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Binnenmarkt
Als Binnenmarkt wird in der Volkswirtschaftslehre ein abgegrenzter Wirtschaftsraum mit weitgehend homogenen Marktbedingungen bezeichnet, der durch den …
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Kernbegriff und Bedeutung
Ein Binnenmarkt ist in der Volkswirtschaftslehre ein abgegrenzter Wirtschaftsraum mit weitgehend homogenen Marktbedingungen. Er ist durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie durch eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet. Häufig deckt sich ein solcher Wirtschaftsraum mit den Grenzen eines Staates; dann meint Binnenmarkt den nationalen Markt im Gegensatz zum Weltmarkt oder Exportmarkt.
Ein Binnenmarkt kann aber auch durch wirtschaftliche Integration mehrerer Staaten entstehen. Dafür wird teilweise der Begriff Gemeinsamer Markt verwendet, wobei dieser auch einen noch nicht vollständig verwirklichten Binnenmarkt bezeichnen kann. Das fortgeschrittenste Beispiel für die Integration vormals nationaler Volkswirtschaften ist der Europäische Binnenmarkt. Er wurde durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft geschaffen und bildet eine Grundlage der Europäischen Union. Diese ist nach den USA der weltweit zweitgrößte Binnenmarkt, gefolgt von der Volksrepublik China, Japan und Indien.
Rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen
Ein Binnenmarkt ist nicht nur eine Wirtschaftsform, sondern auch ein Rechtsbegriff. Er entsteht nicht automatisch, sondern ist ein komplexes Wettbewerbs- und Leistungssystem, das rechtlich hergestellt und gesichert werden muss. Dabei können Widerstände von Staaten, Unternehmen, Arbeitnehmern oder Verbrauchern auftreten.
Als Rechtsbegriff umfasst der Binnenmarkt nach Art. 26 Abs. 2 AEUV einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Verträgen gewährleistet ist. Ein vollkommener Binnenmarkt setzt voraus, dass Transporthemmnisse und andere Hindernisse beseitigt werden.
Wichtig ist der Unterschied zur Zollunion: In einer Zollunion werden Zölle zwischen Staaten abgebaut. Für einen Binnenmarkt reicht das aber nicht aus. Zusätzlich müssen nichttarifäre Handelshemmnisse, also etwa unterschiedliche Qualitätsnormen oder Produktionsstandards, abgebaut werden. Außerdem müssen Mobilitätshemmnisse für Arbeitskräfte und Kapital entfallen. Deshalb spricht man von der freien Bewegung der Produktionsfaktoren.
Inhalt eines Binnenmarktes
Ein Binnenmarkt ist ein Gebiet ohne Grenzen für wirtschaftliche Bewegungen. Dazu gehören verkaufte Waren und angebotene Dienstleistungen, also Binnenhandel, arbeitsuchende Arbeitskräfte durch Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt sowie Kapital durch einen gemeinsamen Finanzmarkt.
Das wirtschaftliche Geschehen wird durch viele Gesetze, Verordnungen und Normen geregelt. Beispiele sind Regeln zu Arten und Höhe von Steuern, zur Zulassung von Lebensmitteln oder zu staatlichen Sozialleistungen. Solche Regulierungen unterscheiden sich oft von denen anderer Binnenmärkte. Teilweise sind sie sogar bewusst so gestaltet, dass sie die Wirtschaft im eigenen Binnenmarkt vor äußerer Konkurrenz schützen.
Ein gemeinsamer Binnenmarkt entsteht daher nicht schon dadurch, dass zwei oder mehrere Staaten alle Zölle untereinander abschaffen und eine Freihandelszone oder Zollunion bilden. Solange Grenzen unter staatlicher Kontrolle bleiben, können Güter, Dienstleistungen, Kapital und Personen nicht völlig frei wechseln. Auch eingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit oder fehlende Niederlassungsfreiheit für Handwerker und Unternehmen widersprechen einem vollständigen Binnenmarkt.
Methoden der Schaffung
Zur Schaffung eines Binnenmarktes werden im Artikel drei Methoden genannt. Erstens können Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten angeglichen werden. Diese Angleichung heißt Harmonisierung. Sie bedeutet nicht, dass das gesamte nationale Recht vereinheitlicht wird. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Nur im Ausnahmefall ist eine Totalharmonisierung erforderlich. Geeignete Mittel können Richtlinien, Verordnungen oder Entscheidungen sein; besonders geeignet sind Richtlinien, weil sie das Ziel verbindlich vorgeben, aber die Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen.
Zweitens kann eine Rechtsvereinheitlichung durch einheitliches Recht in den Mitgliedstaaten erfolgen. Dafür ist die Verordnung besonders geeignet. Sie ist geboten, wenn eine bloße Annäherung nationaler Vorschriften nicht ausreicht, um binnenmarktähnliche Verhältnisse herzustellen.
