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Börsengehandelter Fonds
Ein börsengehandelter Fonds (englisch exchange-traded fund, ETF) ist ein Investmentfonds, der fortlaufend an einer Börse gehandelt wird.
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Grundidee und Bedeutung
Ein börsengehandelter Fonds, englisch exchange-traded fund und abgekürzt ETF, ist ein Investmentfonds, der fortlaufend an einer Börse gehandelt wird. Er gehört zu den Exchange-traded Products. Anders als viele klassische Fonds wird er normalerweise nicht direkt über die ausgebende Investmentgesellschaft gekauft oder verkauft, sondern über die Börse am Sekundärmarkt.
Die meisten ETFs sind passiv verwaltete Indexfonds. Das bedeutet: Das Fondsmanagement versucht nicht, durch eigene Anlageentscheidungen den Markt zu schlagen, sondern bildet die Zusammensetzung und Entwicklung eines vorher festgelegten Wertpapierindexes nach. Deshalb wird „ETF“ oft fast gleichbedeutend mit „Indexfonds“ verwendet, obwohl es auch aktiv gemanagte ETFs gibt. ETF-Anteile verbriefen wie normale Investmentfonds-Anteile einen anteiligen Besitz an einem Sondervermögen. Dieses Sondervermögen wird getrennt vom Vermögen der Investmentgesellschaft geführt und ist deshalb weitgehend gegen eine Insolvenz des Fondsanbieters geschützt.
ETFs sind für viele Anlageklassen verfügbar, zum Beispiel Aktien, Rohstoffe, Anleihen, Geldmarkt, alternative Investments, Währungen und Immobilien. Sie haben den Zugang zu vielen Märkten erleichtert: Auch Kleinanleger können über ETFs in Vermögenswerte investieren, die früher eher institutionellen Investoren oder sehr vermögenden Privatkunden offenstanden.
Handel und Kosten
ETF-Anteile können ähnlich wie Aktien während des Börsentages gehandelt werden. Der Preis entsteht durch Angebot und Nachfrage, liegt wegen Arbitrage meist nahe am Nettoinventarwert des Sondervermögens. Der Nettoinventarwert beschreibt den rechnerischen Wert der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte abzüglich Kosten. Bei ETFs wird zusätzlich während des Handelstages ein indikativer Nettoinventarwert, kurz iNAV, veröffentlicht. Außerdem wird die Zusammensetzung des Sondervermögens einmal täglich bekanntgegeben.
Für einen liquiden Handel sorgen Market Maker. Das sind Marktteilnehmer, die laufend Ankaufs- und Verkaufskurse stellen. Bei klassischen, nicht börsengehandelten Fonds stellt die Fondsgesellschaft dagegen meist nur einmal täglich einen Preis fest.
Anleger tragen bei ETFs verschiedene Kosten. Dazu gehören die in der Gesamtkostenquote zusammengefassten Kosten wie Managementgebühren, Indexgebühren und sonstige Kosten, außerdem Transaktionskosten des Fonds. Diese werden dem Sondervermögen entnommen. Zusätzlich zahlen Anleger direkt die üblichen Börsenhandelskosten, etwa Orderprovision, Maklercourtage, Abwicklungsentgelte und die Geld-Brief-Spanne. Die jährlichen Managementkosten liegen typischerweise unter 1 %. Bei passiven ETFs entfallen die Kosten für aktives Fondsmanagement, und da der Kauf normalerweise nicht über die Investmentgesellschaft erfolgt, fällt auch kein Ausgabeaufschlag an.
Entstehung neuer ETF-Anteile
Für ETFs gibt es besondere Verfahren zur Schaffung und Rückgabe von Anteilen: den Creation-Prozess und den Redemption-Prozess. Im Creation-Prozess werden neue ETF-Anteile meist in Blöcken von normalerweise 50.000 Stück geschaffen. Ein Authorized Participant, kurz AP, liefert Barmittel oder einen Wertpapierkorb im Wert der neuen ETF-Anteile an die Investmentgesellschaft. Diese gibt ihm im Gegenzug ETF-Anteile, die anschließend über die Börse an Anleger verkauft werden können.
