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Stephan Harbarth
Stephan Harbarth (* 19. Dezember 1971 in Heidelberg) ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU) und seit Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, …
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Person und Bedeutung
Stephan Harbarth (* 19. Dezember 1971 in Heidelberg) ist ein deutscher Jurist und CDU-Politiker. Seit Juni 2020 ist er Präsident des Bundesverfassungsgerichts, des höchsten deutschen Gerichts für Verfassungsfragen. Dem Ersten Senat des Gerichts sitzt er bereits seit November 2018 vor.
Vor seinem Wechsel an das Bundesverfassungsgericht arbeitete Harbarth von 2000 bis 2018 als Wirtschaftsanwalt bei Schilling Zutt & Anschütz. Von 2009 bis 2018 gehörte er dem Deutschen Bundestag an. Dort war er unter anderem stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seine Ernennung zum Verfassungsrichter und später zum Gerichtspräsidenten wurde besonders wegen der Verbindung von politischem Mandat und hoch bezahlter Anwaltstätigkeit kontrovers diskutiert.
Ausbildung und berufliche Laufbahn
Harbarth wuchs in Schriesheim auf und legte 1991 am Bunsen-Gymnasium in Heidelberg das Abitur ab. Anschließend studierte er Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Die Erste juristische Staatsprüfung bestand er 1996 mit der Note „sehr gut“ als Jahrgangsbester. Nach dem Referendariat am Kammergericht in Berlin legte er im August 1999 die Zweite juristische Staatsprüfung ab.
1998 wurde er in Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. Seine Dissertation „Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen“ wurde mit dem Fritz-Grunebaum-Preis als beste juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Arbeit des Jahres in Heidelberg ausgezeichnet. Sein Doktorvater war Peter Hommelhoff. Im Studienjahr 1999/2000 studierte Harbarth mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes an der Yale Law School und erwarb dort einen Master of Laws.
Im Jahr 2000 trat er in die Mannheimer Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz ein, die damals zu Shearman & Sterling LLP gehörte. 2006 wurde er Partner. Nach der Neugründung als SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG im Jahr 2008 wurde er Vorstandsmitglied, später Mitglied der Geschäftsführung. Als Bundestagsabgeordneter musste er seine Nebeneinkünfte offenlegen. Bis 2018 lagen diese jährlich über 250.000 Euro. Für Januar bis November 2018 wird im Artikel von mehr als 400.000 Euro, möglicherweise gut dem Doppelten, ausgegangen.
Mit seiner Ernennung zum Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts am 30. November 2018 beendete Harbarth seine Tätigkeit als Partner und Rechtsanwalt. Seit 2004 ist er außerdem Lehrbeauftragter und seit März 2018 Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Politische Tätigkeit
Harbarth trat 1987 in die Junge Union und 1993 in die CDU ein. Er übernahm verschiedene Funktionen auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Unter anderem wurde er 2011 Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Neckar, 2013 Mitglied des Landesvorstands der CDU Baden-Württemberg und im Dezember 2016 Mitglied des CDU-Bundesvorstands.
Bei den Bundestagswahlen 2009, 2013 und 2017 gewann er jeweils das Direktmandat im Wahlkreis 277 Rhein-Neckar. Im Bundestag war er ordentliches Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie stellvertretendes Mitglied in weiteren Ausschüssen. Von Januar 2014 bis Juni 2016 war er Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Ab Juni 2016 war er stellvertretender Fraktionsvorsitzender, zuständig unter anderem für Recht, Verbraucherschutz und Innenpolitik.
Öffentlich bekannt wurde Harbarth durch seine Initiative für einen Antrag gegen Antisemitismus. Dieser führte zur Einführung des Amtes des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung und wurde am 18. Januar 2018 mehrheitlich angenommen. Im November 2018 sprach er sich im Bundestag für die Unterzeichnung des umstrittenen UN-Migrationspakts aus.
Eine Kontroverse entstand, nachdem Volkswagen 2015 Harbarths Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Abgasskandals beauftragt hatte. Die Opposition warf ihm als Vorstandsmitglied der Kanzlei Befangenheit vor. Er hatte für die Absetzung eines Tagesordnungspunktes zu Volkswagen gestimmt, ohne den Ausschuss über den möglichen Interessenkonflikt zu informieren. Nach Darstellung des Artikels war er selbst nicht aktiv an dem Mandat beteiligt; die Kanzlei beriet Volkswagen zu aktienrechtlichen Fragen. Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärte, das geltende Recht enthalte keine zwingenden Gründe, einem möglicherweise selbst begünstigten Abgeordneten das Stimmrecht zu entziehen.
