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Suizid
Methoden · Erhängen/Erdrosseln/Ersticken 48 % · Sturz in die Tiefe 10 % · Vergiftung durch Medikamente oder andere chemische Stoffe 8 % · Sich vor fahrende Züge …
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Definition und zentrale Bedeutung
Ein Suizid ist die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens. Die amtssprachliche Bezeichnung ist Selbsttötung; in der Fachsprache ist Suizid üblich. Suizidalität bezeichnet einen psychischen Zustand, in dem Gedanken, Phantasien, Impulse oder Handlungen anhaltend, wiederholt oder in krisenhaften Zuspitzungen darauf ausgerichtet sind, den eigenen Tod gezielt herbeizuführen.
Suizid ist ein komplexes gesundheitliches, gesellschaftliches, rechtliches und weltanschauliches Phänomen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet ihn wegen seiner Häufigkeit als gesundheitspolitische Priorität. Die Bewertungen unterscheiden sich historisch und kulturell stark. In der klinischen Psychologie und Psychiatrie wird Suizidalität häufig als Symptom einer psychischen Störung verstanden; Behandlung und Präventionsmaßnahmen können Suizidhandlungen verhindern.
Eine Suizidhandlung ohne Todesfolge heißt Suizidversuch. Diese sind schätzungsweise etwa zehnmal häufiger als vollendete Suizide; für Deutschland werden Faktor 10 bis 20 genannt. Ein früherer Suizidversuch gilt als größter Risikofaktor für einen später vollendeten Suizid. Suizid kann aktiv oder passiv erfolgen, etwa durch den bewussten Verzicht auf Medikamente. Bei akuter Gefahr nennt der Artikel den Euronotruf 112 und die Telefonseelsorge als Hilfsmöglichkeiten.
In der ICD-10 werden unter anderem Z91.5 („Selbstbeschädigung in der Eigenanamnese“), X60–X84 („Vorsätzliche Selbstbeschädigung“) und Y87.0 („Folgezustände nach vorsätzlicher Selbstbeschädigung“) verwendet. In der ICD-11 stehen MB23.R für Suizidversuch, MB23.S für suizidales Verhalten, MB26.A für Suizidgedanken, PD3Z für vorsätzliche Selbstbeschädigung, nicht näher bezeichnet, und QC4B für Selbstbeschädigung in der Eigenanamnese.
Ursachen und Prävention
Als häufigste Ursache werden heute diagnostizierbare psychische Erkrankungen angesehen; je nach Schätzung werden etwa 90 % aller Suizide darauf zurückgeführt. Diese Zahl ist jedoch mit Vorsicht zu bewerten, weil Diagnosen nach einem vollendeten Suizid oft nur als Verdachtsdiagnosen anhand der Handlung und von Angehörigenberichten gestellt werden. Diese Berichte können unvollständig oder fehlerhaft sein (Recall Bias). Besonders häufig tritt Suizidalität bei Depressionen und manisch-depressiven Erkrankungen auf. Auch Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen und chronische Schmerzen spielen eine wichtige Rolle.
Bestimmte Arzneimittel können suizidale Gedanken auslösen oder verstärken, meist indem sie Depressionen oder Psychosen fördern. Der Artikel nennt hierfür Phosphodiesterasehemmer, Chinolone, 5-Alpha-Reduktasehemmer, Bupropion und SSRI. Lebenskrisen wie Trennung, Versagensängste oder wirtschaftlicher Ruin sind allein nur bei etwa 5 bis 10 % der Fälle der Hintergrund. Gleichzeitig können äußere Belastungen bei einer inneren Anfälligkeit eine Depression auslösen. Eine Untersuchung von 233.000 Suiziden in 63 Ländern für 2000 bis 2011 brachte rund 20 % mit tatsächlichem oder drohendem Arbeitsplatzverlust in Verbindung; der Anstieg der Suizidrate geht einer höheren Arbeitslosigkeitsquote etwa ein halbes Jahr voraus. Auch kulturelle Faktoren, etwa Gesichtsverlust in Asien, können eine Rolle spielen.
