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Statistik Austria

Geschichte. Bearbeiten. Die österreichische Statistik wurzelt in der Zeit der Verwaltungsreformen Maria Theresias und Josephs II. (zum Beispiel erste …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Grundsätze der amtlichen Statistik
  3. 3. Geschichtliche Entwicklung
  4. 4. Aufbau und rechtliche Grundlage
  5. 5. Datenangebot und Publikationen

Aufgabe und Bedeutung

Statistik Austria ist die öffentliche Bezeichnung der Bundesanstalt Statistik Österreich (STAT), des statistischen Amtes der Republik Österreich. Sie ist eine selbständige, nicht gewinnorientierte Bundesanstalt öffentlichen Rechts auf Bundesebene und untersteht der Aufsicht des Bundeskanzleramts. Ihr Hauptsitz befindet sich in 1110 Wien, Guglgasse 13.

Die Anstalt erfüllt die Aufgaben der amtlichen Statistik auf Bundesebene. Dazu gehören die Erhebung, Sammlung, Analyse und Veröffentlichung statistischer Informationen über Österreich. Statistik Austria stellt damit Grundlagen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Medien und die Bevölkerung bereit. Außerdem wirkt sie an den gemeinschaftlichen Statistiken der Europäischen Union mit und vertritt Österreich in statistischen Gremien der Vereinten Nationen und ihrer Teilorganisationen, darunter WHO, UNESCO und FAO, sowie in der OECD, im Europarat, bei EUROSTAT und in internationalen wissenschaftlichen Gesellschaften.

Grundsätze der amtlichen Statistik

Statistik Austria soll objektive statistische Informationen bereitstellen, die nach wissenschaftlichen Methoden gewonnen werden. Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze:

  • Statistiken werden objektiv und unparteiisch erstellt.
  • Statistische Methoden und Verfahren richten sich nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen.
  • Die Qualität der Statistiken soll laufend verbessert werden.
  • Statistiken sollen aktuell sein und unverzüglich veröffentlicht werden.
  • Zusammen mit den Statistiken werden auch die zugrunde liegenden Konzepte, Definitionen und Erläuterungen veröffentlicht.
  • Die Belastung der Betroffenen und Auskunftspflichtigen soll möglichst gering bleiben; zugleich müssen sie ausreichend informiert werden.
  • Personenbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln.

Geschichtliche Entwicklung

Die österreichische Statistik entstand aus den Verwaltungsreformen Maria Theresias und Josephs II.; eine erste Volkszählung fand 1754 statt. 1829 wurde mit dem Statistischen Bureau erstmals eine staatliche Dienststelle zum Sammeln statistischer Informationen eingerichtet. Nach Erweiterungen wurde diese Stelle 1863 in die k.k. Statistische Zentralkommission für die österreichische Reichshälfte der Monarchie übergeführt. Von 1882 bis 1918 gab sie die Oesterreichische Statistik heraus.

Bis zum Ersten Weltkrieg entwickelten sich die fachlichen und technischen Verfahren weiter. Gleichzeitig wurden Erhebungen und Veröffentlichungen ausgeweitet, die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachwissenschaften vertieft und erste internationale Kooperationen aufgebaut.

In der Ersten Republik war das Bundesamt für Statistik (1921–1938) die Nachfolgeinstitution. In der Zweiten Republik übernahm das Österreichische Statistische Zentralamt (1945–1999) diese Aufgabe. Es trug zum Wiederaufbau der Bundesstatistik, zur stärkeren internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen und der OECD sowie zur Einbindung Österreichs in das statistische System der Europäischen Gemeinschaften bei. Österreichs EU-Beitritt erfolgte 1995.

Aus dem Österreichischen Statistischen Zentralamt ging Statistik Austria durch das Bundesstatistikgesetz 2000 hervor. Am 1. Jänner 2000 wurde die Anstalt aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Manuela Lenk ist seit September 2025 fachstatistische Generaldirektorin; am 1. Juni 2025 war Thomas Burg zuvor interimistisch mit dieser Funktion betraut worden.

Aufbau und rechtliche Grundlage

Statistik Austria beschäftigt über 800 Mitarbeiter. Die Generaldirektion besteht aus zwei Generaldirektoren: Manuela Lenk ist seit 1. September 2025 fachstatistische Generaldirektorin, Franz Haslauer seit 1. Jänner 2024 kaufmännischer Generaldirektor.

Zur Anstalt gehören fünf Direktionen für Bevölkerung, Unternehmen, Raumwirtschaft, Volkswirtschaft und IT. Ergänzt wird die Struktur durch Administrationsservices, die Stabsstellen Internationale Beziehungen und Risikomanagement sowie vier Center für Methodik, Daten, Kommunikation und Wissenschaft. Ein Wirtschaftsrat mit 12 Mitgliedern und ein Statistikrat mit 16 Mitgliedern (jeweils Stand 2020) unterstützen die Generaldirektion bei der wirtschaftlichen und fachlichen Leitung. In den Räten sind unter anderem die Bundesverwaltung, gesetzliche Interessenvertretungen, Landes- und Kommunalstatistik sowie Fachleute für wirtschaftliche und fachliche Fragen vertreten. Für die fachliche Zusammenarbeit gibt es außerdem mehrere Fachbeiräte.

Die allgemeine Rechtsgrundlage der österreichischen Bundesstatistik ist das Bundesstatistikgesetz 2000. Ergänzend gelten spezielle Bundesgesetze, Verordnungen und Erlässe. Durch die zunehmende Integration des statistischen Systems der Europäischen Union werden außerdem EU-statistische Rechtsnormen wichtiger. Für deren Vorbereitung und Durchsetzung ist EUROSTAT in Luxemburg zuständig.

Datenangebot und Publikationen

Die Hauptergebnisse von Statistik Austria sind auf der Website unentgeltlich zugänglich. Detailergebnisse, etwa Sonderauswertungen, Druckpublikationen und teilweise Ergebnisse aus der statistischen Datenbank STATcube, werden gegen Kostenersatz bereitgestellt.

Zu den wichtigen Datenangeboten gehören die Ergebnisse der Registerzählung. Sie löste 2011 die früheren Großzählungen ab: die Volkszählung, die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Arbeitsstättenzählung; die letzte dieser Großzählungen fand 2021 statt. Weitere zentrale Informationen stammen aus der laufenden Wirtschaftsstatistik, insbesondere aus dem monatlichen Verbraucherpreisindex, sowie aus den international standardisierten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, zu denen beispielsweise Bruttoinlandsprodukt und Wirtschaftswachstum gehören.

Die fachlichen Aufgaben umfassen unter anderem die Erfassung des Bevölkerungsstands, der Geburten, Sterbefälle und Wanderungen sowie Daten zu Gesundheit und sozialen Bedingungen. Außerdem entwickelt Statistik Austria wirtschaftliche Grundsystematiken, die internationale Vergleichbarkeit ermöglichen.

Zu den ausgewählten Publikationen zählen das Ortsverzeichnis, das früher Orts-Lexikon beziehungsweise Orts-Repertorien hieß und seit 1869 erscheint, sowie die Oesterreichische Statistik für die Berichtsjahre 1880 bis 1910. Digitalisierte Ausgaben dieser Reihe sind über die Österreichische Nationalbibliothek und ANNO zugänglich; für die Berichtsjahre 1828 bis 1910 gibt es außerdem Quellen und Volltexte auf Wikisource.

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