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Stadtpolizei
Eine Stadtpolizei, Kommunalpolizei oder Gemeindepolizei ist eine kommunale Einrichtung, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben …
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Begriff und Grundaufgaben
Eine Stadtpolizei, auch Kommunal- oder Gemeindepolizei, ist eine Einrichtung einer Stadt oder Gemeinde, die polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Ihre genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Land ab. Sie setzt meist kommunales Recht durch, gelegentlich auch übergeordnetes Recht. Weil sie häufig für Ordnung und Verkehr im Stadt- oder Gemeindegebiet zuständig ist, ist sie im öffentlichen Raum besonders sichtbar.
Nationale Gesetze und Vorschriften bestimmen meist den Rahmen kommunaler Polizeizuständigkeiten. Dennoch können sich Polizeien verschiedener Gemeinden desselben Landes etwa bei Uniformen deutlich unterscheiden. Beispiele sind die italienische Polizia Municipale, die spanische Policía Local und die schweizerische Gemeindepolizei.
Deutschland: zwei Bedeutungen und kommunale Dienste
In Deutschland kann „Stadtpolizei“ zweierlei bedeuten: Erstens einen allgemeinen schutz- und kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst, also eine Vollzugspolizei, einer Stadt. Dies gibt es nur noch in Bremerhaven als Ortspolizeibehörde (§ 136 BremPolG). Zweitens kann der Begriff einen ordnungsbehördlichen Vollzugsdienst einer Stadt meinen. Solche Dienste bestehen faktisch in allen größeren Städten; besonders in Hessen tragen sie die Bezeichnung Stadtpolizei, etwa Frankfurt am Main seit 2007. Ein außerhessisches Beispiel ist Saarlouis seit 2020. Weitere Namen sind Kommunaler Ordnungsdienst (KOD), Kommunaler Außendienst (KAD) und Gemeindevollzugsdienst (GVD).
Vor der Reform des Polizeiwesens in der Weimarer Republik war die Polizei in den meisten deutschen Bundesstaaten kommunal organisiert. Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden aus landesweiten Polizei- und Gendarmeriebehörden die klassischen Landespolizeien. Kommunale Vollzugspolizeien wurden in der Bundesrepublik, mit Bremen als Ausnahme, bis in die 1970er-Jahre verstaatlicht. In der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR gab es keine kommunalen Polizeien.
Heute nehmen kommunale Ordnungsbehörden zunehmend polizeiliche Aufgaben wahr. Die Aufstockung städtischer Vollzugsdienste wird als Teil einer Neugestaltung der Polizeien beschrieben. Langfristig soll die teils unterschiedlich geregelte Ausbildung im KOD beziehungsweise zum „Ordnungspolizeibeamten“ durch eine dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vereinheitlicht werden; ein Entwurf besteht seit 2016. Der Bundeskongress Kommunale Ordnung dient dem Austausch der beteiligten Behörden.
Die Organisation unterscheidet sich nach Bundesland. In Baden-Württemberg haben Angehörige des Gemeindevollzugsdienstes bei übertragenen Aufgaben den Status von Polizeibeamten (§ 125 PolG). Sie können unter anderem Ordnungswidrigkeiten ahnden, Personen und Gegenstände durchsuchen, Platzverweise erteilen und unmittelbaren Zwang anwenden. KOD führen regelmäßig Einsatzstock, Reizstoffsprühgerät und Handschließen; in Stuttgart auch Schusswaffen. Ein einjähriger Sonderlehrgang für angehende KOD-Kräfte besteht seit 2014 an der Verwaltungsschule Karlsruhe.
In Bayern wurden die Stadtpolizeien in den 1960er- und 1970er-Jahren in die Bayerische Landespolizei überführt; zuletzt ging am 1. Oktober 1975 die Stadtpolizei München im Polizeipräsidium München auf. Seit 2018 bestehen in München mit dem KAD und in Nürnberg mit dem ADN wieder Dienste, die einer Stadtpolizei ähneln. In Bremen ist die Ortspolizeibehörde Bremerhaven weiterhin überwiegend für vollzugspolizeiliche Aufgaben zuständig; beide Stadtgemeinden haben einen kommunalen Ordnungsdienst (§ 129 BremPolG).
