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Tag der Deutschen Einheit
Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt.
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Bedeutung und rechtliche Grundlage
Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit der deutsche Nationalfeiertag und ein gesetzlicher Feiertag. Er erinnert an die deutsche Wiedervereinigung im Jahr 1990. Nach dem Einigungsvertrag wurde die Einheit mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 „vollendet“.
In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober traten die neu gegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG bei. Es waren Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit. Um Mitternacht wurde vor dem Reichstag die Fahne der Einheit gehisst.
Der Ausdruck „Deutsche Einheit“ bezeichnet historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Motiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne im Wort „Einigkeit“ wieder. Artikel 2 des Einigungsvertrages bestimmte den 3. Oktober als „Tag der Deutschen Einheit“, nun mit großem „D“. Er ist der einzige Feiertag, der durch Bundesrecht festgelegt ist; alle anderen gesetzlichen Feiertage beruhen auf Gesetzen der Bundesländer.
Frühere deutsche Nationalfeiertage
Vor 1871 wurde in den deutschen Einzelstaaten und Regionen hauptsächlich an verschiedene Krönungstage erinnert. Auch nach der Reichseinigung 1870 und der Reichsgründung zum Kaiserreich 1871 wurde zunächst kein allgemeiner Nationalfeiertag eingeführt. Stattdessen setzte sich der Sedantag am 2. September allmählich als nationaler Gedenktag durch. Er erinnerte an die Kapitulation der französischen Hauptarmee im Deutsch-Französischen Krieg 1870.
Kaiser Wilhelm I. erkannte den Sedantag jedoch nie als offiziellen Feiertag an. Nach 1871 waren auch der 18. Januar 1871, der Tag der Kaiserproklamation, und der 10. Mai 1871, der Tag des Frankfurter Friedensschlusses, als mögliche Gedenktage vorgeschlagen worden. Bis 1873 setzte sich der Sedantag gegen diese Vorschläge durch. Er wurde an Universitäten gefeiert, und in vielen Orten wurden Anfang September Kriegerdenkmäler eingeweiht. Einige Kultusministerien, darunter das preußische, bestimmten ihn als offiziellen Festtag an Schulen. Seine Bedeutung blieb dennoch geringer als die von Kaiserparaden oder dem Kaisergeburtstag.
Der Sedantag war anfangs stark militärisch geprägt. Später nahmen zivile Feiern zu, und es wurde auch religiös begründet, warum der Tag als Nationalfest geeignet sei. Pastor Friedrich von Bodelschwingh erklärte 1871, an diesem Datum habe die „Hand des lebendigen Gottes“ sichtbar in die Geschichte eingegriffen. Typische Feiern begannen am Vorabend mit Glockengeläut, Freudenfeuern und patriotischen Liedern; mancherorts erhielten sie den Charakter von Friedensfesten.
In der Weimarer Republik wurde der 11. August zum Nationalfeiertag. Die Weimarer Nationalversammlung nahm am 31. Juli 1919 die Verfassung in ihrer endgültigen Form an. Der 11. August erinnerte daran, dass Reichspräsident Friedrich Ebert die Verfassung an diesem Tag unterzeichnet hatte. Der Verfassungstag sollte an die „Geburtsstunde der Demokratie“ erinnern.
In der Zeit des Nationalsozialismus erklärte die Reichsregierung am 10. April 1933 den Ersten Mai zum Feiertag der nationalen Arbeit. Das Gesetz über die Feiertage vom 27. Februar 1934 bestimmte anschließend: „Der nationale Feiertag des deutschen Volkes ist der 1. Mai.“
In der DDR war der 7. Oktober der Nationalfeiertag. Er erinnerte an die Staatsgründung der DDR im Jahr 1949 und wurde als Tag der Republik bezeichnet. In der Bundesrepublik Deutschland gab es nach dem Ende des Nationalsozialismus zunächst bis zur gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstandes in der DDR 1953 keinen Staatsfeiertag. Von 1954 bis 1990 war der 17. Juni als gesetzlicher Feiertag dem Gedenken an diesen Volksaufstand gewidmet. Er hieß Tag der deutschen Einheit mit kleinem „d“. Am 11. Juni 1963 erklärte Bundespräsident Heinrich Lübke ihn durch Proklamation zum Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes. Die Proklamation blieb trotz der Aufhebung des Gesetzes durch den Einigungsvertrag gültig. Im Jahr 1990 gab es deshalb sowohl den 17. Juni als auch den neuen Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober; der 17. Juni fiel in diesem Jahr auf einen Sonntag.
Warum der 3. Oktober 1990 gewählt wurde
Der 3. Oktober wurde festgelegt, weil die staatliche Einheit möglichst schnell nach dem Abschluss der maßgeblichen Verträge hergestellt werden sollte. Dabei spielte der drohende wirtschaftliche und politische Zusammenbruch der DDR eine wichtige Rolle. Der 3. Oktober 1990 war ein Mittwoch und der frühestmögliche Termin nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 2. Oktober. Auf dieser Konferenz sollten die Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden.
Anfang Juli hatten die Regierungen der beiden deutschen Staaten einen Zeitplan beschlossen. Für den 14. Oktober waren Landtagswahlen in der DDR vorgesehen, gesamtdeutsche Wahlen sollten am 2. Dezember stattfinden. Während der Verhandlungen über den Einigungsvertrag entstanden in beiden deutschen Staaten Debatten über Wahlrecht und Termine. Ein Vorziehen der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober scheiterte Anfang August im Bundestag; es blieb beim 2. Dezember.