Prävention setzt an Warnzeichen, psychischen Erkrankungen, sozialen Belastungen und den äußeren Bedingungen an. Erwin Ringel prägte den Begriff „präsuizidales Syndrom“ für drei Merkmale: Einengung des Denkens, Aggressionshemmung beziehungsweise Aggressionsumkehr und Suizidfantasien. Ankündigungen und Warnzeichen sollen ernst genommen werden; Betroffene sollen offen angesprochen und zum Gespräch über Probleme und Suizidgedanken ermutigt werden. Aus diesem Ansatz entstand in den 1950er Jahren die Telefonseelsorge.
Das Nürnberger Bündnis gegen Depression kombinierte 2001 und 2002 Schulungen für Hausärzte, eine Öffentlichkeitskampagne, die Fortbildung von Lehrern, Journalisten, Pfarrern und Pflegepersonal sowie Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige. Suizide und Suizidversuche gingen gegenüber dem Kontrolljahr 2000 und der Kontrollregion Würzburg signifikant um 24 % zurück; für Suizide allein war wegen der geringen Fallzahl kein statistisch signifikanter Nachweis möglich. Weitere Maßnahmen sind bauliche Sicherungen an gefährlichen Orten, Bahnsteigtüren, verantwortungsvolle Medienberichterstattung zur Vermeidung des Werther-Effekts und Präventionsprogramme. Der 10. September ist seit 2003 der Welt-Suizid-Präventionstag. Ende 2024 wurde am Universitätsklinikum Frankfurt die erste deutsche Professur für Suizidologie und Suizidprävention eingerichtet.
Bei Jugendlichen standen in einer deutschen Studie von 2014 mit mehr als 44.000 Teilnehmern acht Faktoren signifikant mit Suizidversuchen in Zusammenhang: weibliches Geschlecht, eine ärztlich gestellte ADHS-Diagnose, aktuelles Rauchen, Rauschtrinken innerhalb der letzten vier Wochen, Schulverweigerung, Migrationshintergrund, elterliche Trennungserlebnisse und ein vernachlässigender Erziehungsstil in der Kindheit. Als einziger Schutzfaktor wurde ein autoritativer Erziehungsstil festgestellt. Vorgeschlagen wird, frühe Erziehungs- und bestehende Präventionsprogramme, etwa gegen Substanzkonsum, entsprechend zu erweitern.
Häufigkeit, Unterschiede und Methoden
Für 2016 schätzte die WHO weltweit 793.000 Suizide, also 10,5 pro 100.000 Menschen. Für 2012 nennt der Welt-Suizid-Report etwa 804.000 Fälle beziehungsweise 11,4 pro 100.000; die unterschiedlichen Angaben beruhen auf verschiedenen Schätzungen und Datenständen. Ein verlässlicher weltweiter Durchschnitt ist wegen der mangelhaften Datenlage nicht bestimmbar. 2016 war Suizid die zweithäufigste Todesursache der 15- bis 29-Jährigen; 2012 galt dies nach Verkehrsunfällen ebenfalls für diese Altersgruppe.
Suizidraten sind stark vom Geschlecht abhängig. In wohlhabenden Ländern entfallen etwa 75 % der Fälle auf Männer, in ärmeren etwa 60 %. Weltweit beträgt das Verhältnis von Männern zu Frauen ungefähr 1,8. Bangladesch und China sind die einzigen im Artikel genannten Länder, in denen der Frauenanteil höher ist. Die höchste gemeldete Rate hatte Sri Lanka 2015 mit 35,3 pro 100.000, die höchste Frauenrate Südkorea mit 16,4. In Europa lag Litauen mit 32,7 am höchsten. Die niedrigsten europäischen Raten wurden in Griechenland und Albanien mit jeweils 4,3 gemessen. Weltweit ist die Rate bei Menschen ab 70 Jahren am höchsten, wobei der Zusammenhang mit dem Alter kulturell unterschiedlich ausfällt.
