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Stephanie Krisper
Stephanie Krisper (geboren am 24. Mai 1980 in Wien) ist eine österreichische Juristin und ehemalige Politikerin (NEOS). Krisper war als Menschenrechtsexpertin …
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Überblick
Stephanie Krisper, geboren am 24. Mai 1980 in Wien, ist eine österreichische Juristin und ehemalige Politikerin der Partei NEOS. Sie war Menschenrechtsexpertin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien und von November 2017 bis Oktober 2025 Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat.
Politisch wurde sie besonders durch ihre Arbeit in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen bekannt. Dort befasste sie sich mit politischen Skandalen wie der Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der „Ibiza-Affäre“ und Korruptionsvorwürfen gegen Mitglieder einer ÖVP-geführten Bundesregierung. In mehreren dieser Ausschüsse war sie Fraktionsführerin ihrer Partei.
Ausbildung und beruflicher Hintergrund
Krisper besuchte das St. Ursula Gymnasium in Wien und maturierte dort 1998 mit Auszeichnung. Danach studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Wien und schloss das Studium im März 2003 mit dem Grad Magistra iuris (Mag. iur.) ab. Von September 2001 bis Juni 2002 absolvierte sie ein Erasmus-Jahr an der Université Panthéon-Assas in Paris.
Von 2003 bis 2004 machte sie ein postgraduales Masterstudium am European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation in Venedig und Maastricht und erwarb den Abschluss European Master in Human Rights and Democratisation (E.MA). Von September 2007 bis Juni 2012 absolvierte sie ein Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Ihre Dissertation trug den Titel „The European Union’s Safe Country Concepts versus the Principle of Non-Refoulement“; sie wurde zur Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) promoviert.
Beruflich sammelte Krisper Erfahrung in juristischen Praktika, bei Menschenrechts-NGOs, im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, bei der Ständigen Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf, beim Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen sowie bei der Delegation der Europäischen Kommission bei den Vereinten Nationen in Genf und New York City. 2007 arbeitete sie für den Danish Refugee Council in Sri Lanka als Emergency Protection Officer.
Von Jänner 2009 bis zu ihrer Angelobung als Nationalratsabgeordnete im November 2017 war sie Menschenrechtsexpertin mit Schwerpunkt Folterprävention am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Dabei arbeitete sie unter anderem für Kommissionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und der österreichischen Volksanwaltschaft, die als Nationaler Präventionsmechanismus zur Verhütung von Folter tätig sind. Außerdem war sie an der Vorbereitung einer Neuauflage des Kommentars von Manfred Nowak zur UN-Antifolterkonvention beteiligt.
Politische Laufbahn und Untersuchungsausschüsse
Krisper ist seit 2012 Mitglied der NEOS. Bei der Nationalratswahl 2017 kandidierte sie nach parteiinternen Vorwahlen auf Platz 13 der NEOS-Bundesliste und auf Platz 3 der Wiener Landesliste. Da NEOS in Wien zwei Grundmandate gewann und Beate Meinl-Reisinger auf ihr Mandat verzichtete, rückte Krisper nach. Am 9. November 2017 wurde sie erstmals als Abgeordnete zum Nationalrat angelobt.
Nach den Nationalratswahlen 2019 und 2024 blieb sie im Nationalrat. 2019 zog sie erneut über ein Grundmandat im Landeswahlkreis Wien ein, 2024 über Platz 2 der NEOS-Bundesliste. Am 10. Oktober 2025 gab sie bekannt, ihr Mandat mit Ende Oktober 2025 zurückzulegen; Lisa Aldali rückte für sie nach.
Eine zentrale Rolle spielte Krisper in Untersuchungsausschüssen. Im BVT-Untersuchungsausschuss, eingesetzt im April 2018, war sie Fraktionsführerin der NEOS. Der Ausschuss untersuchte politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und schloss seine Beweisaufnahme im September 2019 ab. Im November 2019 wurde bekannt, dass im Zuge der BVT-Affäre versucht worden war, Krispers Mobiltelefon sicherzustellen, um ihre Informanten auszuforschen; auch das Gerät der Journalistin Anna Thalhammer sollte beschlagnahmt werden. Die Staatsanwaltschaft Wien lehnte diese Ansuchen Anfang Juli ab.
Auch im Ibiza-Untersuchungsausschuss, eingesetzt im Jänner 2020, und im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss, eingesetzt am 9. Dezember 2021 und beendet am 23. Oktober 2024, war Krisper Fraktionsführerin ihrer Partei. Für diese parlamentarische Arbeit wurde sie in Medien als „Whistleblowerin“ bezeichnet. Sie trat zudem im Dokumentarfilm „Projekt Ballhausplatz“ von Kurt Langbein aus dem Jahr 2023 auf, in dem sie Machtstrukturen der türkis geführten Österreichischen Volkspartei und Mechanismen politischer Korruption in Österreich analysierte.
Krisper sah einen Erfolg des letzten Untersuchungsausschusses darin, aufgezeigt zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen sowie politischen Drucks nicht effektiv arbeiten könne. Reformen zur Korruptionsbekämpfung seien weitgehend ausgeblieben; dennoch habe der Ausschuss ihrer Ansicht nach dazu beigetragen, den Druck von der WKStA zu nehmen, sodass sie effizienter ermitteln konnte.
Politische Positionen und Themen
Im Bereich Glücksspielrecht forderte Krisper bereits vor der Ibiza-Affäre eine Reform des österreichischen Glücksspielgesetzes. Sie setzte sich für eine unabhängige Glücksspielaufsichtsbehörde ohne externe Einflussnahme ein. Damit sollten Interessenkonflikte im Bundesministerium für Finanzen beseitigt werden, das zugleich Eigentümer von Casinos, Regulierungsbehörde und Konzessionsgeber war. Weitere Schwerpunkte waren eine österreichweite Sperrdatei für Spielerinnen und Spieler, der Schutz von Glücksspielsüchtigen und strengere Maßnahmen gegen illegale Online-Anbieter, darunter IP-Sperren.
