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Nationalsozialistischer Untergrund
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) war eine neonazistische terroristische Vereinigung in Deutschland, die um 1999 zur Ermordung von Menschen mit …
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Überblick und Bedeutung
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) war eine neonazistische terroristische Vereinigung in Deutschland. Seine drei Hauptmitglieder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe stammten aus Jena und lebten ab 1998 unter falschen Identitäten in Chemnitz und Zwickau. Um 1999 bildete sich die Gruppe mit dem Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven zu ermorden.
Dem NSU werden zwischen 1999 und 2011 zehn Morde, 43 Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle zugerechnet. Zwischen 2000 und 2007 ermordeten Mundlos und Böhnhardt neun Migranten und die Polizistin Michèle Kiesewetter. Zschäpe sicherte nach der Anklage und dem späteren Urteil das gemeinsame Leben im Untergrund, war an der Planung beteiligt und wurde deshalb als Mittäterin verurteilt.
Die Zahl der Mitwirkenden und Unterstützer ist umstritten. Das Umfeld wird auf etwa 100 bis 200 Personen geschätzt; dazu gehörten Rechtsextremisten, Parteifunktionäre und V-Personen. V-Personen sind Informanten aus einer beobachteten Szene, die für Sicherheitsbehörden Informationen liefern. Die Bundesanwaltschaft erklärte 2022, sie habe keine Belege für gezielte örtliche Hilfe bei der Auswahl von Tatorten und Opfern gefunden. Andere Fachleute, Opfervertreter und Parlamentarier halten wegen ungeklärter Spuren weitere Beteiligte für möglich.
Der Fall ist besonders bedeutsam, weil Polizei und Verfassungsschutz den rechtsextremen Zusammenhang jahrelang nicht erkannten, obwohl es Hinweise darauf gab. Stattdessen ermittelten sie überwiegend gegen die Opfer, ihre Familien und ihr Umfeld. Dieses Vorgehen stigmatisierte die Angehörigen und wird als sekundäre Viktimisierung bezeichnet: Menschen werden nach der eigentlichen Tat durch Verdächtigungen und institutionelles Verhalten erneut geschädigt. Das Versagen der Behörden, der problematische Einsatz von V-Personen und spätere Aktenvernichtungen lösten eine schwere Krise der deutschen Sicherheitspolitik aus.
Radikalisierung und Leben im Untergrund
Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt lernten sich im Jenaer Jugendclub „Winzerclub“ kennen. In den 1990er Jahren radikalisierten sie sich in der rechtsextremen Szene Thüringens. Sie gehörten zur Kameradschaft Jena, später Sektion Jena des Thüringer Heimatschutzes (THS). Der THS umfasste 1998 etwa 120 und 2000 etwa 160 Mitglieder. Sein Mitorganisator Tino Brandt war zugleich V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes und erhielt zwischen 1994 und 2001 insgesamt 200.000 DM, die er weitgehend für seine rechtsextreme Arbeit verwendete.
Das Trio trat mit nationalsozialistischen Symbolen auf, beteiligte sich an rechtsextremen Veranstaltungen und stellte Bombenattrappen her. Am 26. Januar 1998 durchsuchte die Polizei drei Garagen in Jena. In einer von Zschäpe gemieteten Garage fand sie vier funktionsfähige Rohrbomben ohne Zünder, 1,4 kg TNT, rechtsextremes Material, Mundlos’ Reisepass und eine Kontaktliste aus der Neonaziszene. Böhnhardt durfte den ersten Durchsuchungsort dennoch verlassen. Als die Festnahme angeordnet wurde, waren alle drei verschwunden.
Das Trio floh nach Chemnitz und erhielt Wohnungen, Dokumente, Fahrzeuge und Geld aus der rechtsextremen Szene. Später lebte es in Zwickau. Die Mitglieder benutzten falsche Identitäten, pflegten aber zugleich eine unauffällige bürgerliche Fassade. Ihre letzte Wohnung war als „Safehouse“, also als besonders gesicherter Rückzugsort, ausgebaut. Sie enthielt einen offenen Bereich für Bekannte und einen verborgenen Teil für Waffen und Dokumente.
Ab Dezember 1998 finanzierten Mundlos und Böhnhardt ihr Leben vor allem durch Raubüberfälle. Insgesamt erbeuteten sie ungefähr 600.000 Euro; nach der Aufdeckung wurden noch 114.000 Euro gefunden. Wegen der geringen rechnerisch verfügbaren Summe von etwa 1.000 Euro pro Person und Monat werden weitere Einnahmequellen vermutet, ohne dass sie nachgewiesen sind.