Wird ein Wertpapierkorb geliefert, spricht man von „creation in kind“. Im einfachen Fall enthält dieser Korb die Wertpapiere des nachgebildeten Index in ihrer jeweiligen Gewichtung. Wird stattdessen Geld geliefert, heißt dies „cash creation“. Beim Redemption-Prozess läuft es umgekehrt: Der Authorized Participant gibt ETF-Anteile zurück und erhält Barmittel oder einen Wertpapierkorb. Entsprechend spricht man von „redemption in kind“ oder „cash redemption“.
Große institutionelle Investoren können über diese Prozesse auch außerbörslich direkt mit der Investmentgesellschaft handeln. Wenn dabei Wertpapierkörbe geliefert oder erhalten werden, kann das steuerliche Vorteile haben.
Arten und Nachbildung
ETFs lassen sich nach Anlageklasse, nachgebildetem Index und Art der Indexnachbildung unterscheiden. Die ersten ETFs bezogen sich auf marktbreite Aktienindizes. Später kamen viele weitere Anlageklassen und stärker spezialisierte Indizes hinzu. Nachgebildete Indizes können zum Beispiel marktbreite Indizes wie der STOXX Europe 50 oder der iBoxx sein, Branchenindizes, Regionenindizes wie solche für Schwellenmärkte oder sogenannte Strategieindizes.
Strategieindizes sind meist sehr spezialisierte, oft aktienbezogene Indizes. Dazu können Indizes für sehr spezielle Branchen wie erneuerbare Energien, Indizes nach Fundamentaldaten oder Dividendenrendite sowie Indizes gehören, die Handelsstrategien wie Shortpositionen, gehebelte Positionen oder Optionsstrategien nachbilden.
Bei der vollständigen Nachbildung, auch Full-Replication-Methode, hält der Fonds alle Bestandteile des Index in der passenden Gewichtung. Das kann den Index gut abbilden, wird aber schwierig und teuer, wenn ein Index sehr viele Einzelwerte enthält, etwa der S&P 500 mit 500 Werten oder andere Indizes mit mehreren tausend Werten. Bei der Sampling-Methode kauft der Fonds nur eine Auswahl der Indexwerte, meist die besonders wichtigen und liquiden Werte. Dadurch sinkt der Aufwand, aber der Nachbildungsfehler kann größer werden.
Bei synthetischer Indexnachbildung hält der ETF nicht unbedingt die Indexbestandteile selbst, sondern nutzt Swapgeschäfte wie Equity Swaps oder Total Return Swaps. Ein Swap ist ein Tauschgeschäft, mit dem die Wertentwicklung bestimmter Papiere gegen die Wertentwicklung des gewünschten Index getauscht wird. Diese Methode kann illiquide oder nicht frei handelbare Werte leichter abbilden und einen geringeren Nachbildungsfehler ermöglichen. Gleichzeitig entsteht ein Kontrahentenrisiko, also das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.
Risiken
Das wichtigste Risiko für Anleger sind Marktpreisrisiken: Der Preis eines ETF kann schwanken und Verluste verursachen. Bei ETFs auf breite Indizes handelt es sich vor allem um allgemeines Marktrisiko, weil solche Indizes stark diversifiziert sind. Bei spezialisierten ETFs kommen besondere Risiken hinzu, zum Beispiel Länder- oder Branchenrisiken. Die Anlageklasse bestimmt die Art des Risikos, etwa Aktienrisiken oder Zinsänderungsrisiken. Bei Anleihen-ETFs kommt das Adressenausfallrisiko der Anleiheschuldner hinzu.
