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Stadtrat

Ein Stadtrat ist in Deutschland ein zur Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung in Städten berufenes Kollegialorgan oder ein Mitglied eines solchen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundbedeutung und Aufgaben
  2. 2. Stadtrat als kommunale Vertretung oder Verwaltungsamt
  3. 3. Stadtregierung und Stadtsenat
  4. 4. Unterschiedliche kantonale Bezeichnungen
  5. 5. Bezeichnung in Südtirol

Grundbedeutung und Aufgaben

Ein Stadtrat kann je nach Staat und Region ein Kollegialorgan der Stadt, ein Mitglied dieses Organs oder ein leitendes Mitglied der Stadtverwaltung sein. Ein Kollegialorgan ist ein Gremium, das aus mehreren Personen besteht und gemeinsam entscheidet. Ähnliche Einrichtungen gibt es auch in Italien, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Spanien, Schweden und weiteren demokratischen Ländern.

Die Bedeutung des Begriffs ist nicht einheitlich: Er kann die kommunale Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, die Stadtregierung oder einen Dezernenten bezeichnen. Ein Dezernent leitet eigenverantwortlich einen bestimmten Teil der Stadtverwaltung. Exekutive Organe führen Beschlüsse aus und verwalten; legislative Organe beschließen Gesetze. In Deutschland, Österreich und Italien hat ein als Stadtrat bezeichnetes Exekutivorgan keine gesetzgebende Funktion.

Stadtrat als kommunale Vertretung oder Verwaltungsamt

In vielen deutschen Ländern heißt die Stadtvertretung Stadtrat; in anderen Gemeinden entspricht ihr der Gemeinderat. Der Stadtrat ist die kommunale Vertretungskörperschaft und das wichtigste Organ der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit. Seine Mitglieder werden teilweise ebenfalls Stadträte genannt und arbeiten auch in Ausschüssen.

In Baden-Württemberg heißen die Mitglieder des Gemeinderats in Städten Stadtrat.

In einigen Ländern, zum Beispiel Hessen, bezeichnet Stadtrat dagegen ein Mitglied des Magistrats, also der Stadtverwaltung. Diese Stadträte sind grundsätzlich und überwiegend Ehrenbeamte. Die Hauptsatzung einer Gemeinde kann jedoch vorsehen, dass ein Stadtrat als Wahlbeamter hauptamtlich arbeitet. Der Bürgermeister kann ihm als Dezernenten Verwaltungsbereiche zur eigenverantwortlichen Leitung übertragen. Je nach Aufgabe sind auch die Titel Stadtbaurat für den Baudezernenten oder Stadtkämmerer für den Finanzdezernenten möglich. Der Vertreter des Bürgermeisters heißt „Erster Stadtrat“.

Wo Stadtrat diese Verwaltungsfunktion meint, heißt das kommunale Parlament beispielsweise Stadtverordnetenversammlung, Stadtvertretung oder Rat der Stadt; seine Mitglieder heißen entsprechend Stadtverordnete, Ratsmitglieder oder Stadtvertreter. In Bayern werden Dezernenten „berufsmäßige Stadtratsmitglieder“ genannt, damit sie nicht mit ehrenamtlichen, von den Bürgern gewählten Stadtratsmitgliedern verwechselt werden. In Berliner Bezirken heißen Dezernenten Bezirksstadtrat; sie sind kommunale Wahlbeamte.

Stadtregierung und Stadtsenat

In Österreich bezeichnet Stadtrat sowohl den Gemeindevorstand einer Stadtgemeinde als auch jedes einzelne Mitglied dieses Gremiums. Grundlage ist § 117 Abs. 1 lit. b Bundes-Verfassungsgesetz 1920. Der Gemeinderat wählt den Stadtrat aus seinen eigenen Mitgliedern.

Statutarstädte sind Städte mit eigenem Statut und zugleich Bezirksverwaltungsbehörde. Dort heißt das Kollegialorgan Stadtsenat; dessen Mitglieder heißen ebenfalls Stadträte. Die genauen Zuständigkeiten regeln die Landes-Gemeindeordnungen und Stadtstatute. Stadtrat und Stadtsenat haben wie der Gemeinderat nur exekutive, keine legislativen Befugnisse.

Je nach Stadtstatut werden die Posten nach dem Proporz vergeben. Dann können auch Mitglieder der Opposition im Stadtrat sitzen und in der Regel ein Ressort, also einen Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung, leiten. In Wien gibt es wegen der großen Zahl von neun bis 15 Stadträten zusätzlich nicht amtsführende Stadträte ohne Ressort. Sie nehmen an Sitzungen teil und erhalten Infrastruktur sowie Gehalt wie amtsführende Stadträte, leiten aber keinen Verwaltungsbereich. Weil sie kein Ressort haben, können sie nicht durch ein Misstrauensvotum aus dem Senat abgewählt werden. Aufgrund der Doppelfunktion Wiens als Stadt und Land sind Wiener Stadträte zugleich Mitglieder der Wiener Landesregierung.

Unterschiedliche kantonale Bezeichnungen

In der Schweiz hängt die Bedeutung von Stadtrat vom Kanton ab. In Zürich und vielen weiteren Städten der Deutschschweiz ist der Stadtrat die Exekutive, während die Legislative meist Gemeinderat heißt.

In Bern und den anderen Städten des Kantons Bern ist die Bezeichnung umgekehrt: Das kommunale Parlament heißt Stadtrat, die Regierung heißt in allen Gemeinden unabhängig von ihrer Größe Gemeinderat. Einige Städte, etwa Luzern und Schaffhausen, unterscheiden einen Stadtrat oder „kleinen Stadtrat“ als Exekutive und einen Großen Stadtrat als kommunales Parlament.

Bezeichnung in Südtirol

In Südtirol heißen in Stadtgemeinden sowohl die Stadtregierung als auch ihre einzelnen Mitglieder Stadträte. In Landgemeinden wird das Leitungsgremium dagegen Gemeindeausschuss genannt. Seine Mitglieder heißen entweder Gemeindereferenten oder, entsprechend der italienischen Form, Gemeindeassessoren.

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