Ideologisch orientierte sich der NSU an der internationalen White-Supremacy-Bewegung, die eine Vorherrschaft weißer Menschen behauptet, sowie am Konzept des „führerlosen Widerstands“ kleiner, selbstständig handelnder Zellen. Als mögliche Vorbilder gelten William Luther Pierces Roman The Turner Diaries, die US-Terrorgruppe The Order und Schriften des Netzwerks Blood and Honour. Der NSU bereitete seine Taten langfristig vor, kundschaftete Tatorte aus und hinterließ zunächst keine öffentlichen Bekenntnisse. Dadurch sollte die Entdeckung verhindert werden; möglicherweise sollten zugleich Angst unter Migranten und fremdenfeindliche Verdächtigungen verbreitet werden.
Morde, Anschläge und Raubüberfälle
Am 23. Juni 1999 explodierte in einer Nürnberger Gaststätte eine als Taschenlampe getarnte Rohrbombe. Der türkischstämmige Pächter wurde schwer verletzt. Am 19. Januar 2001 verletzte eine in einer Metalldose versteckte Bombe die deutsch-iranische Tochter eines Kölner Ladenbesitzers schwer. In beiden Fällen suchten die Ermittler vor allem im Umfeld der Betroffenen und erkannten den rechtsextremen Hintergrund nicht.
Zwischen dem 9. September 2000 und dem 6. April 2006 ermordete der NSU neun männliche Kleinunternehmer: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat. Acht Opfer stammten aus der Türkei, Boulgarides aus Griechenland. Die Täter schossen jeweils aus kurzer Entfernung; ab dem fünften Mord benutzten sie einen Schalldämpfer. Tatwaffe war immer eine Pistole Česká ČZ 83 im Kaliber 7,65 mm Browning. Sie wurde 2011 in der zerstörten Zwickauer Wohnung gefunden.
Bis 2011 ermittelte die Polizei überwiegend gegen Angehörige und Bekannte der Ermordeten. Ein Hinweis aus einer Fallanalyse von 2006 auf zwei „missionsgeleitete“ Täter mit möglicher Nähe zur rechten Szene setzte sich nicht durch. Angehörige organisierten 2006 Schweigemärsche unter dem Motto „Kein 10. Opfer!“. Medien bezeichneten die Serie häufig als „Döner-Morde“; der Ausdruck wurde wegen seiner klischeehaften und rassistischen Wirkung zum Unwort des Jahres 2011 gewählt.
Am 9. Juni 2004 explodierte in der Kölner Keupstraße eine Nagelbombe. Sie verletzte 22 Menschen, einige lebensgefährlich, und verursachte schwere Schäden an Geschäften und Fahrzeugen. Obwohl die Straße besonders durch türkische Geschäfte geprägt war, schlossen die Ermittler einen terroristischen Hintergrund aus.
Am 25. April 2007 erschossen die Täter die 22-jährige Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn; ihr Kollege überlebte einen Kopfschuss schwer verletzt. Kiesewetters Dienstwaffe und die ihres Kollegen wurden 2011 im Wohnmobil von Mundlos und Böhnhardt gefunden. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass beide Polizisten zufällig als Vertreter des Staates ausgewählt wurden. Zeugenaussagen über weitere Personen am Tatort und andere mögliche Verbindungen konnten jedoch nicht abschließend geklärt werden.
Zwischen dem 18. Dezember 1998 und dem 4. November 2011 verübten Mundlos und Böhnhardt 15 Überfälle auf einen Supermarkt sowie Post- und Sparkassenfilialen, überwiegend nahe ihren ostdeutschen Wohnorten. Sie gingen äußerst brutal vor. Bei zwei Überfällen wertete die Bundesanwaltschaft Schüsse auf einen 16-Jährigen und einen Auszubildenden als versuchten Mord.