Für ETFs gilt nicht die Einlagensicherung der Banken. Da ETF-Anteile aber Sondervermögen sind, gehören sie nicht zur Insolvenzmasse und bleiben im Kundenbesitz. Wenn Wertpapiere trotzdem nicht herausgegeben werden können, etwa bei Betrug, greift nach dem Anlegerentschädigungsgesetz eine Entschädigung von maximal 20.000 Euro pro Kunde und Institut (§ 4 Absatz 2 AnlEntG).
Der Nachbildungsfehler ist die Differenz zwischen der Rendite des ETF und der Rendite seines Referenzindex oder Referenzvermögenswerts. Ist er ungleich Null, wird die angegebene Referenz nicht exakt nachgebildet. Das kann für Anleger bedeuten, dass sie nicht vollständig an der gewünschten Wertentwicklung teilnehmen; umgekehrt kann die ETF-Entwicklung auch besser sein als die des Index.
Die Liquidität von ETFs ist sehr unterschiedlich. Große und beliebte ETFs werden kontinuierlich gehandelt, mit hohem Volumen und engen Geld-Brief-Spannen. Andere werden nur wenige Male pro Woche gehandelt. Market Maker sollen die Handelbarkeit sichern. Nach dem Flash-Crash von 2010 wurden neue Vorschriften eingeführt, damit ETFs besser mit systemischen Belastungen umgehen. Am 24. August 2015 fielen in den USA einige ETF-Kurse deutlich stärker als ihre Indizes, weil verkaufswillige Anleger keine Käufer fanden; als Grund wurden Besonderheiten der Regeln der New Yorker Börse genannt.
Markt, Anbieter und Steuern
Der ETF-Markt ist seit Beginn der neunziger Jahre fast stetig gewachsen. 2002 lag das weltweit verwaltete ETF-Vermögen bei 142 Milliarden USD, 2007 bei 797 Milliarden USD und 2009 bei 1 Billion USD. Nur 2008 sank das verwaltete Vermögen wegen Kursverlusten in der Finanzkrise, obwohl netto weiterhin Mittel zuflossen. Im Dezember 2014 erreichte das von US-amerikanischen ETFs verwaltete Vermögen 2 Billionen US-Dollar, bis November 2019 4 Billionen US-Dollar. In Europa wurden im Dezember 2019 1 Billion Euro in ETFs verwaltet.
In Deutschland stieg das Marktvolumen von 5 Milliarden Euro im Jahr 2002 auf 64 Milliarden Euro im Jahr 2007. Europaweit lag es 2009 bei 160 Milliarden Euro und Ende Dezember 2015 bei 511 Milliarden Euro. Ende August 2019 war laut Morningstar Inc. erstmals mehr Kapital in ETFs, die den US-amerikanischen Aktienmarkt abbilden, investiert als in aktiv gemanagten Fonds; bis dahin waren 4,27 Billionen Dollar in amerikanischen ETFs investiert.
Zu den größten ETF-Anbietern in Europa zählten 2025 iShares von BlackRock mit 917,23 Mrd. US-Dollar verwaltetem Vermögen und 41,69 % Marktanteil, Amundi mit 285,21 Mrd. US-Dollar und 12,96 %, Xtrackers von DWS mit 245,68 Mrd. US-Dollar und 11,17 %, Vanguard mit 170,25 Mrd. US-Dollar und 7,74 % sowie Invesco mit 115,85 Mrd. US-Dollar und 5,27 %.
Steuerlich werden börsengehandelte Fonds in Deutschland wie andere Fonds behandelt. Gewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer. Je nach ETF-Art kann eine Teilfreistellung gelten: Bei einem ETF, der überwiegend in Aktien anlegt, sind zum Beispiel 30 % der Gewinne steuerfrei; auf die restlichen Gewinne wird Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungsteuer genannt, erhoben. Die ersten 1000 Euro Gewinn pro Jahr können mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei sein. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Außerdem kann eine Vorabpauschale anfallen, die später mit der beim Verkauf anfallenden Steuer verrechnet wird.