In Deutschland werden seit 2000 jährlich 9.000 bis 11.000 Suizide registriert, etwa 11 pro 100.000 Einwohner und Jahr. Die Zahl sank seit 1980, stagnierte aber von 2007 bis 2014. Eine hohe Dunkelziffer wird angenommen. 1,1 % aller Todesfälle werden amtlich als Suizid festgestellt. 2007 lag die Suizidsterblichkeit bei Frauen insgesamt bei 5,7 und bei Männern bei 17 pro 100.000; von 9.402 Suiziden entfielen 7.009 beziehungsweise 74,5 % auf Männer. Bei 15- bis 35-Jährigen war Suizid Ursache für 17 % der Todesfälle. Die regionalen Unterschiede in Deutschland reichen bis zum Faktor 2; Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehören weiterhin zu den Ländern mit erhöhten Raten. 2006 lagen die Zahlen in Frühling und Sommer, besonders im Mai und Juli, über dem jeweiligen Jahresanteil.
In deutschen Gefängnissen ist Suizid die häufigste singuläre Todesursache; zwischen 2000 und 2019 wurden rund 80 Fälle jährlich erfasst. Die Rate liegt bei acht von 10.000 Insassen und damit etwa siebenmal über der Allgemeinbevölkerung. Ärzte weisen bis zu 3,4-mal, Ärztinnen bis zu 5,7-mal höhere Raten als andere Bürger auf.
Bei vollendeten Suiziden in Deutschland wurden unter anderem Erhängen, Erdrosseln oder Ersticken mit 48 %, Sturz in die Tiefe mit 10 %, Vergiftung mit Medikamenten oder anderen chemischen Stoffen mit 8 %, Suizide vor Zügen oder Autos mit 6 %, Gasvergiftungen mit 5 % und Erschießen mit 5 % erfasst. Männer verwendeten häufiger sogenannte harte, Frauen häufiger weiche Methoden. Auf deutschen Bahnstrecken wurden 714 Fälle im Jahr 2008, 875 im Jahr 2009 und 771 im Jahr 2019 registriert.
In Österreich lag die Rate 1945 bei 60 pro 100.000; nach 1945 schwankte sie meist zwischen 20 und 30 und fiel 1999 auf etwa 19. Männer haben ungefähr die doppelte Rate der Frauen; bei Männern über 85 wurden 120, bei Frauen 33 pro 100.000 genannt. Für Österreich werden 25.000 bis 30.000 Suizidversuche jährlich geschätzt. In der Schweiz starben 2023 995 Menschen durch Suizid, darunter 721 Männer und 274 Frauen; zusätzlich wurden 1.729 assistierte Suizide registriert. Frankreich hatte um 2006 etwa 18 Suizide pro 100.000 gegenüber unter 12 in Deutschland.
Erscheinungsformen und besondere Kontexte
Beim Alterssuizid steigt die Suizidalität in Europa mit dem Alter. In Deutschland erreicht die Rate bei über 85-Jährigen über 35 pro 100.000. Manche ältere Menschen reduzieren oder beenden bewusst die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme; dies wird als Selbstaufgabe-Suizid beschrieben. Für Angehörige und Pflegende entsteht ein Konflikt zwischen Achtung der Entscheidungsfreiheit und der Sorge, der Tod könne unfreiwillig eintreten. Depressionen sind auch im hohen Alter behandelbar, doch wird eine Altersdepression nur bei 10 bis 20 % der Betroffenen diagnostiziert und noch seltener angemessen behandelt.
Assistierter Suizid bedeutet, dass eine andere Person den Suizid unterstützt. Je nach Tatherrschaft wird rechtlich zwischen Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen unterschieden. Die Regelungen sind international verschieden und ethisch umstritten. Beim Doppelsuizid nehmen sich zwei Menschen gemeinsam das Leben; davon zu unterscheiden ist der Fall, dass eine Person die andere auf deren Verlangen tötet und anschließend sich selbst töten will. Ein erweiterter Suizid liegt vor, wenn eine Person vor oder zugleich mit dem eigenen Suizid weitere Menschen, meist Partner oder Kinder, tötet. Synonyme sind Mitnahmesuizid, homicide-suicide und murder-suicide. Ein Amoklauf mit anschließender Selbsttötung ist ein Sonderfall.
