Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Österreichisches Parlament
Geschichte · Erste, vorberatende Sitzung im Reichstag zu Wien (Winterreitschule), 1848 · Das provisorische Abgeordnetenhaus in der Währinger Straße in Wien (um …
Inhalt6 Abschnitte
Grundaufbau und Bedeutung
Das Österreichische Parlament ist das zentrale Organ der Gesetzgebung auf Bundesebene in Österreich. Die Legislative des Bundes liegt bei zwei eigenständigen gesetzgebenden Körperschaften: dem Nationalrat mit 183 Abgeordneten und dem Bundesrat mit 60 Mitgliedern. Gemeinsam bilden sie das Parlament. In bestimmten Fällen treten Nationalrat und Bundesrat gemeinsam als Bundesversammlung zusammen.
Verfassungsrechtlich werden die Gesetzgebungsorgane des Bundes nicht ausdrücklich als „das Parlament“ bezeichnet. Der Begriff ist aber allgemein üblich und wird auch von Nationalrat und Bundesrat in der Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Im österreichischen Alltag meint „Parlament“ ohne nähere Erklärung oft vor allem den Nationalrat. Sitz des Parlaments ist das Parlamentsgebäude in Wien. Die verfassungsrechtliche Grundlage liegt im demokratischen Prinzip des Art. 1 B-VG und im 2. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Gesetzgebung des Bundes, Art. 24–59b B-VG.
Nationalrat, Bundesrat und Bundesversammlung
Der Nationalrat ist die dominierende Kammer der österreichischen Bundesgesetzgebung. Seine Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre; bis zur Wahlrechtsreform 2008 waren es vier Jahre. Er wird in allgemeinen Wahlen gewählt. Das bedeutet, dass Staatsbürger ihr Wahlrecht nach den Grundsätzen eines allgemeinen, gleichen, freien, unmittelbaren, persönlichen und geheimen Verhältniswahlrechts ausüben. Verhältniswahlrecht heißt, dass Mandate grundsätzlich nach dem Stimmenanteil der Parteien verteilt werden.
Der Nationalrat besitzt praktisch fast die gesamte legislative Macht auf Bundesebene. Er kann sich durch Beschluss selbst auflösen. Außerdem kann er durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung aufgelöst werden.
Der Bundesrat vertritt die Bundesländer auf Bundesebene. Er wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den einzelnen Landtagen, also den Parlamenten der Bundesländer, entsprechend der Stärke der Fraktionen in diesen Landtagen beschickt. In den meisten Fällen hat der Bundesrat nur ein suspensives, also aufschiebendes, Vetorecht. Dieses Veto kann durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden.
Nationalrat und Bundesrat treten zu bestimmten Anlässen gemeinsam als Bundesversammlung zusammen. Zu ihren wichtigsten verfassungsrechtlichen Aufgaben gehören die Angelobung des Bundespräsidenten, die Möglichkeit, den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen, und die Möglichkeit, eine Volksabstimmung über seine Amtsenthebung anzusetzen. Auch etwaige Kriegserklärungen Österreichs müsste die Bundesversammlung beschließen. Anders als in der Schweiz sind Nationalrat und Bundesrat jedoch nicht zwei Kammern eines übergeordneten Verfassungskörpers; sie bilden die Bundesversammlung nur bei Bedarf als drittes parlamentarisches Organ.
Parlamentsverwaltung
Die Verwaltungsgeschäfte des Nationalrates und des Bundesrates führt die Parlamentsdirektion. Sie wird vom Präsidenten des Nationalrates geleitet, was in Art. 30 B-VG geregelt ist. Die Organisation der für den Bundesrat zuständigen Einheiten bestimmt der Präsident des Nationalrates im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Bundesrates. Fachlich sind diese Einheiten dem Vorsitzenden des Bundesrates unterstellt.
Als Parlamentsdirektor wird im Artikel Harald Dossi für 2025 genannt. Im Mai 2026 wurde Roland Weinert (FPÖ) als Nachfolger von Harald Dossi zum Parlamentsdirektor ab dem 1. August 2026 bestellt. An der Spitze der parlamentarischen Organe werden im Artikel Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) und Bundesratspräsidentin Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP) genannt.
Entwicklung bis zur Republik
Die erste parlamentarische Versammlung in Österreich fand 1848 in der Winterreitschule als Reichstag statt. Die Mitwirkung gewählter Abgeordneter an der Gesetzgebung begann 1861 mit dem Reichsrat. Ab 1867 wurde dieser zum Parlament Cisleithaniens, also der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder Österreich-Ungarns. Vertreten waren 17 Kronländer.
Gewählt wurde damals nur von Männern und nur das Abgeordnetenhaus. Daneben bestand das Herrenhaus als formal gleichberechtigte erste Kammer. Seine Mitglieder waren teils kraft Gesetzes im Herrenhaus, teils vom Kaiser ernannt; es handelte sich meist um Adelige. Das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus war in der Habsburgermonarchie zunächst ein Zensuswahlrecht und ab 1871 auch ein Klassenwahlrecht. Zensuswahlrecht bedeutet, dass Wahlrechte an Besitz oder Steuerleistungen gebunden sind. Nach 1867 wurde das Wahlrecht in mehreren Schritten demokratisiert.
