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Systemrisiko

Das Systemrisiko (auch: systemisches Risiko) ist in der Wirtschaft ein Risiko, bei dem der Ausfall eines Marktteilnehmers, das Marktversagen oder das …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernbegriff und Bedeutung
  2. 2. Rechtliche Definitionen und Aufsicht
  3. 3. Entstehung und Initialereignis
  4. 4. Übertragungskanäle und Beispiele
  5. 5. Messung, Management und IT
  6. 6. Wirtschaftliche Einordnung und Abgrenzung

Kernbegriff und Bedeutung

Das Systemrisiko, auch systemisches Risiko genannt, ist in der Wirtschaft ein Risiko, bei dem der Ausfall eines Marktteilnehmers, Marktversagen oder das Versagen eines Abwicklungssystems schwerwiegende Folgen für andere Marktteilnehmer, Teilmärkte oder das gesamte Wirtschaftssystem haben kann. Es wird also nicht nur ein einzelnes Unternehmen oder eine einzelne Institution getroffen, sondern ein Problem kann sich auf viele andere Teile des Systems ausbreiten.

Systemrisiken können auf Gütermärkten und besonders auf Finanzmärkten auftreten, etwa an Börsen, auf Devisen-, Geld- und Kapitalmärkten oder im Kreditmarkt. Ein typischer Ablauf ist, dass die Zahlungsunfähigkeit eines einzelnen Marktteilnehmers einen Dominoeffekt auslöst. Dadurch können andere Marktteilnehmer Liquiditätsprobleme bekommen, also nicht genügend verfügbare Zahlungsmittel haben, oder Solvenzprobleme, also ihre Verpflichtungen insgesamt nicht mehr erfüllen können. Im Extremfall kann das zu einem ganzen oder teilweisen funktionellen Zusammenbruch des Finanzsystems führen.

Wichtig ist die Abgrenzung zum spezifischen Risiko oder Einzelrisiko: Dieses betrifft nur einzelne Systemteilnehmer, ohne das gesamte System zu gefährden. Das Systemrisiko dagegen greift durch Spill-over, also Übertragung auf andere Bereiche, oder durch den Contagion-Effekt, also Ansteckungseffekte, auf andere Wirtschaftssubjekte oder Systeme über.

Rechtliche Definitionen und Aufsicht

Seit der Weltfinanzkrise ist das Systemrisiko in § 1 Abs. 33 KWG legaldefiniert als „das Risiko einer Störung im Finanzsystem, die schwerwiegende negative Auswirkungen für das Finanzsystem und die Realwirtschaft haben kann“. Die Realwirtschaft umfasst dabei die Produktion, den Handel und die Nutzung realer Güter und Dienstleistungen, nicht nur Finanzgeschäfte.

Rechtlich wird vorausgesetzt, dass eine Störung auf einem Finanzmarkt vorliegt. Diese kann in einer Marktstörung bestehen oder durch ökonomische Schocks ausgelöst werden. Durch Dominoeffekte oder Spill-over kann sie auf die Realwirtschaft übergreifen.

Nach § 4 Abs. 1 FinStabG arbeitet der Ausschuss für Finanzstabilität eng mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und, soweit notwendig, mit den zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten zusammen. Diese Ausschüsse sollen systemische Risiken auf den Finanzmärkten früh erkennen, ihnen vorbeugen und sie bekämpfen. Art. 2c der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010, der ESRB-VO, definiert Systemrisiken als „Risiken einer Beeinträchtigung des Finanzsystems, die das Potenzial schwerwiegender negativer Folgen für den Binnenmarkt und die Realwirtschaft beinhalten“.

Entstehung und Initialereignis

Systemische Risiken kommen in komplexen technischen und organisationalen Systemen vor. Sie sind schwer vorherzusagen, weil die Wirkungszusammenhänge im System oft undurchschaubar sind.