Weg an das Bundesverfassungsgericht
2018 musste ein Nachfolger für den ausscheidenden Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof gefunden werden. Weil die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nicht über die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfügte, waren Stimmen aus der Opposition notwendig. Im November 2018 verständigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP auf Harbarth.
Der Bundestag wählte ihn am 22. November 2018 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Damit wurde er der erste ehemalige Rechtsanwalt seit 2005, der Richter an diesem Gericht wurde. Am folgenden Tag wählte ihn der Bundesrat einstimmig zum Vizepräsidenten. Am 30. November 2018 wurde er ernannt und übernahm zugleich den Vorsitz des Ersten Senats.
Am 8. März 2020 erklärte Harbarth, die Nachfolge des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle anzustreben. Der Bundesrat wählte ihn am 15. Mai 2020 einstimmig zum Präsidenten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte ihm am 22. Juni 2020 die Ernennungsurkunde.
Kritik und rechtliche Auseinandersetzungen
Harbarths Wahl zum Verfassungsrichter und Gerichtspräsidenten wurde wegen seiner früheren Anwaltstätigkeit, möglicher Interessenkonflikte und mutmaßlicher Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz kritisiert. Zweifel richteten sich insbesondere auf seine hohen anwaltlichen Einkünfte während der Zeit als Bundestagsabgeordneter. Kritiker fragten, ob der dafür erforderliche Arbeitsumfang mit der Ausübung des Mandats vereinbar gewesen sei oder ob Zahlungen ohne entsprechende anwaltliche Gegenleistung erfolgt seien. Der Artikel stellt dies als Vorwürfe dar, nicht als nachgewiesene Verstöße.
2019 beantragten die fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Frauke Petry und Mario Mieruch beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung, Harbarths Wahl und Ernennung seien nichtig. Sie vermuteten unter anderem nicht offengelegte Vermögenszuwendungen und einen unzulässigen Interessenkonflikt. Das Gericht verwarf die Anträge als unzulässig, entschied also nicht inhaltlich über die Vorwürfe. Es bezeichnete sie als „ersichtlich spekulativ und ohne äußeren Anlass ins Blaue hinein vorgebracht“.
Auch wegen Harbarths Engagement für die Vorratsdatenspeicherung wurde die Frage möglicher Befangenheit aufgeworfen. Der Jurist Christian Rath vertrat dazu die Ansicht, eine Mitwirkung an politischen Abstimmungen begründe nicht automatisch Befangenheit; entscheidend sei eine besonders enge Verbindung zu einem bestimmten Regelwerk.
Am 28. November 2019 erhob ein Anwalt für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen Verfassungsbeschwerde gegen Harbarths Ernennung. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie am 18. Februar 2020 nicht zur Entscheidung an (Az. 2 BvR 2088/19). Harbarth wies den Befangenheitsvorwurf zurück. Er argumentierte, man könne nicht einerseits einen Rechtsanwalt am Bundesverfassungsgericht wünschen und andererseits dessen frühere Mandate grundsätzlich als problematisch ansehen.
Kritik gab es ferner an den Umständen seiner Ernennung zum Honorarprofessor in Heidelberg. Journalisten beanstandeten, dass Gutachten und Namen der Gutachter zunächst nicht veröffentlicht worden seien, und verwiesen auf finanzielle und personelle Beziehungen zwischen Universität und Harbarths früherer Kanzlei. Die Universität erklärte, die Vertraulichkeit werde zum Schutz offener Aussagen in Berufungs- und Bestellungsverfahren grundsätzlich so gehandhabt. Laut Legal Tribune Online waren Walter Bayer und Mathias Habersack die Gutachter.
Beim BND-Gesetz entstand eine weitere Kontroverse: Als CDU-Abgeordneter hatte Harbarth daran mitgewirkt, das Gesetz durch den Bundestag zu bringen; später verkündete er als Verfassungsrichter ein Urteil, nach dem es verfassungswidrig war. Der Artikel nennt daraus jedoch keinen festgestellten Rechtsverstoß.
Gegen die grundsätzliche Kritik an seiner Wählbarkeit wandte sich Aled Wyn Griffiths, Chefredakteur des JUVE Verlags. Er verwies auf Großbritannien und die USA, wo Richter zuvor häufig als Anwälte tätig waren. Maßgeblich seien klare und strenge Regeln, anhand deren Richter erkennen könnten, wann sie wegen Befangenheit oder eines Interessenkonflikts einen Fall abgeben müssten.