1907 wurde mit der Reichsratswahlordnung das allgemeine Männerwahlrecht für alle volljährigen, also 24-jährigen Männer umgesetzt. Dadurch verloren allerdings die wenigen privilegierten Frauen, die zuvor wahlberechtigt gewesen waren, ihr Stimmrecht. Gleichzeitig stieg die Zahl der Sitze im Abgeordnetenhaus von 203 im Jahr 1867 auf zuletzt 516.
Seit 1883 tagten Reichsratsabgeordnete und Herrenhausmitglieder im heutigen Parlamentsgebäude in Wien, damals k.k. Reichsratsgebäude genannt. Die letzte Sitzung des Abgeordnetenhauses fand am 12. November 1918 statt. Am selben Tag erklärte die Provisorische Nationalversammlung des neuen Staates Deutschösterreich, die am 21. Oktober 1918 erstmals zusammengetreten war, das Herrenhaus für aufgelöst. Deutschösterreich definierte sich am 12. November 1918 als Republik, und das Plenum der Nationalversammlung tagte an diesem Tag erstmals im Parlamentsgebäude.
Republik, Verfassung und Unterbrechungen
Im Dezember 1918 beschloss die Nationalversammlung das allgemeine Wahlrecht auch für Frauen. Aktiv wahlberechtigt war nun, wer das zwanzigste Lebensjahr überschritten hatte, also mindestens 20 Jahre alt war. Diese Regel wurde 1920 in Art. 26 B-VG übernommen. Im Februar 1919 wählten Frauen und Männer die Konstituierende Nationalversammlung. Diese beschloss 1920 das Bundes-Verfassungsgesetz, die Verfassung der Republik Österreich, auf der das österreichische Parlament seither beruht.
Die Bürger des Burgenlandes waren an diesen Vorgängen zunächst nicht beteiligt, weil Deutsch-Westungarn de facto bis 1921 zu Ungarn gehörte. Die erste Nationalratswahl, an der auch burgenländische Frauen und Männer beteiligt waren, fand 1923 statt.
Am 4. März 1933 wurde in einer Nationalratssitzung eine Lücke in der Geschäftsordnung sichtbar. Die Bundesregierung Dollfuß nutzte diese Lage, um von der „Selbstausschaltung des Parlaments“ zu sprechen und weitere Sitzungen des Nationalrats zu verhindern. Nach der Maiverfassung 1934 wurde der Begriff Parlament vermieden. Stattdessen sprach man vom Haus der Bundesgesetzgebung. Vorberatende Organe waren Staatsrat, Bundeswirtschaftsrat, Bundeskulturrat und Länderrat. Beschließende Organe waren der Bundestag, der von diesen Räten nach einem festgelegten Schlüssel bestimmt wurde, sowie die Bundesversammlung als gemeinsame Sitzung. Die Verwaltung erfolgte durch eine gemeinsame Kanzlei, deren Angestellte vom Bundeskanzler zugewiesen wurden.
Die tatsächliche parlamentarische Tätigkeit war bis 1938 durch die Diktatur des „Ständestaats“ und von 1938 bis 1945 durch das nationalsozialistische Regime unterbrochen.
Gebäude und digitale Öffentlichkeit
Das österreichische Parlament tagt im Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße, das von Theophil von Hansen errichtet wurde. Zusätzlich nutzte das Parlament zwei Gebäude in der Reichsratsstraße hinter dem Hauptgebäude und das benachbarte Palais Epstein am Dr.-Karl-Renner-Ring. Die repräsentative Säulenhalle in der Mitte des Gebäudes wurde für öffentlich zugängliche Ausstellungen verwendet. Unter der Halle und der Parlamentsrampe entstanden ein neuer Zugang und ein Besucherzentrum.
Im Dezember 2014 einigten sich die sechs Parlamentsparteien darauf, dass der Nationalrat während der ursprünglich von 2017 bis 2020 geplanten Sanierung in die Redoutensäle der Wiener Hofburg übersiedeln sollte. Tatsächlich wurde das Parlamentsgebäude vom 13. Juli 2017 bis Dezember 2022 generalsaniert. Nationalrat und Bundesrat tagten vom Herbst 2017 bis zum Herbst 2022 im Ausweichquartier in der Wiener Hofburg. Wegen der COVID-19-Pandemie und zusätzlicher Projekte, darunter zwei abhörsichere Lokale für Untersuchungsausschüsse unter dem historischen Sitzungssaal, kam es zu Verzögerungen und höheren Kosten. Am 12. Jänner 2023 wurde das sanierte Parlamentsgebäude am Ring feierlich wiedereröffnet.
Zur öffentlichen Information betreibt das Parlament die Website parlament.gv.at. Sie entstand im Rahmen der eGovernment-Initiative der 1990er Jahre und ist seit 1998 online. Dort finden sich allgemeine Informationen zum Tagesgeschehen und zum politischen Hintergrund, Informationen in Gebärdensprache, die Datenbank „Wer ist Wer“ sowie parlamentarische Materialien wie stenographische Protokolle, Akten zur Gesetzwerdung, Anfragen und Beantwortungen. Auch Leichte Sprache (LESP) wird angeboten. Mit der Wiedereröffnung des historischen Parlamentsgebäudes im Jänner 2023 nahm der Newsroom den Betrieb auf, aus dem crossmedial über das parlamentarische Geschehen berichtet wird. In sozialen Medien ist das Parlament unter anderem auf Instagram, TikTok, Facebook, LinkedIn, X, Bluesky und YouTube vertreten.