initiativen, Angehörige, Journalisten, Opferverbände und Beratungsstellen die Erinnerung und erforschen Biografien, Tatabläufe und lokale rechte Strukturen. Eine seit 2001 mehrfach erweiterte Wanderausstellung erinnerte in ihrer siebten Fassung von 2017 an 183 seit Anfang 1990 getötete Menschen. Tafeln stellen die Opfer und Tatverläufe auf Deutsch und Englisch vor; leere Tafeln verweisen auf nicht erfasste Opfer vor 1990 und nach 2017.
Thomas Billsteins Buch „Kein Vergessen. Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland nach 1945“ dokumentiert seit 1970 die Biografien von 315 Menschen, von denen 274 nachweislich und 41 wahrscheinlich von Rechtsextremen getötet wurden. Nach dem Anschlag von Hanau am 19. Februar 2020 übernahmen Angehörige die Kampagne „Say their Names“, um an die Ermordeten zu erinnern und vollständige Aufklärung zu verlangen. Zum ersten Jahrestag wurden im Staatstheater Hannover die Namen von 213 Todesopfern angebracht und öffentlich verlesen. In Hanau entstand ein Begegnungscafé mit dem Schriftzug #Saytheirnames sowie ein digitales Denkmal. Auch lokale Erinnerungsorte, etwa der Gedenkweg für Alexander Selchow in Rosdorf, sollen den Opfern Namen und sichtbare Lebensgeschichten geben.