Drittens gibt es das Anerkennungsprinzip. Dabei werden nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die noch nicht angeglichen wurden, als gleichwertig zu den Vorschriften anderer Mitgliedstaaten anerkannt. Dieses Prinzip beruht auf der Idee, dass Bestimmungen zum Schutz bestimmter Rechtsgüter grundsätzlich gleichwertig sein können. Im Europäischen Binnenmarkt wurde es durch das Cassis-de-Dijon-Urteil des Europäischen Gerichtshofs allgemein etabliert; mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde auch die Rechtsvereinheitlichung eingeleitet.
Wirtschaftsräume und Beispiele
Die Entwicklung großer Wirtschaftsräume zeigt unterschiedliche Formen und Folgen von Binnenmärkten und wirtschaftlicher Integration. In den USA konzentrierten sich Staat und Wirtschaft in der Gründerzeit vor allem auf die Binnenwirtschaft. Seit der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre und dem Zweiten Weltkrieg setzten sich die Vereinigten Staaten stärker für den Abbau von Handelsschranken und die Koordinierung des Weltwirtschaftssystems ein. Sie waren maßgeblich am Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) beteiligt.
Japan wird als führende Wirtschafts- und Technologiemacht Asiens beschrieben und war nach den USA und China die drittstärkste Wirtschaftsnation der Welt. 2007 erwirtschaftete Japan gut 9 % des Welteinkommens. 2021 hatte es bei 125,7 Mio. Einwohnern ein Bruttosozialprodukt von 4,94 Bio. USD; zum Vergleich wird Deutschland mit 4,26 Bio. USD genannt. Japans Industrie nutzt Märkte in China und Südostasien als Produktionsplattformen und hat dort Wertschöpfungsnetzwerke aufgebaut.
China hat durch den schrittweisen Übergang zu stärker marktwirtschaftlicher Orientierung große Wachstumskräfte freigesetzt. Es wird als zweitgrößte Volkswirtschaft und größte Handelsnation der Welt bezeichnet. Trotz eines durchschnittlichen Pro-Kopf-Inlandsprodukts von über 12.500 Dollar im Jahr 2021 bleibt China laut Artikel das größte Schwellenland wirtschaftlicher Entwicklung und hat Deutschland als Exportweltmeister abgelöst.
Indien wuchs im Haushaltsjahr 2007/2008 um 9 %, im Durchschnitt der vorherigen 7 Jahre um 8,8 %. Mit damals 1,1 Mrd. Einwohnern wurde erwartet, dass Indien bis zur Mitte des Jahrhunderts das bevölkerungsreichste Land der Erde wird und beim Bruttoinlandsprodukt nach China und den USA an dritter Stelle liegt.
Europa wird besonders als Beispiel für einen supranationalen Binnenmarkt hervorgehoben. Der Europäische Binnenmarkt gilt als Herzstück der europäischen Integration. Nach Angaben der Europäischen Kommission hat er seit Januar 1993 mehrere Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen und zusätzlichen Wohlstand von über 800 Milliarden Euro gebracht. Genannt werden auch gesunkene Kosten für Telefonate innerhalb Europas, niedrigere Flugpreise, neue Flugverbindungen sowie die freie Wahl von Strom- und Gasversorgern für Haushalte und Unternehmen in der EU.
Preise und wirtschaftliche Wirkungen
Der Begriff Binnenmarkt dient auch zur Unterscheidung verschiedener Marktebenen. Ein Wochenmarkt hat einen lokalen Preis und gehört zur Ebene der Mikrodaten. Ein Binnenmarkt hat einen Binnenmarktpreis und gehört zur Ebene der Mesodaten. Der Weltmarkt hat einen Weltmarktpreis und gehört zur Ebene der Makrodaten.
Marktpreise zählen zu den wichtigsten Marktdaten. Wenn Weltmarktpreis und Binnenmarktpreis zufällig übereinstimmen, liegt ein Marktgleichgewicht vor. Liegt der Weltmarktpreis über dem Gleichgewichtspreis auf dem Binnenmarkt, dann dehnt die inländische Produktion ihr Güterangebot entlang der Angebotskurve aus. Liegt der Weltmarktpreis niedriger als der Binnenmarktpreis, sinkt die inländische Güterproduktion oder wird eingestellt.
Thomas Piketty weist auf Grundlage langjähriger Untersuchungen darauf hin, dass freier Kapitalverkehr nicht unbedingt die wirtschaftliche Konvergenz von Ländern fördert. Stattdessen könne er Unterschiede durch Umverteilungseffekte eher verschärfen. Für die Integration von Staaten in die Weltwirtschaft sei die Öffnung der Güter- und Dienstleistungsmärkte wichtiger als freier Kapitalverkehr. Als Beispiel nennt der Artikel China: Es beschränkt bis heute den Kapitalverkehr, erzielt aber trotzdem eine hohe Kapitalakkumulation und hohe Produktivitätszuwächse. Auch die Gewinne aus der Öffnung selbst großer Länder für das Bruttoweltprodukt seien gering und könnten Umverteilungseffekte zulasten von Verliererländern kaum ausgleichen.
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