Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Settlement (Finanzwesen)

Der Anglizismus Settlement (englisch für „Erfüllung“) steht im Finanzwesen für die gegenseitige Erfüllung von Kassa- und Termingeschäften, die in der …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Grundprinzip
  2. 2. Risiken der zeitversetzten Abwicklung
  3. 3. Bankgeschäfte und Risikominderung
  4. 4. Abwicklungswege und Clearing
  5. 5. Aufsichtsrechtliche Vorgaben
  6. 6. Bilanzierung und prägende Schadensfälle

Begriff und Grundprinzip

Settlement bezeichnet im Finanzwesen die gegenseitige Erfüllung von Kassa- und Termingeschäften. Der Verkäufer liefert den Basiswert, beispielsweise Wertpapiere, Fremdwährungen oder Waren, und der Käufer bezahlt als Gegenleistung den vereinbarten Preis. Im Normalfall erfolgt die Abwicklung „Zug um Zug“, sodass Lieferung und Zahlung einander entsprechen.

Werden beide Leistungen nicht gleichzeitig erbracht, entsteht eine Vorleistung: Entweder hat der Käufer bereits gezahlt, ohne den Basiswert erhalten zu haben, oder der Verkäufer hat bereits geliefert, ohne bezahlt worden zu sein. Dadurch gewährt eine Seite ungeplant einen Kunden- beziehungsweise Lieferantenkredit und trägt ein Vorleistungsrisiko.

Bei einem Kassageschäft sind beide Parteien grundsätzlich zwei Handelstage nach dem Geschäftsabschluss zur Erfüllung verpflichtet. Der Handelstag (trade date) ist der Tag des Geschäftsabschlusses; der Erfüllungstag (settlement date) ist der Tag der tatsächlichen Zahlung und Lieferung. Der Käufer leistet das cash settlement, also die Geldzahlung, während der Verkäufer mit dem physical settlement den Basiswert liefert. Beim same day settlement erfolgt die Erfüllung bereits am Handelstag. Dieses beschleunigte Verfahren ist für zeitkritische Transaktionen wie eilige SEPA-Zahlungen vorgesehen. Bei Termingeschäften liegt der gemeinsame Erfüllungstag weiter in der Zukunft, meist mindestens 1–12 Monate oder länger.

Risiken der zeitversetzten Abwicklung

Das Abwicklungsrisiko oder Settlement Risk ist der Oberbegriff für die Gefahr, dass die Abwicklung in einem Zahlungsverkehrs- oder Wertaustauschsystem nicht wie erwartet erfolgt. Ursache ist häufig eine asynchrone Abwicklung: Zahlung und Lieferung werden nicht gleichzeitig ausgeführt.

Bei internationalen Geschäften entstehen Zeitverzögerungen entweder durch eine nicht zeitgleiche Verbuchung bei den Kontrahenten oder trotz zeitgleicher Verbuchung dadurch, dass die Beteiligten in unterschiedlichen Zeitzonen sitzen. Die Betriebszeiten der Zahlungsverkehrssysteme in London, New York, Frankfurt und Tokio decken sich nicht vollständig. Deshalb wird ein großer Teil der Devisengeschäfte außerhalb der Geschäftszeit einer der Parteien abgewickelt.

Aus diesen Verzögerungen entstehen insbesondere drei Risiken:

• Das Bonitätsrisiko ist die Gefahr, dass eine Gegenpartei ihre Verpflichtung weder bei Fälligkeit noch später erfüllt.

• Das Liquiditätsrisiko besteht, wenn eine Gegenpartei bei Fälligkeit oder danach nicht vollständig leisten kann, obwohl die andere Seite bereits gezahlt hat.

• Das operationelle Risiko beruht auf technischen oder menschlichen Fehlern. Eine Zahlung kann beispielsweise fehlgeleitet werden oder verspätet eintreffen und dadurch Liquiditätsprobleme auslösen.

Ein gegenseitiges Erfüllungsrisiko fehlt nur, wenn beide Leistungen gleichzeitig erfolgen und jede Partei in Kenntnis der gleichzeitigen Gegenleistung leistet. Am Handelstag besteht zunächst ein Abwicklungsrisiko, solange noch keine Seite erfüllt hat. Am Erfüllungstag wird daraus für die vorleistende Seite ein Vorleistungsrisiko. Je weiter der Erfüllungstag in der Zukunft liegt, desto größer wird grundsätzlich die Gefahr, dass eine Gegenpartei vorher insolvent wird.

Bankgeschäfte und Risikominderung

Besonders wichtig ist das Settlement im Interbankenhandel und bei Devisengeschäften. Zahlt eine Partei die von ihr verkaufte Währung aus, ohne die gekaufte Währung zu erhalten, spricht man vom Erfüllungsrisiko bei Devisenhandelstransaktionen oder vom Herstatt-Risiko. Bei rein bilateraler Abwicklung, also der unmittelbaren Abwicklung zwischen zwei Kreditinstituten, bleibt dieses Risiko bestehen.

