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Marktversagen
Marktversagen bezeichnet in der Wohlfahrtsökonomik eine Situation, in der die Koordination über den Markt nicht zu einer Pareto-effizienten Allokation der …
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Grundidee und Definition
Marktversagen bezeichnet in der Wohlfahrtsökonomik eine Situation, in der die Koordination über den Markt nicht zu einer Pareto-effizienten Allokation der Ressourcen führt. Pareto-effizient oder Pareto-optimal ist eine Güterverteilung, wenn keine andere Verteilung möglich ist, durch die mindestens ein Akteur besser gestellt würde, ohne zugleich einen anderen schlechter zu stellen.
In der neoklassischen Theorie entsteht in einem vollkommenen Markt durch den Preismechanismus ein Marktgleichgewicht, das knappe Ressourcen effizient verteilt. Marktversagen liegt vor, wenn reale Märkte von diesem Modell abweichen und deshalb keine Pareto-optimale Allokation erreichen. Es geht dabei um einen allokativen Defekt: gesellschaftlich knappe Ressourcen werden verschwendet oder bleiben ungenutzt. Im Extremfall kann ein Markt sogar zusammenbrechen.
Nach dem Ersten Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik wäre Marktversagen im Gleichgewicht nicht möglich, wenn es für alle knappen Ressourcen vollkommene Märkte gäbe. Da der Preismechanismus in der Realität aber immer mit Kosten verbunden ist, wäre an diesem unrealistischen Maßstab gemessen ständig ein relatives Marktversagen festzustellen. Dieser Einwand wird als Nirwana-Vorwurf bezeichnet. Kenneth Arrow grenzt Marktversagen daher enger ein: Es liegt vor, wenn die „Transaktionskosten so hoch sind, dass sich die Existenz des Marktes nicht mehr lohnt“. Er spricht auch von der failure of markets to exist.
Die neoklassische Theorie trennt Allokation und Distribution. Marktversagen meint dort zunächst nicht, dass Einkommen oder Wohlstand ungerecht verteilt sind, sondern dass Ressourcen nicht effizient eingesetzt werden. Unter Bezug auf Richard Musgrave (1959) wird zusätzlich von distributivem und konjunkturellem Marktversagen gesprochen. Distributives Marktversagen bedeutet, dass das Marktergebnis nicht den normativen Vorstellungen von Fairness entspricht. Diese Erweiterung ist umstritten, weil kritisiert wird, der Markt könne vernünftigerweise nicht für eine gerechte Einkommensverteilung verantwortlich gemacht werden.
Informationsprobleme und öffentliche Güter
Ein wichtiger Anwendungsfall des neoklassischen Modells ist asymmetrische Information. Sie liegt vor, wenn potenzielle Vertragspartner nicht über die gleichen Informationen verfügen, zum Beispiel über die Qualität einer Ware oder Dienstleistung oder über ein zu versicherndes Risiko. Das bekannteste Beispiel ist das von George A. Akerlof beschriebene Lemons-Problem auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Wenn schlechter informierte Käufer fürchten, benachteiligt zu werden, entsteht ein Marktpreis, zu dem vor allem Anbieter schlechter Gebrauchtwagen verkaufen. Dadurch kommt es zu negativer Auslese, zu keiner vollständigen Markträumung und im Extremfall zu einem vollständigen Marktzusammenbruch. Auch auf Finanzmärkten wird asymmetrische Information als Grund für Marktversagen genannt, weil viele Bankgläubiger die Qualität des Bankmanagements nicht einschätzen können.
Mögliche Lösungen bei Informationsproblemen sind staatliche Regeln und private Signale. Teile des Wirtschaftsrechts sollen Desinformation verhindern; in Deutschland nennt der Artikel etwa Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Gesetzliche Gewährleistungsrechte sollen schlechter informierte Marktteilnehmer schützen. Ohne direkte Staatsintervention können Marken oder Zertifikate einer vertrauenswürdigen Quelle helfen, Qualität zu signalisieren und Informationsdefizite zu verringern.
Auch bei öffentlichen Gütern können Märkte versagen, besonders wenn Nichtausschließbarkeit und begrenzte Verfügbarkeit zusammenkommen. Nichtausschließbarkeit bedeutet, dass Personen schwer oder gar nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden können. Beim Straßennetz kann jeder Verkehrsteilnehmer es grundsätzlich nutzen, sofern keine Maut gilt; zugleich ist seine Kapazität begrenzt. Dadurch kann es zu Überkonsum kommen, etwa zu Verkehrsstau. Der Artikel beschreibt dies als negativen externen Effekt. Ein weiteres Beispiel ist Fischfang: Wenn jeder so viele Fische fängt wie möglich, kann Überfischung entstehen, der staatlich mit Fangquoten begegnet werden muss.