Politische Protestsuizide sollen durch eine öffentlich ausgeführte Selbsttötung Aufmerksamkeit für ein als höher bewertetes politisches oder moralisches Anliegen schaffen. Der Artikel nennt unter anderem Selbstverbrennungen von Jan Palach 1969, Oskar Brüsewitz 1976, Hartmut Gründler 1977 und tibetischen Protestierenden seit 1998 sowie die Selbstverbrennung Mohamed Bouazizis 2010. Hungerstreiks können ebenfalls tödlich enden, etwa bei Bobby Sands 1981 und Holger Meins 1974.
Haft erhöht das Suizidrisiko besonders zu Beginn einer Gefangenschaft und in Untersuchungshaft. Erschwerende Faktoren sind nicht erkannte psychische Erkrankungen, Substanzabhängigkeit, Haftschock und Isolation. Im Militär sind Suizide und Suizidversuche bekannt; 2022 erfasste das Amt der Wehrbeauftragten 18 Selbsttötungen und 64 Selbsttötungsversuche von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, wobei die tatsächliche Zahl höher sein kann. Als militärische Taktik werden Selbstmordangriffe und Selbstmordattentate beschrieben, darunter die Kamikaze-Angriffe japanischer Piloten im Zweiten Weltkrieg und die Anschläge vom 11. September 2001.
Weltanschauungen und Philosophie
Die moralische Bewertung des Suizids ist kulturell sehr unterschiedlich. In der Antike lehnten Pythagoras, Platon und Cicero die Selbsttötung aus religiösen oder religiös-ethischen Gründen ab. Der Philosoph Hegesias befürwortete sie dagegen als Recht des Einzelnen. Stoiker wie Cato der Jüngere und Seneca sahen sie in bestimmten Situationen als mögliche Wahl. In jüdischen und christlichen Traditionen wurden Suizidenten historisch häufig von gewöhnlichen Trauerriten und Friedhofsbestattungen ausgeschlossen. Im Judentum wird der Suizid heute je nach Ausrichtung oft als Folge einer psychischen Krankheit verstanden; religiös motivierte Selbsttötungen angesichts von Verfolgung oder Zwang zur Abkehr vom Glauben können als Kiddusch HaSchem, „Heiligung des Namens“, mit einem Martyrium gleichgesetzt werden.
Im Christentum begründete Augustinus das Verbot unter anderem mit dem Gebot „Du sollst nicht töten“, das auch auf die Erhaltung des eigenen Lebens bezogen wurde. Der Codex Iuris Canonici von 1917 nannte überlegte Selbsttötung als Ausschlussgrund für ein kirchliches Begräbnis; der CIC von 1983 nennt den Suizid nicht mehr ausdrücklich. Theologische Stimmen wie Dietrich Bonhoeffer betonen zugleich die Möglichkeit göttlicher Gnade auch angesichts eines Suizids.
Im Islam gilt Suizid als schwere Sünde und streng verboten, da nur Gott über Leben und Tod entscheiden dürfe. Selbstmordattentate werden von verschiedenen islamischen Gruppen dennoch als Glaubenszeugnis oder Märtyrertod dargestellt; ob sie als Martyrium oder als Selbstmord gelten, ist innerhalb des Islams umstritten. Im Buddhismus reicht die Bewertung von Ablehnung bis zu sehr seltener bedingter Zustimmung. Eine positive Bewertung setzt in bestimmten Texten einen klaren, konzentrierten und ruhigen Gemütszustand sowie Vertrauen in einen Buddha voraus; destruktiv motivierte Selbsttötung gilt als ethisch verwerflich. Im Hinduismus wurden bestimmte rituelle Selbsttötungen, etwa Sati, historisch religiös begründet; die Witwenverbrennung wurde im 19. Jahrhundert verboten. Im Jainismus gibt es das Todesfasten als Abschluss eines langen rituellen Übungsweges.