Bilaterale oder multilaterale Nettingvereinbarungen können es verringern. Netting bedeutet, dass gegenseitige Ansprüche und Verpflichtungen verrechnet werden, sodass nur verbleibende Nettobeträge zu erfüllen sind. Wird eine dritte Partei mit Zahlung und Lieferung beauftragt, kann das Erfüllungsrisiko unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschaltet werden.

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) präsentierte 1995 dafür einen Ansatz nach dem Prinzip „Zahlung gegen Zahlung“. Die G20-Banken gründeten im Juli 1997 die CLS Bank International; sie nahm im September 2002 den Betrieb auf. Die CLS-Bank wickelt Transaktionen in 17 Währungen ab, die etwa 94 % des weltweit täglich gehandelten Devisenvolumens repräsentieren. Das System trennt die Abwicklung der Transaktionen von den Ein- und Auszahlungen zwischen den CLS-Mitgliedern und der CLS-Bank. Die Mitglieder müssen auf ihren CLS-Konten jederzeit einen nicht negativen Gesamtsaldo über alle Währungen hinweg ausweisen und erhalten insgesamt keinen Intraday-Überziehungskredit. Am Ende jedes Tages beträgt der Saldo der CLS-Konten null.

Abwicklungswege und Clearing

Kassa- und Termingeschäfte werden sowohl zwischen Kreditinstituten als auch zwischen Banken und Nichtbanken abgeschlossen. Das Vorleistungsrisiko kann in beiden Fällen auftreten. Im Interbankenhandel kann die Erfüllung unmittelbar zwischen den Gegenparteien oder über ein Clearinghaus beziehungsweise einen Zentralverwahrer erfolgen.

Bei Einschaltung eines Clearinghauses oder Zentralverwahrers entfällt nach der Darstellung des Artikels das Abwicklungs- und Vorleistungsrisiko. Das Clearing wird erst vollzogen, wenn Lieferung und Zahlung beider Kontrahenten beim Clearinghaus vorliegen und spiegelbildlich übereinstimmen. Dieser Abgleich heißt Matching. Das System speichert die Vertragsdaten und ordnet die übereinstimmenden Aufträge einander zu. Leistet eine Partei nicht, findet kein Matching statt und die bereits leistende Partei erhält ihre Leistung zurück.

Aufsichtsrechtliche Vorgaben

Die in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitaladäquanzverordnung (CRR) regelt das Ausfallrisiko von Gegenparteien. Nach Art. 379 Abs. 1 CRR besteht ein Vorleistungsrisiko, wenn ein Kreditinstitut Wertpapiere, Fremdwährungen oder Waren bezahlt hat, bevor es sie erhalten hat, oder sie geliefert hat, bevor die Bezahlung eingegangen ist. Bei grenzüberschreitenden Geschäften liegt es außerdem vor, wenn seit Zahlung beziehungsweise Lieferung mindestens ein Tag vergangen ist.

Vor Beginn einer Geschäftsbeziehung ist nach Art. 286 Abs. 2a CRR die Kreditwürdigkeit der Gegenpartei zu prüfen. Das Gegenparteiausfallrisiko ist nach Art. 272 Abs. 1 CRR das „Risiko des Ausfalls der Gegenpartei eines Geschäfts vor der abschließenden Abwicklung der mit diesem Geschäft verbundenen Zahlungen“.

Banken begrenzen ihre Risiken durch interne Limite. Für Kassageschäfte werden je Gegenpartei Settlement- oder Anschaffungslimite festgelegt, die das Geschäftsvolumen begrenzen. Termingeschäfte werden während ihrer Laufzeit dem pre-settlement limit für das Wiedereindeckungsrisiko zugeordnet. Dieses Risiko besteht vor dem Erfüllungstag, wenn ein ausgefallenes Geschäft zu aktuellen Marktbedingungen ersetzt werden müsste. Am Erfüllungstag werden die Geschäfte in das Settlement-Limit übertragen. Geschäfte innerhalb der vorgesehenen Limite gehören zu der mit Eigenmitteln zu unterlegenden Risikoposition, wenn zwischen der ersten vertraglich vorgesehenen Leistung und der zweiten vorgesehenen Leistung bis zu vier Tage liegen.

Bilanzierung und prägende Schadensfälle

Das Vorleistungsrisiko ist auf das Handelsbuch begrenzt, das Abwicklungsrisiko kann dagegen auch das Anlagebuch eines Instituts betreffen. Liegt der Erfüllungstag nach dem Bilanzstichtag, gelten Kassa- und Termingeschäfte zwischen Geschäftsabschluss und Erfüllung bilanziell als schwebende Geschäfte.