Bei öffentlichen Gütern tritt außerdem Trittbrettfahrerverhalten auf. Damit ist gemeint, dass einzelne das Gut von anderen bereitstellen lassen wollen, um es anschließend kostenlos zu nutzen. Selbst wenn insgesamt eine ausreichende Zahlungsbereitschaft vorhanden wäre, entsteht wegen der Nichtausschließbarkeit keine kaufwirksame Marktnachfrage. Deshalb wird oft eine gesellschaftlich organisierte, meist staatliche Bereitstellung gefordert. Der Staat kann die Finanzierung über Steuern und ähnliche Abgaben sichern. Schwierig bleibt aber, die effiziente Bereitstellungsmenge zu bestimmen, weil dafür Informationen über individuelle Zahlungsbereitschaften nötig sind. Diese Informationen zuverlässig zu erheben ist schwierig oder unmöglich, was der Artikel mit dem Gibbard-Satterthwaite-Theorem verbindet.
Externe Effekte und Marktmacht
Externe Effekte sind ein weiterer zentraler Grund für Marktversagen. Ein externer Effekt liegt vor, wenn ein Handel zwischen zwei Marktteilnehmern positive oder negative Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte hat. Negative externe Effekte entstehen zum Beispiel durch Abgase eines LKWs, die nicht nur Sender und Empfänger der transportierten Güter betreffen. Positive externe Effekte können entstehen, wenn die Verschönerung eines Gebäudes umliegende Gebäude aufwertet.
Nach der neoklassischen Theorie werden die Interessen der betroffenen Dritten im Marktgeschehen nicht berücksichtigt. Die Auswirkungen auf Dritte gehen nicht in das Preiskalkül von Anbieter und Nachfrager ein und beeinflussen daher den Preis nicht. Deshalb wird etwa bei Umweltschäden ein allokatives Marktversagen angenommen. Die ökonomische Ursache liegt darin, dass externe Kosten bei Entscheidungen der Marktteilnehmer nicht berücksichtigt werden.
Eine theoretische Lösung ist die Internalisierung externer Kosten. Internalisierung bedeutet, dass die Verursacher die externen Kosten in ihr Wirtschaftlichkeitskalkül einbeziehen müssen. Dies entspricht dem Verursacherprinzip. Bei der Pigou-Steuer besteuert der Staat den Verursacher in Höhe der externen Kosten. Dafür müsste der Staat diese Kosten möglichst genau kennen, und es dürften keine Transaktionskosten entstehen. Weitere Lösungen sind Coase-Verhandlungen, Verbote umweltgefährdender Stoffe oder Gebote zur Verwendung gefahrenverringernder Verfahren.
Das Coase-Theorem zeigt, dass unter theoretisch idealen Voraussetzungen Verhandlungen am Markt zur Internalisierung externer Effekte führen können. Diese Voraussetzungen sind klare Eigentums- oder Verfügungsrechte, vollständige Rationalität und keine Transaktionskosten. Vor diesem Hintergrund fordern viele Umweltökonomen handelbare Umweltnutzungsrechte, zum Beispiel Verschmutzungszertifikate.
Auch Marktmacht kann Marktversagen verursachen. Dazu zählen Monopole und Kartelle. Bei Monopolen verhindert monopolistische Preisbildung eine Pareto-optimale Allokation. Nach der Theorie des natürlichen Monopols können sich in bestimmten Märkten Monopolisten etablieren, die Marktpreise bestimmen. Ein gewinnmaximierender Monopolist bietet Produkte zu Preisen an, die über den Grenzkosten liegen; der Artikel nennt dazu den Cournotschen Punkt. Bei Kartellen sprechen sich zwei oder mehr Anbieter ab und können dadurch höhere Preise erzielen. Staatliche Eingriffe dagegen erfolgen meist durch Kartellgesetze.
Staatliche Eingriffe und Kritik
Neoklassische Ökonomen gehen üblicherweise davon aus, dass der Staat nur bei Marktversagen eingreifen sollte. Weitergehende Eingriffe würden das Marktgeschehen unnötig belasten, weil sie die selbstregulierenden Prinzipien von Märkten stören. Der Erste Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik formuliert hinreichende Bedingungen, unter denen die Allokation in einer kompetitiven Ökonomie Pareto-effizient ist. Werden eine oder mehrere dieser Voraussetzungen verletzt, ist die Marktallokation nicht mehr notwendigerweise effizient. Daraus können Ansatzpunkte für staatliche Eingriffe entstehen.