Als Sprecherin für Asyl und Migration kritisierte sie falsche oder irreführende Zahlen in der öffentlichen Debatte. Sie betonte die Bedeutung verlässlicher Daten und forderte faire, rasche Asylverfahren, die Rechtssicherheit und menschenwürdige Lebensbedingungen sichern. Außerdem sprach sie sich für europäische Lösungen an den Außengrenzen der Europäischen Union aus, etwa zur Verbesserung der Bedingungen in griechischen Flüchtlingslagern und zur Stärkung der Solidarität innerhalb der EU.
Zum Thema russische Spionage führte Krisper in Abstimmung mit dem Investigativjournalisten Erich Möchel Hintergrundgespräche mit Medien, um technische Methoden russischer Nachrichtendienste öffentlich bekannt zu machen. Dabei ging es insbesondere um digitale und satellitengestützte Spionage durch diplomatische Vertretungen in Wien. Sie stellte parlamentarische Anfragen zu russischen Diplomaten, mutmaßlichen Agenten und Maßnahmen gegen hybride Bedrohungen durch die Russische Föderation. Sie kritisierte Österreichs Zurückhaltung bei Ausweisungen, Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen.
In der Wirecard-Affäre unterstützte Krisper nationale und internationale Ermittlungen. Sie stellte parlamentarische Anfragen dazu, wie weit das Netzwerk von Jan Marsalek in österreichische Sicherheitsbehörden reichte und welche Rolle Politiker der Freiheitlichen Partei Österreichs bei der Weitergabe von Geheimdienstinformationen spielten. Sie kritisierte mangelnde Effizienz der Ermittlungen und intransparente Verbindungen zwischen früheren Regierungsmitarbeitern, Wirecard und russischen Nachrichtendiensten. In der Netflix-Dokumentation „Skandal! Der Sturz von Wirecard“ von 2022 ist sie als Vermittlerin relevanter Informationsquellen an die Financial Times zu sehen.
Freies Mandat und Rücktritt
In zwei Fällen machte Krisper von ihrem freien Mandat Gebrauch und stimmte nicht mit ihrer Parlamentsfraktion. Das freie Mandat bedeutet, dass Abgeordnete in ihrer Entscheidung nicht rechtlich an Weisungen ihrer Partei gebunden sind.
Am 20. Januar 2022 stimmte sie gemeinsam mit 32 weiteren Nationalratsabgeordneten gegen den Gesetzentwurf zur Einführung einer COVID-19-Impfpflicht in Österreich. Sie begründete dies damit, dass eine Impfpflicht ihrer Ansicht nach nur begrenzt zur Erhöhung der Impfquote beitragen würde und der damit verbundene Eingriff in individuelle Rechte unverhältnismäßig sei. Auch Johannes Margreiter, Fiona Fiedler und Gerald Loacker aus dem NEOS-Klub stimmten dagegen. Der Entwurf wurde dennoch mit Mehrheit beschlossen.
Am 9. Juli 2025 stimmte Krisper gemeinsam mit Nikolaus Scherak gegen die Einführung der sogenannten Messenger- beziehungsweise Gefährderüberwachung, die das Mitlesen verschlüsselter Kommunikation ermöglicht. Der Nationalrat beschloss sie mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Teilen der NEOS. Krisper kritisierte, das Vorhaben mache „uns keinen Deut sicherer“ und sei besonders in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit problematisch.
Am 9. Oktober 2025 gab Krisper bekannt, ihr Mandat als Nationalratsabgeordnete mit Ende Oktober 2025 niederzulegen. Sie erklärte, ihr Einflussbereich sei durch die Beteiligung der NEOS an der Regierung „so stark eingeschränkt“ worden, dass sie „keinen Sinn mehr in der parlamentarischen Tätigkeit“ sehe. Als Beispiele nannte sie die Haltung der NEOS zur Beendigung des Familiennachzugs für Asylwerber und zur Messenger-Überwachung. Außerdem sprach sie von einem „Loyalitätskonflikt“ zwischen ihren Überzeugungen und der Parteilinie seit dem Regierungseintritt der NEOS.
Krisper sagte, Kompromisse in einer Koalition seien notwendig, die Zugeständnisse bei ihren wichtigsten Themen gingen aber zu weit. Sie vermisse den „Mut, eine klare Alternative zur FPÖ aufzuzeigen“. Nach fast acht Jahren im Parlament wolle sie künftig „aus einer unabhängigen Position für Menschenrechte und gegen Korruption arbeiten“. Sie blieb Mitglied der NEOS und ihres erweiterten Vorstands. In ihrer Abschiedsrede am 14. Oktober 2025 dankte sie Unterstützerinnen und Unterstützern ihrer parlamentarischen Arbeit; nach der Rede erhielt sie stehende Ovationen.
Privates und Veröffentlichungen
Stephanie Krisper ist Mutter von drei Kindern und lebt in Wien.
Zu ihren Veröffentlichungen gehören ein gemeinsam mit Manfred Nowak verfasster Beitrag „Der österreichische Maßnahmenvollzug und das Recht auf persönliche Freiheit“ in der Europäischen Grundrechtezeitschrift vom Dezember 2013 sowie der „Jahresbericht über Österreich“ in „Human Rights in the OSCE Region: Europe, Central Asia and North America, Report 2005 (Events on 2004)“, herausgegeben von der Internationalen Helsinki-Föderation für Menschenrechte.