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Finanzprodukt

Unter Finanzprodukt (auch Finanzanlage, Finanzinstrument oder Anlageprodukt) versteht man im Finanzwesen Produkte, die einem Anleger als Geld- oder …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Grundfunktionen
  2. 2. Abgrenzung und Anbieter
  3. 3. Wichtige Arten von Finanzprodukten
  4. 4. Anlageziele und Risiken
  5. 5. Rechtlicher Schutz in Deutschland und der EU

Begriff und Grundfunktionen

Ein Finanzprodukt, auch Finanzanlage, Finanzinstrument oder Anlageprodukt, ist im Finanzwesen ein Produkt für Anleger zur Geld- oder Kapitalanlage (Investition) oder für Spekulanten zur Spekulation. Es bündelt die Elemente Zins, Gewinn oder Ertrag, Laufzeit und Währung zu bestimmten Leistungsmerkmalen.

Finanzprodukte erfüllen je nach Ausgestaltung und Anlegerbedarf drei finanzwirtschaftliche Funktionen: Liquiditätssicherung, Vermögensbildung und Risikoabsicherung. Wie stark diese Funktionen gewichtet werden, hängt von den Vorstellungen des Anlegers über Liquidität, Ertrag und Risiko ab; diese Risikovorstellungen werden in Risikoklassen ausgedrückt. Ein perfektes Produkt für alle Anleger gibt es nicht, weil sich ihre Erwartungen etwa zu Laufzeit, Liquidität und Risiko unterscheiden.

Rechtlich ist ein Finanzprodukt ein bindendes Zahlungsversprechen. Es legt Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum fest und enthält zusätzliche Rechte und Pflichten, welche diese Zahlungen sichern sollen. Vertragsgegenstand ist der Austausch gegenwärtiger oder künftiger Liquidität. Finanzprodukte sind Nominalgüter, die Verbraucher, Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts von Finanzintermediären erwerben. Sie können unterschiedlich stark für Arbitrage, Spekulation oder Hedging eingesetzt werden.

Abgrenzung und Anbieter

Finanzprodukt und Finanzkontrakt werden teilweise gleichbedeutend verwendet. „Finanzkontrakt“ betont die vertragliche Beziehung, „Finanzprodukt“ das Produkt selbst. Finanzinstrument ist dagegen ein nicht deckungsgleicher Begriff des Rechnungswesens nach IFRS und des WpHG. Nach § 2 Abs. 4 WpHG gehören zu Finanzinstrumenten Wertpapiere, Investmentanteile, Geldmarktinstrumente, Derivate als Termingeschäfte, Rechte auf die Zeichnung von Wertpapieren und Vermögensanlagen – mit Ausnahme von Genossenschaftsanteilen – sowie Namensschuldverschreibungen von Kreditinstituten. IAS 39.8 definiert ein Finanzinstrument als Vertrag, „der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt“.

Weil Finanzprodukte dem Emittenten, also dem anbietenden Unternehmen, auch zur Finanzierung dienen, heißen sie teils Finanzierungsinstrumente oder Finanzierungstitel. Angeboten werden sie insbesondere von Kreditinstituten, Versicherungen, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Kreditkarten-, Leasing- und Factoringgesellschaften sowie Schattenbanken. Anleger können Verbraucher, Unternehmen einschließlich Kreditinstitute, institutionelle Anleger und juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.

Die meisten Produkte sind nicht lagerfähig: Sie werden bei Nachfrage produziert und vermarktet und bestehen meist als Buchgeld oder Buchwerte. Gegenständlich sind vor allem Commodities, Immobilien und Edelmetalle; Edelmetalle können jedoch auch nicht-physisch auf Metallkonten verbucht werden.

Wichtige Arten von Finanzprodukten

Eine Einteilung richtet sich häufig nach dem typischen Emittenten. Kreditinstitute und Bausparkassen bieten beispielsweise Sichteinlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten, Bausparguthaben, Termingelder wie Fest- und Kündigungsgelder, Spareinlagen wie Banksparpläne oder Prämiensparen, Bankschuldverschreibungen wie Spar(kassen)briefe sowie Pfandbriefe an. Dazu kommen Derivate, etwa Swaps und Optionen.

Investmentfonds geben Investmentzertifikate aus. Zu offenen Investmentfonds gehören Aktien-, Geldmarkt-, Renten- und Mischfonds; genannt werden außerdem geschlossene Fonds, alternative Investmentfonds und Fondssparpläne. Versicherungen mit Anlagecharakter bieten unter anderem Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, Katastrophenanleihen, Kapitalisierungsgeschäfte und Hybrid-Produkte an. Nichtbank-Unternehmen können Stamm- oder Vorzugsaktien sowie Unternehmens- und Aktienanleihen ausgeben. Staaten, Länder und Kommunen bieten beispielsweise Bundeswertpapiere, Landes- und Kommunalanleihen sowie Bürgerkredite an. Weitere Produktgruppen sind Verbriefungen von Zweckgesellschaften, Rohstoffe, Immobilien und Anlageedelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium.