Liegt dagegen bereits eine Pareto-effiziente Marktallokation vor, verschlechtert jede Abweichung davon mindestens ein Individuum gegenüber vorher. Solche Eingriffe können politisch trotzdem gewollt sein, etwa wenn von Reich nach Arm umverteilt werden soll. Mit dem Pareto-Kriterium lassen sich solche Umverteilungen aber nicht bewerten, weil es nur eine unvollständige Ordnung gesellschaftlicher Zustände ermöglicht.
Der Zweite Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik besagt, dass effizienzunschädliche Eingriffe nur in Form von Umverteilungen der Anfangsausstattungen möglich wären; praktisch sind solche Eingriffe nicht durchführbar. In der Realität sind die Bedingungen Pareto-effizienter Allokation nicht oder nur annähernd erfüllt. Nach der Theorie des Zweitbesten kann es sogar passieren, dass die Herstellung nur einiger Idealbedingungen die Marktergebnisse weiter verschlechtert. Dann kann eine „Gegenverzerrung“ als zweitbeste Lösung sinnvoll erscheinen, etwa protektionistische Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, wenn die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes als erstbeste Lösung politisch nicht durchsetzbar ist.
An dieser Rechtfertigung staatlicher Eingriffe gibt es verschiedene Kritik. Anhänger der Public-Choice-Theorie betonen, dass aus Marktversagen nicht automatisch ein sinnvoller staatlicher Eingriff folgt. Sie warnen vor Staatsversagen: Die Kosten eines Eingriffs können höher sein als die Kosten des Marktversagens. Als Ursachen nennen sie Probleme demokratischer Systeme, den Einfluss von Lobbyisten und Rent-Seeking im privaten Sektor sowie in der Regierungsbürokratie.
Aus ordoliberaler Perspektive kritisiert Manfred E. Streit, die Theorie des Marktversagens führe zu einer ökonomisch schwach begründeten und politisch-ökonomisch fragwürdigen Ausweitung von Staatsaufgaben. Am Ideal vollkommener Konkurrenz gemessen wäre die reale Marktwirtschaft immer korrekturbedürftig. Außerdem werde der Staat in dieser Theorie als wohlmeinend und allwissend gedacht, was im Gegensatz zu politisch-ökonomisch erklärbarem Staatshandeln stehe. Die Ökologische Ökonomie kritisiert, Externalitäten seien nicht unbedingt Marktversagen, sondern Folge normalen Marktfunktionierens, weil Märkte Teilnehmer belohnten, die möglichst viele Kosten externalisierten.
Unternehmen und Güterarten
Die Theorie des Unternehmens verbindet Marktversagen mit der Entstehung und Größe von Unternehmen. Im Anschluss an Ronald Coase, der dies in The Nature of the Firm (1937) formulierte, geht Oliver Williamson davon aus, dass hierarchisch strukturierte Wirtschaftsorganisationen bestimmte Formen von Marktversagen bewältigen können. Wichtige Gründe für die Herausbildung von Unternehmen sind Informationsdefizite und hohe Transaktionskosten auf Märkten.
Unternehmen lösen diese Probleme aber nicht kostenlos. Auch hierarchische Organisationen haben eigene Nachteile. Die optimale Größe von Unternehmen ergibt sich daher aus einer Balance zwischen Marktversagen und dem Versagen hierarchischer Organisationen. Vertreter der neuen Institutionenökonomik fordern deshalb, die einfache Gegenüberstellung von Marktversagen und Staatsversagen zu überwinden und eine allgemeine Theorie des Organisationsversagens zu entwickeln. Damit sollen verschiedene soziale Institutionen wie NGOs und Familien vergleichend bewertet werden können.
Der Artikel ordnet Marktversagen außerdem nach Güterarten. Wenn der Markt funktioniert, liegt kein Marktversagen vor; dies betrifft private Güter wie Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter. Wenn der Markt zwar funktioniert, aber nicht optimal, spricht der Artikel von partiellem Marktversagen; als Gütertyp nennt er meritorische Güter, zum Beispiel Schulen und Krankenhäuser. Wenn der Markt nicht funktioniert, liegt totales Marktversagen vor; dazu gehören öffentliche Güter und Gemeingüter, etwa Landesverteidigung und Straßennetz. Wenn ein Markt funktionieren würde, aber nicht funktionieren darf, geht es um Marktregulierung und Verbote; genannt werden demeritorische Güter wie illegale Drogen und Zwangsprostitution.
Für das Verständnis dieser Güterarten sind zwei Eigenschaften besonders wichtig: Ausschließbarkeit und Rivalität. Ausschließbarkeit beschreibt, ob Nutzer vom Konsum ausgeschlossen werden können; der Artikel nennt dafür den Maßstab Exklusionsgrad. Rivalität beschreibt, ob der Konsum durch eine Person die Nutzungsmöglichkeiten anderer verringert; der Artikel nennt dafür den Rivalitätsgrad.