Selbstenttarnung und Beweismittel
Am 4. November 2011 überfielen Mundlos und Böhnhardt eine Sparkasse in Eisenach und flohen zu einem Wohnmobil. Als die Polizei sich gegen 11:55 Uhr näherte, fielen zwei Schüsse; anschließend brannte das Fahrzeug. Darin wurden beide Männer tot gefunden. Nach der von BKA, Bundesanwaltschaft, Untersuchungsausschüssen und Prozessbeteiligten bestätigten Rekonstruktion erschoss Mundlos zuerst Böhnhardt, legte Feuer und tötete sich dann selbst. Zschäpe erklärte, eine Selbsttötung im Fall der Entdeckung sei lange abgesprochen gewesen.
Kurz nach 15 Uhr setzte Zschäpe die gemeinsame Wohnung in Zwickau in Brand, um Spuren zu vernichten, und gefährdete dabei weitere Menschen. Nach einer mehrtägigen Bahnreise stellte sie sich am 8. November 2011 in Jena der Polizei.
Im Wohnmobil fanden Ermittler mehrere Waffen, darunter die Dienstwaffen der Heilbronner Polizisten. Im Schutt der Wohnung lagen die bei der Mordserie verwendete Česká-Pistole, insgesamt 20 Schusswaffen, darunter zwei Maschinenpistolen, etwa 1600 Patronen und Munitionsteile sowie 2,5 kg Schwarzpulver.
Mehr als 35 DVDs enthielten ein etwa 15-minütiges Bekennervideo. Darin verhöhnte die Comicfigur Paulchen Panther die Opfer; Nachrichtenbilder, Tatortfotos und Täterwissen verbanden die einzelnen Verbrechen. Der Film nannte den Grundsatz „Taten statt Worte“, formulierte aber keine konkrete politische Forderung. Mindestens 50 Exemplare waren versandfertig, 15 wurden nach dem 4. November an Einrichtungen und Medien verschickt. Zschäpe gestand den Versand. Frühere Videos von 2001 nannten bereits den „NSU“ und feierten mehrere Morde.
Datenträger enthielten außerdem Namen und Adressen möglicher Ziele sowie Stadtpläne mit 191 markierten Objekten und Straßen in 14 Städten. Eine weitere Liste umfasste etwa 10.000 Adressen, darunter Politiker, Kirchen, türkische und islamische Organisationen sowie Vereine gegen Rechtsextremismus.
Nach der Aufdeckung überprüften BKA und Bundesanwaltschaft zahlreiche weitere Verbrechen. Bis November 2016 wurden 1500 Hinweise und 7000 Asservate ausgewertet und mehr als 100 Zeugen befragt. Ein Zusammenhang mit den untersuchten weiteren Anschlägen und Morden wurde nicht nachgewiesen. Von rund 4700 Tagen im Untergrund bleiben etwa 4500 weitgehend unbekannt. Nicht zugeordnete DNA-Spuren und andere offene Fragen führten zu Forderungen nach weiteren Untersuchungen.
Behördenversagen und parlamentarische Aufklärung
Mehr als 40 V-Personen von sieben Sicherheitsbehörden bewegten sich im Umfeld des NSU. Einige begingen selbst erhebliche Straftaten. Bei der Operation Rennsteig warben der Thüringer und der Bundesverfassungsschutz gemeinsam mit dem Militärischen Abschirmdienst von 1996 bis 2002 oder 2003 Informanten im Thüringer Heimatschutz an. Bis zu 40 der 140 erfassten Mitglieder sollen V-Leute gewesen sein. Kritisiert wird, dass staatliche Zahlungen rechtsextreme Strukturen stärkten, ohne deren Radikalisierung zu verhindern.
Mehrfach wurden wichtige Hinweise nicht weitergegeben: 1998 meldete der V-Mann „Piatto“, das gesuchte Trio halte sich in Chemnitz auf und plane Banküberfälle. Eine Weitergabe an die Polizei unterblieb offenbar zum Schutz der Quelle. Auch Informationen des Militärischen Abschirmdienstes von 1999, wonach sich die Untergetauchten auf der Stufe von Rechtsterroristen bewegten, erreichten die Zielfahnder nicht. Behördenkommissionen stellten strukturelle Fehler, mangelnde Abstimmung, schlechte Informationsweitergabe und unzureichende Auswertung fest. Beweise dafür, dass das Trio selbst als V-Personen arbeitete oder staatlich geschützt wurde, fanden sie nicht.
Besondere Fragen warf Andreas Temme auf, ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, der beim Mord an Halit Yozgat im Internetcafé anwesend war, sich aber nicht als Zeuge meldete. Die Ermittlungen gegen ihn wurden mangels Beweisen eingestellt; Gerichte und Ausschüsse beschäftigten sich dennoch weiter mit widersprüchlichen Angaben und seinen Kontakten in die rechtsextreme Szene.