In der Finanzwirtschaft besteht das systemische oder systematische Risiko in der Gefahr, dass der finanzielle Zusammenbruch eines Marktteilnehmers auf andere Marktteilnehmer übergreift, obwohl diese rechtlich und wirtschaftlich ursprünglich unabhängig von ihm sind. Am Ende kann dadurch der funktionelle Zusammenbruch wichtiger Teilbereiche oder sogar des gesamten Finanzsystems entstehen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dieses Risiko ein negativer externer Effekt der Finanzierungstätigkeit an den Kapitalmärkten: Die Folgen einer Entscheidung oder Krise treffen also auch andere, die daran nicht direkt beteiligt waren.

Jede nicht nur lokale Finanzkrise entsteht durch die Realisierung systemischen Risikos. Dafür braucht es ein Initialereignis und Übertragungskanäle. Das Initialereignis ist ein unerwarteter Auslöser, der regelmäßig bei einem oder mehreren einzelnen Marktteilnehmern liegt. Allgemeine adverse Schocks, also ungünstige wirtschaftliche Erschütterungen, die eine ganze Volkswirtschaft treffen, wirken eher vorbereitend: Sie erzeugen Anpassungsdruck, den einige Marktteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig bewältigen können.

Als Initialereignisse kommen auch andere Ereignisse infrage, zum Beispiel Bilanzfälschung oder das Bekanntwerden gravierender, auch unabsichtlicher Fehlbewertungen. Entscheidend ist, dass solche Ereignisse die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Marktteilnehmers wesentlich und nachhaltig belasten, etwa weil massive Forderungsabschreibungen oder Wertberichtigungen nötig werden.

Übertragungskanäle und Beispiele

Systemrisiken verbreiten sich über reale und informationelle Übertragungskanäle. Reale Übertragungskanäle beruhen auf bestehenden Rechtsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern, besonders auf Vertragsbeziehungen. Verträge über künftige Leistungen enthalten immer das Risiko, dass eine Vertragspartei zum vereinbarten Zeitpunkt nicht leisten will oder kann. Dieses Risiko heißt Gegenparteiausfallrisiko oder Erfüllungsrisiko. Für den Vertragspartner kann dann ein Wertberichtigungsbedarf entstehen, der in der Bilanz als Verlust wirkt. Je höher die Forderungsbeträge sind, desto wichtiger wird dieser Übertragungskanal.

Ein Beispiel aus dem Bankwesen sind Nettozahlungssysteme mit verzögerter Finalität der Zahlungen. Wenn ein Teilnehmer seinen Sollsaldo nicht ausgleichen kann, müssen alle ihn betreffenden Transaktionen nachträglich aus dem Clearing herausgenommen werden. Dieser Vorgang wird unwinding genannt. Dann fehlen den Gegenparteien erwartete Zahlungseingänge, die sie selbst zur Begleichung von Forderungen eingeplant hatten. So entstehen Liquiditätsprobleme nicht nur bei einem Teilnehmer, sondern auch bei seinen Gegenparteien.

Informationelle Übertragungskanäle entstehen durch Erwartungen und Rückschlüsse. Anteilseigner, Gläubiger und bei Kreditinstituten auch Anleger ziehen aus dem Ausfall eines Marktteilnehmers Schlüsse auf andere Vertragspartner. Wenn Informationen unvollständig sind, füllen sie Wissenslücken durch pessimistische Erwartungen. Oft reicht schon eine Ähnlichkeit des Geschäftsmodells, damit ein wirtschaftlicher Zusammenhang vermutet wird, obwohl er objektiv nicht zwingend bestehen muss.

Beim Ausfall eines Kreditinstituts können Anleger wirtschaftliche Verbindungen zu anderen Instituten unterstellen und ihre Einlagen abziehen. Im schlimmsten Fall entsteht ein Bank Run, also ein Ansturm vieler Einleger auf eine Bank, die die Auszahlungswünsche schließlich nicht mehr erfüllen kann und dadurch in Liquiditätsschwierigkeiten gerät. Eine Rolle spielt dabei auch Herdenverhalten: Uninformierte Akteure deuten das ebenfalls uninformierte Handeln anderer fälschlich als informiertes Handeln und richten ihr eigenes Verhalten daran aus. Auch ein flächendeckender Vertrauensverlust zwischen Marktteilnehmern, der in eine Liquiditätskrise münden kann, lässt sich in der Frühphase als eine Art Herdenverhalten verstehen.