Strukturierte Finanzprodukte entstehen, wenn ein Finanzprodukt mit einem Derivat kombiniert wird. Nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 sind dies „Wertpapiere, die zur Besicherung und Übertragung des mit einem Pool an finanziellen Vermögenswerten einhergehenden Kreditrisikos geschaffen wurden und die den Wertpapierinhaber zum Empfang regelmäßiger Zahlungen berechtigen, die vom Cashflow der Basiswerte abhängen.“

Nach Anlagezielen lassen sich unter anderem ethische Geldanlagen, Diversifikation zur Risikostreuung, Anlagen nach Risikoklassen sowie Value Investing unterscheiden. Value Investing strebt mittlere Rendite bei hoher Sicherheit an.

Anlageziele und Risiken

Das Magische Dreieck der Vermögensanlage beschreibt drei miteinander konkurrierende Faktoren: Sicherheit, Rendite und Liquidität. Sie können nicht alle gleichzeitig optimal erfüllt werden. Sicherheit bedeutet, Wertschwankungen, Wertminderungen und die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts möglichst zu verringern oder auszuschließen. Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten unterliegen der Einlagensicherung; Produkte von Nichtbanken tragen dagegen das Insolvenzrisiko ihres Emittenten.

Rendite ist der Ertrag innerhalb einer bestimmten Periode. Ein relativ hoher Ertrag kann ein hohes Finanzrisiko bedeuten. Liquidität bedeutet, dass eine Anlage schnell wieder zu Geld gemacht, meist verkauft, werden kann. Maßstab ist die Marktliquidität: Bei hoher Marktbreite ist sie groß, bei Marktenge gering. Zusätzlich können Verantwortung, etwa Sozialstandards oder der Ausschluss von Kinderarbeit und Kriegswaffen, Nachhaltigkeit nach Umweltstandards sowie die Besteuerung wichtig sein. Für Privatanleger ist die Rendite nach Steuern maßgeblich, da Kapitaleinkünfte kapitalertragsteuerpflichtig sind.

Der Gesamtrisikoindikator informiert über Marktrisiko, Bonitätsrisiko und Liquiditätsrisiko. Marktrisiko betrifft die künftige Entwicklung des Kurswerts, Bonitätsrisiko den Ausfall des Emittenten und Liquiditätsrisiko die Gefahr, dass ein Produkt nicht mehr handelbar und damit nicht mehr einlösbar ist. Jedes dieser Risiken kann zum Totalverlust führen; Risiken können gleichzeitig auftreten und sich verstärken. Die BaFin schlägt eine Skala von 1 bis 7 vor: 1 bedeutet niedriges, 4 mittleres und 7 höchstes Risiko. Bei Anlageberatung sowie Kauf-, Verkaufs- oder Halteempfehlung müssen Institute nach § 64 Abs. 4 WpHG vor der Wertpapierorder eine schriftliche Geeignetheitserklärung vorlegen, welche die Risiken erläutert und die passende Risikoklasse bescheinigt.

Rechtlicher Schutz in Deutschland und der EU

In Deutschland gibt es keine Legaldefinition von Finanzprodukt. Einer Bundestagsdrucksache vom September 2015 zufolge sind darunter Anlagemöglichkeiten zur Geldanlage zu verstehen. Davon zu unterscheiden sind Finanzdienstleistungen: Sie umfassen über Finanzprodukte hinaus Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1a KWG und auch Versicherungsleistungen wie Versicherungspolicen. § 492a Abs. 1 BGB verbietet bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen Kopplungsgeschäfte, bei denen das Darlehen nur gemeinsam mit einem anderen gesonderten Finanzprodukt oder einer Finanzdienstleistung und nicht separat abgeschlossen werden kann. § 504a BGB verpflichtet Kreditinstitute unter bestimmten Voraussetzungen, bei Kontoüberziehungen ein kostengünstigeres Finanzprodukt anzubieten.

Im EU-Recht ist eine Finanzdienstleistung „jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung“. Die Finanzkrise ab 2007 zeigte, dass Kleinanleger und nicht-professionelle Anleger komplexe Finanzprodukte oft nicht ausreichend verstanden. Daher verlangt Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014, der PRIIP-Verordnung, für die meisten Produkte ein Basisinformationsblatt. Dieses muss präzise, redlich und klar sein, darf nicht irreführend sein und höchstens drei DIN-A4-Seiten umfassen.

PRIIP bedeutet Packaged Retail and Insurance-based Investment Products. Erfasst sind insbesondere strukturierte Produkte, Derivate, offene und geschlossene Investmentfonds, Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter sowie Instrumente von Zweck- oder Verbriefungszweckgesellschaften. Der Anwendungsbereich ist bewusst weit, damit Anbieter die Regeln nicht durch Rechtsform, Bezeichnung oder Zweckbestimmung umgehen können.

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