In Hessen wurde die Verstaatlichung 1974 abgeschlossen. Gemeindebedienstete können als Hilfspolizeibeamte die Bezeichnung Ordnungspolizeibeamter führen und sind bei ihren Aufgaben Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt. Wegen der historischen Belastung des Begriffs „Ordnungspolizei“ wurde in Frankfurt 2007 und in Darmstadt 2007 die Bezeichnung Stadt- beziehungsweise Kommunalpolizei gewählt; Darmstadt heißt seit 2021 ebenfalls Stadtpolizei. Die Bezeichnung „Stadtpolizei“ ist zulässig, nicht jedoch „Stadtpolizeibeamter“: Gesetzlich vorgesehen sind „Hilfspolizeibeamter“ oder „Ordnungspolizeibeamter“. Häufig handelt es sich um Angestellte des öffentlichen Dienstes. In Sachsen können Gemeinden seit 1991 Vollzugsaufgaben übertragen; Dresden und Chemnitz nutzen seit 2016 auf Fahrzeugen und Uniformen „Polizeibehörde“, Leipzig folgte 2018.
Schweiz: kommunale und kantonale Polizei
In der Schweiz übernehmen Kantons- sowie Gemeinde- oder Stadtpolizeien die Aufgaben uniformierter Polizeiorgane. Stadtpolizeien unterstehen in der Regel einem kommunalen Sicherheits- oder Polizeidepartement. Die größte Stadtpolizei ist die Stadtpolizei Zürich. Erweiterte Polizeikompetenzen haben unter anderem Stadtpolizeien in Lausanne, Baden, St. Gallen, Lugano und Winterthur. Lausanne, Winterthur und Zürich verfügen über eigene Kriminal- oder Ermittlungsdienste.
Die kantonalen Lösungen sind unterschiedlich. Im Kanton Bern wurde die Stadtpolizei Bern nach der Volksabstimmung vom 11. März 2007 zum 1. Januar 2008 in die Kantonspolizei integriert; bis 2011 folgten alle kommunalen Korps. Im Kanton Neuenburg wurde die Stadtpolizei Neuenburg 2014 in die Police neuchâteloise eingegliedert, nachdem Le Locle und La Chaux-de-Fonds bereits eingegliedert worden waren. Dagegen bestehen im Kanton Zürich neben der Kantonspolizei vor allem die Stadtpolizei Zürich und die Stadtpolizei Winterthur sowie rund vierzig weitere Stadt- und Gemeindepolizeien. Die genaue Zahl aller Schweizer Stadt- und Gemeindepolizeien lässt sich wegen unterschiedlicher Regelungen und Organisationen nicht angeben; die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs hat rund hundert Mitglieder.
Weitere Beispiele zeigen diese Vielfalt: Im Kanton Aargau entstanden Regionalpolizeien, oft um frühere Stadt- oder Gemeindepolizeien herum. In Schaffhausen und Neuhausen wurden Stadtpolizeien 2002 mit der damaligen Kantonspolizei zur Schaffhauser Polizei fusioniert, während die Stadtpolizei Schaffhausen für kommunalpolizeiliche Aufgaben weiterbesteht. Die Stadtpolizei Stein am Rhein bleibt eigenständig und hat zwei Polizisten. In Solothurn, Grenchen und Olten blieben Stadtpolizeikorps nach dem Verzicht auf eine Einheitspolizei erhalten. Auch im Tessin, in der Waadt, im Wallis sowie in Graubünden bestehen kommunale oder städtische Korps.
Österreich
Österreichische Gemeinden, meist Städte, können einen eigenen Gemeindewachkörper gründen. Die korrekten Bezeichnungen sind Gemeindewachkörper oder Gemeindesicherheitswache, nicht Stadtpolizei. Gegenwärtig gibt es sie in rund 50 Gemeinden. Neben der Bundespolizei besitzen sie innerhalb ihres Gemeindegebiets volle sicherheitspolizeiliche Befugnisse. Sie dürfen nicht mit Polizeiinspektionen der Bundespolizei verwechselt werden.
