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Sozialleistungsquote

... sozialen Leistungsniveau zu. Eine hohe Sozialleistungsquote deutet auf einen Sozialstaat, eine niedrige auf einen kapitalistisch orientierten Staat hin.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Definition und Berechnung
  2. 2. Aussagekraft und Einflussfaktoren
  3. 3. Entwicklung in Deutschland
  4. 4. Österreich
  5. 5. Vergleich innerhalb der Europäischen Union

Definition und Berechnung

Die Sozialleistungsquote – in Österreich Sozialquote genannt – setzt die Sozialleistungen eines Landes ins Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Sie zeigt damit, welcher Anteil der Wirtschaftsleistung für soziale Zwecke verwendet wird.

Die Formel lautet: Sozialleistungsquote = Sozialleistungen / Bruttoinlandsprodukt. Als Sozialleistungen gelten Leistungen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen für Ehe und Familie, Gesundheit, Beschäftigung, Alter und Hinterbliebene, die Folgen politischer Ereignisse, Wohnen, Sparen und allgemeine Lebenshilfen.

Erfasst werden unter anderem Ausgaben für Krankheiten, Gesundheitsvorsorge und Invalidität, Alter und Hinterbliebene, Familien und Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen, Verwaltung, die Vermeidung sozialer Ausgrenzung sowie sonstige Ausgaben. Die Zuordnung ist nicht unveränderlich: Seit 2009 zählen beispielsweise auch Grundleistungen der privaten Krankenversicherung dazu, steuerliche Freibeträge dagegen nicht mehr. Realtransfers mit distributivem Charakter sind ebenfalls nicht Bestandteil der Sozialausgaben.

Aussagekraft und Einflussfaktoren

Die Sozialleistungsquote ist der am häufigsten verwendete Vergleichsindikator der vergleichenden Wohlfahrtsstaatforschung. Sie vermittelt – allerdings nur allgemein und ungenau – einen Eindruck davon, wie viel ein Land gemessen an seiner Wirtschaftskraft für soziale Zwecke ausgibt. Reine Ausgabenbeträge sind für Ländervergleiche wenig aussagekräftig; ihr Verhältnis zum BIP kann eher Hinweise auf das soziale Leistungsniveau geben.

Eine hohe Quote deutet auf einen Sozialstaat, eine niedrige eher auf einen kapitalistisch orientierten Staat hin. Als Maß für den Umfang staatlicher Umverteilung ist die Quote jedoch nur bedingt geeignet. Sie reagiert empfindlich auf Veränderungen des BIP. Sozialausgaben wie Pensionen und Renten reagieren kaum auf die Konjunktur, Arbeitslosengeld verhält sich häufig antizyklisch. In einer Rezession kann deshalb die Quote steigen, obwohl die Sozialausgaben nominal gleich bleiben. Zugleich kann ein rückläufiges BIP geringere Steuereinnahmen verursachen und zusammen mit höheren Sozialleistungen zu höheren Staatsschulden beitragen.

Die Quote berücksichtigt außerdem nicht vollständig den Nutzen sozialer Leistungen. Sozialdienste und Einrichtungen ermöglichen Leistungen, die bei privater Inanspruchnahme bezahlt werden müssten; daraus entstehen Einkünfte, die zum BIP beitragen. Zudem sagt die Quote vor allem etwas über den finanziellen Einsatz aus, nicht zwangsläufig über Wirksamkeit und Qualität der Sozialpolitik.

Statistisch beeinflusst wird sie durch die Zahl der Bedürftigen, die Höhe der sozialen Absicherung, die Effizienz des Sozialsystems – etwa Verwaltungskosten und Medikamentenpreise – sowie durch die Höhe des BIP. Wächst das BIP stärker als die Sozialausgaben, sinkt die Quote; wächst es schwächer, steigt sie.

Entwicklung in Deutschland

In Deutschland lag die Sozialleistungsquote 1913 bei 3,1 % und 1938 bei 6,0 %. In der Bundesrepublik betrug sie 1950 19 %. 1960 entfielen 18,3 % des BIP auf Sozialleistungen, 1975 bereits 30,7 %, womit für lange Zeit der Höchststand erreicht war.

1990 lag die Quote wegen einer Steigerung des BIP um 9,1 % bei 24,1 %. Danach stieg sie wieder an: 1997 betrug sie 29,1 %, 2003 erreichte sie mit 29,8 % den absoluten Höchststand. Dieser Wert beruhte jedoch nicht auf steigenden Sozialausgaben, sondern vor allem auf dem starken Rückgang des BIP infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise. Sozialkürzungen, Arbeitsmarktreformen und der wirtschaftliche Aufschwung senkten die Quote 2008 auf rund 27 %. Während der Finanzkrise stieg sie 2009 auf 30,5 %, wobei auch statistische Veränderungen eine Rolle spielten. 2013 betrug sie 29,1 %.

Die alten Bundesländer hatten eine deutlich niedrigere Quote als die neuen. 2003 lagen die alten Länder bei 30,3 %. In den neuen Ländern betrug sie 1991 49 %, stieg 1992 auf 55,5 %, fiel bis 1997 auf 46 % und lag 2002 bei 48,7 % sowie 2003 wieder bei 49,4 %.

2012 bezogen im bundesdeutschen Durchschnitt 9 % der Gesamtbevölkerung soziale Mindestsicherung; Berlin hatte mit 19,5 % den höchsten Anteil. Anfang 2023 wurde eine SGB-II-Quote von 8,5 % berichtet.

Österreich

In Österreich stiegen die Sozialausgaben 2022 nach vorläufigen Berechnungen der Statistik Austria gegenüber dem Vorjahr um 1,8 % auf rund 136 Milliarden Euro. Da das Wirtschaftswachstum mit einem Plus von 10 % stärker ausfiel, sank die Sozialquote auf 30,5 %. Im Jahr 2021 hatte sie 32,9 % betragen.

Vergleich innerhalb der Europäischen Union

Die Europäische Kommission berechnet Sozialausgaben nach eigenen Kriterien, sodass sich die Ergebnisse teilweise von nationalen Berechnungen unterscheiden. Nach Zahlen von 2014 hatten unter anderem Frankreich, Deutschland, Dänemark, die Niederlande und Schweden vergleichsweise hohe Sozialleistungsquoten. Vergleichsweise niedrige Quoten wiesen unter anderem Polen, Lettland, Bulgarien und Irland auf.

Ein solcher Vergleich ist nur eingeschränkt möglich, weil sich Sozial- und Gesellschaftssysteme unterscheiden. Auch die Besteuerung der Leistungen ist verschieden: Arbeitslosengeld wird in Deutschland steuerfrei gezahlt, entsprechende Leistungen in den skandinavischen Ländern oder den Niederlanden unterliegen dagegen der normalen Besteuerung. Dadurch entstehen Unterschiede zwischen Brutto- und Nettosozialquote. Außerdem setzen die Staaten unterschiedliche Schwerpunkte. In allen EU-Ländern entfallen die finanziell höchsten Leistungen insgesamt auf die Alterssicherung und das Gesundheitswesen.

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