Nach IAS 39.AG55 ist der Handelstag der Tag, an dem das bilanzierende Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswerts eingeht. Nach IAS 39.AG56 ist der Erfüllungstag der Tag, an dem der Vermögenswert an das Unternehmen oder durch das Unternehmen geliefert wird. Wertschwankungen eines Kassageschäfts zwischen diesen Tagen werden wegen der kurzen Dauer nicht als derivative Finanzinstrumente erfasst (IAS 39.AG12).

Schwebende Termingeschäfte sind nach IAS bereits am Handelstag als finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zu bilanzieren, weil von diesem Zeitpunkt an das Marktpreisrisiko besteht. Ein symmetrisches Termingeschäft hat am Handelstag den Wert null, da sich Rechte und Pflichten ausgleichen. Bei einem asymmetrischen Termingeschäft bilanziert der Käufer die gezahlte Optionsprämie als Vermögenswert; der Verkäufer als Stillhalter weist sie als Verbindlichkeit aus. Während der Laufzeit kann sich der Marktwert verändern. Ein Ausfallrisiko entsteht, wenn Geschäfte mit einer Gegenpartei einen positiven Wiederbeschaffungswert besitzen und die Bank damit eine Forderung gegen sie hat. Kreditinstitute bilanzieren die erwarteten Wiederbeschaffungskosten anhand der Kreditbewertungsanpassung nach Art. 381 ff. CRR. Nach § 36 Satz 1 und 2 RechKredV müssen noch nicht abgewickelte Termingeschäfte mit Erfüllungs- und anderen Risiken im Anhang nach Fremdwährungs-, Zins- und Preisrisikobezug aufgeschlüsselt werden.

Die Bedeutung dieser Regeln zeigte sich besonders beim Konkurs der Herstatt-Bank am 24. Juni 1974 um 15:30 Uhr MEZ. Gegenparteien hatten bereits unwiderrufliche DM-Zahlungen geleistet, erhielten aber wegen der später öffnenden US-Märkte und der Einstellung der Zahlungen durch die Chase Manhattan Bank keine entsprechenden US-Dollar. Weitere Störungen folgten unter anderem auf Zusammenbrüche von Drexel Burnham Lambert im Februar 1990, der Bank of Credit and Commerce International im Juli 1991, der Barings Bank im Februar 1995 und Lehman Brothers im September 2008. Die KfW überwies am 15. September 2008 aus einem Devisenswap rund 319 Millionen Euro an Lehman Brothers, erhielt die fälligen 500 Millionen US-Dollar jedoch nicht. Durch eine Aufrechnung über rund 200 Millionen Euro verringerte sich der Verlust im Dezember 2009 auf etwa 119 Millionen Euro.

Weiterlesen

Anglizismus Als Anglizismus bezeichnet man einen sprachlichen Ausdruck, der durch Kopie aus dem Englischen in eine andere Sprache eingeflossen ist. Verkäufer Verkäufer (gelegentlich auch Detailhandelsfachleute genannt) sind Fachkräfte, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie der Akquisition von … Zahlung Einzahlung · Entgelt · Zahlemann und Söhne · Zahlungsmittel · Zahlungsverkehr · Zahlungsanweisung · Zahlungsbefehl · Zahlungsverhalten … Kaufvertrag (Deutschland) Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand. Ware Für Vertrauensangelegenheiten wie „wahr“, „Ware“, „Wert“, „Wart“, „Wirt“, „Wirtschaft“ verbindet eine begrifflich gemeinsame Etymologie zur Wortfamilie. Die … Geld Geldfunktionen · Geld hat Zahlungsmittelfunktion: Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein Käufer … Laden (Geschäft) Laden (Geschäft). Räumlichkeiten, in denen Waren oder Dienstleistungen gewerblich zum Verkauf angeboten werden. Artikel · Diskussion. Logistik Die Logistik ist sowohl eine interdisziplinäre Wissenschaft als auch ein Wirtschaftszweig oder eine betriebliche Funktion in Wirtschaftssubjekten, die sich … Swap (Wirtschaft) Ein Swap (englisch to swap, „(aus-)tauschen“) ist im Finanzwesen der Anglizismus für solche derivative Finanzinstrumente, deren Gemeinsamkeit im Austausch … Euro Er wird von der Europäischen Zentralbank emittiert und fungiert als gemeinsame offizielle Währung in 21 EU-Mitgliedstaaten, die zusammen die Eurozone bilden, … Transaktion (Wirtschaft) Transaktion ist in der Volkswirtschaftslehre die Übertragung von Wirtschaftsobjekten zwischen Wirtschaftssubjekten. Inhaltsverzeichnis. Zeitzone Eine Zeitzone ist ein sich auf der Erde zwischen Süd und Nord erstreckendes, aus mehreren Staaten (und Teilen von größeren Staaten) bestehendes Gebiet, …