Philosophisch bestritten Kant und Hegel ein Recht auf Selbsttötung. David Hume sah sie dagegen als ein der menschlichen Gesellschaft eingestiftetes Recht. Schopenhauer lehnte den Suizid trotz seiner Lehre von der Verneinung des Willens zum Leben ab; Philipp Mainländer verfasste hingegen eine „Apologie des Selbstmords“. Albert Camus erklärte den Suizid zum scheinbaren Ausweg aus der Absurdität des Lebens, lehnte ihn aber ab und forderte, die Absurdität zu erkennen und dennoch weiterzuleben.
Rechtliche Bewertung
Historisch wurde Suizid in vielen europäischen Gebieten bis in das beginnende 19. Jahrhundert strafrechtlich verfolgt. Im modernen Recht ist er in Deutschland und Österreich straffrei. In Großbritannien und Nordirland wurde die Strafbarkeit 1961 abgeschafft.
In Deutschland setzen die Tötungsdelikte der §§ 211 folgende StGB die Tötung eines anderen Menschen voraus. Auch Anstiftung oder Beihilfe zu einem Suizid eines vollverantwortlich Handelnden sind grundsätzlich straffrei. Tötung auf Verlangen ist dagegen nach § 216 Abs. 1 StGB strafbar. Eine andere Person kann wegen Mordes oder Totschlags in mittelbarer Täterschaft verantwortlich sein, wenn der Suizident nicht freiverantwortlich handelt und der Hintermann die Tatherrschaft besitzt. Freiverantwortlichkeit setzt nach dem Bundesgerichtshof natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit sowie eine autonome, realitätsbezogene Abwägung voraus. Sie kann durch akute psychische Störungen, Intoxikation, fehlende Reife, Zwang, Drohung, Täuschung oder eine nicht dauerhafte und nicht gefestigte Entscheidung fehlen.
Personen mit Garantenpflicht, etwa Angehörige oder Ärzte, können bei unterlassener Rettung wegen Totschlags oder Mordes durch Unterlassen bestraft werden. Wer nach Verlust der Tatherrschaft des Suizidenten keine Hilfe leistet, kann sich nach § 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Dabei besteht ein Spannungsverhältnis zu Patientenverfügung und Selbstbestimmungsrecht. Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von 2019 und 2022 müssen Ärzte beziehungsweise Angehörige einen freiverantwortlichen Suizidversuch nicht gegen den Willen des Betroffenen lebensrettend behandeln; in der Praxis werden bei akuten Suiziden meist alle erfolgversprechenden Maßnahmen eingeleitet.
§ 217 StGB stellte ab dem 10. Dezember 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorschrift am 26. Februar 2020 wegen Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht für verfassungswidrig und nichtig. Eine Neuregelung scheiterte am 6. Juli 2023 im Bundestag. Nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder kann eine Person bei erheblicher, krankheitsbedingter Selbstgefährdung zwangsweise psychiatrisch untergebracht und behandelt werden.
In Österreich sind Tötung auf Verlangen nach § 77 StGB und die unter bestimmten Voraussetzungen strafbare Mitwirkung an der Selbsttötung nach § 78 StGB zu unterscheiden. Letztere umfasst Verleiten oder Ermöglichen und konnte mit sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden; ihre Strafbarkeit wurde zum 1. Januar 2022 infolge eines Verfassungsgerichtsurteils stark eingeschränkt. Passive und aktive indirekte Sterbehilfe sind unter den genannten Voraussetzungen nicht strafbar. In der Schweiz gilt seit einem Bundesgerichtsurteil vom 3. November 2006 der Entscheid über Art und Zeitpunkt der eigenen Lebensbeendigung als Teil des Selbstbestimmungsrechts nach Art. 8 EMRK, sofern der Wille frei gebildet und umgesetzt werden kann. Strafbar ist dort vor allem Hilfe aus selbstsüchtigen Beweggründen, mit maximal fünf Jahren Gefängnis. In Polen sind aktive und passive Sterbehilfe sowie Suizidbeihilfe gesetzlich verboten.