Am 11. November 2011 vernichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz Akten zur Operation Rennsteig, obwohl der Generalbundesanwalt Unterlagen angefordert hatte. Bis Juli 2012 wurden dort insgesamt 310 Rechtsextremismus-Akten vernichtet; weitere Behörden zerstörten ebenfalls Unterlagen. Ein verantwortlicher Referatsleiter erklärte, er habe verhindern wollen, dass die hohe Zahl der Quellen Fragen nach dem Wissen des Amtes auslöse. Das Verfahren gegen ihn wurde 2018 gegen Zahlung von 3000 Euro vorläufig eingestellt. Wegen der Vorgänge traten 2012 die Leiter des Bundesamtes und mehrerer Landesämter zurück.
Zwei Untersuchungsausschüsse des Bundestages und Ausschüsse in acht Landtagen untersuchten Ermittlungspannen, V-Personen, mögliche Unterstützer und Aktenvernichtungen. Der erste Bundestagsausschuss stellte 2013 schwere Fehler von Polizei und Nachrichtendiensten fest, blieb aber uneinig darüber, ob institutioneller oder struktureller Rassismus eine Rolle spielte. Ausschüsse beklagten verweigerte Akteneinsicht, verzögerte Lieferungen und eingeschränkte Aussagegenehmigungen. Der geheime Abschlussbericht der 2014 erneut geprüften NSU-Akten sollte zunächst 120 Jahre gesperrt bleiben; nach Protesten wurde die Frist auf 30 Jahre verkürzt. Am 28. Oktober 2022 veröffentlichten ZDF Magazin Royale und FragDenStaat die weiterhin geheimen Akten.
Gerichtsurteile, Folgen und Gedenken
Der NSU-Prozess gegen Zschäpe und die mutmaßlichen Helfer Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze begann am 6. Mai 2013 vor dem Oberlandesgericht München. Nach 373 Verhandlungstagen endete die Beweisaufnahme am 18. Juli 2017. Das Gericht hatte 540 Zeugen und 56 Sachverständige gehört.
Am 11. Juli 2018 wurde Zschäpe wegen Mittäterschaft an den Morden und Sprengstoffanschlägen, Mitgliedschaft im NSU und besonders schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt; das Gericht stellte die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Wohlleben erhielt zehn Jahre, Gerlach und Schultze jeweils drei Jahre und Eminger zweieinhalb Jahre Haft. Durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. August 2021 wurden die Urteile gegen Zschäpe, Wohlleben und Gerlach rechtskräftig. Viele Fragen zu möglichen weiteren Helfern und zum Behördenhandeln konnten wegen der Begrenzung des Strafprozesses auf die Angeklagten nicht abschließend geklärt werden. Susann Eminger wurde im Juli 2026 wegen mehrerer Fälle der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Politisch führte der Fall zu neuen Untersuchungsausschüssen, einer Rechtsextremismus-Datei und einer engeren Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz. 2012 entstand das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum. Zugleich blieb das Vertrauen vieler Betroffener in Staat, Polizei und Justiz schwer beschädigt.
Bundestag und Bundesregierung entschuldigten sich bei den Angehörigen. Bei einem Staatsakt am 23. Februar 2012 bat Bundeskanzlerin Angela Merkel im Namen der Bundesrepublik um Verzeihung und versprach umfassende Aufklärung. Bis April 2013 erhielten die Familien knapp eine Million Euro Härteleistungen. In den Tatortstädten entstanden Plätze, Gedenktafeln, Stelen und andere Erinnerungsorte; mehrere wurden beschädigt oder mit rechtsextremen Zeichen beschmiert. Initiativen wie NSU-Watch begleiten die Aufklärung und stärken die Perspektive der Betroffenen.
Die Bundesregierung plant bis 2030 ein Dokumentationszentrum zum NSU-Terror als Ort des Gedenkens und der politischen Bildung; im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 wurde Nürnberg als Standort vereinbart. In Chemnitz eröffnete am 25. Mai 2025 auf 1300 m² das erste Dokumentationszentrum „Offener Prozess“, dessen Ausstellung die Verbrechen aus Sicht der Betroffenen darstellt und Raum für Bildung, Diskussion und Forschung bietet.