Die Bediensteten sind Gemeindeangestellte und wurden früher meist aus ehemaligen Beamten der Bundesgendarmerie oder Sicherheitswache, heute aus ehemaligen Bediensteten der Bundespolizei, gewonnen. Wo eine Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, darf eine Gemeinde keinen eigenen Wachkörper errichten. Das betrifft die meisten Statutarstädte, alle Landeshauptstädte außer Bregenz sowie Wien. Einrichtungen wie die MÜG Innsbruck, das Ordnungsamt Klagenfurt, die Ordnungswache Graz und Wels sowie der Ordnungsdienst Linz sind deshalb keine Gemeindewachkörper; ihre Befugnisse unterscheiden sich je nach Stadt. Vorschläge des Österreich-Konvents, Gemeindewachkörper zugunsten eines einzigen bundesweiten Wachkörpers abzuschaffen, wurden nach Protesten von Ländern sowie Städte- und Gemeindebund verworfen.
Stadtpolizeien in anderen Staaten
In Brasilien gibt es insgesamt mehr als 120.000 Guardas Municipais; über zusätzliche Kompetenzen wird gerungen. In Frankreich heißt die kommunale Polizei police municipale, untersteht dem Bürgermeister und war nach dem Mord an der unbewaffneten Stadtpolizistin Clarissa Jean-Philippe Gegenstand einer Debatte über eine landesweite Aufrüstung. In Italien heißt sie Polizia Municipale oder Polizia Locale, untersteht Bürgermeister oder Stadtrat und wird rechtlich durch Regionen oder autonome Provinzen wie Südtirol geregelt.
In Israel setzen Großstädte seit einigen Jahren Sayar-Einheiten (שיטור משולב) ein, die besonders abends und nachts zusätzliche uniformierte Präsenz schaffen sollen. Windhoek gründete 2004 die Stadtpolizei Windhoek für allgemeine Sicherheit und Verkehrssicherheit. In den Niederlanden bestehen seit Ende der 1990er-Jahre Handhaving beziehungsweise Buitengewoon opsporingsambtenaar. In Polen heißen die kommunalen Dienste straż miejska beziehungsweise straż gminna, unterstehen Kommunalbehörden und sind unter 986 erreichbar.
In Spanien haben zahlreiche Städte und Gemeinden Policía Local oder Policía Municipal, etwa die Guardia Urbana in Barcelona. In Tschechien heißt die Stadtpolizei Městská policie, in kleineren Gemeinden Obecní policie. Sie untersteht dem Gemeinderat, hat gegenüber der Staatspolizei beschränkte Befugnisse und überwacht vor allem örtliche Vorschriften, Parkverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nachtruhe und öffentliche Ordnung; die Nummer ist 156, die der Staatspolizei 158. Die slowakische mestská polícia beziehungsweise obecná polícia hat ähnliche Grundlagen und Aufgaben; ihre Nummer lautet 159.
In den Vereinigten Staaten übernehmen Stadtpolizeien, meist Metropolitan Police Departments, in fast allen Städten die allgemeinen Polizeiaufgaben einschließlich Strafverfolgung. Nur in ländlichen Gebieten oder Städten ohne eigene Polizeibehörde ist grundsätzlich das County, insbesondere der County Sheriff, zuständig; auf Fernstraßen der Staat. Bundespolizeien erfüllen dagegen meist spezielle Aufgaben von Bundesinteresse. Das New York Police Department ist die größte Stadtpolizei und zugleich die größte Polizeibehörde des Landes. US-Stadtpolizeien sind daher nicht mit kommunalen Ordnungsdiensten etwa in Deutschland gleichzusetzen: Deren vorwiegend ordnungs- und verkehrsrechtliche Aufgaben übernehmen in den USA eher Auxilary Police, Code Enforcement Officer oder Meter Men.