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Swap (Wirtschaft)
Ein Swap (englisch to swap, „(aus-)tauschen“) ist im Finanzwesen der Anglizismus für solche derivative Finanzinstrumente, deren Gemeinsamkeit im Austausch …
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Grundidee und Funktion
Ein Swap ist ein derivatives Finanzinstrument: Zwei Vertragspartner tauschen künftig anfallende Zahlungsströme (Cash Flows) aus. Dabei stehen sich gegenläufige Positionen gegenüber, etwa eine Forderung oder ein sonstiger Vermögenswert einer Verbindlichkeit. Die Zahlungsströme können auch auf verschiedene Fremdwährungen lauten.
Mit Swaps lassen sich Zahlungsströme fast beliebiger Art austauschen. Sie dienen dazu, finanzielle Risiken in der Finanzierung, der Bilanzstruktur oder bei der Absicherung eines Portfolios gezielt zu verringern. Wie bei anderen Derivaten können Risiken getrennt von den zugehörigen Basiswerten gehandelt werden. Swaps können zudem leichter handelbar sein und liquidere Märkte haben als ihre Basiswerte. Sie können nicht handelbare Werte am erweiterten Finanzmarkt handelbar machen.
Swaps sind außerbörsliche Geschäfte, aber standardisierte Finanzkontrakte. Sie können auf Musterverträgen der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) beruhen; diese regeln unter anderem die Berechnung der Zahlungen sowie Laufzeiten und Fälligkeiten. Swaps können Teil börsengehandelter Produkte wie ETFs sein und die Grundlage für neue börsengehandelte Finanzprodukte, etwa Optionsscheine und Knock-Outs, bilden.
Wichtige Arten von Swaps
Beim Zinsswap werden Zinszahlungen getauscht: Festzins gegen variablen Zins, variabler gegen Festzins oder variabler gegen variablen Zins. Unterarten sind der Constant-Maturity-Swap sowie der Total Return Swap beziehungsweise Total Rate of Return Swap.
Beim Währungsswap werden Zinsformen in verschiedenen Währungen kombiniert, etwa Festzins gegen variablen Zins, Festzins gegen Festzins oder variabler gegen variablen Zins. Entsprechend heißen Unterarten fixed/floating currency swap, fixed/fixed currency swap und floating/floating currency swap.
Zu Sonderformen gehören Asset-Swaps zur Behandlung von Kursrisiken, Credit Default Swaps für Ausfallrisiken, Devisenswaps, Equity Swaps wie Debt Equity Swap und Subordinated Risk Swap, Swaptions als Optionen auf einen Zinsswap sowie Debt-for-nature Swaps, bei denen Staatsschulden gegen Naturschutz getauscht werden. Daneben gibt es etwa Wetterderivate und Rohstoffswaps (Commodities). Finanzinnovationen wie der Spread Ladder Swap, ein Zinsswap, erweitern die Zahl der Arten.
Auch bei herkömmlichen Termingeschäften findet ein Tausch statt. Im Unterschied zum Swap gibt es dort in der Regel nur einen einzigen Austauschtermin. Bei einem Swap kommt es außerdem nicht zu einer physischen Erfüllung.
Swapsatz sowie Report und Deport
Der Swapsatz ist ein Zinssatz, den ein Kontrahent als Transaktionskosten zahlt. Da Kassa- und Terminkurs normalerweise nicht gleich sind, berechnet er sich bei zinsbezogenen Finanzprodukten als relative Differenz von Termin- und Kassakurs, bezogen auf den Kassakurs, in Prozent pro Jahr:
Swapsatz = ((Terminkurs − Kassakurs) / Kassakurs) · (360 / 1) · 100.
Die Differenz heißt auch Kurssicherungskosten. Ist sie größer als der Swapsatz, können Arbitragemöglichkeiten entstehen. Bei Commodities verringern gegenzurechnende Lagerkosten diese Möglichkeiten. Die Differenz wächst bis auf eine verbleibende Indifferenzmarge, bis Arbitrage nicht mehr lohnt.
