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Friede von Frankfurt
Der Friede von Frankfurt wurde am 10. Mai 1871 in Frankfurt am Main zwischen der Französischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen und beendete …
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Bedeutung und Abschluss
Der Friede von Frankfurt wurde am 10. Mai 1871 in Frankfurt am Main zwischen der Französischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen. Er beendete den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 formell. Der Vertrag wurde am 16. und 18. Mai ratifiziert und bestätigte sowie ergänzte den Vorfrieden von Versailles vom 26. Februar 1871.
Der Friedensvertrag bestand aus 18 Artikeln und drei Zusatzartikeln. Hinzu kam ein Protokoll vom 15. Mai 1871 über den Beitritt Badens, Bayerns und Württembergs zum Vertragswerk. Diese süddeutschen Staaten waren aufgrund von Militärbündnissen aus dem Jahr 1866 an der Seite des von Preußen dominierten Norddeutschen Bundes in den Krieg eingetreten. Während des Krieges hatten sie sich mit ihm zum neu gegründeten Deutschen Reich zusammengeschlossen.
Zentrale Vertragsbestimmungen
Der endgültige Vertrag korrigierte vor allem die bereits im Vorfrieden von Versailles festgelegte Demarkationslinie, also die Grenzlinie zwischen den deutschen und französischen Gebieten. Dies regelten Artikel 1 und Zusatzartikel 3.
Artikel 2 gab den Einwohnern der abgetretenen Gebiete ein Optionsrecht: Sie konnten deutsche Staatsbürger werden oder ihren Wohnsitz bis zum 1. Oktober 1872 nach Frankreich verlegen.
Artikel 7 bestimmte die Einzelheiten der französischen Reparationszahlung, also der finanziellen Entschädigung für die Kriegsfolgen. Frankreich musste fünf Milliarden Goldfrancs zahlen, entsprechend 1450 Tonnen Feingold. Die Summe sollte innerhalb von drei Jahren entrichtet werden. Die deutsche Regierung legte den Wechselkurs auf 1 Preußischen Taler zu 3,75 Goldfrancs fest; die gesamte Forderung entsprach damit 1,333 Milliarden Talern.
Bis diese Zahlung gewährleistet war, sollten die französischen Départements Oise, Seine-et-Oise, Seine-et-Marne und Seine sowie die Befestigungen von Paris von deutschen Truppen besetzt bleiben. Weitere Artikel sowie die Zusatzartikel 1 und 2 regelten unter anderem die Behandlung der Kriegsgefangenen, Handelsverträge und die Eisenbahnen in den abgetretenen Gebieten.
Gebietsveränderungen und Besatzungsende
Frankreich bestätigte mit dem Friedensschluss den Verzicht auf die überwiegend deutschsprachigen größeren Gebiete des Elsass und Lothringens. Diese wurden kurz darauf als Reichsland Elsaß-Lothringen Teil des während des Krieges gegründeten Deutschen Reiches. Das überwiegend französischsprachige Belfort, das zuvor zum ansonsten abgetretenen Département Haut-Rhin gehört hatte, blieb mit seiner Umgebung als Territoire de Belfort bei Frankreich.
Das im Juni 1871 erlassene „Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche“ unterstellte die abgetretenen Gebiete in Artikel 3 der Staatsgewalt des Kaisers. Die Bezeichnung „Reichsland Elsaß-Lothringen“ wurde in diesem Gesetz allerdings noch nicht verwendet.
Einige Orte im Elsass und in Lothringen wurden an Frankreich zurückgegeben. Zugleich gelangten durch einen Gebietsaustausch zwanzig Orte von Französisch-Lothringen an Deutschland. Bis zur vollständigen Begleichung der Reparationen blieben Teile Ostfrankreichs unter deutscher Besatzung. Frankreich zahlte die geforderte Summe schneller als vorgesehen. Ein Teil der Barzahlungen wurde als Reichskriegsschatz im „Juliusturm“ der Zitadelle Spandau gelagert. Nach der letzten Rate verließen am 16. September 1873 die letzten deutschen Truppen Frankreich.
Politische Auswirkungen
Die Abtretung Elsaß-Lothringens und die hohe Reparationsforderung belasteten das Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich schwer. Die Rückgewinnung der verlorenen Gebiete, als Revanche bezeichnet, blieb bis zum Ersten Weltkrieg ein Leitmotiv der französischen Politik.
In Teilen der französischen und deutschen Oberschicht sowie in anderen Bevölkerungskreisen verbreitete sich die Vorstellung, das jeweils andere Land sei der „Erzfeind“. Dadurch wurde die Idee einer deutsch-französischen Erbfeindschaft verstärkt.
Grenzkorrektur bei Avricourt
Der Bahnhof Igney-Avricourt an der Strecke Paris–Straßburg lag nach dem Friedensvertrag zunächst auf deutschem Gebiet. Dadurch wurde die dort abzweigende französische Bahnstrecke Igney-Avricourt–Cirey vom übrigen französischen Eisenbahnnetz getrennt und zu einem Inselbetrieb. Dies gefährdete den Verkehr der lokalen Wirtschaft.
Deutschland und Frankreich vereinbarten deshalb am 12. Oktober 1871 in Berlin eine neue Grenzziehung. Frankreich durfte die Ortschaft Igney, einen Teil der Gemarkung Avricourt, den Bahnhof Igney-Avricourt und die gesamte Strecke Igney-Avricourt–Cirey behalten. Als Gegenleistung übernahm Frankreich die Kosten für einen neuen deutschen Grenzbahnhof, den die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen wenige hundert Meter weiter östlich errichteten. Dieser Bahnhof erhielt den Namen Deutsch-Avricourt. In diesem Bereich verlief die neue deutsch-französische Grenze entlang der nordöstlichen Kante des Bahndamms zwischen der Ausfahrt des Bahnhofs Igney-Avricourt und dem Haltepunkt Foulcrey.
Unterzeichnungsort und Verhandlungsführer
Unterzeichnet wurde der Vertrag im Hotel zum Schwan im Frankfurter Steinweg; an dieser Stelle befindet sich heute die Buchhandlung Hugendubel. Für das Deutsche Reich führten Fürst von Bismarck und Graf von Arnim die Verhandlungen. Die Französische Republik wurde durch Jules Favre, Augustin Pouyer-Quertier und Marc-Eugène de Goulard vertreten.
Das Verhältnis zwischen Frankfurt und Preußen war seit der preußischen Annexion der Stadt im Jahr 1866 stark angespannt. Bismarck wollte den Friedensschluss deshalb zugleich zur Verbesserung dieses Verhältnisses nutzen. Nach der Unterzeichnung erklärte er: „Ich wünsche von Herzen, daß der Friede von Frankfurt auch den Frieden für Frankfurt und den Frieden mit Frankfurt bringen werde.“