Messung, Management und IT

Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden haben großes Interesse daran, systemische Risiken verlässlich zu messen. Die qualitativen und quantitativen Methoden gelten jedoch noch als wenig ausgereift. Das Kernproblem ist die Komplexität eines sich ständig wandelnden Wirtschaftsgeschehens: Vertragsbeziehungen entstehen und enden, Erwartungen anderer Marktteilnehmer hängen stark von der Situation ab und sind schwer vorherzusagen. Gängige Messversuche können deshalb nur eine vage Annäherung an das tatsächlich bestehende Risiko leisten. Genannt werden der CoVaR-Ansatz, Netzwerkmodelle und Scoring-Modelle.

Im Risikomanagement eines Unternehmens muss das Systemrisiko zunächst in der Risikowahrnehmung erkannt werden. Danach folgen Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikoquantifizierung, Risikoaggregation, Risikobeurteilung und Risikobewertung. In der Risikobewertung wird entschieden, ob und in welchem Umfang das Systemrisiko bewältigt werden soll.

Risikomanagement befasst sich mit potenziellen Krisen. Krisenmanagement setzt dagegen bei und nach dem Eintritt einer Krise ein. Es soll mögliche Personenschäden und materielle Sachschäden bekämpfen, eindämmen und die Krise bewältigen. Krisenprävention soll ein Wirtschaftssubjekt auf mögliche Krisen vorbereiten und diese verhindern.

Auch in der Informationstechnologie gibt es Systemrisiken. Dazu gehören besonders das Versagen der Technologie und damit verbundene Systemausfälle, außerdem Programmfehler und Hardwarefehler.

Wirtschaftliche Einordnung und Abgrenzung

Finanzmarktteilnehmer versuchen, spezifische Risiken an ihre eigene Risikotragfähigkeit anzupassen. Sie vermeiden Klumpenrisiken und Granularitätsrisiken und streuen Risiken in ihrem Portfolio. Diese Streuung heißt Diversifikation. Nach der Portfoliotheorie kann durch geschickte Kombination einzelner Risiken das Gesamtrisiko eines Portfolios bis auf ein nicht diversifizierbares Restrisiko gesenkt werden. Für dieses Restrisiko wird in der Portfoliotheorie auch der Begriff „systematisches Risiko“ verwendet.

Ein Finanzmarkt gilt als stabil, wenn er Schocks durch Eigenkorrektur-Mechanismen überwinden kann, ohne dass die Realwirtschaft geschädigt wird. Außerdem ist ein Finanzmarkt stabil, wenn er über längere Zeit eine pareto-effiziente Ressourcenallokation durchführt, Finanzrisiken relativ genau erkennt und vernünftig bewertet. Von einem Systemrisiko spricht man, wenn von einem Element des Systems eine Gefahr ausgeht, die eine Systemkrise verursachen oder verstärken und sogar einen Systemzusammenbruch auslösen kann. Eine Systemkrise liegt vor, wenn eine Störung die Funktionsfähigkeit des Systems erheblich beeinträchtigt.

Das Systemrisiko ist vom systematischen Risiko, englisch systematic risk, abzugrenzen. Das systematische Risiko ist ein nicht diversifizierbares Risiko in Wertpapier- oder Kreditportfolios, das aus Konjunkturzyklen oder der Marktentwicklung entsteht und alle Marktteilnehmer trifft. Das Systemrisiko entsteht dagegen daraus, dass ein nicht diversifizierbarer ökonomischer Schock alle Marktteilnehmer unvorhersehbar treffen könnte.

Außerdem ist Systemrisiko von Systemrelevanz zu unterscheiden. Wenn Wirtschaftssubjekte oder Wirtschaftsobjekte ein hohes Systemrisiko darstellen, müssen sie als systemrelevant eingestuft werden. Systemrelevanz setzt also voraus, dass ein Systemrisiko besteht, das das Wirtschaftssystem gefährden kann.

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