Die Differenz zwischen Kassa- und Terminkurs hängt von der Laufzeit des Swapgeschäfts, der Zinsdifferenz zwischen zwei Ländern, der Risikoprämie und dem Erwartungswert ab. Bei Mengennotierung gilt: Liegt der Devisenterminkurs unter dem Kassakurs, liegt ein Deport (Abschlag, discount) vor: Terminkurs < Kassakurs. Dann sind vergleichbare Auslandzinssätze niedriger als im Inland und es wird eine Abwertung der Fremdwährung erwartet. Liegt der Terminkurs über dem Kassakurs, liegt ein Report (Aufschlag, premium) vor: Terminkurs > Kassakurs. Dann ist das ausländische Zinsniveau höher und es wird eine Aufwertung der Fremdwährung erwartet. Bei Preisnotierung sind die Verhältnisse umgekehrt.
Markt und geldpolitischer Einsatz
Der Swap-Markt ist ein Segment des Finanzmarkts. Gehandelt werden Swaps im Interbankenhandel oder zwischen Kreditinstituten und Nichtbanken, besonders multinationalen Unternehmen. Marktteilnehmer können spekulieren oder Sicherungsgeschäfte abschließen.
Auch das ESZB kann im Rahmen der Swappolitik auf diesem Markt auftreten, zum Beispiel mit Devisenswaps für Feinsteuerungsoperationen. Swappolitik ist ein außenwirtschaftlicher Ansatz der Geldpolitik: Durch Veränderungen offizieller Swap-Sätze können Zentralbanken Geldimporte und Geldexporte attraktiver oder weniger attraktiv machen. Damit können sie unerwünschte Devisengeschäfte erschweren, erwünschte fördern sowie Devisenkurs und Geldmenge beeinflussen. Zusätzlich wird die Geldmenge durch Liquiditätsbeschaffung oder Liquiditätsabschöpfung reguliert.
Während der Finanzkrise ab 2007 schlossen Zentralbanken Ende 2007 zunächst befristete Devisen-Swap-Abkommen. Im Oktober 2013 kündigten die Europäische Zentralbank, die US-amerikanische Federal Reserve, die Bank von Japan, die Bank von England, die Bank von Kanada und die Schweizerische Nationalbank an, diese Abkommen dauerhaft einzurichten.
Rechtliche Einordnung und Gegenparteirisiko
Bankenaufsichtsrechtlich sind Swaps Derivate. Grundlage ist ein zeitlich verzögert zu erfüllender Tausch, dessen Wert sich unmittelbar oder mittelbar aus Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet (§ 1 Abs. 11 Satz 5 Nr. 1 KWG). Wenn Kreditinstitute Swapgeschäfte im Rahmen eines Bankgeschäfts abschließen, unterliegen diese der Bankenaufsicht.
Die meisten Swaps werden von Kreditinstituten untereinander oder mit Nichtbanken geschlossen. Nach Artikel 286 Abs. 2a Kapitaladäquanzverordnung müssen Institute die Kreditwürdigkeit ihrer Kontrahenten beziehungsweise Gegenparteien prüfen. Kreditentscheidungen müssen zu bankinternen Kreditlinien führen, die das Geschäftsvolumen je Gegenpartei begrenzen.
Ein besonderes Risiko entsteht durch die Laufzeit: Der Marktwert eines Swaps kann sich verändern. Eine Ausfallgefährdung besteht, wenn ein Swap einen positiven Wiederbeschaffungswert hat und die Bank infolge der Marktentwicklung eine Forderung gegen die Gegenpartei besitzt. Für Verträge mit Bankkunden wurden nach dem einheitlichen „Rahmenvertrag für Swapgeschäfte“ von 1990 1994 mit dem „Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte“ Allgemeine Geschäftsbedingungen geschaffen; er erfasst unter anderem Caps, Floors, Collars, Forward Rate Agreements, Devisentermingeschäfte, Optionsgeschäfte und Zinsterminkontrakte.