Nach dem geltenden Wahlrecht mussten die Wählerlisten spätestens acht Wochen vor der Wahl erstellt werden. Dieser Stichtag war Sonntag, der 7. Oktober 1990. Daher mussten die Einwohner spätestens im Verlauf der 40. Kalenderwoche Bürger des wählenden Staates sein. Ein Beschluss des Bundeskabinetts hielt fest, dass jeder Beitrittstermin sinnvoll erscheine, der nach dem 2. Oktober liege.
Die endgültige Festlegung erfolgte in einer Sondersitzung der Volkskammer. DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière beantragte sie am 22. August 1990; die Sitzung begann um 21 Uhr. Am 23. August gab Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl um 02:30 Uhr das Ergebnis bekannt. Von 363 abgegebenen Stimmen war keine ungültig. 294 Abgeordnete stimmten mit Ja, 62 mit Nein und sieben enthielten sich. Die Volkskammer erklärte damit den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.
Der SED-PDS-Vorsitzende Gregor Gysi bewertete die Entscheidung in einer persönlichen Erklärung als Beschluss über den „Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990“. Die Abstimmung gilt im Artikel als historisches Ereignis, das nach einer heftigen Debatte über Parteigrenzen hinweg beschlossen wurde.
Andere Datumsdebatten
Nach der Wende war zunächst der 9. November 1989, der Tag des Mauerfalls, als möglicher Nationalfeiertag im Gespräch. Dieses Datum wurde jedoch wegen der Gleichheit mit dem Datum der Novemberpogrome von 1938 als ungeeignet angesehen.
Anfang November 2004 wurde bekannt, dass die Bundesregierung den Tag der Deutschen Einheit künftig stets am ersten Sonntag im Oktober feiern wollte. Der 3. Oktober war 2004 auf einen Sonntag gefallen. Mit den erwarteten Steuermehreinnahmen von 500 Millionen Euro sollte unter anderem ein drohendes Defizit im Haushalt 2005 verringert werden. Bundespräsident Horst Köhler widersprach dem Plan. Da er außerdem nur wenig Unterstützung fand, verfolgte Bundeskanzler Gerhard Schröder ihn nicht weiter. Der Feiertag blieb somit am 3. Oktober.
Offizielle Feiern und weitere Veranstaltungen
Die zentrale offizielle Feier findet seit 1990 meist in der Landeshauptstadt des Bundeslandes statt, das den Vorsitz im Bundesrat innehat. Grundlage ist die „Königsteiner Vereinbarung“. Die Länder sind dabei nach einer Reihenfolge geordnet, die sich an ihrer Einwohnerzahl in absteigender Reihenfolge orientiert. Der bis 2016/17 geltende Turnus wich leicht von der späteren Bevölkerungsreihenfolge ab, weil er am 20. und 21. Dezember 1990 auf der Ministerpräsidentenkonferenz in München beschlossen worden war und sich die Einwohnerzahlen durch starke Binnenwanderung verändert hatten.
Üblicherweise gehören ein ökumenischer Gottesdienst, ein Staatsakt und ein Bürgerfest dazu. Beim Bürgerfest, das sich meist über mehrere Tage erstreckt, präsentieren sich die Länder und die Bundesregierung auf der „Ländermeile“. Beim Festakt sprechen traditionell der amtierende Bundesratspräsident und entweder der Bundespräsident, der Bundestagspräsident oder der Bundeskanzler; gelegentlich treten auch andere Gäste auf.
Die Feier wurde nicht immer in der jeweiligen Landeshauptstadt ausgerichtet. 2011 feierte Nordrhein-Westfalen in Bonn statt in Düsseldorf, 2015 fand die hessische Feier in Frankfurt am Main statt und 2021 wurde in Halle (Saale) statt in Magdeburg gefeiert. Zu den weiteren Austragungsorten gehörten unter anderem Hamburg 1991 und 2023, Bremen 1994 und 2010, Dresden 2000 und 2016, Berlin 2002 und 2018 sowie Schwerin 2024. 2025 fand die Feier in Saarbrücken statt; dort traten Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger, Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron auf. Für 2026 ist Bremen als gastgebendes Bundesland und Austragungsort angegeben, ohne genannten Gastgeber oder Festredner.
In Berlin gibt es am Brandenburger Tor und an der Straße des 17. Juni Veranstaltungen und Konzerte. Auch in den Hauptstädten der Länder und an anderen Orten wird gefeiert. Seit 1997 laden Moscheevereine zum Tag der offenen Moschee ein. Damit zeigen die beteiligten Muslime ihr Selbstverständnis als Teil der deutschen Gesellschaft. Auf der Galopprennbahn Hoppegarten bei Berlin findet seit 1990 der „Deutsch-Deutsche Renntag“ statt, dessen Höhepunkt der Preis der Deutschen Einheit ist. Seit 2012 gibt es außerdem gemeinsam mit der Sendung mit der Maus den Maus-Türöffner-Tag. Dabei öffnen Betriebe und Unternehmen ihre Türen und ermöglichen besonders Kindern Einblicke hinter die Kulissen.
Die zentrale Feier zum 20. Jahrestag fand 2010 in Bremen statt. Bundespräsident Christian Wulff sprach in der Stadthalle über Integration und vertrat ein Verständnis von Zugehörigkeit, das nicht auf Pass, Familiengeschichte oder Glauben beschränkt ist. Er erklärte, das Christentum, das Judentum und inzwischen auch der Islam gehörten zu Deutschland. Zum Jubiläum gab das Bundesministerium der Finanzen eine 10-Euro-Silbergedenkmünze und eine 55-Cent-Sonderbriefmarke heraus. Der Münzentwurf stammte von Erich Ott aus München, das Briefmarkenmotiv von Barbara Dimanski aus Halle (Saale).